Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2579 wurde unter anderem erfragt, wie viele Vertretungen politischer Stiftungen es zum damaligen Zeitpunkt in Thüringen gab. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die aktuellen Daten ergänzt werden.
diese in eigener Zuständigkeit durch.“ Im Hinblick auf die Grenzen des zuwendungsrechtlichen Rahmens formulieren die Besonderen Bewirtschaftungsgrundsätze für Zuschüsse des Bundes aus Kapitel 0601 Titel 685 12 zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit (Vorbemerkung, Fassung vom 5. September 2019): „Die Grenzen des gesellschaftlichen Diskurses ergeben sich aus der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. An sie sind auch die politischen Stiftungen, unbeschadet ihrer programmatischen wie organisatorischen Eigenverantwortlichkeit, gebunden.“
Die Förderung erfolgt durch Globalzuschüsse (institutionelle Förderung), bei denen die politischen Stiftungen, soweit sie zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben eingesetzt werden, frei in ihrer Verwendung sind, sowie durch projektgebundene Mittel.
Die mit dieser Kleinen Anfrage begehrten Informationen liegen allein den jeweiligen, eigenverantwortlich und unabhängig von der Bundesregierung handelnden politischen Stiftungen vor. Eine Verantwortlichkeit der Bundesregierung gegenüber dem Parlament bzw. eine verfassungsrechtliche Pflicht der Bundesregierung zur Beschaffung dieser mit der Kleinen Anfrage begehrten Informationen besteht nicht. Allein aus der Kompetenz zur Mittelvergabe an die politischen Stiftungen folgt keine Verpflichtung, bestimmte Informationen im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts bei den politischen Stiftungen abzufragen. Vor dem Hintergrund vorstehender Ausführungen nimmt die Bundesregierung daher von der bisher geübten Praxis Abstand, die erfragten Informationen von den unabhängigen politischen Stiftungen zu beschaffen.
Die nachstehenden Fragen werden auf Grundlage von der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen beantwortet. Die Bundesregierung trägt dadurch insbesondere dem Charakter der als Globalzuschüsse gewährten Bundesmittel Rechnung, wonach diese durch die politischen Stiftungen eigenverantwortlich, gleichwohl entsprechend den in den Besonderen Bewirtschaftungsgrundsätzen für Zuschüsse des Bundes aus Kapitel 0601 Titel 685 12 zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit in der Fassung vom 5. September 2019 niedergelegten Grundsätzen (vgl. insbesondere Ziffer 4, Prüfung der Mittelverwendung), verwendet werden.
Wie viele Vertretungen politischer Stiftungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in Thüringen zum Stichtag 30. Juni 2026?
An welche politische Stiftung in Thüringen hat der Bund in welcher Höhe Zuwendungen seit dem 1. Oktober 2025 erbracht (bitte nach Jahresscheiben, politischer Stiftung und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hinsichtlich der bewilligten Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit (Kapitel 0601, Titel 685 12) keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Nach Ziffer 4.4. der Besonderen Bewirtschaftungsgrundsätze für Zuschüsse des Bundes aus Kapitel 0601 Titel 685 12 zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit in der Fassung vom 5. September 2019 haben die politischen Stiftungen jährlich innerhalb von acht Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres dem Zuwendungsgeber einen Verwendungsnachweis in zweifacher Ausfertigung vorzulegen (Stichtag für das Haushaltsjahr 2025: 31. August 2026). Im Hinblick auf projektgebundene Mittel (Kapitel 0601 Titel 894 12) lagen der Bundesregierung im erfragten Zeitraum keine Anträge politischer Stiftungen in Thüringen vor.
3Welche Projekte und Veranstaltungen, die von politischen Stiftungen organisiert wurden, sind durch Bundesmittel mittelbar oder unmittelbar seit dem 1. Oktober 2025 in Thüringen in welcher Höhe gefördert worden (bitte nach Jahresscheiben, Zuwendungsempfänger, Höhe der Förderung, Zeitraum, Projekt- bzw. Veranstaltungstitel und Haushaltsplan aufschlüsseln)?
3aWie viele Projekte und Veranstaltungen hatten dabei „Linkspopulismus“ zum Thema (bitte wie in Frage 3 aufschlüsseln)?
3bWelche Projekte und Veranstaltungen hatten dabei die Partei AfD oder „Rechtspopulismus“ zum Thema (bitte wie in Frage 3 aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Sie verweist hierbei auf ihre Vorbemerkung.