Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs - Stand: 30. Juni 2026

Drucksache 21/7647Antwortauf die Kleine Anfrage 21/746017.08.20264 Seiten3 FragenFraktion der AfDBundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzRechtWirtschaft
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/108 wurde unter ande­ rem erfragt, wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB das Bundes­ amt für Justiz (BfJ) jährlich seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 31. März 2025 wirksam eingeleitet hat. Mit dieser Kleinen An­ frage sollen die bereits vorliegenden Daten nun auf einen aktuellen Stand ge­ bracht werden.

Frage 1 Seite 1

Wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs (HGB) hat das BfJ nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2026 jährlich wirksam ein­ geleitet, wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden dabei jährlich festge­ setzt, und wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden jährlich vollstreckt (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird zunächst auf die folgende Tabelle verwiesen, die ebenso wie die fol­ genden Tabellen in dieser Antwort auf Basis von Angaben des Bundesamts für Justiz (BfJ) erstellt wurde:

Tabelle auf Seite 1, 2 · 19 Zeilen × 4 Spalten
Kalenderjahrwirksam eingeleitete Ordnungsgeldverfahren (gerundet)festgesetzte Ordnungsgelder (gerundet)vollstreckte Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren (gerundet)
2008321.00032.50021.900
2009108.00039.20032.000
2010126.00071.00066.800
2011126.00079.80058.000
2012154.00057.70052.500
2013121.80055.40040.800
2014149.00057.50054.500
2015175.00055.00059.800
2016160.40063.70056.700
2017157.00072.41059.300
2018166.80072.60063.000
2019200.70068.40071.200
2020193.30066.60063.500
2021210.00078.40076.500
2022254.10085.30084.500
2023271.90085.20084.300
2024291.300106.400102.600
2025300.00086.500111.900
bis 30.06.2026248.90042.60049.500

Zum Kalenderjahr 2007 wird wie schon in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Verjährungsbedingte Einnahme­ ausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfah­ ren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs – Stand: 31. März 2025“ auf Bundes­ tagsdrucksache 21/108 auf die Angaben und Ausführungen zur erhebungsbe­ dingt mangelnden Vergleichbarkeit der Werte mit den Folgejahren in der Ant­ wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Ver­ jährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderun­ gen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs“ auf Bun­ destagsdrucksache 19/23216 verwiesen.

Zur Tabelle insgesamt wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl nur der voll­ streckten Ordnungsgeldforderungen (ohne Kosten) im BfJ nicht statistisch er­ hoben wird. Daher enthält die entsprechende Zeile in der Tabelle sämtliche For­ derungen aus Ordnungsgeldverfahren, die nach Abgabe in das Vollstreckungs­ referat des BfJ vollständig gezahlt worden sind, einschließlich der Kostenforde­ rungen. Teilzahlungen und Vollstreckungsmaßnahmen, die nicht zum Erfolg führten, sind in dieser Zahl nicht enthalten.

Frage 2 Seite 2

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Ge­ samtsummen der Ordnungsgelder, die im Rahmen des Ordnungsgeldver­ fahrens nach § 335 HGB seit Einführung des Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2026 jeweils vom BfJ eingenommen wurden (bitte nach Jah­ resscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Auf die folgende Tabelle wird verwiesen; wiederum sind auch die Einnahmen aus Kostenforderungen enthalten.

Tabelle auf Seite 2, 3 · 19 Zeilen × 2 Spalten
KalenderjahrEinnahmen (gerundet, in Mio. Euro)
200818,9
200947,0
201072,7
201198,9
201292,1
201375,7
201481,2
201581,1
201677,8
201782,2
201893,4
201999,6
202087,5
2021111,8
2022116,2
2023127,2
2024142,6
2025127,2
bis 30.06.202659,5
Frage 3 Seite 3

Wie viele Ordnungsgeldforderungen konnten nach Kenntnis der Bundes­ regierung jährlich seit Einführung des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB im Jahr 2007 bis zum 30. Juni 2026 aufgrund von Verjährung nach Artikel 9 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) nicht vollstreckt werden, und wie hoch war dabei die jährliche Gesamtsumme der Ordnungsgelder, die dem Staat infolgedessen entgan­ gen ist (bitte jeweils getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Auf die folgende Tabelle wird verwiesen.

Tabelle auf Seite 3 · 17 Zeilen × 3 Spalten
KalenderjahrAnzahl Forderungen (gerundet)Gesamtsumme (gerundet, in Mio. Euro)
20101.5003,75
20112.1006,3
20123.0009,0
20134.60024,4
20144.70023,4
20154.50020,8
20164.50020,3
20174.90020,1
20188.00034,5
20199.80045,6
202011.30051,8
20219.80044,9
20226.30028,4
20236.80027,9
20246.70028,2
20256.20023,0
bis 30.06.20263.40011,1