Repräsentationslücke Ostdeutscher

Drucksache 21/7188Antwortauf die Kleine Anfrage 21/650210.07.20269 Seiten14 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium der FinanzenDeutsche Einheit / Innerdeutsche Beziehungen (bis 1990)Staat und Verwaltung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Ostdeutsche machen knapp 20 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands aus. „Ostdeutsch“ wird hier entsprechend dem Bundeskonzept zur Steigerung des Anteils von Ostdeutschen in Führungspositionen der Bundesverwaltung definiert, also nach Geburtsort Ostdeutschland (vgl. Bundeskonzept zur Steigerung des Anteils von Ostdeutschen in Führungspositionen der Bundesverwaltung, S. 13). Gemäß Artikel 36 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) sollen bei obersten Bundesbehörden Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis eingesetzt werden. Außerdem sollen die bei den übrigen Bundesbehörden beschäftigten Personen in der Regel aus dem Land genommen werden, in dem sie tätig sind. Seit der Wende sind Ostdeutsche jedoch in Spitzenpositionen unterrepräsentiert.

Ist auch der Anteil ostdeutscher an den Spitzenpositionen bis 2024 auf 12,1 Prozent gestiegen, was offensichtlich immer noch eine Lücke beschreibt, so zeigt der Blick ins Detail vielfache Verschlechterungen: In Wirtschaft, Kultur, Sicherheit und der Zivilgesellschaft gibt es nahezu keine Veränderungen, dafür teils Repräsentationsraten von 0 Prozent. Einzig die Bereiche Verwaltung und Wissenschaft zeigen positive Tendenzen (vgl. 35 Jahre: Aufgewachsen in Einheit?, S. 102 ff.).

Der aktuelle Deutschlandmonitor belegt, dass gefühlter Ausschluss von politischen Entscheidungsprozessen und kultureller Repräsentation gesellschaftliche Veränderungen „häufig als zusätzliche Bedrohung oder Belastung“ wahrnimmt (vgl. Deutschlandmonitor 2025, S. 95).

Zugleich ist wissenschaftlich belegt, dass die fortbestehende Unterrepräsentanz junger Ostdeutscher in Führungspositionen immer noch Folge des Elitentransfers von West nach Ost der 1990er-Jahre ist (vgl. www.uni-leipzig.de/newsdetail/artikel/neue-studie-ostdeutsche-in-spitzenpositionen-weiterhin-unt errepraesentiert-2024-02-13). Dies zeigt, wie bedeutend und nachhaltig die Repräsentation Ostdeutscher in Führungspositionen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Justiz bzw. die Repräsentationslücke ist.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Leiterinnen und Leiter sowie stellvertretende Leiterinnen und Leiter der 227 deutschen Auslandsvertretungen und der 154 Standorte des Goethe-Institutes e. V. sind in dem Gebiet der neuen Bundesländer (einschließlich Ost-Berlins) geboren?

Antwort

Im Auswärtigen Amt sind derzeit 222 deutsche Auslandsvertretungen besetzt. Von den Leiterinnen und Leitern sind 13 in dem Gebiet der ostdeutschen Bundesländer (es wird im Folgenden davon ausgegangen, dass über 35 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung mit den „neuen Bundesländern“ die ostdeutschen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen- Anhalt, Sachsen, Thüringen und Berlin durch den Fragesteller gemeint sind) geboren sowie 13 weitere in Berlin. Von den stellvertretenden Leiterinnen und Leitern sind 17 in dem Gebiet der ostdeutschen Bundesländer geboren und 14 weitere in Berlin. Von den aktuell 154 Standorten des Goethe-Instituts sind 142 Präsenzen im Ausland. Davon sind 14 Verbundinstitute (zwei Standorte werden von einer Leitung betreut). Bei sechs Standorten sind die Leitungen aktuell nicht besetzt, bei zehn Standorten obliegt die Leitung lokal beschäftigten Personen. Von den 119 verbliebenen Standorten, werden 18 von Personen geleitet (einschließlich Stellvertretungen), deren Geburtsort in dem Gebiet der ostdeutschen Bundesländer liegt. Von den zwölf Inlandsinstituten werden drei von einer Person mit Geburtsort in dem Gebiet der ostdeutschen Bundesländer geleitet (einschließlich Stellvertretungen).

Frage 2 Seite 2

Wie hoch ist der Anteil der in Ostdeutschland geborenen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in den Bundesministerien?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2025 der letzten Erhebung betrug der Anteil von in Ostdeutschland geborenen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern in den Bundesministerien 8,8 Prozent. Auf den Bericht der Ostbeauftragten 2025, S. 93, Tabelle 1 wird verwiesen.

Frage 3 Seite 2

Wie hoch ist der Anteil Ostdeutscher in den Leitungsgremien der Justiz (Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof, Verwaltungsgerichte, Landgerichte etc.)?

Antwort

Als Leitungsgremien im Bereich der Justiz werden die Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesgerichte einschließlich des Bundesgerichtshofs verstanden. Nach Kenntnis der Bundesregierung stammten zum Stichtag 30. Juni 2025 der letzten Erhebung alle Präsidentinnen und Präsidenten der sechs Bundesgerichte sowie des Bundesverfassungsgerichts aus den westdeutschen Bundesländern. Zum Anteil der Ostdeutschen in den Leitungsgremien der Landgerichte liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage 4 Seite 2

Wie hoch ist der Anteil Ostdeutscher bei Richterinnen und Richtern an den obersten Bundesgerichten?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2025 der letzten Erhebung betrug der Anteil von in Ostdeutschland (mit Berlin) geborenen Richterinnen und Richtern an den obersten Bundesgerichten 8,8 Prozent und der Anteil mit landsmannschaftlicher Zuordnung 18,8 Prozent. Auf den Bericht der Ostbeauftragten 2025, S. 95, Tabelle 3 wird verwiesen.

Frage 5 Seite 3

Wie hoch ist der Anteil Ostdeutscher in den Bundesbehörden, deren Hauptstandorte in den ostdeutschen Bundesländern liegen?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/727 wird verwiesen.

Frage 6 Seite 3

Wie hoch ist der Anteil Ostdeutscher an den wissenschaftlichen Leitungsgremien (Hochschulen, Fachhochschulen, Forschungsinstitute etc.)?

Antwort

Hochschulen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Hochschulen des Bundes und die Bundesforschungsinstitute in den Geschäftsbereichen des BMI, BMVg und BMLEH werden von in den westdeutschen Bundesländern geborenen Personen geleitet. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine vollständigen Informationen zu den außer- universitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen vor.

Frage 7 Seite 3

Wie viele Bundesunternehmen, Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen sind in den ostdeutschen Bundesländern angesiedelt, und wie hoch ist damit der Anteil an Bundesunternehmen, Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen in Ostdeutschland an der Gesamtheit der Bundesunternehmen, Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland?

Antwort

Die erfragten Angaben zu Bundesunternehmen sind im Beteiligungsbericht des Bundes 2025 unter dem Link www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/D ownloads/Broschueren_Bestellservice/beteiligungsbericht-des-bundes-202 5.html abrufbar. Für bestimmte vom Bund geförderte wissenschaftliche Einrichtungen kann ergänzend der Bundesbericht Forschung und Innovation herangezogen werden: www.bundesbericht-forschung-innovation.de. Angaben zum Sitz der Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen nach Bundesländern sind auf dem Serviceportal des Bundes unter dem Link einsehbar: www.service.bun d.de/Content/DE/Behoerden/Suche/Formular.html?view=processForm&nn=46 41514.

Frage 8 Seite 3

Wie viele Bundesunternehmen, Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen mit Sitz in Ostdeutschland werden von Ostdeutschen geleitet (Stand 2026; bitte nach Bundesländern sowohl hinsichtlich des Standortes und der Herkunft der leitenden Beamtinnen und Beamten bzw. der Leitungen aufschlüsseln)?

Antwort

Unter dem Sitz einer Bundesbehörde wird nach dem Verständnis der Bundesregierung deren Hauptsitz verstanden. Die Angaben zu Unternehmen beziehen sich nach dem Verständnis der Bundesregierung auf unmittelbare Mehrheitsbeteiligungen des Bundes zum aktuellen Zeitpunkt. Bei Unternehmen, an denen der Bund lediglich mit einem Minderheitsanteil beteiligt ist, liegt die Verantwortung für die Besetzung von Leitungsfunktionen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Bundesregierung. Insgesamt werden zehn Behörden mit Hauptsitz in Ostdeutschland von zwölf Führungskräften aus den ostdeutschen Bundesländern geleitet. Abweichungen zum Vorjahr können sich gegebenenfalls aus offenen Nachbesetzungsverfahren ergeben.

Tabelle auf Seite 4 · 9 Zeilen × 3 Spalten
Einrichtungstyp Leitung durch gebürtige OstdeutscheHauptsitz (ostdeutsches Bundes­ land)Leitung durch gebürtige Ostdeut­ sche
1 Oberste BundesbehördeBerlin1 Ministerin
1 Obere BundesbehördeBerlin1 Leitungsperson
1 BundesunternehmenBerlin1 Leitungsperson
1 BundesunternehmenBerlin1 Leitungsperson
1 BundesunternehmenBrandenburg1 Leitungsperson
1 BundesunternehmenMecklenburg- Vorpommern1 Leitungsperson
1 BundesunternehmenSachsen1 Leitungsperson
1 BundesunternehmenSachsen1 Leitungsperson
1 BundesunternehmenSachsen2 Leitungspersonen
Frage 9 Seite 4

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Ostdeutschen in Vorständen, Geschäftsführungen, Aufsichts- und Verwaltungsräten der deutschen Dax-notierten Konzerne und Unternehmen bundesweit und separiert davon in Dependancen derselben Konzerne und Unternehmen in den ostdeutschen Bundesländern?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 10 Seite 4

Wie viele Beschäftigte hat die Deutsche Bahn AG inklusive aller Tochtergesellschaften zurzeit pro Bundesland (bitte nach Beschäftigten pro 1 000 Einwohner des jeweiligen Bundeslandes aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die tabellarische Auflistung in der Anlage zu Frage 10 verwiesen.*

AnlageAnlage: Anzahl Mitarbeitende der Deutsche Bahn AG inkl. Tochtergesellschaften pro Bundesland

PDF-Seite 9 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 11 Seite 4

Wie viele Beschäftigte haben alle anderen ganz oder teilweise im Bundesbesitz (mittelbar oder unmittelbar) befindlichen Unternehmen inklusive aller Tochtergesellschaften entsprechend der Auflistung im Bundesbeteiligungsbericht zurzeit jeweils pro Bundesland (bitte nach Beschäftigten pro 1 000 Einwohner des jeweiligen Bundeslandes aufschlüsseln)?

Antwort

Die erfragten Angaben zu den Bundesunternehmen sind dem Beteiligungsbericht des Bundes 2025 zu entnehmen. Die Einwohnerzahlen der Bundesländer sind über den folgenden Link öffentlich zugänglich abrufbar und die Quote damit rechnerisch zu ermitteln: www.statistikportal.de/de/bevoelkerung/flaeche-u nd-bevoelkerung.

Frage 12 Seite 4

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt in Angriff genommen, um über eine gezielte Strukturförderung zur Stärkung demokratischer Institutionen beizutragen und Prozesse zum Abbau von Teilhabenachteilen in den ostdeutschen Bundesländern auf diese Weise zu befördern?

Antwort

Die Bundesregierung bekennt sich zur Fortführung der Maßnahmen zur Stärkung strukturschwacher Regionen und demokratischer Institutionen. Diese werden in den Berichten der Staatsministerin Elisabeth Kaiser als Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland und den Berichten der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume, im Gleichwertigkeitsbericht sowie in der Zwischenbilanz der Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse umfassend dargestellt und sind zugleich Beiträge für Teilhabe und Vertrauen in demokratische Institutionen.

Auf Grundlage des „Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen“ (GFS) setzt die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) um. Zum 1. Januar 2026 haben Bund und Länder das GRW-Fördersystem neu aufgestellt. Der Programmzugang wurde vereinfacht, Anforderungen an Kleine und Mittelständische Unternehmen bis 2028 wurden abgesenkt und der Fokus auf Fachkräftesicherung und Produktivitätssteigerung gelegt. Die GRW leistet einen zentralen Beitrag zur wirtschaftlichen Strukturförderung in den ostdeutschen Ländern. Eine Übersicht zu GRW-Projekten ist unter folgendem Link abrufbar: www.bundeswirtschaftsministeriu m.de/Redaktion/DE/Dossier/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionale n-wirtschaftsstruktur.html

Mit dem Bericht zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen vom 11. Oktober 2025 bekräftigt die Bundesregierung die Ansiedelung von Behörden und weiteren Einrichtungen des Bundes gemäß § 18 InvKG u. a. in den einstigen Braunkohlerevieren Ostdeutschlands. Damit trägt der Bund konkret zur Strukturstärkung bei. Eine Übersicht zu den Neuansiedelungen in den Ländern Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist in Tabelle 7 des Berichts enthalten.

Frage 13 Seite 5

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt getroffen, um das Bundeskonzept zur Steigerung des Anteils an Ostdeutschen in Führungspositionen der Bundesverwaltung, zu dessen Umsetzung sie sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Zeile3242 f.) bekannt hat, fortzuschreiben und konsequent umzusetzen (bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln und die jeweiligen Budgets nennen)?

Antwort

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zur Fortsetzung des Bundeskonzepts zur Steigerung des Anteils von Ostdeutschen in Führungspositionen der Bundesverwaltung verpflichtet und setzt dies konsequent um. Damit geht der Bund als gesamtgesellschaftliches Vorbild voran.

Seit Amtsantritt wird die Umsetzung im Rahmen der bestehenden Strukturen fortgeführt. Hierzu wurde insbesondere das regelmäßige Monitoring des Anteils von Ostdeutschen in Führungspositionen der Bundesverwaltung fortgesetzt. Auf Grundlage der jährlichen ressortübergreifenden Datenerhebung werden die Entwicklungen fortlaufend ausgewertet und im Rahmen der Fortschreibung des Bundeskonzepts dokumentiert. Die Auswertung erfolgte zuletzt zum Stichtag 30. Juni 2025. Über die Erhebungen hinweg ist in den obersten Bundesbehörden ein leichter Repräsentanzanstieg von Ostdeutschen zu verzeichnen (2025: 15,5 Prozent, 2022: 13,9 Prozent). Die gesamten Ergebnisse sind dem Bericht der Ostbeauftragten 2025, S. 93 f., Tabelle 1 und 2 zu entnehmen. Zur Erhebung mit Stichtag 30. Juni 2026 liegen noch keine Daten vor.

Im Jahr 2025 wurde außerdem erstmals eine Diversitätsstrategie für die Bundesverwaltung beschlossen, welche die Bundesregierung in der 21. Legislaturperiode ebenso fortschreibt. Diese schafft einen ressortübergreifenden Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt und Chancengerechtigkeit, zu denen auch die Berücksichtigung der innerdeutschen regionalen Herkunft zählt.

Zudem wurden am 25. Juni 2025 die Ergebnisse des „Diversität und Chancengleichheit Survey 2024“ veröffentlicht, in dem erstmals auch Daten zur Repräsentation Ostdeutscher erfasst wurden. Damit liefert die Befragung von 50.000 Beschäftigten in der Bundesverwaltung eine zentrale Datengrundlage zu Teilhabechancen von Ostdeutschen im öffentlichen Dienst des Bundes.

Zur Steigerung des Anteils von Ostdeutschen in Führungspositionen der Bundesverwaltung haben die einzelnen Ressorts vielfältige Maßnahmen entwickelt. Dies umfasst unter anderem die Teilnahme an Karrieremessen in den ostdeutschen Ländern sowie zielgruppenspezifische Informationsangebote an Schulen und Hochschulen, um Talente und potenzielle Nachwuchskräfte frühzeitig anzusprechen und für eine Tätigkeit in der Bundesverwaltung zu gewinnen. Viele Ressorts berücksichtigen bei Bewerbungsprozessen die regionale Herkunft und haben diesbzgl. Schulungen eingeführt. Des Weiteren gibt es in den Ressorts Mentoring- und Coachingangebote, spezielle Programme zur Entwicklung von Führungsnachwuchs sowie eine gezielte Ansprache geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten bei der Besetzung von Führungsfunktionen. Flankiert werden diese Maßnahmen durch Qualifizierungsprogramme, die Beschäftigte gezielt auf die Übernahme von Leitungs- und Führungsverantwortung vorbereiten. Daten zur Budgetierung der einzelnen Maßnahmen liege nicht vor. Darüber hinaus wird auf den Bericht der Ostbeauftragten 2025, S. 96 f. verwiesen.

Frage 14 + 15 + 16 Seite 6

14Hat die Bundesregierung seit Amtsantritt neue Ansiedlungen von Bundesbehörden, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist oder die ganz in seinem Besitz sind, gefördert (bitte nach Standorten, Umfang an geschaffenen Stellen und nach Bundesländern aufgeschlüsselt angeben)?

15Welche bestehenden Standorte von Bundesbehörden, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist oder die ganz in seinem Besitz sind, hat die Bundesregierung seit Amtsantritt ausgebaut (bitte nach Standorten, Umfang an geschaffenen Stellen und nach Bundesländern aufgeschlüsselt angeben)?

16Hat die Bundesregierung seit Amtsantritt Einsparungen vorgenommen, die dazu geführt haben, dass bei Bundesbehörden, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist oder die ganz in seinem Besitz sind, Stellen in Ostdeutschland gestrichen wurden (bitte nach Standorten, Umfang an weggefallenen Stellen und nach Bundesländern aufgeschlüsselt angeben)?

Antwort

Die Fragen 14 bis 16 werden zusammen beantwortet.

Die erfragten Angaben zu einzelnen Bundesunternehmen sind dem Beteiligungsbericht des Bundes 2025 zu entnehmen. Die Agentur für Internationale Museumskooperation gemeinnützige GmbH (Berlin) und das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation gGmbH (Halle/Saale) wurden neu in den Beteiligungsbericht aufgenommen. Zudem sind das Center for the Transformation of Chemistry CTC gGmbh (Delitzsch) und das Deutsches Zentrum für Astrophysik gGmbH (Görlitz) neu gegründet worden. Ferner soll davon unabhängig die geplante unabhängige Spitzensport-Agentur als zentraler Ansprechpartner bei der Spitzensportförderung zukünftig in Leipzig angesiedelt werden. Am 24. November 2025 haben die Bundesregierung und die Länder Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg eine Eckpunktevereinbarung zur Entwicklung eines Bundesforschungszentrum klimaneutrales und ressourcenschonendes Bauen (BFZ) mit Hauptsitz in Bautzen unterzeichnet. Darüber hinaus wird auf den Bericht zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen vom 11. Oktober 2025 verwiesen, mit dem die Bundesregierung die Ansiedelung von Behörden und weiteren Einrichtungen des Bundes gemäß § 18 InvKG u. a. in den einstigen Braunkohlerevieren Ostdeutschlands bekräftigt. Eine Übersicht zu den Neuansiedelungen mit Stellenaufwuchs in den Ländern Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist in der Tabelle 7 des Berichts enthalten.

Die durch das Haushaltsgesetz vorgesehenen allgemeinen Stelleneinsparungsvorgaben betreffen bis auf einige Ausnahmen deutschlandweit alle Standorte von Behörden des Bundes. Die Ressorts stehen mit allen betroffenen Behördenleitern im engen Kontakt, um die besondere Situation der Standorte im Osten Deutschlands angemessen zu berücksichtigen.