Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist ein zentraler Bundeshebel für den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen. Gefördert werden unter anderem Transformationspläne, Machbarkeitsstudien, Investitionen in neue Wärmenetze, die Transformation bestehender Wärmenetze sowie bestimmte Betriebskosten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weist auf geänderte Förderbedingungen seit 2025 und 2026 hin (www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effizient e_waermenetze_node.html; www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/En ergie/20260205_bew_transformationsplaene.html).
Soweit der Bund den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen finanziell fördert, bestehen nach Auffassung der Fragesteller besondere Anforderungen an Transparenz über Zuwendungsempfänger, Fördermodule, Projektträger, bewilligte und ausgezahlte Fördervolumina, Investitionssummen, Auftragnehmer, Auftragssummen und Bundesförderanteile sowie über mögliche Preiswirkungen für Endkunden.
Die Bundesregierung hat zu einzelnen Förderständen bereits Angaben gemacht. Angesichts geänderter Förderbedingungen, fortlaufender Bewilligungen und der Bedeutung geförderter Transformationspläne für spätere Investitions- und Preisentscheidungen besteht aus Sicht der Fragesteller ein aktualisierter Erkenntnisbedarf (https://dserver.bundestag.de/btd/20/145/201458 1.pdf; https://dserver.bundestag.de/btd/21/013/2101346.pdf). Die Erstellung kommunaler Wärmepläne wurde nach Angaben der Nationalen Klimaschutzinitiative seit dem 1. November 2022 über die Kommunalrichtlinie mit Bundesmitteln gefördert; förderfähig waren danach auch fachkundige externe Dienstleister, bevor die Förderung neuer Anträge mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zum 1. Januar 2024 auslief (www.klimaschutz.de/de/aktu elles/meldungen/bmwk-unterstuetzt-kommunen-mit-109-millionen-euro-fuerdie-kommunale; www.klimaschutz.de/de/service/meldungen/information-zurfoerderung-der-waermeplanung).
Gegenstand dieser Kleinen Anfrage sind daher Förderstand, Förderbedingungen, Transformationspläne, externe Dienstleister, Investitionskosten, Preisannahmen und Monitoring der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.
1Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Stand der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze seit Beginn des Förderprogramms machen, und zwar hinsichtlich
1ader bewilligten Förderanträge und der Änderungen gegenüber den Antworten der Bundesregierung die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/14581 und 21/1346 (bitte nach Jahr, Bundesland, Zuwendungsempfänger, Fördermodul, Fördergegenstand, beantragtem Fördervolumen und bewilligtem Fördervolumen aufschlüsseln) sowie
Bis zum 22. Juni 2026 wurden insgesamt 3.893 Förderanträge bewilligt, davon in den Jahren
2022: 83,
2023: 832,
2024: 1 202,
2025: 958,
2026: 818,
davon nach Bundesländern
| Baden-Württemberg | 732 |
| Bayern | 1 033 |
| Berlin | 92 |
| Brandenburg | 114 |
| Bremen | 36 |
| Hamburg | 32 |
| Hessen | 254 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 101 |
| Niedersachsen | 341 |
| Nordrhein-Westfalen | 470 |
| Rheinland-Pfalz | 129 |
| Saarland | 27 |
| Sachsen | 153 |
| Sachsen-Anhalt | 102 |
| Schleswig-Holstein | 209 |
| Thüringen | 68 |
| Gesamt: | 3 893 |
davon nach Art des Zuwendungsempfängers
| Contractor | 222 |
| Eingetragene Genossenschaften | 192 |
| Eingetragener Verein | 25 |
| Kommunaler Eigenbetrieb | 136 |
| kommunaler Zweckverband | 23 |
| kommunale Gebietskörperschaft | 342 |
| Unternehmen | 1330 |
| Unternehmen mit kommunaler Beteiligung | 1623 |
| Gesamt: | 3 893 |
davon nach Fördermodul und Fördergegenstand
| Modul 1 | 2 659 |
| Machbarkeitsstudie | 1 436 |
| Transformationsplan | 1 223 |
| Modul 2 | 675 |
| Neubau eines Wärmenetzsystems | 508 |
| Transformation und Erweiterung von Bestandsnetzen | 167 |
| Modul 3 | 528 |
| Biomassekessel | 101 |
| Rohrleitungen | 331 |
| Solarthermieanlage | 4 |
| Wärmepumpen | 20 |
| Wärmespeicher | 41 |
| Wärmeübergabestationen | 31 |
| Modul 4 | 31 |
| Solarthermie | 2 |
| Wärmepumpe | 29 |
| Gesamt: | 3 893 |
davon nach beantragtem Fördervolumen:
| bis 10 000 Euro | 80 |
| über 10 000 Euro bis 100 000 Euro | 1 489 |
| über 100 000 Euro bis 1 000 000 Euro | 1 754 |
| über 1 000 000 bis 10 000 000 Euro | 497 |
| über 10 000 000 bis 100 000 000 Euro | 73 |
| Gesamt: | 3 893 |
Weitere Daten zu BEW-Förderprojekten ab 100.000 Euro Fördervolumen sind darüber hinaus in der Beihilfentransparenzdatenbank der Europäischen Kommission einsehbar (https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/pu blic).
der tatsächlich ausgezahlten Mittel (bitte nach Jahr, Bundesland, Zuwendungsempfänger, Fördermodul, Fördergegenstand, ausgezahltem Fördervolumen und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Mit Stand vom 22. Juni 2026 wurden insgesamt Mittel in Höhe von 373.441.845,80 Euro ausgezahlt, davon in den Jahren
| 2022 | 0,00 Euro |
| 2023 | 456 859,69 Euro |
| 2024 | 31 577 462,98 Euro |
| 2025 | 154 431 367,20 Euro |
| 2026 | 186 976 155,90 Euro |
davon nach Bundesländern:
| Baden-Württemberg | 55 453 210,81 Euro |
| Bayern | 197 606 374,4 Euro |
| Berlin | 11 364 365,66 Euro |
| Brandenburg | 11 893 367,37 Euro |
| Bremen | 2 852 903,01 Euro |
| Hamburg | 1 793 952,55 Euro |
| Hessen | 11 054 669,12 Euro |
| Mecklenburg-Vorpommern | 7 187 739,87 Euro |
| Niedersachsen | 15 339 766,47 Euro |
| Nordrhein-Westfalen | 18 513 266,30 Euro |
| Rheinland-Pfalz | 4 774 775,97 Euro |
| Saarland | 2 077 490,78 Euro |
| Sachsen | 6 908 200,37 Euro |
| Sachsen-Anhalt | 6 490 013,01 Euro |
| Schleswig-Holstein | 17 532 063,06 Euro |
| Thüringen | 2 599 687,07 Euro |
davon nach Art des Zuwendungsempfängers:
| Contractor | 70 |
| Eingetragene Genossenschaft | 97 |
| Eingetragener Verein | 12 |
| Kommunaler Eigenbetrieb | 44 |
| Kommunaler Zweckverband | 3 |
| Kommunale Gebietskörperschaft | 107 |
| Unternehmen | 404 |
| Unternehmen mit kommunaler Beteiligung | 425 |
| Gesamt: | 1 162 |
davon nach Fördermodul und Fördergegenstand:
| Modul 1 | 84 715 570,56 Euro |
| Machbarkeitsstudie | 44 825 887,36 Euro |
| Transformationsplan | 39 889 683,20 Euro |
| Modul 2 | 249 918 573,40 Euro |
| Neubau eines Wärmenetzsystems | 166 675 558,20 Euro |
| Transformation und Erweiterung von Bestandsnetzen | 83 243 015,27 Euro |
| Modul 3 | 38 807 701,81 Euro |
| Biomassekessel | 10 040 411,56 Euro |
| Rohrleitungen | 24 664 087,05 Euro |
| Solarthermieanlage | 0,00 Euro |
| Wärmepumpen | 0,00 Euro |
| Wärmespeicher | 3 971 663,98 Euro |
| Wärmeübergabestationen | 131 539,22 Euro |
| Modul 4 | 0,00 Euro |
| Solarthermie | 0,00 Euro |
| Wärmepumpe | 0,00 Euro |
davon nach ausgezahltem Fördervolumen:
| bis 10 000 Euro | 57 |
| über 10 000 Euro bis 100 000 Euro | 554 |
| über 100 000 Euro bis 1 000 000 Euro | 472 |
| über 1 000 000 bis 10 000 000 Euro | 77 |
| über 10 000 000 bis 100 000 000 Euro | 2 |
| Gesamt: | 1 162 |
Bis 31. Dezember 2025 wurde die Förderung aus Kapitel 6092 Titel 893 03 ausgezahlt. Seit 1. Januar 2026 erfolgen die Auszahlungen aus Kapitel 6093 Titel 893 32.
Welche Auswirkungen haben die seit 2025 beziehungsweise 2026 geänderten Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze nach Kenntnis der Bundesregierung auf Anzahl, Art, Bewilligungspraxis und Fördervolumen der beantragten oder bewilligten Vorhaben?
Aus dem bisherigen Antragsaufkommen lassen sich bisher keine eindeutigen Auswirkungen zu Anzahl und Inhalt der Anträge erkennen. Eine Ausnahme stellt die Beendigung der Förderung von Transformationsplänen (in Modul 1) zum 31. März 2026 dar, die zu einem sehr hohen Antragsaufkommen insbesondere im März 2026 geführt hat.
Welche im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderten Transformationspläne und Machbarkeitsstudien betreffen Gemeindegebiete mit mehr als 100 000 Einwohnern oder kommunale Unternehmen, kommunale Stadtwerke oder Unternehmen mit kommunaler Beteiligung (bitte nach Zuwendungsempfänger, Netzgebiet oder Kommune, Fördermodul, Bewilligungsdatum, Fördervolumen und Projektstand aufschlüsseln)?
Transformationspläne und Machbarkeitsstudien werden über Modul 1 der BEW gefördert. Mit Stand vom 22. Juni 2026 wurden insoweit insgesamt 2.659 Förderanträge bewilligt.
Davon entfallen nach Art der Zuwendungsempfänger auf
| Contractor | 146 |
| Eingetragene Genossenschaft | 77 |
| Eingetragener Verein | 17 |
| Kommunale Gebietskörperschaft | 317 |
| Kommunaler Eigenbetrieb | 98 |
| Kommunaler Zweckverband | 22 |
| Unternehmen | 851 |
| Unternehmen mit kommunaler Beteiligung | 1 131 |
| Gesamt: | 2 659 |
Die Einwohnerzahl der Gemeinde wird in der BEW nicht erfasst und ist daher nicht auswertbar. Eine Erfassung des Netzgebiets erfolgt durch eine Karte, die jedem Antrag beizufügen ist. Diese liegt aber nicht maschinenauswertbar vor.
4Welche externen Dienstleister, Gutachter, Institute oder Konsortien waren bei Vorhaben tätig, die über Bundesmittel gefördert wurden, und zwar getrennt nach
4ader Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Modul 1 (Transformationspläne und Machbarkeitsstudien), und
Diese Daten liegen in der BEW nicht systematisch auswertbar vor. Darüber hinaus betreffen sie die Vertragsbeziehung zwischen Zuwendungsempfängern und deren Auftragnehmern, die ggf. als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis geschützt ist, und können daher nicht öffentlich beauskunftet werden.
der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Erstellung kommunaler Wärmepläne bis zum Auslaufen der Förderung neuer Anträge am 31. Dezember 2023 (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Kommune oder Netzgebiet, Bundesland, Auftragnehmer, Auftragssumme, Bundesförderanteil und Projektträger angeben, soweit dies der Bundesregierung oder dem Projektträger aus den Förder- und Verwendungsnachweisen bekannt ist; sofern hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, welche Angaben zu Auftragnehmern und Auftragssummen werden im jeweiligen Förderverfahren erhoben, und auf welcher Stufe: Bund, Projektträger, Zuwendungsempfänger, werden sie vorgehalten)?
Die Förderung der kommunalen Wärmeplanung innerhalb der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative ist noch nicht abgeschlossen. Die erbetene Information (Dienstleister und Auftragssumme) wird erst nach Eingang der Verwendungsnachweise und deren Prüfung vorliegen. Bei Vorliegen der Daten ist zudem zu prüfen, ob sie öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.
Welche im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderten Transformationspläne und Machbarkeitsstudien wurden seit Beginn des Förderprogramms abgeschlossen (bitte nach Zuwendungsempfänger, Netzgebiet oder Kommune, Modul, Abschlussjahr und Fördervolumen aufschlüsseln)?
Mit Stand vom 22. Juni 2026 wurde in 990 Vorgängen aus Modul 1 (Förderung von Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen) ein Verwendungsnachweis eingereicht. Diese Vorgänge werden für die folgende Auswertung als antragstellerseitig abgeschlossen betrachtet.
Davon entfallen nach Art der Zuwendungsempfänger auf
| Contractor | 58 |
| Kommunaler Eigenbetrieb | 39 |
| Eingetragene Genossenschaften | 41 |
| Eingetragener Verein | 9 |
| kommunale Gebietskörperschaft | 135 |
| kommunaler Zweckverband | 4 |
| Unternehmen | 307 |
| Unternehmen mit kommunaler Beteiligung | 397 |
| Gesamt: | 990 |
Die Aufschlüsselung nach Kommune befindet sich im Anhang.
Davon entfallen nach Modul alle auf Modul 1 (Machbarkeitsstudien und Transformationspläne werden ausschließlich in Modul 1 gefördert).
Davon entfallen nach Abschlussjahr auf
| 2023 | 35 |
| 2024 | 198 |
| 2025 | 512 |
| 2026 | 245 |
| Gesamt: | 990 |
Davon entfallen nach Fördervolumen auf
| bis 10 000 € | 37 |
| über 10 000 € bis 100 000 € | 578 |
| über 100 000 € bis 1 000 000 € | 245 |
| über 1 000 000 € bis 2 000 000 € | 11 |
| Festsetzungsbescheid ausstehend oder Aufhebung | 119 |
| Gesamt: | 990 |
Sowohl für Transformationspläne wie auch für Machbarkeitsstudien ist die Förderung begrenzt auf eine maximale Fördersumme von 2.000.000 Euro pro Antrag.
Welche wesentlichen Ergebnisse zu Investitionsbedarf, Zielbild, Energieträgern, Ausbauumfang und Zeithorizont wurden der Bundesregierung oder dem Projektträger dabei übermittelt, soweit diese Angaben systematisch auswertbar vorliegen, und sofern keine systematisch auswertbaren Daten vorliegen, aus welchen Gründen nicht (vgl. Frage 5)?
Machbarkeitsstudien und Transformationspläne werden von den Antragstellern in Form von Dokumenten eingereicht, die überwiegend nicht maschinenauswertbar sind. Auch soweit einzelne Angaben systematisch auswertbar vorliegen (Zielbild, geplantes Wärmeerzeugerportfolio, Ausbaupfad und Zeithorizont) sind diese Daten gemeinsam mit den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen Gegenstand einer laufenden Evaluation des Förderprogramms, die noch nicht abgeschlossen ist.
Wie viele Anträge auf Förderung von Transformationsplänen über Modul 1 wurden vor der Einstellung dieser Förderung zum 1. April 2026, also bis zum Antragsstichtag 31. März 2026, noch bewilligt und wie viele abgelehnt (bitte nach Bundesland und Bewilligungsmonat aufschlüsseln)?
Maßgeblich für die Einstellung der Förderung von Transformationsplänen ist nicht das Bewilligungsdatum, sondern das Datum des Antragseingangs. Das heißt, Anträge, die bis 31. März 2026 eingegangen sind, werden noch bearbeitet.
Bis 31. März 2026 sind insgesamt 2.244 Anträge für Transformationspläne eingegangen, davon wurden bereits 1.223 Anträge bewilligt. 41 wurden vom Antragsteller storniert, 12 wurden abgelehnt und 968 befinden sich noch in Bearbeitung.
Aufschlüsselung nach Bundesland
| Bundesland | eingegangen | bewilligt |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 307 | 192 |
| Bayern | 279 | 160 |
| Berlin | 165 | 47 |
| Brandenburg | 100 | 59 |
| Bremen | 30 | 18 |
| Hamburg | 51 | 21 |
| Hessen | 207 | 129 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 64 | 44 |
| Niedersachsen | 175 | 77 |
| Nordrhein-Westfalen | 376 | 193 |
| Rheinland-Pfalz | 57 | 27 |
| Saarland | 12 | 7 |
| Sachsen | 144 | 85 |
| Sachsen-Anhalt | 81 | 50 |
| Schleswig-Holstein | 120 | 71 |
| Thüringen | 76 | 43 |
Aufschlüsselung der Bewilligung von Anträgen auf Förderung von Transformationsplänen nach Bewilligungsmonat
| Monat | Bewilligungen |
|---|---|
| 2022 10 | 2 |
| 2022 11 | 12 |
| 2022 12 | 9 |
| 2023 01 | 4 |
| 2023 02 | 29 |
| 2023 03 | 23 |
| 2023 04 | 12 |
| 2023 05 | 22 |
| 2023 06 | 23 |
| 2023 07 | 19 |
| 2023 08 | 25 |
| 2023 09 | 26 |
| 2023 10 | 16 |
| 2023 11 | 10 |
| 2024 02 | 88 |
| 2024 05 | 80 |
| 2024 06 | 11 |
| 2024 07 | 9 |
| 2024 08 | 13 |
| 2024 09 | 22 |
| 2024 10 | 22 |
| 2024 11 | 13 |
| 2024 12 | 18 |
| 2025 01 | 1 |
| 2025 02 | 25 |
| 2025 03 | 20 |
| 2025 04 | 17 |
| 2025 05 | 10 |
| 2025 06 | 16 |
| 2025 07 | 59 |
| 2025 08 | 19 |
| 2025 09 | 30 |
| 2025 10 | 48 |
| 2025 11 | 26 |
| 2025 12 | 10 |
| 2026 01 | 30 |
| 2026 02 | 78 |
| 2026 03 | 75 |
| 2026 04 | 86 |
| 2026 05 | 93 |
| 2026 06 (bis 22.06.) | 72 |
8Welche Angaben enthalten die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderten Transformationspläne und Machbarkeitsstudien nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich
8aInvestitionssummen für Wärmeerzeugung, Netzausbau, Netzverdichtung, Speicher, Hausanschlüsse und Übergabestationen (bitte nach Projekt, Zuwendungsempfänger, Netzgebiet, Kostenkategorie, Fördermodul und Planungsstand aufschlüsseln, und sofern hierzu keine systematisch auswertbaren Daten vorliegen, die Gründe hierfür angeben) sowie
Die Antragsteller sind in der Aufstellung der Investitionssummen in den Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien nicht an ein festes Schema gebunden. Eine begleitende Auswertung zu den Wirkungen der Förderung auf die getätigten tatsächlichen Investitionen (Modul 2) erfolgt im Rahmen der begleitenden Evaluierung der BEW. Dabei ist zu berücksichtigen, dass konkrete Daten erst nach Abschluss der i. d. R. mehrjährigen Transformationsmaßnahmen erfasst werden können. Ergebnisse der Evaluierung werden voraussichtlich im Jahr 2028 vorliegen.
Annahmen, Prognosen oder Bandbreiten zu Endkundenpreisen, Arbeitspreisen, Grundpreisen, Leistungspreisen, Messpreisen, Anschlusskosten oder sonstigen Preisbestandteilen der Fernwärme?
Abgefragt und erfasst wird nur der Endkundenpreis.
Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze an die dokumentierte Nachvollziehbarkeit von Methodik, Anpassungsfaktoren, Energieträgern, Investitionskosten, Betriebskosten, Energiepreisannahmen, Netzverlusten, Anschlussquoten und Verbraucherfolgen sowie an die Vermeidung überdimensionierter Wärmenetze, Erzeugungsanlagen, Hausanschlüsse und Anschlussleistungen?
Energieträger und Investitionskosten sind bei der Antragstellung anzugeben und werden im Rahmen der Antragsprüfung auf Plausibilität geprüft. Dies erfolgt ebenso hinsichtlich überdimensionierter Wärmenetze, Erzeugungsanlagen, Hausanschlüsse und Anschlussleistungen sowie für die Betriebskosten und Energiepreisannahmen, die im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch den Antragsteller zu berücksichtigen sind.
Netzverluste und Anschlussquote werden nicht explizit abgefragt.
10Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung insbesondere aus dem Preismonitoring des Bundeskartellamtes oder der Plattform zur Fernwärmetransparenz zu Preiswirkungen und Refinanzierung geförderter Fernwärmevorhaben, und zwar hinsichtlich
10ader Frage, ob durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderte Projekte voraussichtlich zu sinkenden, gleichbleibenden oder steigenden Fernwärmepreisen für Endkunden führen und welche Monitoringinstrumente die Bundesregierung zur Erfassung von Kostensteigerungen, Verzögerungen, verfehlten Anschlussquoten, nicht erreichten Sanierungsraten und Preiswirkungen nutzt, sowie
10bder Frage, in welchem Umfang Investitionskosten für den Ausbau von Fernwärmenetzen künftig über Grundpreise, Leistungspreise, Arbeitspreise oder sonstige Preisbestandteile refinanziert werden sollen?
Die BEW zielt darauf, Investitionen in die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung anzureizen, in dem durch die Förderung der Kostennachteil treibhausgasneutraler Wärmeerzeugung ausgeglichen wird. Damit trägt die BEW mittelbar zur Bezahlbarkeit der Wärmeversorgung bei, stellt aber keine direkte Subventionierung von Wärmepreisen dar.
Im Rahmen der BEW werden Förderungen für Investitionen für einen Bewilligungszeitraum von 48 Monaten (Modul 2, systemische Förderung) bzw. 24 Monate (Modul 3, investive Einzelmaßnahmen) bewilligt. Es sind Verwendungsnachweise und in Modul 2 auch jährliche Zwischennachweise einzureichen, in denen die Fördermittelempfänger Rechenschaft über die Mittelverwendung ablegen. Die Fördermittelempfänger sind zudem verpflichtet, unverzüglich und unaufgefordert dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch alle nachträglichen Änderungen von Tatsachen schriftlich mitzuteilen, die für die Bewilligung der Zuwendung maßgeblich waren. Das betrifft vor allem den angestrebten Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme, das geplante Temperaturniveau, die angestrebte Größe des Wärmenetzsystems und das Kumulierungsverbot. Verlängerungen des Förder- und Umsetzungszeitraums sind nur auf Antrag und mit Genehmigung des BAFA möglich. Sofern mit „Sanierungsraten“ der am Ende des Bewilligungszeitraum erreichte Anteil erneuerbarer Energien gemeint ist, sind diesbezügliche Änderungen dem BAFA mitzuteilen. Sanierungsraten von Gebäuden werden im Rahmen der Förderung von Wärmenetzen über die BEW nicht erfasst.
Im Rahmen der Antragstellung werden die geplanten Endwärmelieferpreise für die geförderten Wärmenetze erfasst. Im Rahmen der begleitenden Evaluierung der BEW wird untersucht, ob Wärmeerzeugung und der Netzbetrieb der geförderten Wärmenetze wirtschaftlich und preislich wettbewerbsfähig gegenüber anderen Optionen der Versorgung mit nachhaltig bzw. erneuerbar erzeugter Wärme sind. Da aufgrund des bisher kurzen Zeitraums insbesondere der investiven Förderung und der geringen Anzahl der abgeschlossenen Vorhaben in Modul 2 aus den Förderdaten überwiegend Planwerte vorliegen, lassen die Daten noch keine fundierte Bewertung der Wärmepreise der geförderten Wärmenetze zu. Eine methodisch fundierte Bewertung von Preiseffekten soll die begleitende Evaluierung ermöglichen, sobald aus den Verwendungsnachweisen auswertbare realisierte Wärmepreise vorliegen und eine statistisch repräsentative Datenmenge erreicht ist.
Ein Preismonitoring des Bundeskartellamts für den Fernwärmesektor liegt nicht vor. Das Bundeskartellkamt überprüft Fernwärmepreise im Rahmen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf Grund des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Weder aus den Untersuchungen des Bundeskartellamts noch aus den Daten der freiwilligen Preistransparenzplattform lassen sich Erkenntnisse darüber gewinnen, in welchem Umfang Investitionskosten für den Ausbau von Fernwärmenetzen über Grundpreise, Leistungspreise, Arbeitspreise oder sonstige Preisbestandteile refinanziert werden bzw. künftig refinanziert werden sollen, da beide Instrumente andere Zielsetzungen verfolgen.