Ortsumfahrungen der Bundesstraßen 101 und 169 bei Elsterwerda und Plessa

Drucksache 21/690Antwortauf die Kleine Anfrage 21/48027.06.20252 Seiten2 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für VerkehrVerkehr
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Bereits seit rund 25 Jahren gibt es den Plan, die beiden Orte Elsterwerda und Plessa mit neuen Linien der Bundesstraßen (B) 101 und B 169 zu umfahren, um Verkehrsflüsse für alle zügiger und vor allem emissionsfreier zu gestalten. Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) hat im Jahr 2016 die im Vordringlichen Bedarf des aktuellen Bundesverkehrswegeplanes enthaltenen Projekte B 101 OU (Ortsumgehung) Elsterwerda, B 169 OU Plessa und B 169 OU Elsterwerda übernommen (im Folgenden nur „das Projekt“). Im Moment wird die Realisierbarkeit des Projekts nach Kenntnis der Fragestellenden als gering eingeschätzt, da aufgrund der erheblich gestiegenen Projektkosten die Wirtschaftlichkeit infrage gestellt ist. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg hat deshalb die DEGES mit Untersuchungen zur Verbesserung der Projektwirtschaftlichkeit beauftragt (B 101/B 169: Ortsumgehungen Elsterwerda/Plessa – DEGES GmbH; www.deges.de/projekte/projekt/b-101-b-169-ortsumgehunge n-elsterwerda-plessa/).

Frage 1 + 2 + 7a + 7b Seite 1

1Wie sieht die aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. das aktuelle Nutzen-Kosten-Verhältnis für das Projekt aus (bitte alle Kriterien und der Werte dazu genau auflisten sowie sonstige relevante Annahmen und Einschätzungen darstellen; sofern keine genaue aktuelle Berechnung möglich ist, bitte eine grobe Einschätzung vornehmen)?

2Von welcher Baukostenprognose für das Projekt geht die Bundesregierung aus (bitte nach den Varianten bzw. Vorzugstrassen für alle verfügbaren Jahre aufschlüsseln)?

7aWann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse der beauftragten Untersuchungen des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg zur weiteren Optimierung des vorliegenden Projekts vorliegen?

7bWelches Ziel der erneuten Untersuchung durch die DEGES wird nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt?

Antwort

Die Fragen 1, 2, 7a und 7b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die laufenden verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen obliegen der im Auftrag des Bundes planerisch zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg. Vor Abschluss dieser ergänzenden Betrachtungen des Landes sind Aussagen zu Kosten und Wirtschaftlichkeit nicht möglich.

Frage 3 + 4 + 5 + 6 Seite 2

3Wann liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Genehmigung des Bundesministeriums für Verkehr für die Entwurfsplanung mit den Vorzugstrassen C 1, A 2 und B 2.1 vor?

4In welchem Zeitraum soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen für das Projekt vorliegen, und bis wann ist mit einem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen?

5Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung, für das Projekt die Planfeststellung zu beschleunigen, und lässt sich insbesondere eine Veränderung der Rechtslage in den letzten Jahren für das Projekt nutzen?

6Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der Baumaßnahmen bzw. der Verkehrsfreigabe des Projekts?

Antwort

Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Auf Basis der derzeitigen Planungsstufe Vorplanung mit vorgenannten, zunächst noch beim Land abzuschließenden Arbeiten, sind Aussagen zu den weiteren Projektschritten, technischen Entwurfsplanung, Planfeststellungsverfahren und baulichen Umsetzung nicht möglich.