Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die große Mehrheit der Selbstständigen in Deutschland ist derzeit nicht verpflichtend für das Alter abgesichert und muss eigenverantwortlich vorsorgen. Dabei führt bei vielen Selbstständigen die Kombination aus geringen Rücklagen und einer fehlenden obligatorischen Absicherung zu einem hohen Risiko, im Alter in Armut abzurutschen. Gerade Soloselbstständige weisen ein hohes Risiko für Altersarmut auf. Unter anderem ostdeutsche Selbstständige sind aus Sicht der Fragestellenden aufgrund von Brüchen in der Erwerbsbiografie nach 1990 und einem strukturell niedrigeren Lohnniveau besonders betroffen.
In der Erwerbspersonenbefragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung vom August 2025 gaben 37 Prozent der Soloselbstständigen an, dass sie davon ausgehen, dass ihre finanzielle Vorsorge für das Alter nicht ausreichend ist (Schulze Buschoff, Karin; Peters, Eileen; Emmler, Helge, 2025: Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung? – Ergebnisse der WSI-Erwerbspersonenbefragung). Bei den Selbstständigen mit Beschäftigten war es immerhin „nur“ knapp jede bzw. jeder Fünfte.
Mit einem fehlenden flächendeckenden obligatorischen Alterssicherungssystem für Selbstständige ist Deutschland innerhalb der 38 OECD-Länder (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) fast allein: Nur vier andere OECD-Länder teilen dieses Merkmal mit Deutschland (OECD, Pension at a Glance 2025, S. 189). Unter anderem aufgrund des hohen Armutsgefährdungsrisikos bei den nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen im Alter wird schon seit Jahren darüber diskutiert, Selbstständige verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Laut Sozialstaatsradar 2026 sprechen sich 77 Prozent der Befragten für eine verpflichtende gemeinsame Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen bzw. für alle unabhängig vom Erwerbsstatus aus. Bei Selbstständigen lag die Zustimmung zu einer gemeinsamen Absicherung in der Umfrage mit 80 Prozent sogar noch mal höher. Aus Sicht der Fragesteller würde eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige deren Risiko, in Altersarmut zu rutschen, deutlich reduzieren.
Mit dieser Kleinen Anfrage wollen sich die Fragesteller einen Überblick über die aktuellen Daten zur Altersarmut und Alterssicherung der Selbstständigen in Deutschland verschaffen. Um vollständige Beantwortung der Fragen ohne Verweis auf andere Bundestagsdrucksachen wird gebeten.
Wie viele Personen gehen nach Kenntnis der Bundesregierung einer selbstständigen Tätigkeit im Haupterwerb nach, und wie hat sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte als Gesamtzahl sowie Zahl der Soloselbstständigen ohne eigene Beschäftigte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und nach neuen und alten Bundesländern angeben)?
Die Entwicklung der Gruppen von Selbstständigen insgesamt und differenziert nach Geschlecht kann den folgenden Tabellen entnommen werden. Datengrundlage ist der Labour Force Survey (LFS). Angaben nach neuen und alten Bundesländern liegen nicht vor.
Tabelle 1.1: Alle Selbstständige im Haupterwerb insgesamt und nach Geschlecht, in Tausend, 2016–2025
| Alle Selbstständige | Frauen | Männer | Insgesamt |
|---|---|---|---|
| 2016 | 1.362 | 2.781 | 4.144 |
| 2017 | 1.359 | 2.739 | 4.098 |
| 2018 | 1.331 | 2.680 | 4.010 |
| 2019 | 1.305 | 2.654 | 3.958 |
| 2020* | 1.169 | 2.362 | 3.531 |
| 2021* | 1.147 | 2.366 | 3.513 |
| 2022 | 1.201 | 2.381 | 3.582 |
| 2023 | 1.205 | 2.370 | 3.575 |
| 2024 | 1.165 | 2.379 | 3.545 |
| 2025 | 1.170 | 2.319 | 3.489 |
* Zeitreihenbruch Quelle: Eurostat, Labour Force Survey 2016–2025
* Zeitreihenbruch Quelle: Eurostat, Labour Force Survey 2016–2025
Tabelle 1.2: Solo-Selbstständige im Haupterwerb insgesamt und nach Geschlecht, in Tausend, 2016–2025
| Solo-Selbstständige | Frauen | Männer | Insgesamt |
|---|---|---|---|
| 2016 | 897 | 1.418 | 2.314 |
| 2017 | 896 | 1.385 | 2.281 |
| 2018 | 883 | 1.348 | 2.230 |
| 2019 | 848 | 1.305 | 2.152 |
| 2020* | 771 | 1.156 | 1.927 |
| 2021* | 712 | 1.078 | 1.789 |
| 2022 | 735 | 1.090 | 1.825 |
| 2023 | 766 | 1.096 | 1.862 |
| 2024 | 736 | 1.074 | 1.810 |
| 2025 | 707 | 1.029 | 1.736 |
* Zeitreihenbruch Quelle: Eurostat, Labour Force Survey 2016–2025
* Zeitreihenbruch Quelle: Eurostat, Labour Force Survey 2016–2025
Tabelle 1.3: Selbstständige mit Beschäftigten im Haupterwerb insgesamt und nach Geschlecht, in Tausend, 2016–2025
| Selbstständige mit Beschäftigten | Frauen | Männer | Insgesamt |
|---|---|---|---|
| 2016 | 466 | 1.364 | 1.830 |
| 2017 | 463 | 1.354 | 1.817 |
| 2018 | 448 | 1.332 | 1.780 |
| 2019 | 457 | 1.349 | 1.806 |
| 2020* | 398 | 1.206 | 1.604 |
| 2021* | 435 | 1.289 | 1.724 |
| 2022 | 466 | 1.291 | 1.757 |
| 2023 | 439 | 1.274 | 1.713 |
| 2024 | 430 | 1.305 | 1.735 |
| 2025 | 463 | 1.290 | 1.753 |
* Zeitreihenbruch Quelle: Eurostat, Labour Force Survey 2016–2025
* Zeitreihenbruch Quelle: Eurostat, Labour Force Survey 2016–2025
Wie viele Personen üben eine selbstständige Tätigkeit zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung aus (bitte gesamt sowie aufgeschlüsselt nach Geschlecht und nach neuen und alten Bundesländern angeben)?
Nach Angaben des Labour Force Survey (LFS) waren in Deutschland im Jahr 2025 insgesamt 554 Tsd. Personen im Nebenerwerb selbstständig tätig, davon 241 Tsd. Frauen und 313 Tsd. Männer. Angaben aufgeschlüsselt nach neuen und alten Bundesländern liegen nicht vor.
Wie viele Selbstständige sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell pflichtversichert (bitte als Gesamtzahl und aufgeschlüsselt nach Geschlecht und nach neuen und alten Bundesländer sowie getrennt für berufsständische Versorgungswerke, Alterssicherung der Landwirte und gesetzliche Rentenversicherung angeben und die Zahl der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung nach auf Antrag Pflichtversicherte, in der Künstlersozialkasse Pflichtversicherte, Handwerker bzw. sonstige Pflichtversicherte ausweisen)?
Die Zahl der pflichtversicherten Selbstständigen kann folgender Tabelle entnommen werden. Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und Region ist nur für die pflichtversicherten Selbstständigen der gesetzlichen Rentenversicherung möglich (siehe https://statistik-rente.de/drv/extern/versicherte/aktiv_versiche rte/). In den anderen Datenquellen liegen dazu keine Angaben vor. Zu beachten ist, dass die Zahlen aus unterschiedlichen Referenzjahren stammen. Es wird immer der aktuellste Wert berichtet.
Tabelle: Zahl der Selbstständigen mit obligatorischer Alterssicherung
| Referenzjahr | Anzahl | |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rentenversicherung | ||
| – Künstler/Publizisten | 2024 | 172.683 |
| – Handwerker | 2024 | 62.727 |
| – Selbstständige Kraft Gesetz | 2024 | 74.362 |
| – Selbstständig auf Antrag | 2024 | 19.751 |
| In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) aktiv Versicherte Personen | 2024 | 149.306 |
| Über Versorgungswerke aktiv Versicherte Selbstständige | 2023 | 411.183 |
| Insgesamt | 890.012 |
Quellen: DRV Versichertenstatistik, Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen, Quartalsstatistik der landwirtschaftlichen Alterskasse
Wie viele Selbstständige sind nach Kenntnis der Bundesregierung nicht verpflichtend für das Alter abgesichert (bitte gesamt sowie aufgeschlüsselt nach Geschlecht und nach neuen und alten Bundesländern angeben)?
Die Gesamtzahl der nicht obligatorisch versicherten Selbstständigen lässt sich nur näherungsweise bestimmen. Für 2021 wird die Zahl der nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen im Haupterwerb auf rund 2,15 Millionen geschätzt. Detaillierte Informationen können dem Forschungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Selbstständige Erwerbstätigkeit in Deutschland“ (Kapitel 7, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikatio nen/Forschungsberichte/fb-643-selbststaendige-erwerbstaetigkeit-in-deutschlan d.pdf?__blob=publicationFile&v=2) entnommen werden. Weitere Aufschlüsselungen nach Geschlecht oder Region bzw. aktuellere Schätzungen liegen nicht vor.
Wie viele Selbstständige ohne Versicherungspflicht sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) abgesichert, und wie hat sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte gesamt sowie aufgeschlüsselt nach Geschlecht und nach neuen und alten Bundesländern angeben)?
Die erbetenen Informationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
Tabelle: Pflichtversicherte Selbstständige auf Antrag nach Geschlecht und Wohnort der Versicherten, am 31. Dezember 2024
| Geschlecht | Berichtsjahr | Insgesamt* | darunter: Wohnort Bundesgebiet - West - | darunter: Wohnort Bundesgebiet - Ost - |
|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 2015 | 11.782 | 9.447 | 2.275 |
| 2016 | 12.759 | 10.233 | 2.469 | |
| 2017 | 13.912 | 11.145 | 2.713 | |
| 2018 | 15.187 | 12.181 | 2.958 | |
| 2019 | 16.455 | 13.200 | 3.202 | |
| 2020 | 17.250 | 13.817 | 3.363 | |
| 2021 | 18.547 | 14.859 | 3.607 | |
| 2022 | 19.494 | 15.682 | 3.730 | |
| 2023 | 19.857 | 16.005 | 3.783 | |
| 2024 | 19.751 | 15.949 | 3.729 | |
| Männer | 2015 | 8.564 | 7.146 | 1.372 |
| 2016 | 9.254 | 7.737 | 1.475 | |
| 2017 | 10.037 | 8.368 | 1.626 | |
| 2018 | 10.905 | 9.107 | 1.758 | |
| 2019 | 11.694 | 9.733 | 1.923 | |
| 2020 | 12.172 | 10.098 | 2.021 | |
| 2021 | 12.962 | 10.769 | 2.134 | |
| 2022 | 13.534 | 11.278 | 2.193 | |
| 2023 | 13.633 | 11.370 | 2.209 | |
| 2024 | 13.551 | 11.311 | 2.189 | |
| Frauen | 2015 | 3.218 | 2.301 | 903 |
| 2016 | 3.505 | 2.496 | 994 | |
| 2017 | 3.875 | 2.777 | 1.087 | |
| 2018 | 4.282 | 3.074 | 1.200 | |
| 2019 | 4.761 | 3.467 | 1.279 | |
| 2020 | 5.078 | 3.719 | 1.342 | |
| 2021 | 5.585 | 4.090 | 1.473 | |
| 2022 | 5.960 | 4.404 | 1.537 | |
| 2023 | 6.224 | 4.635 | 1.574 | |
| 2024 | 6.200 | 4.638 | 1.540 |
* Einschließlich Wohnort im Ausland bzw. Wohnort unbekannt Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
* Einschließlich Wohnort im Ausland bzw. Wohnort unbekannt Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Wie viele Selbstständige entrichten freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung nach § 7 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI), und wie hat sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte gesamt sowie aufgeschlüsselt nach Geschlecht und nach neuen und alten Bundesländern angeben)?
Die Berechtigung zur freiwilligen Beitragszahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht an eine Selbstständigkeit gebunden. Ob eine Selbstständigkeit vorliegt, wird bei der Zahlung von freiwilligen Beiträgen daher nicht erfasst.
Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beiträge der Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung (bitte gesamt sowie getrennt für auf Antrag Pflichtversicherte, in der Künstlersozialkasse Pflichtversicherte bzw. sonstige Pflichtversicherte die Anteile der Beiträge in 100-Euro-Schritten angeben und jeweils nach Geschlecht und nach neuen und alten Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Höhe der durchschnittlich entrichteten Beiträge liegt in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung in 50-Euro-Schritten vor. Die erbetenen Informationen können den Tabellen A.1–A.3 zu Frage 7 im Tabellenanhang* entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
Welcher Anteil der über 65-Jährigen bezieht aktuell Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (bitte gesamt sowie aufgeschlüsselt nach Geschlecht und nach neuen und alten Bundesländern angeben)?
Der Anteil der Personen ab der Regelaltersgrenze (Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Absatz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII) mit Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII an der jeweiligen Bevölkerung ab der Regelaltersgrenze (RAG) kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Zum Anteil der über 65-Jährigen liegen keine Angaben vor.
Tabelle: Quote der Grundsicherungsbeziehenden ab der RAG, Ende Dezember 2024
| Gruppe | Anteil |
|---|---|
| Insgesamt | 4,1 Prozent |
| Männlich | 4,1 Prozent |
| Weiblich | 4,2 Prozent |
| Früheres Bundesgebiet | 4,4 Prozent |
| Neue Länder mit Berlin | 3,1 Prozent |
Quelle: Statistisches Bundesamt
9Wie viele über 65-jährige (ehemals) Selbstständige beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, und wie hat sich diese Zahl seit 2005 entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und als Anteil aller über 65-jährigen ehemals Selbstständigen sowie aufgeschlüsselt nach Geschlecht und nach neuen und alten Bundesländern angeben)?
10Wie viele über 65-jährige (ehemals) abhängig Beschäftigte beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung ab 65 Jahren, und wie hat sich diese Zahl seit 2005 entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und als Anteil aller über 65-jährigen ehemals abhängig Beschäftigten sowie aufgeschlüsselt nach Geschlecht und nach neuen und alten Bundesländern angeben)?
11Wie viele über 65-jährige (ehemals) Selbstständige hätten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, nehmen diese aber nicht in Anspruch (bitte gesamt sowie aufgeschlüsselt nach Geschlecht und nach neuen und alten Bundesländern angeben)?
12Welcher Anteil der über 65-Jährigen, die zuletzt selbstständig bzw. abhängig beschäftigt waren, zählt nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell zu den untersten drei Dezilen in der Einkommensverteilung, und wie hat sich diese Zahl seit 2005 entwickelt (bitte die Anteile für jedes Dezil getrennt ausweisen sowie aufgeschlüsselt nach Geschlecht und nach neuen und alten Bundesländern angeben)?
15Wie schätzt die Bundesregierung das Armutsrisiko im Alter von (ehemals) Selbstständigen im Vergleich zu abhängig Beschäftigten ein?
Die Fragen 9 bis 12 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Soweit der Bundesregierung Erkenntnisse zum Bezug von niedrigen Einkommen oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei über 65-Jährigen unter Berücksichtigung des letzten Erwerbsstatus vorliegen, können diese dem Kapitel C.5.2 des Alterssicherungsberichtes 2024 (Bundestagsdrucksache 20/14086) sowie den Vorgängerberichten entnommen werden. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine entsprechenden Informationen vor.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der über 65-jährigen (ehemals) Selbstständigen entwickelt, die Wohngeld bezogen haben (bitte in absoluten Zahlen und relativ an allen Beziehenden ab 65 Jahren sowie aufgeschlüsselt nach Geschlecht und nach neuen und alten Bundesländern angeben)?
Angaben im Sinne der Fragestellung werden in der Wohngeldstatistik nicht erhoben.
Wie hat sich die Zahl der Privatinsolvenzen bei (ehemals) Selbstständigen ab 65 Jahren seit 2011 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Geschlecht und nach neuen und alten Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
16Sieht die Bundesregierung ein besonders hohes Armutsrisiko im Alter bei selbstständigen Frauen, und wenn ja, plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen im Bereich der Altersvorsorge, um selbstständige Frauen vor Altersarmut zu schützen?
17Sieht die Bundesregierung ein besonders hohes Armutsrisiko im Alter bei Selbstständigen in Ostdeutschland, und wenn ja, plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen im Bereich der Altersvorsorge, um diese Gruppe vor Altersarmut zu schützen?
18Wie hat sich das Altersarmutsgefährdungsrisiko bei (ehemals) Selbstständigen nach Auffassung der Bundesregierung in den letzten Jahren entwickelt, und plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen im Bereich der Altersvorsorge, um das Altersarmutsrisiko von (ehemals) Selbstständigen zu reduzieren?
19Wie bewertet die Bundesregierung den verpflichtenden Einbezug aller Selbstständigen in die GRV als Maßnahme, um das Armutsrisiko im Alter bei Selbstständigen zu reduzieren?
Die Fragen 16 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Daten zu den spezifischen Armutsrisiken im Alter untergliedert nach früherer Zugehörigkeit zu Erwerbsgruppen liegen nicht vor. Grundsätzlich ist eine Abgrenzung der Gruppen schwierig, weil viele ehemals Selbstständige in ihrem Erwerbsverlauf auch Zeiten mit abhängiger Beschäftigung aufweisen.
Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor, dass alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Dadurch sollen Schutzlücken geschlossen und das Risiko von Altersarmut bei Selbstständigen gesenkt werden. Zunächst gilt es, den Abschlussbericht der Alterssicherungskommission und deren Empfehlungen hinsichtlich der Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung abzuwarten.
Welche Auswirkungen auf die Finanzierung der GRV hätte ein verpflichtender Einbezug aller Selbstständigen in die GRV nach Kenntnis der Bundesregierung?
Konkrete Berechnungen der Bundesregierung liegen nicht vor, denn die Finanzwirkungen einer Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen hängt von der konkreten Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen ab. Für weiterführende Ausführungen wird auf das „rentenupdate“, Ausgabe 2, der Deutschen Rentenversicherung Bund aus Januar 2026 verwiesen (https://rentenupdate.drvbund.de/SharedDocs/Dokumente/2026/12_Selbststaendige/rentenupdate_12_Se lbststaendige_lang.pdf).
Wie viele (Solo-)Selbstständige sind aktuell freiwillig gesetzlich und wie viele privat krankenversichert (bitte gesamt sowie aufgeschlüsselt nach Geschlecht angeben)?
Ausweislich der amtlichen Mitgliederstatistik der gesetzlichen Krankenversicherung (KM1) waren zum 1. Mai 2026 rund 1,49 Millionen hauptberuflich Selbstständige freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Die Anzahl bzw. der Anteil der Solo-Selbstständigen in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Wie viele privat versicherte (Solo-)Selbstständige sind aufgrund der steigenden Prämien zuletzt in den PKV-Basistarif (PKV = private Krankenversicherung) gerutscht?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Personen, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie haben sich die Bundeszuschüsse im selben Zeitraum entwickelt (bitte gesamt sowie aufgeschlüsselt nach Geschlecht und nach Landkreisen angeben)?
Die Anzahl der in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung ausgewiesenen versicherten Künstler und Publizisten kann in der erbetenen Differenzierung den Tabellen A.4–A.6 zu Frage 23 im Tabellenanhang* entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
Die Höhe der Bundeszuschüsse kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Bundeszuschüsse nach § 34 Absatz 1 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) gemeint sind. Darüber hinaus trägt der Bund gemäß § 34 Absatz 2 KSVG die Verwaltungskosten der Künstlersozialkasse. Davon unabhängig ist darauf hinzuweisen, dass für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 jeweils ein zusätzlicher Entlastungszuschuss des Bundes in Höhe von 32,5 Mio. Euro (2021) bzw. 84,6 Mio. Euro (2022) gezahlt wurde. Für die Bestimmung des Künstlersozialabgabesatzes für das Jahr 2023 wurde ein zusätzlicher Stabilisierungszuschuss des Bundes in Höhe von 58,9 Mio. Euro gezahlt. Diese Zuschüsse dienten zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie und Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes und somit der Entlastung der abgabepflichtigen Unternehmen.
Tabelle: Bundeszuschüsse nach § 34 Absatz 1 KSVG
| Jahr | Bundeszuschuss in Mio. Euro |
|---|---|
| 2015 | 182,2 |
| 2016 | 189,4 |
| 2017 | 201,0 |
| 2018 | 207,4 |
| 2019 | 225,6 |
| 2020 | 214,9 |
| 2021 | 219,5 |
| 2022 | 241,8 |
| 2023 | 256,9 |
| 2024 | 263,7 |
| 2025* | 288,4 |
| 2026* | 293,0 |
Quelle: Statistik der Künstlersozialkasse, für die Jahre 2015 bis 2023 sind die Daten auch enthalten in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur „Stabilität und Nachhaltigkeit der Finanzierung der Sozialversicherung“ – Bundestagsdrucksache 20/14319. * Haushaltsplan KSK 2025 und 2026
PDF-Seiten 10–60 (51 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen