Deutschfeindliche Straftaten im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität - rechts in den Jahren 2024 und 2025

Drucksache 21/6661Antwortauf die Kleine Anfrage 21/654830.06.202612 Seiten0 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernInnere Sicherheit1 Anlage als PDF
Text vor der ersten Frage

Deutschfeindliche Straftaten im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität –

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Jahr 2025 wurden 22 Straftaten (darunter ein Gewaltdelikt) im Unterthemenfeld (UTF) „Deutschfeindlich“ (Oberthemenfeld [OTF] „Hasskriminalität“) dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts (PMKrechts) zugeordnet und im Jahr 2024 15 Straftaten und kein Gewaltdelikt (Bundesministerium des Innern, Bundesweite Fallzahlen 2025 Politisch motivierte Kriminalität, S. 18).

Wie schlüsseln sich diese in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Straftaten jeweils weiter auf (bitte nach Jahren getrennt und dann einzeln mit Tatzeit, Tatort, Bundesland, Tatvorwurf bzw. Zähldelikt, allen Ober- und Unterthemenfeldern, der Anzahl der Tatverdächtigen, der Anzahl der Opfer, allen Angriffszielen und ggf. einer vorliegenden Begründung für die Zuordnung zum Phänomenbereich, soweit in den Datenbeständen vorhanden, aufschlüsseln)?

Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Für die Einordnung der Straftaten sind die Länder zuständig. Die Aufschlüsselung der Straftaten kann den beiden Tabellen der beigefügten Anlage entnommen werden.*

vom 30. Juni 2026 übermittelt.

Anlage
AnlageAnlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Hess

PDF-Seiten 2–11 (10 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen