Politisch motivierte Kriminalität-rechts im ersten Quartal 2026

Drucksache 21/6615Antwortauf die Kleine Anfrage 21/630222.06.2026200 Seiten10 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernInnere Sicherheit5 Anlagen als PDF
Frage 1 Seite 2

Wie viele Fälle Politisch motivierter Kriminalität-rechts (PMK-rechts) hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2026 in der Bundesrepublik Deutschland gegeben, und wie verteilen sie sich auf die Bundesländer (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

Antwort

Im ersten Quartal 2025 wurden zum Stichtag 30. April 2026 bisher insgesamt 3 253 Straftaten mit Nennung des Phänomenbereichs PMK -rechts- gemeldet. Die Aufschlüsselung der Straftaten kann den Tabellen in Anlage 1 entnommen werden.*

AnlageAnlage 1 zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ferat Koçak u. a. und der Fraktion Die Linke

PDF-Seiten 6–25 (20 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2a + 2b Seite 2

2aWie verteilen sich die der Antwort zu Frage 1 unterfallenden Fälle auf Gewaltdelikte und sonstige Straftaten, insbesondere Äußerungsdelikte, bezogen jeweils auf die Bundesländer (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

2bWie verteilen sich die in Frage 2a erfragten sonstigen Straftaten auf die einzelnen Deliktsbereiche, insbesondere Propagandadelikte (§§ 86, 86a des Strafgesetzbuchs [StGB]), Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beleidigungen (§§ 185 bis 188 StGB) sowie verhetzende Beleidigungen (§ 192a StGB), bezogen auf die Bundesländer (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 2a und 2b werden gemeinsam beantwortet.

Die Straftaten sind den beigefügten Tabellen in Anlage 1* zu entnehmen, wobei die Gewaltdelikte den Deliktskategorien 1.1 bis 1.10 zu entnehmen sind. Zur separaten Ausweisung von Äußerungsdelikten werden die Fallzahlen der folgenden Delikte bzw. Deliktskategorien herangezogen:

• Propagandadelikte

• Volksverhetzung

• öffentliche Aufforderung zu Straftaten

• Androhung von Straftaten

• Beleidigung

• Verhetzende Beleidigung

• Verunglimpfung des Staates

• Politikerbeleidigung/Üble Nachrede und Verleumdung

Auch diese sind den Tabellen in Anlage 1 zu entnehmen.*

Frage 3a + 3b Seite 2

3aWie verteilen sich die der Antwort zu Frage 1 unterfallenden Gewaltdelikte PMK-rechts nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Deliktsbereiche Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoff, Landfriedensbruch, gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, räuberische Erpressung, Widerstandsdelikte und Sexualdelikte auf die Bundesländer (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

3bWie verteilen sich die in Frage 3a erfragten Gewaltdelikte PMKrechts einzelfallbezogen auf Tatdatum, Tatort, Postleitzahl, Bundesland und Delikt (bitte als tabellarische Anlage mit dem zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfage aktuellen Stichtag, analog zu Bundestagsdrucksache 21/4441, Anlage 1, angeben)?

Antwort

Die Fragen 3a und 3b werden gemeinsam beantwortet.

Die Angaben zu den Fragen 3a und 3b können den Tabellen in Anlage 1 entnommen werden.*

Frage 4a + 4b Seite 3

4aWie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die der Antwort zu Frage 1 unterfallenden Fälle entsprechend dem Kriterienkatalog „Hasskriminalität“ auf die Kategorien einer Motivation nach der zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, nach dem sozialen Status, der physischen und bzw. oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und bzw. oder sexuellen Identität bzw. nach dem äußeren Erscheinungsbild (bitte nach Bundesländern und nach Monaten aufschlüsseln)?

4bWie verteilen sich die in Frage 4a erfragten Straftaten innerhalb der jeweiligen Unterthemenfelder auf die einzelnen Deliktsbereiche, insbesondere Propagandadelikte, Volksverhetzung, Körperverletzungen und Beleidigungen (bitte tabellarisch nach Unterthemenfeldern und Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 4a und 4b werden gemeinsam beantwortet.

Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie unmittelbar aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf

• Nationalität

• ethnische Zugehörigkeit

• Hautfarbe

• Religionszugehörigkeit/Weltanschauung

• sozialen Status

• physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung

• Geschlecht/geschlechtliche Identität

• sexuelle Orientierung

• äußeres Erscheinungsbild

begangen werden.

Die Aufteilung der Straftaten nach Monaten und Ländern und Deliktsbereichen sind den Tabellen in Anlage 2 zu entnehmen.*

AnlageAnlage 2 zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ferat Koçak u. a. und der Fraktion Die Linke

PDF-Seiten 26–150 (125 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 5a + 5b Seite 4

5aWie viele der der Antwort zu Frage 4a unterfallenden Fälle werden den Teilmengen „fremdenfeindliche Straftaten“, „antisemitische Straftaten“, „islamfeindliche Straftaten“, „antiziganistische Straftaten“ und „Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung“ zugeordnet (bitte nach Monaten aufschlüsseln), und wie verteilen sich die aufgeführten Fälle nach Gewaltdelikten bezogen auf die Bundesländer?

5bWie verteilen sich die in Frage 5a erfragten Straftaten je Unterthemenfeld einzelfallbezogen auf Tatdatum, Tatort, Postleitzahl, Bundesland und Delikt (bitte als tabellarische Anlage je Unterthemenfeld mit dem zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage aktuellen Stichtag, analog zu Bundestagsdrucksache 21/4441, Anlage 1, angeben)?

Antwort

Die Fragen 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet.

Die Straftatenaufstellungen sind den Tabellen in Anlage 2 zu entnehmen.*

Frage 6 Seite 4

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die der Antwort zu Frage 1 unterfallenden Gewaltdelikte und sonstigen Delikte, insbesondere Äußerungsdelikte, aus dem Bereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts im ersten Quartal 2026 geschädigt, und wie viele davon im Falle von Gewaltdelikten verletzt bzw. getötet (bitte nach Bundesländern aufführen sowie bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

Antwort

In den Monaten Januar bis März 2026 wurden bislang keine Todesopfer gemeldet. Die Anzahl verletzter Personen kann den Tabellen in Anlage 3 entnommen werden.*

AnlageAnlage 3 zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ferat Koçak u. a. und der Fraktion Die Linke

PDF-Seiten 151–164 (14 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 7a + 7b Seite 4

7aWelches Geschlecht hatten die Personen, zu deren Nachteil die der Antwort zu Frage 1 unterfallenden Fälle Politisch motivierter Kriminalität-rechts erfolgt sind nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte zum einen nach männlich, weiblich, divers und zum anderen nach Gewaltdelikten und sonstigen Delikten, insbesondere Äußerungsdelikten, aufschlüsseln)?

7bWie verteilen sich die in den Fragen 6 und 7a erfragten Verletzten auf die einzelnen Deliktsbereiche, die zur Verletzung geführt haben, bezogen auf die Bundesländer (bitte tabellarisch nach Deliktsbereich, Bundesland und Geschlecht der verletzten Personen aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 7a und 7b werden gemeinsam beantwortet.

Die Daten können den Tabellen in Anlage 3 entnommen werden.*

Frage 8a + 8b Seite 4

8aWie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den der Antwort zu Frage 1 unterfallenden Fällen ermittelt, und gegen wie viele davon wurde ein Haftbefehl erlassen (bitte nach Bundesländern, konkretem Tatvorwurf und Geschlecht der Beschuldigten aufschlüsseln)?

8bWie verteilen sich die in Frage 8a erfragten Tatverdächtigen auf die einzelnen Tatvorwürfe (bitte tabellarisch nach Bundesland, Tatvorwurf und Geschlecht aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 8a und 8b werden gemeinsam beantwortet.

Die Daten können den Tabellen in Anlage 3 entnommen werden.*

Frage 9a + 9b Seite 5

9aWelche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Nachmeldungen zur PMK-rechts künftig systematisch zu erfassen, und wie viele solcher Nachmeldungen wurden im Jahr 2025 nach manueller Prüfung oder Rückfrage bei den Ländern festgestellt (bitte nach Bundesländern und Quartalen aufschlüsseln)?

9bWie haben sich die in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/4105 gemeldeten Fallzahlen je Bundesland durch Nachmeldungen verändert (bitte vergleichend gegenübergestellt nach ursprünglicher Meldezahl und aktuellem Stand aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 9a und 9b werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung sieht keinen kriminalfachlichen Bedarf, die Anzahl von Nachtragsmeldungen statistisch auswerten zu können.

Die Fallzahlenanwendung des BKA ist eine „lebende“ Datenbank, in der Veränderungen immanent sind. Die Reproduktion von Fallzahlen ergibt sich durch die Verwendung entsprechender Stichtage. Im Rahmen von Nachmeldungen werden im KPMD-PMK nicht nur Einzelsachverhalte, sondern auch Änderungen bereits gemeldeter Sachverhalte eingepflegt. Eine gesonderte Auflistung sämtlicher Nachträge liefert insofern kein belastbares Ergebnis beziehungsweise keinen Nutzen.

Die Zahlen mit dem Stichtag 30. April 2026 im Vergleich zu den Angaben auf Bundestagsdrucksache 21/4441 befinden sich in Anlage 4.*

AnlageAnlage 4 zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ferat Koçak u. a. und der Fraktion Die Linke

PDF-Seiten 165–167 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 10 + 10a + 10b + 10c Seite 5

10Wie verteilen sich die im ersten Quartal 2026 begangenen Gewaltdelikte der PMK-rechts sowie die im selben Zeitraum erfassten Gewaltdelikte im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“ einzelfallbezogen auf Tatdatum, Tatort, Postleitzahl, Bundesland, Delikt, Phänomenbereich, Anzahl der Tatverdächtigen sowie Anzahl der Opfer (bitte jeweils als gesonderte tabellarische Anlage mit dem zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage aktuellen Stichtag ausweisen, analog zu Bundestagsdrucksache 21/1418, Anlagen 1 und 2, sowie Bundestagsdrucksache 21/4441, Anlage 1, angeben)?

10aWenn einzelne der in Frage 10 erbetenen Angaben nicht bereitgestellt werden können, werden diese Daten im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst?

10bWenn Frage 10a bejaht wird, aus welchen Gründen können sie nicht in der erbetenen Form weitergegeben werden?

10cWenn Frage 10a verneint wird, plant die Bundesregierung, die Erfassung entsprechend zu erweitern?

Antwort

Die Fragen 10 bis 10c werden gemeinsam beantwortet.

Die Angaben können den Tabellen in Anlage 5 entnommen werden.*

AnlageAnlage 5 zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ferat Koçak u. a. und der Fraktion Die Linke

PDF-Seiten 168–197 (30 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen