Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
In den polizeilichen Informationssystemen werden umfassend Daten zu polizeilichen Vorgängen verarbeitet und gespeichert. Neben der eigentlichen Erhebung der personenbezogenen Daten sind auch die weitere Verarbeitung und ggf. Speicherung grundrechtserheblich. Daher erfragt die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag regelmäßig den Umfang dieser Datenverarbeitung. Aktuell steht die Schaffung neuer digitaler Ermittlungsbefugnisse der Polizeibehörden des Bundes zur parlamentarischen Beratung an, nachdem das Bundeskabinett am 29. April dieses Jahres entsprechende Gesetzentwürfe beschlossen hat. Darin enthalten ist auch der Vorschlag, den Polizeibehörden des Bundes Befugnisse zur automatisierten Auswertung des polizeilichen Datenbestandes zu erlauben (§ 9b des Bundeskriminalamtsgesetz-Entwurfs [BKAG‑E], § 58b des Bundespolizeigesetz-Entwurfs [BpolG‑E]). Mit dem § 22 Absatz 3 BKAG‑E wird sogar eine Befugnis geschaffen, Daten zum Training von KI-Tools (KI = Künstliche Intelligenz) auch an Unternehmen in Drittstaaten zu übermitteln.
Mit Blick auf eine lange Reihe von Kleinen Anfragen der Fraktion und der Gruppe Die Linke, deren Beantwortung durch die Bundesregierung wegen unvollständiger Antworten regelmäßig Nachfragen erforderlich gemacht hat, möchten die Fragestellenden das Bundesministerium des Innern und die Zuarbeiten liefernden nachgeordneten Behörden ganz ausdrücklich ermutigen, die Fragen sehr aufmerksam zu lesen und die gemachten Angaben auf Vollständigkeit zu prüfen.
Welche Amts-, Zentral- und Verbunddateien werden derzeit beim Bundeskriminalamt (BKA) geführt (bitte mit Bezeichnung der Dateien bzw. Datenbank, Datum der Errichtung, Zweck der Datei bzw. Datenbank, Rechtsgrundlage, Zahl der Datensätze, Zahl der Personendatensätze, Zahl der Datensätze zu Personenzusammenschlüssen, Organisationen und Institutionen, durchschnittlicher Speicherdauer der enthaltenen Datensätze aufführen)?
Die Anfrage wird aufgrund des Kontextes und der Fragestellung dergestalt interpretiert, dass sie sich nur auf Dateien bezieht, die personenbezogene Daten (pbD) enthalten. Der Begriff der „Datensätze zu Personenzusammenschlüssen, Organisationen und Institutionen“ kann nicht zugeordnet werden bzw. wird nicht geführt und kann damit nicht beauskunftet werden. Die durchschnittliche Speicherdauer von Daten kann nicht erhoben werden. Werden Daten zum Ablauf der Speicherdauer gelöscht, wird lediglich die Löschung protokolliert. Der Datensatz selbst ist nicht mehr abrufbar. Für die Ermittlung der durchschnittlichen Speicherdauer besteht damit keine Datengrundlage. Eine Untergliederung der Tabelle ist demnach gemäß der Angaben erfolgt, die erhoben werden konnten. Es wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen.*
PDF-Seiten 7–18 (12 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Daten des Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds (PI-AV-Operativ-Dateien) führt das BKA, und an welche Verbunddateien in PIAV-Operativ sind diese angebunden (bitte mit Errichtungsdatum, Zahl der gespeicherten Daten, Zahl der gespeicherten Personendatensätze, Zahl der Datensätze zu Institutionen bzw. Gruppen bzw. Personenzusammenschlüssen, durchschnittlicher Speicherdauer der enthaltenen Datensätze auflisten)?
Es wird auf die beigefügte Anlage 2 verwiesen.*
PDF-Seiten 19–20 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele Datensätze (Vorgänge) sind im Vorgangsbearbeitungssystem des BKA gespeichert?
Im Vorgangsbearbeitungssystem des BKA sind zum Stichtag 27. April 2026 insgesamt 33.921.440 Vorgänge gespeichert.
Wie viele Strafverfolgungsdateien werden derzeit beim BKA geführt, wie viele davon betreffen laufende Strafverfahren und wie viele abgeschlossene Strafverfahren inklusive Vollstreckungsverfahren (bitte bezogen auf die verfahrensführenden Abteilungen des BKA angeben)?
Die Anzahl der Strafverfolgungsdateien kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| Abteilungen des BKA | Anzahl der Strafverfolgungsdateien je Abteilung (Stichtag 22.05.2026) |
|---|---|
| ST | 358 |
| TE | 322 |
| SO | 337 |
| CC | 142 |
Für die Abteilungen ST und TE wurden für die angegebenen Zahlen ausschließlich die eFBS Strafverfolgungsdateien (S-Verfahren) berücksichtigt. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/7864 verwiesen.
5Welche Dateien bzw. Datenbanken werden bei der Bundespolizei zu Zwecken der Straftatverhütung bzw. Strafverfolgungsvorsorge geführt (bitte mit Bezeichnung der Dateien bzw. Datenbank, Datum der Errichtung, Zweck der Datei bzw. Datenbank, Rechtsgrundlage, Zahl der Datensätze, Zahl der Personendatensätze, Zahl der Datensätze zu Personenzusammenschlüssen, Organisationen und Institutionen, durchschnittlicher Speicherdauer der enthaltenen Datensätze aufführen)?
6Welche Dateien bzw. Datenbanken werden zu Zwecken der Strafverfolgung derzeit bei der Bundespolizei geführt (bitte mit Bezeichnung der Dateien bzw. Datenbank, Datum der Errichtung, Zweck der Datei bzw. Datenbank, Rechtsgrundlage, Zahl der Datensätze, Zahl der Personendatensätze, Zahl der Datensätze zu Personenzusammenschlüssen, Organisationen und Institutionen, durchschnittlicher Speicherdauer der enthaltenen Datensätze aufführen)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die in der Bundespolizei im Sinne der Anfrage geführten Dateien bzw. Datenbanken entsprechen sowohl den Zwecken der Straftatenverhütung bzw. Strafverfolgungsvorsorge als auch den Zwecken der Strafverfolgung. Es wird auf die beigefügte Anlage 3 verwiesen.*
PDF-Seiten 21–41 (21 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele der in der Verbunddatei „Innere Sicherheit“ beim BKA gespeicherten Personendatensätze sind welchen Phänomenbereichen zugeordnet (bitte für die Datensätze in Datenbesitz des BKA und die Gesamtzahl der Datensätze für die Phänomenbereiche getrennt angeben)?
In der Verbunddatei „Innere Sicherheit“ sind nach Phänomenbereich aufgeschlüsselt die folgende Anzahl an Personen in Vorgängen der genannten Phänomenbereiche enthalten.
| Phänomenbereich | Personen insgesamt | davon Personen mit Datenbesitz des BKA |
|---|---|---|
| Rechts | 39.513 | 188 |
| Links | 11.988 | 35 |
| Religiöse Ideologie | 5.746 | 1.362 |
| Ausländische Ideologie | 5.393 | 118 |
| nicht zuzuordnen | 15.476 | 2 |
Dabei ist zu beachten, dass die Zuordnung zu Phänomenbereichen nicht im Personenobjekt, sondern für jeden Vorgang einzeln erfasst wird, weshalb eine Person in mehreren Phänomenbereichen vorkommen kann.
Wird in der Verbunddatei „Innere Sicherheit“ der Katalogwert „Sonstige Zuordnung“ mittlerweile gesondert ausgewiesen, war hierfür eine Änderung der Errichtungsanordnung notwendig, und auf welchem Verfahrensweg wurde sie vorgenommen?
Der Katalogwert „Sonstige Zuordnung“ ist in der Verbunddatei „Innere Sicherheit“ nicht in dem Katalog enthalten, in dem die Phänomenbereiche abgebildet werden. Lediglich in dem Spezifikationskatalog der Objekte Ereignis/Maßnahme liegt ein Wert „Sonstige Zuordnung“ vor. Eine Änderung der Errichtungsanordnung ist in diesem Zusammenhang nicht erfolgt.
Welche Anträge auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von personenbezogenen Daten wurden im Jahr 2023 mit Bezug zu den in den Fragen 1 bis 4 erfragten Dateien, Datenbanken etc. beim BKA und bei der Bundespolizei gestellt, und in wie vielen Fällen wurde die Auskunft ganz oder teilweise verweigert?
Das BKA erteilt in Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gemäß § 57 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) auf Antrag des Betroffenen Auskunft darüber, ob bzw. welche personenbezogenen Daten des Betroffenen vom BKA als Verantwortlichem verarbeitet werden. Daran anschließend besteht das Recht, Daten ergänzen, korrigieren oder zu Unrecht gespeicherte Daten löschen zu lassen (§ 58 BDSG). Über die in den §§ 57, 58 BDSG enthaltenen Rechte der betroffenen Person hinaus gilt für die Verarbeitung im polizeilichen Informationsverbund die Besonderheit, dass bei Daten, die im polizeilichen Informationsverbund verarbeitet werden, das BKA die Auskunft nach § 57 Absatz 1 BDSG im Einvernehmen mit der Stelle, die die datenschutzrechtliche Verantwortung nach § 31 Absatz 2 trägt, erteilt. Die entsprechenden Anträge können frei, den eigenen Bedarfen entsprechend formuliert sein.
Beim BKA sind im Jahr 2023 insgesamt 5.916 Ersuchen auf Auskunft aus den polizeilichen Systemen eingegangen. In 3.508 Fällen ersuchte die betroffene Person das BKA ausschließlich um Auskunft aus dem Schengener Informationssystem. In 985 Vorgängen (von den verbleibenden 2.409) hat die betroffene Person (auch) um Auskunft von PNR-Daten gebeten. Eine weitere Differenzierung auf die Dateien, Datenbänken wird statistisch nicht vorgehalten, so dass diesbezüglich keine Aussage getroffen werden kann.
Bezüglich der Auskunftserteilungen durch die Bundespolizei wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/13130 verwiesen.
In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2025 Personen über die Speicherung von Daten zu Kindern, für die sie sorgeberechtigt sind, nach § 75 des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) informiert, und in wie vielen Fällen ist eine solche Information wegen der möglichen Gefährdung der Aufgabenwahrnehmung des BKA unterblieben?
Mangels eines statistischen Nachhalts werden für das BKA im Jahr 2025 keine Fälle im Sinne des § 75 BKAG gemeldet.
Gab es im Jahr 2023 Beanstandungen vonseiten der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden, wenn ja welche, und wie wurden Beanstandungsverfahren abgeschlossen?
Ja. Die Einzelheiten können dem 32. Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) entnommen werden, dort Ziff. 9.1.
In wie vielen Fällen hat das BKA nach § 83 des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) am Informationsverbund teilnehmende Behörden sowie die zuständige Datenschutzaufsicht über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert?
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf das Jahr 2025 bezieht. Es ist kein Fall der Benachrichtigung von am Informationsverbund teilnehmenden Behörden nach § 83 BKAG bekannt. Die BfDI wurde nach § 65 Absatz 1 BDSG in zehn Fällen von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten in Kenntnis gesetzt.
In wie vielen Fällen erfolgte eine solche Information an Verantwortliche in einem anderen Mitgliedstaat der EU (§ 65 Absatz 6 des Bundesdatenschutzgesetzes; bitte nach Jahren und für beide Fallkonstellationen getrennt auflisten)?
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf das Jahr 2025 bezieht. Es ist kein Fall der Benachrichtigung nach § 65 Absatz 6 BDSG bekannt.
14Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit insgesamt im Schengener Informationssystem nach Artikel 36 Absatz 3 des Ratsbeschlusses 2007/533/JI vom 12. Juni 2007 „über die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation“ (RB SIS II) zur verdeckten bzw. gezielten Kontrolle ausgeschrieben, und
14awie viele davon mit der Qualifizierung „immediate action“,
Schengenweite Ausschreibungen:
Gezielt + Verdeckte Kontrolle nach Artikel 36 Absatz 3 RB SIS II = 91.568 + 107.906 = 199.474,
davon immediate action = 332 + 913 = 1.245.
wie viele der Ausschreibungen wurden von deutschen Stellen vorgenommen (bitte ebenfalls Gesamtzahl und Zahl der Datensätze mit der Qualifizierung „immediate action“ angeben) und
Ausschreibungen aus Deutschland:
Gezielt + Verdeckte Kontrolle nach Artikel 36 Absatz 3 RB SIS II = 1.187 + 3.057 = 4.244,
davon immediate action = 39 + 258 = 297.
wie viele der von deutscher Seite vorgenommenen Ausschreibungen gingen auf Informationen aus Drittstaaten zurück, welcher Art waren die übermittelten Informationen, und welche qualifizierenden Tatbestände für eine Ausschreibung nach Artikel 36 Absatz 3 RB SIS II waren erfüllt?
Diese entsprechenden Informationen liegen ausschließlich in den Ländern vor.