Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Zur Bildung einer „strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) im Oktober 2025 ein Moratorium verkündet (www.bmvg.de/de/presse/moratorium-konversion-liegensch aften-6035758). Dies betrifft 187 ehemalige Standorte sowie 13 weitere, die die Bundeswehr noch nutzt, jedoch für die Konversion vorgesehen sind. Mit der Liegenschaftsreserve sollen nach eigenen Angaben des BMVg „im Bedarfsfall kurzfristige Lösungen für die Infrastrukturbedarfe der Bundeswehr möglich werden“. Zur Dauer des Moratoriums wurden keine Angaben gemacht. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit der Reaktivierung beziehungsweise des Erhalts von Liegenschaften angesichts der sicherheitspolitischen Entwicklung müssen betroffene Kommunen zügig Klarheit über die Zukunft der Liegenschaften erlangen. Einem Medienbericht zufolge herrscht allerdings in vielen Städten und Gemeinden Verärgerung über ausbleidende Entscheidungen diesbezüglich, beispielsweise in der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland; www.shz.de/lokales/niebuell-leck/artikel/ex-fliegerhorst-in-lec k-ein-ort-kaempft-um-milliarden-investition-50489944).
1In wie vielen Fällen wurden Gespräche mit betroffenen Kommunen seit Verhängung des Konversionsmoratoriums im Oktober 2025 abgeschlossen?
2Für wie viele der von dem Moratorium betroffenen Liegenschaften beziehungsweise Standorte steht fest, dass die Konversionsplanung fortgesetzt werden kann?
In vier Fällen kann die Konversionsplanung ehemaliger Moratoriumsliegenschaften fortgesetzt werden.
Für wie viele der von dem Moratorium betroffenen Liegenschaften beziehungsweise Standorte steht fest, dass die Konversionsplanung dauerhaft nicht fortgesetzt werden kann, dass also die Liegenschaften reaktiviert oder weitergenutzt werden?
In drei Fällen wurde einvernehmlich mit den betroffenen Kommunen und weiteren Stakeholdern beschlossen, eine Moratoriumsliegenschaft ganz bzw. teilweise in die Strategische Liegenschaftsreserve bzw. Nutzung durch die Bundeswehr zu überführen.
4Wann ist mit einer Entscheidung zur weiteren Konversion in der Gemeinde Leck zu rechnen?
5Wann soll das Moratorium für die Konversion von Bundeswehrliegenschaften für alle betroffenen Kommunen spätestens beendet sein?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.