Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung sieht vor, die geplante Anhebung der Tabaksteuer für 2027 vorzuziehen, um die Mindereinnahmen aus der Mineralölsteuersenkung auszugleichen (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartike l/Themen/Steuern/energie-sofortprogramm-und-entlastungspraemie.html). Die Fragesteller sind besorgt darüber, ob die verbotswidrige Einführung von Zigaretten (sogenannte Schmuggelzigaretten) zu einem Problem werden können, ähnlich wie es in Frankreich nach den vergangenen Tabaksteueranhebungen passierte (www.bild.de/politik/inland/steuerzahlerbund-regierung-wird-tabakst euer-erhoehung-bitter-bereuen-69df3c01afabcecda182c23b).
1Wie hoch soll die geplante Tabaksteuererhöhung zur Kompensation der Mindereinnahmen aus der Mineralölsteuersenkung nach derzeitigem Verhandlungsstand ausfallen, und auf welcher Berechnungsgrundlage?
2Welche erwarteten Mehreinnahmen kalkuliert die Bundesregierung durch die Tabaksteuererhöhung zur Kompensation der Mindereinnahmen aus der Mineralölsteuersenkung für die Jahre 2026 und 2027 ein?
4Welche Beträge an Mindereinnahmen aus der Mineralölsteuersenkung deckt die Erhöhung der Tabaksteuer genau ab, und über welchen Zeitraum wird diese erhöht?
5Wird die Tabaksteuer permanent erhöht oder wieder auf den jetzigen Steuersatz gesenkt, nachdem die Mindereinnahmen aus der Senkung der Mineralölsteuer kompensiert wurden?
16Liegen der Bundesregierung Prognosen dazu vor, wie sich der Anteil von Alternativen zur Zigarette ändern wird, sobald die Tabaksteuer ein weiteres Mal im Jahr 2026 erhöht wird, um die Mindereinnahmen aus der Mineralölsteuersenkung zu kompensieren, und wenn ja, welche Konsumveränderungen können nach Kenntnis der Bundesregierung auftreten?
17Plant die Bundesregierung, den zeitlichen Rahmen der vorgezogenen Tabaksteuererhöhung im Jahr 2026 an die befristete Absenkung der Mineralölsteuer anzupassen?
17aWenn ja, für wie lange soll die Anhebung der Tabaksteuer befristet werden?
17bWenn nein, warum wird die Mineralölsteuer nur befristet gemindert und die Kompensationsmaßnahme Tabaksteuererhöhung zeitlich nicht befristet?
Die Fragen 1, 2, 4, 5 und 16 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich mit dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 auf eine Anpassung der Tabaksteuer verständigt. Die Steuermehreinnahmen aus einer Anpassung der Tabaksteuer sind nicht zur Kompensation der Mindereinnahmen aus der temporären Senkung der Energiesteuer vorgesehen.
Wie haben sich die Einnahmen aus der Tabaksteuer in den folgenden zwei Jahren nach Inkrafttreten einer Erhöhung der Tabaksteuer entwickelt, und hat sich die Entwicklung mit den projizierten Einnahmen in diesem Zeitraum gedeckt?
Das Tabaksteuermodell führte in den Jahren 2022 bis 2026 zu schrittweisen Erhöhungen der Regel- und Mindeststeuersätze.
Zum 1. Januar 2022 wurden die Regelsteuersätze für Zigaretten und Feinschnitt erhöht. Für erhitzten Tabak und Wasserpfeifentabak wurde zum 1. Januar 2022 jeweils eine Zusatzsteuer eingeführt. Erhitzter Tabak wird seitdem im Ergebnis mit 80 Prozent des Steuertarifs für Zigaretten besteuert. Daher haben die Steuererhöhungen für Zigaretten in den Folgejahren auch Auswirkungen auf die Besteuerung des erhitzten Tabaks. Zum 1. Juli 2022 wurde eine neue Steuer für Substitute für Tabakwaren eingeführt.
Zum 1. Januar 2023 wurden die Regelsteuersätze für Zigaretten, Feinschnitt und die Zusatzsteuer für Wasserpfeifentabak erhöht.
Für Zigarren und Pfeifentabak wurden zum 1. Januar 2022 und zum 1. Januar 2023 die Mindeststeuersätze erhöht.
Zum 1. Januar 2024 wurde der Steuersatz für Substitute für Tabakwaren erhöht.
Zum 1. Januar 2025 wurden die Regelsteuersätze für Zigaretten, Feinschnitt, die Zusatzsteuer für Wasserpfeifentabak und der Steuersatz für Substitute für Tabakwaren erhöht.
Zum 1. Januar 2026 wurden die Regelsteuersätze für Zigaretten, Feinschnitt, die Zusatzsteuer für Wasserpfeifentabak und der Steuersatz für Substitute für Tabakwaren erhöht.
Die geschätzten und tatsächlichen Tabaksteuereinnahmen 2022 bis 2025 stellen sich wie folgt dar.
Tabelle: Tabaksteuereinnahmen (in Mrd. Euro)
| Jahr | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|---|
| Ist | 14,23 | 14,67 | 15,64 | 17,63 |
| Schätzung* | 15,42 | 16,01 | 16,06 | 16,83 |
* Ergebnis der 161. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ von November 2021
* Ergebnis der 161. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ von November 2021
6Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele unversteuerte Zigaretten durch Maßnahmen des Zolls an den deutschen Grenzen im Jahr 2025 beschlagnahmt wurden?
6aWenn ja, wie viele Zigaretten waren es, und wie hoch wären die Steuereinnahmen bei ordnungsgemäßer Steuerabfuhr gewesen?
6bWenn nein, warum hat sie keine Kenntnis darüber?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Insgesamt wurden durch Maßnahmen des Zolls im Jahr 2025 256 Millionen Stück unversteuerte Zigaretten sichergestellt. Dies entspricht einem Steuerschaden von rund 47 Mio. Euro.
7Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele unversteuerte Zigaretten durch Maßnahmen des Zolls an den deutschen Grenzen seit dem 1. Januar 2026 beschlagnahmt wurden?
7aWenn ja, wie viele Zigaretten waren es, und wie hoch wären die Steuereinnahmen bei ordnungsgemäßer Steuerabfuhr gewesen?
7bWenn nein, warum hat sie keine Kenntnis darüber?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Für das Jahr 2026 können zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Sicherstellungszahlen genannt werden.
8Liegen der Bundesregierung Schätzungen oder Prognosen darüber vor, wie sich die Zahl unversteuerter Zigaretten in Deutschland entwickeln wird, sofern neben der Erhöhung der Steuer auf Tabak seit dem 1. Januar 2026 weitere und zusätzliche Tabaksteuerabgaben erhoben würden?
8aWenn ja, wie wird sich der Zigarettenschmuggel entwickeln, und auf welchen Datengrundlagen oder Schätzungen basiert diese Annahme?
8bWenn nein, warum kann die Bundesregierung keine vorläufigen Zahlen nennen?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
9Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Arbeitsplätze durch die Anhebung der Tabaksteuer zum 1. Januar 2026 im Tabakhandel verloren gegangen sind?
9aWenn ja, wie viele Arbeitsplätze wurden durch die Anhebung zu Beginn des Jahres getilgt, und plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Abfederung dieser Arbeitsplatzverluste?
9bWenn nein, warum hat sie keine Kenntnis davon?
10Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Arbeitsplätze durch eine weitere Anhebung der Tabaksteuer in diesem Jahr 2026 im Tabakhandel verloren gehen könnten?
10aWenn ja, wie viele Arbeitsplätze sind bedroht, und plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Abfederung von Arbeitsplatzverlusten?
10bWenn nein, warum hat sie keine Kenntnis davon?
Die Fragen 9 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit wertet die Beschäftigtenzahlen mit einer Wartezeit aus, Beschäftigtenzahlen für den entsprechenden Wirtschaftszweig liegen derzeit bis September 2025 vor. Aussagen über die Wirkung der Anhebung der Tabaksteuer auf die Beschäftigung können zudem nicht auf Grundlage deskriptiver Statistiken getroffen werden.
11Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie stark Grenzkäufe von besteuerten Zigaretten seit Anstieg der Tabaksteuer zum 1. Januar 2026 zugenommen haben?
11aWenn ja, welcher Zuwachs ist zu verzeichnen im Vergleich zum Vorjahr, und wo werden die meisten Grenzkäufe abgewickelt?
11bWenn nein, warum hat sie keine Kenntnis darüber?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfügt über keine detaillierten Daten hierüber.
12Liegen der Bundesregierung Studien vor, die einen Konsumrückgang bei Rauchern seit vorherigen Erhöhungen der Tabaksteuer belegen bzw. widerlegen?
12aWenn ja, welche Studien sind das, und wie hoch ist die Erfolgsquote in puncto Rauchentwöhnung durch Tabaksteuererhöhungen?
12bWenn nein, warum liegen ihr keine Daten dazu vor?
13Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob weitere Auswirkungen, wie beispielsweise Substitutionseffekte, angeblich sinkende Konsumentenzahlen vortäuschen könnten und somit praktischerweise nicht aufgehört wird zu rauchen, sondern nur die Art und Weise des Rauchens sich ändert?
13aWenn ja, welche Effekte sind das, und welchen Anteil haben sie insgesamt unter Rauchern?
13bWenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon?
Die Fragen 12 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderte Deutsche Befragung zum Rauchverhalten (DEBRA) sowie der ebenfalls vom BMG geförderte Tabakatlas Deutschland 2025 des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) sind frei abrufbar unter www.debra-study.info/ sowie www.dkfz.de/fil eadmin/user_upload/Aktuelles/Download/Tabakatlas-Deutschland-2025.pdf. Laut DKFZ senken regelmäßige, spürbare Erhöhungen der Tabaksteuer den Tabakkonsum und tragen dadurch zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung bei. Sie fördern das Nichtrauchen und schützen Jugendliche vor dem Einstieg ins Rauchen (DKFZ, „Tabakatlas Deutschland 2025“, S. 116 f. mit Grafiken zu Tabaksteuerentwicklung und Zigarettenkonsum). Auch laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind Preiserhöhungen durch Besteuerung das effektivste Mittel zur Reduzierung des Tabakkonsums (WHO, „WHO report on the global tobacco epidemic, 2025 – Warning about the dangers of tobacco – Executive summary“, S. 9). Zudem sind die Daten des vom BMG geförderten Epidemiologischen Suchtsurveys des Instituts für Therapieforschung und der Drogenaffinitätsstudie (DAS) des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter www.esa-survey.de/ sowie www.bioeg.de/forschung/studien/abgeschloss ene-studien/studien-ab-1997/suchtpraevention/ abrufbar.
14Welche alternativen Möglichkeiten zur Zigarette werden in Deutschland konsumiert, und wie hoch ist der Anteil verglichen mit dem Rauchen von Zigaretten?
15Wie hat sich der Anteil von Alternativen zur Zigarette seit der Tabaksteuererhöhung vom 1. Januar 2026 entwickelt?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Als Substitutionsprodukte für Zigaretten kommen in Deutschland die Steuergegenstände Feinschnitt, erhitzter Tabak (z. B. Tabaksticks) und Substitute für Tabakwaren (z. B. Liquids für E-Zigaretten) in Betracht. Für das Jahr 2025 wurden für rund 24,9 Tsd. Tonnen Feinschnitt und für rund 1,5 Millionen Liter Substitute für Tabakwaren Steuerzeichen bezogen (Nettobezug, d. h. bereinigt um zurückgegebene/vernichtete Steuerzeichen). Im gleichen Zeitraum betrug der Steuerzeichenbezug für Zigaretten rund 66,4 Milliarden Stück (Nettobezug).
Für Januar bis April 2026 wurden für rund 7,4 Tsd. Tonnen Feinschnitt und für rund 367 Tsd. Liter Substitute für Tabakwaren Steuerzeichen bezogen (Nettobezug). Im gleichen Zeitraum betrug der Steuerzeichenbezug für Zigaretten rund 18,5 Milliarden Stück (Nettobezug).
Der Anteil von Feinschnitt im Vergleich zur Zigarette betrug im Jahr 2025 rund 28 Prozent und in den ersten vier Monaten des Jahres 2026 rund 30 Prozent.
Mangels Vergleichbarkeit kann keine Aussage zur Substitution zwischen Zigaretten und Substitute für Tabakwaren getroffen werden.
Die statistischen Daten zum erhitzten Tabak werden aufgrund des Steuergeheimnisses nicht veröffentlicht.
18Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich der Anteil illegaler Zigaretten in Deutschland mit den zurückliegenden Steuer- und Preiserhöhungen auf Tabak entwickelt hat?
18aWenn ja, wie waren die Entwicklungen?
18bWenn nein, warum hat sie keine Kenntnis darüber?
19Sind der Bundesregierung Schätzungen oder Prognosen bekannt, wie sich der Anteil illegaler Zigaretten in Deutschland mit der geplanten Steuererhöhung auf Tabak entwickeln wird, wenn ja, wie, und woher stammen die Zahlen?
Die Fragen 18 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
20Plant die Bunderegierung, weitere Einschränkungen für Werbemaßnahmen für Tabak durch die Tabakindustrie einzuführen?
20aWenn ja, welche Regelungen zur Tabakwerbung sind geplant?
20bWenn nein, warum nicht?
21Plant die Bundesregierung, alternative Marketingstrategien für Tabakprodukte oder Tabakalternativen wie Promotion-veranstaltungen, Gewinnspiele oder spezielle Werbung an Verkaufspunkten wie Tankstellen strenger zu reglementieren?
21aWenn ja, wie, und ab wann ist mit neuen Werberegeln für Tabakprodukte oder Tabakalternativen zu rechnen?
21bWenn nein, warum nicht?
22Ist der Bundesregierung bekannt, welche Auswirkungen auf den Absatz von Tabakprodukten, E‑Zigaretten oder Tabakerhitzern die zum 1. Januar 2024 eingeführten strengeren Regelungen für Plakataußenwerbung hatten, und wenn ja, welche?
23Wie haben sich die Steuereinnahmen infolge der Werbebeschränkungen für Tabakprodukte und Tabakalternativen seit dem 1. Januar 2024 mit der Einführung konsequenter Regelungen für Plakataußenwerbung entwickelt?
24Welche konsumlenkenden Maßnahmen wie Steuern, Werbeeinschränkungen, Aufklärung usw. haben nach Erfahrung der Bundesregierung die stärkste Lenkungswirkung auf den Konsum von Tabak und seinen Alternativen (bitte nach Wirkungsgrad der jeweiligen Maßnahmen aufschlüsseln)?
Die Fragen 20 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.
Mit der Veröffentlichung des Evaluationsberichts zur Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU und zur Tabakwerberichtlinie 2003/33/EG hat die EU-Kommission angekündigt, im zweiten Quartal 2026 die öffentliche Konsultation zur Überarbeitung dieser Richtlinien durchzuführen. Voraussichtlich im vierten Quartal 2026 beabsichtigt die EU-Kommission, den Vorschlag zur Revision der betreffenden Regelungen vorzulegen.
Die Bundesregierung begrüßt die anstehende Überarbeitung des einschlägigen EU-Rechts und wird sich im Rahmen der Verhandlungen für Regelungen einsetzen, die den Anforderungen des vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes, auch vor dem Hintergrund von EU-Gesundheitsinitiativen wie dem Europeʼs Beating Cancer Plan und dem EU-Safe-Hearts-Plan, sowie dem Funktionieren des EU-Binnenmarktes angemessen Rechnung tragen.
Ziel der Gesundheitspolitik der Bundesregierung ist es, den Einstieg in das Rauchen zu verhindern und den Nichtraucheranteil in der Bevölkerung zu erhöhen. Die Bundesregierung verfolgt hier einen Policy Mix aus präventiven, gesetzlichen und strukturellen Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention.
Da die Entwicklung der Steuereinnahmen von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt, kann hinsichtlich der Entwicklung in Folge der Werbebeschränkungen für Tabakprodukte und Tabak-Alternativen keine Aussage getroffen werden.