Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Namibia ist ein Schwerpunktland der deutschen Entwicklungspolitik, verfügt über ein stabiles demokratisches System und erhält umfangreiche finanzielle Unterstützung von Deutschland, obwohl das Land von der Weltbank in die Gruppe der „Länder mit höherem mittlerem Einkommen“ eingestuft wird. Bei den Regierungsverhandlungen im Juni 2023 sagte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) insgesamt 51,5 Mio. Euro für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Namibia zu. Deutschland ist damit Namibias größter internationaler Geber; die Mittel fließen vor allem in Berufsbildung, „nachhaltige“ Wirtschaftsentwicklung, „Klimaanpassung“, Energie sowie „Schutz der Artenvielfalt“ (vgl. www.bm z.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/de-unterstuetzt-namibia-bei-stadt planung-gruener-wasserstoff-155608#:~:text=Pressemitteilung%20vom%209, wurden%2051 Prozent2C5 Prozent20Millionen%20Euro%20zugesagt; www. bmz.de/en/countries/namibia#:~:text=The%20special%20relationship%20bet ween%20Namibia,to%20fight%20poverty%20and%20inequality).
In den letzten Jahren hat die Bundesregierung Namibia im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit verstärkt als „Zukunftspartner“ für Klimaschutz und Energiewende dargestellt (vgl. www.fr.de/zukunft/storys/entwicklungspol itik/trotz-voelkermord-geschichte-deutschland-plant-mega-projekt-auf-nama-l and-94062324.html#:~:text=Seit%20Jahren%20pr%C3 ProzentA4sentiert%20 die%20deutsche,Namibia%20st%C3 ProzentB6 ProzentC3 Prozent9Ft%20es %20auf%20breite). Insbesondere das geplante Großprojekt „Hyphen“ zur Produktion von grünem Wasserstoff im Tsau/Khaeb-Nationalpark steht im Fokus. Ein Konsortium unter deutscher Beteiligung (Enertrag) will dort bis 2030 einen industriellen Produktionsstandort errichten (vgl. ebd.). Jährlich sollen bis zu 350 000 Tonnen Wasserstoff (umgewandelt in ca. 2 Millionen Tonnen Ammoniak) hergestellt und nach Europa exportiert werden (vgl. ebd). Das Gebiet befindet sich jedoch in einem der ökologisch sensibelsten Naturschutzareale des südlichen Afrikas.
Daneben unterstützt Deutschland Namibia seit 2020 in vielen weiteren Bereichen: Neben der Entwicklungszusammenarbeit über das BMZ und die Durchführungsorganisation Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) – etwa in der Berufsbildung, der Stadtentwicklung oder der Klimaanpassung – gibt es auch ressortübergreifende Initiativen. So fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) deutsch-namibische Pilotprojekte und Studien im Energiesektor (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Auslandsförderung der Wasserstofftechnik durch die Bundesregierung – Projekte, Empfänger, Mittel und Auswirkungen auf den Industriestandort Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 21/4166), berät beim Aufbau regulatorischer Kapazitäten und prüft Möglichkeiten eines strategischen Bezugs namibischer Wasserstoffderivate. Deutsche Durchführungsorganisationen wie die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH sind in die Energie- und Wasserstoffpartnerschaft mit Namibia eingebunden (vgl. www.bundestag.de/presse/hi b/kurzmeldungen-1038780#:~:text=Namibia%20produzierten%20gr%C3 Pro zentBCnen%20Wasserstoffderivaten%20in,Wasserstoffpartnerschaften%20mi t%20afrikanischen%20L%C3 ProzentA4ndern%20erfolgt). Ferner engagiert sich Deutschland in Namibia z. B. über das Auswärtige Amt im Kulturbereich (etwa über das Goethe-Institut in der Hauptstadt Windhoek und das Freiwilligenprogramm „kulturweit“) und über die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) in Naturschutz- und in Nachhaltigkeitsprojekten (vgl. www.international-climate-initiative.com/iki-medien/artikel/e-bikes-ebne n-den-weg-fuer-nachhaltige-mobilitaet-in-namibia/#:~:text=E,zum%20Erhalt %20der%20Artenvielfalt).
1Welche Projekte in Namibia wurden seit dem 1. Januar 2020 mit Bundesmitteln finanziert (bitte für jedes Projekt Jahr, Titel bzw. Name, durchführende Organisation oder Empfänger, zuständiges Ressort sowie die jeweilige Fördersumme und Gesamtsumme angeben)?
2Wie stellen sich die Fördersummen im zeitlichen Verlauf dar (bitte die jährlichen Fördersummen seit 2020 angeben)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Tabelle in der Anlage* zu dieser Antwort verwiesen, aus der auch die Fördersummen der Projekte im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Ressorts im zeitlichen Verlauf hervorgehen.
Für die Projekte, die in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) liegen und die im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) gefördert werden, wird auf den folgenden Link verwiesen: www.international-climate-initiativ e.com/projekte-suchen/#/.
Für die Projekte, die in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) liegen, wird verwiesen auf das Transparenzportal (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche) unter Eingabe der Parameter „Länder und Regionen“ mit Auswahl von „Namibia“ und „Laufzeit“ mit Auswahl von „gestartet seit“. Das Transparenzportal enthält auch Informationen zum jeweiligen Finanzierungsvolumen sowie zu den jahresgenauen Ausgaben. Nicht enthalten sind Angaben zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Daher sind diese ergänzend der Tabelle in der Anlage* zu dieser Antwort zu entnehmen.
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3Welche Ziele wurden mit den jeweiligen Projekten konkret verfolgt, und welche Evaluierungen sowie Erfolgsindikatoren wurden im Vorfeld festgelegt, um den Zielerreichungsgrad zu messen (bitte nach Projekt aufschlüsseln)?
4Wurden für die aus den in der Antwort zu Frage 3 hervorgehenden Projekte unabhängige Evaluierungen, Zwischenprüfungen und bzw. oder Monitoring-Berichte seit 2020 durchgeführt, wenn ja, durch welche Evaluierungsinstanzen, mit welchen Kernergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Projekte der Bundesregierung tragen zur Erreichung der Ziele für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaabkommens bei. Die Ressorts haben jeweils eigene Verfahren zur Messung der Zielerreichung.
Auswärtiges Amt (AA): Die Wirksamkeit von Projekten wird grundsätzlich von den federführenden Arbeitseinheiten anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und im Rahmen einer Wirkungslogik bewertet. Die Zuwendungsempfänger berichten hierfür zu den Fortschritten und eventuellen Herausforderungen in vorgegebenen Intervallen. Erfolgskontrollen werden nach Abschluss jedes Projekts durchgeführt, Evaluierungen bei Projekten größeren Volumens. Zusätzliche unabhängige Evaluierungen finden wegen des hohen Aufwands und der hohen Kosten nur bei nach verschiedenen Kriterien ausgewählten Projekten und punktuell statt. Im abgefragten Zeitraum hat es für die Projekte des AA keine unabhängigen Evaluationen gegeben.
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR): Förderrichtlinien werden einer Ex-post-Evaluation gemäß den §§ 7 und 44 BHO unterzogen. Grundlage bilden die Vorgaben des Leitfadens „Evaluationen von Förderprogrammen“ des BMFTR vom September 2020. Einzelne Fördermaßnahmen unterliegen zudem einer jährlichen Erfolgskontrolle auf Grundlage des Handbuchs der Projektförderung.
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN): Deutschland erfüllt mit der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) Teile seiner Verpflichtungen aus der UN FCCC, dem Pariser Abkommen und dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD). Diese Konventionen bilden den strategischen Rahmen des IKI Förderprogramms. Die IKI Strategie (www.international-climate-initiative.com/PUBLIC ATION1811) beschreibt, welchen Beitrag die einzelnen Projekte zu den jeweiligen Zielen leisten. Projektziele und Fortschrittsindikatoren werden gemeinsam mit den Durchführungsorganisationen definiert und im Rahmen vertraglich festgelegter Berichtspflichten regelmäßig kommuniziert. Zur vertieften und externen Überprüfung von Zielerreichung und Wirkungen auf Ebene einzelner Projekte, der Förderinstrumente sowie der IKI insgesamt – setzt die IKI eine Reihe von Evaluationsinstrumenten ein. Details zum Monitoring und Evaluationssystem stehen in den IKI Project Planning and Monitoring Guidelines (www.international-climate-initiative.com/PUBLICATION1898-1). Zusammenfassungen der Evaluationsergebnisse werden auf der IKI Webseite den Projektseiten zugeordnet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE): Fördermaßnahmen des BMWE werden regelmäßig extern mit wissenschaftlichen Methoden evaluiert und leisten dabei in der Regel einen Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 BHO und sofern relevant werden die Maßgaben zur Evaluierung staatlicher Beihilfen berücksichtigt. Fördermaßnahmen, die aus dem KTF finanziert werden, der KTF-Berichterstattung. Veröffentlichte Evaluationsberichte sind unter der Evaluationswebsite des BMWE zugänglich: www.bundeswirtschaftsminist erium.de/Navigation/DE/Service/Evaluationen/evaluationen.html.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ): Die Zielerreichung eines Projekts wird anhand von vor Projektbeginn festgelegten Zielen, Indikatoren und Wirkungsketten bewertet, zu denen ein Projekt regelmäßig und detailliert berichtet.
Die Auswahl von Themen oder Projekten für Ex-Post-Evaluierungen erfolgt nach Maßgabe der öffentlich zugänglichen Leitlinien für die Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit des BMZ.
Im Transparenzportal des BMZ kann nach evaluierten Projekten gefiltert werden (durch Setzen eines Häkchens bei „nur evaluierte Maßnahmen anzeigen“).
Wie wirkt sich die Prioritätensetzung der 2025 gewählten namibischen Staatspräsidentin Netumbo Nandi-Ndaitwah ggf. auf die bilaterale Zusammenarbeit aus, die den namibischen Fokus von der Wasserstoffförderung hin zu einer differenzierten Energiepolitik mit größerem Fokus auf Öl und Gas verschoben hat (www.namibian.com.na/green-hydrogen-future-in-que stion-as-president-elect-seeks-clarity/)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4166 verwiesen.
6Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die Art und den Umfang des Engagements anderer Akteure in der namibischen Wasserstoffwirtschaft?
7Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die chinesisch-namibische Entwicklungszusammenarbeit, in welchen Sektoren tritt diese möglicherweise in Konkurrenz zur deutsch-namibischen Zusammenarbeit auf, und in welchen Bereichen hat letztere Alleinstellungen?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehen.
Welche Vorteile für die deutsche Wirtschaft bringt nach Einschätzung der Bundesregierung die deutsch-namibische Entwicklungszusammenarbeit seit 2020 (bitte nach Jahr, Sektor und Unternehmensart aufschlüsseln)?
Über Ansätze der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden Partnerschaften mit der deutschen Wirtschaft im gegenseitigen Interesse umgesetzt, von denen Partnerländer und die deutsche und europäische Wirtschaft gleichermaßen durch die Verbesserung von Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen, die Stärkung nachhaltiger und verlässlicher Lieferketten und die Steigerung lokaler Wertschöpfung und Beschäftigung in den Partnerländern profitieren.