Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Für die Wahrnehmung des parlamentarischen Informations- und Kontrollrechts ist eine angemessene Vorbereitung auf Ausschusssitzungen von wesentlicher Bedeutung. Ausschließlich mündliche Berichte der Bundesregierung ohne vorab einsehbare schriftliche Unterlagen können nach Auffassung der Fragesteller die Möglichkeit der Abgeordneten beeinträchtigen, sich sachgerecht vorzubereiten sowie fundierte und gezielte Nachfragen zu stellen.
in sachgerechter Form und bedient sich hierfür unterschiedlicher Berichtsformate.
1In wie vielen Sitzungen des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung oder haben ihre Vertreter im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis einschließlich 31. März 2026 ausschließlich mündlich berichtet, ohne dass den Ausschussmitgliedern vorab schriftliche Berichte, Vorlagen oder sonstige Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, und um welche Sitzungsdaten und Berichtsthemen handelte es sich dabei?
2Welche konkreten sachlichen oder rechtlichen Gründe lagen den in Frage 1 genannten Fällen jeweils zugrunde, und in wie vielen Fällen handelte es sich dabei insbesondere um
2alaufende oder eilbedürftige Vorgänge,
2bGeheimhaltungsbelange, insbesondere nach der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages,
2cnoch nicht abgeschlossene Ressortabstimmungen,
2dfehlende rechtzeitige Fertigstellung schriftlicher Unterlagen,
2esonstige Gründe (bitte nach Einzelfall und Kategorie aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird keine zentrale Datenbank oder Statistik geführt, aus der sich die gewünschte Erhebung generieren ließe.
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG 124, 161, 197). Es sind lediglich Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3Welche internen Maßstäbe, Verfahrensgrundsätze oder Handreichungen bestehen innerhalb der Bundesregierung für die Entscheidung, einem Ausschuss vor einer Sitzung schriftliche Unterlagen zu einem Bericht zur Verfügung zu stellen oder stattdessen ausschließlich mündlich zu berichten?
4Welchen zeitlichen Vorlauf hält die Bundesregierung grundsätzlich für angemessen, um Ausschussmitgliedern schriftliche Unterlagen zur Vorbereitung auf Berichte im Ausschuss zur Verfügung zu stellen, und welche Mindestanforderungen an Inhalt und Umfang solcher Unterlagen sieht sie dabei als sachgerecht an?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.