Die Rolle der Stiftung Preußischer Kulturbesitz bei der Kündigung des Vertrags mit der Bibliothek des Konservatismus durch den Gemeinsamen Bibliotheksverbund

Drucksache 21/5909Antwortauf die Kleine Anfrage 21/546611.05.20264 Seiten2 FragenFraktion der AfDBeauftragter der Bundesregierung für Kultur und MedienKulturWissenschaft, Forschung und Technologie
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bibliothek des Konservatismus (BdK) in Berlin klagt gegen die Kündigung ihres Vertrags im Gemeinsamen Bibliotheksverbund (GBV; https://junge freiheit.de/debatte/interview/2025/bibliothek-des-konservatismus-wolfgang-fe nske-wir-sind-keine-politische-einrichtung/, letzter Zugriff am 26. Januar 2026).

Am 28. November 2025 veröffentlichte das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit einen Appell an die Direktorin des GBV, die Kündigung zurückzunehmen. Den Aufruf für einen Verbleib der Bibliothek im Bibliotheksverbund unterzeichneten 267 Wissenschaftler. Die Unterzeichner kritisierten den Ausschluss als einen „schwerwiegenden Eingriff in die Wissenschaftsinfrastruktur und mithin in die Wissenschaftsfreiheit“ (https://openletter.earth/offener-brief-an-d ie-direktorin-des-gemeinsamen-bibliotheksverbundes-gbv-regine-stein-anlassl ich-des-ausschlusses-der-bibliothek-des-konservatismus-aus-dem-gbv-1d4d d8b0 und www.welt.de/regionales/berlin/article6932e512bdb9c3d5970e51d8/streit-um-bibliothek-des-konservatismus-spitzt-sich-zu.html, letzter Zugriff am 26. Januar 2026).

Die Verbundzentrale des GBV ist seit 2001 als niedersächsischer Landesbetrieb organisiert und steht unter der Fach- und Rechtsaufsicht des Landesministeriums für Wissenschaft und Kultur. In ihrer Leitung sitzt auch ein Vertreter der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), die überwiegend aus Bundesmitteln finanziert wird (www.gbv.de/informationen/Verbund/Verbundorganis ation/Verbundorganisation_1843).

Die Aufgaben und Ziele des GBV sind gemäß Eigenbeschreibung: „Die Verbundzentrale des GBV (VZG) ist Katalogisierungs- und Dienstleistungszentrum für wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken und für Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet der beteiligten Länder und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Sie hat die Aufgabe[,] einen Rahmen für eine abgestimmte Bibliotheksautomation zu schaffen, neuartige Bibliotheks- und Informationsdienstleistungen zu entwickeln und deren Anwendung zu fördern. Der GBV ist offen für die Teilnahme weiterer Bibliotheken und Institutionen“ (www.gb v.de/informationen/Verbundzentrale/ueber_die_VZG/index#info1, letzter Zugriff am 26. Januar 2026).

Mitte des Jahres 2025 kündigte die Direktorin der VZG, Regine Stein, der Bibliothek des Konservatismus den Zugang zur Verbundkatalogisierung des GBV zum Jahresende 2025 (www.cicero.de/kultur/bibliothekenverbund-vs-bi bliothek-des-konservatismus-niedersachsen-wissenschaftsminister, letzter Zugriff am 26. Januar 2026).

Laut Darstellung der niedersächsischen Landesregierung erfolgte die Kündigung ohne Angabe von Gründen, weil es sich um einen privatrechtlichen Vertrag gehandelt habe. Die Verbundleitung habe in ihrer 62. Sitzung am 6. Mai 2025 auf Antrag eines Mitglieds den Beschluss einstimmig gefasst (Niedersächsische Landtagsdrucksache 19/9430, www.landtag-niedersachsen.de/Druc ksachen/Drucksachen_19_10000/09001-09500/19-09430.pdf, letzter Zugriff am 26. Januar 2026). Die fehlende Begründung nach Jahren der Kooperation hat bei Beobachtern die Befürchtung aufkommen lassen, dass die neue Leitung des GBV die Kündigung aus rein politischen Motiven ausgesprochen haben könnte (www.welt.de/debatte/plus692424c9b524e0ce7f1c63fb/bibliothekdes-konservatismus-die-ausgeschlossenen-buecher.html, letzter Zugriff am 26. Januar 2026). Die Bibliothek gilt mit einem Bestand von rund 35 000 Büchern als ein wichtiger Wissensstandort zur konservativen Denkrichtung. Die Ausgliederung aus dem Bibliotheksverbund hat diesen Fundus für Recherchen elektronisch unsichtbar gemacht und macht einen analogen Verleihbetrieb der Bibliothek praktisch unmöglich (s. o. Junge Freiheit).

Bislang beschränken sich die Erklärungen der GBV und des niedersächsischen Wissenschaftsministeriums auf den Hinweis, dass bei dem „privatwirtschaftlichen Vertragsverhältnis“ mit der BdK angeblich keine Pflicht zu einer Begründung der Kündigung bestanden hätte (s. o. Niedersächsische Landtagsdrucksache 19/9430).

Frage 1 + 2 + 2a + 2b + 3 + 4 + 4a + 4b + 4c + 5 + 5a + 5b + 6 + 6a + 6b + 7 + 8 Seite 2

1Besitzt die Bundesregierung qua des Vertreters der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in der Verbundleitung (www.gbv.de/informationen/Verbund/Verbundorganisation/Verbundorganisation_1276) Kenntnisse bezüglich der Kündigung der Bibliothek des Konservatismus aus dem Gemeinsamen Bibliotheksverbund, und wenn ja, wie bewertet sie die Folgen der Kündigung für die Forschung zum Konservatismus im deutschsprachigen Raum, insbesondere in Ostdeutschland?

2Sieht die Bundesregierung in der unbegründeten Kündigung einer Spezial- und Forschungsbibliothek wie der BdK durch ein vom Bund gefördertes Katalogisierungs- und Dienstleistungszentrum für wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken eine Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit?

2aWenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung?

2bWenn nein, warum nicht?

3Wie bewertet der Vertreter der SPK nach Kenntnis der Bundesregierung die Kündigung vor dem Hintergrund, dass die GBV gemäß Selbstbeschreibung „offen für die Teilnahme weiterer Bibliotheken und Institutionen“ sei (s. o.) und aus Steuermitteln, u. a. über Projektförderungen der vom Bund getragenen Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), finanziert wird?

4Welches Mitglied hat nach Kenntnis der Bundesregierung in der 62. Sitzung der Verbundleitung des GBV am 6. Mai 2025 den „Antrag zur Kündigung des Vertrags mit der BdK“ eingereicht?

4aWurde der Antrag mündlich oder schriftlich begründet?

4bIst die Begründung des Antragstellers im Protokoll vermerkt worden?

4cWie lautet die Begründung des Antrags, die im Protokoll bzw. im Antrag angegeben wurde?

5Hat der Vertreter der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in der Verbundleitung des GBV der Kündigung des Vertrags mit der Bibliothek des Konservatismus zugestimmt?

5aWenn ja, wieso hat dieser Vertreter einer Kündigung ohne Angabe von Gründen zugestimmt?

5bWenn nein, wie war das Abstimmungsverhalten des Vertreters der SPK, und wie wird dieses begründet?

6Planen die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen, um den durch die Kündigung entstandenen Schaden für den Wissenschaftsstandort Deutschland wieder rückgängig zu machen?

6aWenn ja, welche?

6bWenn nein, warum nicht?

7Plant die Bundesregierung, über den Vertreter der SPK gegen die Kündigung des Vertrags anzugehen, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

8Hat der GBV-Fachbeirat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Position zu der Kündigung formuliert, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Fragen 1 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen über die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Matthias Helferich auf Bundestagsdrucksache 21/4186 mitgeteilten Informationen hinaus keine Erkenntnisse zu dem Vorgang vor.

Frage 9 Seite 3

Welche mittelbaren und unmittelbaren Bundesförderungen erhielt der GBV bzw. VZG in den letzten zehn Jahren, und in welcher Höhe (bitte nach Jahr und Geldgebern aufschlüsseln)?

Antwort
Tabelle auf Seite 3 · 1 Zeilen × 5 Spalten
Jahr/Geldgeber2023202420252026
BMFTR8 920,44 Euro65 278,13 Euro61 523,43 Euro59 423,09 Euro