Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Kampf gegen arbeitsrechtliche Missstände bei Subunternehmen in der Lieferdienstbranche will die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas härtere Maßnahmen ergreifen. Gegenüber dem rbb betonte sie, ein Verbot könnte das einzige wirksame Instrument sein, um sowohl für mehr Transparenz zu sorgen als auch die Arbeitnehmer besser abzusichern. Fachleute sprechen dabei von einem sogenannten Direktanstellungsgebot. Aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kommen allerdings mahnende Töne: Die rechtlichen Barrieren seien beträchtlich – sowohl mit Blick auf das Grundgesetz als auch auf das EU-Recht. Da Leiharbeit und der Einsatz von Subunternehmen prinzipiell zulässig seien, dürfe ein Verbot nur die allerletzte Option darstellen, sofern belastbare Belege für systematische Verstöße existieren (www.br.de/nachrichten/wirtschaft/essenslieferdienste-ohne-subunterneh mer-wie-waere-das-moeglich,V4EnOxC).
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz behandelte die Thematik auch auf ihrer jährlichen Konferenz am 26. und 27. November 2025 in München. Die Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, insbesondere bei Essenslieferdiensten, sind häufig als prekär zu bezeichnen. Die Beschäftigungsverhältnisse zeichnen sich vielfach durch befristete Verträge, niedrige Löhne und eine starke Abhängigkeit von den digitalen Plattformen aus, über die die Arbeit vermittelt und gesteuert wird. Verschärft wird diese Problematik durch die zunehmende Nutzung komplexer Subunternehmerstrukturen seitens der Essenslieferdienste. Diese vielschichtigen Auftragsketten erschweren es erheblich, faire und transparente Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten, weil Verantwortlichkeiten verschleiert und arbeitsrechtliche Standards umgangen werden können. In besonderem Maße betroffen von diesen Missständen sind Beschäftigte mit ausländischer Herkunft, die einen erheblichen Anteil der Arbeitskräfte in diesem Sektor ausmachen. Angesichts dieser Situation bestehe die dringende Notwendigkeit, die Arbeitsbedingungen flächendeckend zu verbessern und verbindliche Mindeststandards zu etablieren, um alle Beschäftigten wirksam zu schützen. Aus diesem Grund richten die Länder eine klare politische Forderung an den Bund. Es soll ein gesetzliches Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte bei Essenslieferdiensten eingeführt werden, um die prekären Beschäftigungsformen einzudämmen und den Arbeitnehmern mehr Sicherheit zu bieten. Sollte ein solches Direktanstellungsgebot nicht unmittelbar umsetzbar sein, wird hilfsweise gefordert, zu prüfen, ob die bewährten Regelungen aus dem Paketbotenschutzgesetz auf den Bereich der Essenslieferdienste übertragen werden können, um zumindest auf diesem Wege einen verbesserten Schutz der Beschäftigten zu erreichen (www.asmkonline.de/documents/extern es-ergebnisprotokoll-der-102.-asmk-2025.pdf, S. 83, Tagesordnungspunkt [TOP] 6.25).
Beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein „Direktanstellungsgebot“ für die Essenslieferanten umzusetzen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit sieht in Artikel 3 vor, dass die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen in Bezug auf die von Arbeitsplattformen beauftragten Subunternehmer ergreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) prüft im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Regelung zu Subunternehmern alle in Betracht kommenden Maßnahmen. Dazu gehört grundsätzlich auch ein Direktanstellungsgebot.
2Wie sind die aktuellen Beschäftigungsverhältnisse der Essenslieferanten nach Kenntnis der Bundesregierung in allen anderen EU-Mitgliedstaaten (bitte einzeln nach EU-Mitgliedstaat aufschlüsseln)?
2aLiegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Missständen in diesen EU-Mitgliedstaaten vor (wenn ja, bitte einzeln nach EU-Mitgliedstaat aufschlüsseln)?
2bLiegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu den rechtlichen Möglichkeiten vor, um gegen die Missstände bei Essenslieferanten vorzugehen (wenn ja, bitte einzeln nach EU-Mitgliedstaat aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Generell bringt die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit zum Ausdruck, dass EU-weit grundsätzlich Handlungsbedarf beim Einsatz von Subunternehmen gesehen wird, da sie die Mitgliedstaaten in Artikel 3 verpflichtet, geeignete Maßnahmen in Bezug auf den Einsatz von Subunternehmen zu ergreifen.
Welche Plattformanbieter (Lieferando, Wolt etc.) wurden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales überprüft (bitte einzeln nach Namen des Anbieters, Ort der Überprüfung, Art der Überprüfung aufschlüsseln)?
Das BMAS führt keine Überprüfungen oder Kontrollen bei Arbeitsplattformen durch.
Mit welchen Plattformanbietern (Lieferando, Wolt etc.) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Gespräch gesucht (bitte nach Name des Anbieters, Datum des Gespräches, Anzahl der Teilnehmer, Dauer des Gespräches aufschlüsseln)?
Das BMAS hat am 1. Oktober 2024 einen breit angelegten Stakeholder-Dialog zu Plattformarbeit und zur Umsetzung der Plattform-Richtlinie in nationales Recht mit verschiedenen Akteuren der Plattformarbeit durchgeführt. Dazu hat das BMAS neben anderen Teilnehmenden auch jeweils einen Vertreter der Arbeitsplattformen im Bereich der Lieferdienste Lieferando und Wolt eingeladen.
Welche Plattformanbieter haben gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach den Gesprächen erklärt, selbstständig bestehende Verhältnisse bei der Beschäftigung von Essenslieferanten zu ändern (bitte nach Name des Unternehmens, Datum der Erklärung aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von konkreten Erklärungen von Arbeitsplattformen gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Hinblick auf die Umstellung ihres Geschäftsmodells in Bezug auf selbstständige Plattformtätige im Bereich der Essenslieferdienste.
Wann beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die EU-Plattformrichtlinie ([EU] 2024/2831) in das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland umzusetzen?
Das BMAS erarbeitet derzeit den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit in nationales Recht. Die Umsetzungsfrist endet am 2. Dezember 2026.
Welche EU-Mitgliedstaaten haben die EU-Plattformrichtlinie ([EU] 2024/2831) nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in nationales Recht umgesetzt (bitte jeweils einzeln nach EU-Mitgliedstaat aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer bereits vollständig abgeschlossenen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Im Rahmen welcher Veranstaltungen wurde die Thematik vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales diskutiert (bitte nach kommunalen, bundesweiten und europäischen Veranstaltungen [Gremien, Podiumsdiskussionen etc.], Datum der Veranstaltung, Ort der Veranstaltung [Brüssel, Berlin etc.], Anzahl der teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission aufschlüsseln)?
Aufgabenbedingt nehmen Vertreterinnen und Vertreter des BMAS an externen Veranstaltungen teil. Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten (z. B. Erfassung sämtlicher Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmenden) besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174).
Das BMAS hat an verschiedenen Veranstaltungen zum Thema Plattformarbeit allgemein bzw. zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit teilgenommen. Die Situation im Bereich der Essenslieferdienst sowie die Einführung eines Direktanstellungsgebotes im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit sind dabei teilweise auch thematisiert worden. An öffentlichen Veranstaltungen ausschließlich zur Situation im Bereich der Essenslieferdienste und zur Einführung eines Direktanstellungsgebots hat das BMAS nicht teilgenommen.
Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Pilotprojekte zum Direktanstellungsgebot in der Bundesrepublik Deutschland?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von entsprechenden Pilotprojekten.
10Existieren interne Studien oder Gutachten zum Direktanstellungsgebot, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben wurden?
10aWenn ja, zu welchen Branchen?
10bWenn nein, wieso nicht?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Im Auftrag des BMAS wurde im Jahr 2024 entsprechend des Auftrags aus § 8 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) die Wirksamkeit der Regelung zur Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal in der Fleischwirtschaft evaluiert. Die Evaluation ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich www.bmas.de/DE/Service/Publikatione n/Forschungsberichte/fb-633-gsa-fleisch-evaluation-gesetz-arbeitnehmerrecht e.html.
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil subunternehmergebundener Lieferanten bei Plattformen wie Lieferando, Wolt etc. (bitte in Prozent und absoluten Zahlen sowie nach Bundesland aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine konkreten Zahlen vor.
Welche Bußgelder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 gegen Plattformanbieter wegen Arbeitsrechtsverstößen verhängt (bitte nach Name des Anbieters, Betrag, Grund, Bundesland aufschlüsseln)?
In der Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung werden die Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge grundsätzlich nicht gesondert, sondern in Summe ausgewiesen.
Die Essenslieferdienste werden in der Arbeitsstatistik der FKS als Teil der Branche Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe erfasst. Da diese Branche sehr heterogen zusammengesetzt ist, sind deren statistische Daten mithin nur bedingt für einen Rückschluss auf die Branche der Essenslieferdienste geeignet. Die in der Branche Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe verhängten Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-, Verfallbeträge in Euro aufgrund von in die Zuständigkeit der FKS fallenden Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) der angefragten Jahre können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden.
| Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-, Verfallbeträge in Euro | 2023 | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|
| AEntG | 2 800 | 4 409 | 2 670 |
| AÜG | 51 303 530 | 530 848 | 577 370 |
| MiLoG | 1 833 046 | 1 248 322 | 2 164 127 |
| SchwarzArbG | 90 770 | 142 910 | 121 520 |
Quelle: Generalzolldirektion
Eine medienbruchfreie Auswertung der Verstöße aufgeschlüsselt nach Bundesländern ist seit dem Jahr 2024 möglich. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern der in der Branche Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe verhängten Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-, Verfallbeträge in Euro aufgrund von in die Zuständigkeit der FKS fallenden Verstößen gegen AEntG, AÜG, MiLoG und SchwarzArbG der Jahre 2024 und 2025 kann der Tabelle im Anhang entnommen werden.*
Wie viele Meldungen zu Missständen (z. B. Lohnklau, Unfälle) bei Essenslieferanten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 angezeigt (bitte nach Name des Anbieters, Behörde, bei der die Anzeige einging (Zoll etc.), Bundesland aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Welche Rolle spielen die Gewerkschaften (z. B. Verdi) bei den Gesprächen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit den Essenslieferdiensten?
Das BMAS tauscht sich mit allen Akteuren der Plattformarbeit und somit auch mit Gewerkschaften aus. Der Austausch betrifft allgemein die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit in nationales Recht, aber auch spezifische Bereiche der Plattformarbeit wie beispielsweise die Essenslieferdienste.
Welche digitalen Überwachungsinstrumente nutzen Essenslieferplattformen nach Kenntnis der Bundesregierung (z. B. GPS-Tracking [GPS = Global Positioning System]), und entsprechen diese dem Datenschutzrecht (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO)?
Der Bundesregierung liegen keine aktuellen, über die öffentliche Berichterstattung und öffentlich zugängliche Berichte hinausgehenden, Informationen zu einzelnen Überwachungsinstrumenten bei spezifischen Arbeitsplattformen vor.
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