Vorschlag 104101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

Drucksache 21/5279Antwortauf die Kleine Anfrage 21/486807.04.20262 Seiten2 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Arbeit und SozialesStaat und VerwaltungWirtschaft
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der „Zentralverband Deutscher Schiffsmakler e. V.“ beteiligte, wurde der Vorschlag 104101 – A1-Bescheinigung abschaffen“ aufgenommen. Gefordert wird vom Zentralverband die Abschaffung der A1-Bescheinigung, um Geschäftsreisen einfacher und unkomplizierter zu ermöglichen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicatio nFile, S. 607).

Die damalige Bundesregierung nahm den Vorschlag auf und erklärte, dass eine Umsetzung nicht vorgesehen sei (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Bue rokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrag e-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 479).

Frage 1 + 1a + 1b + 3 Seite 2

1Wird die Umsetzung des Vorschlages 104101 der Verbändeabfrage von der Bundesregierung vorgenommen, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen?

1aWenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?

1bWenn nein, warum nicht?

3Wird sich die Bundesregierung im Sinne der Abschaffung einer als überbordend empfundenen Bürokratie bei der EU-Kommission für eine Abschaffung der A1-Bescheinigung einsetzen, sodass der Vorschlag 104101 tatsächlich umgesetzt wird, und wenn ja, wann ist damit zu rechnen?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung verweist auf die öffentliche Stellungnahme der Ressorts im Rahmen der Verbändebefragung, aus der sich die Beantwortung der Fragen ergibt.

Frage 2 Seite 2

Wurde die Thematik der als überbordend empfundenen Bürokratie der A1-Bescheinigung nach Kenntnis der Bundesregierung auf einem Treffen der EU-Staatschefs in den Jahren 2024 und 2025 diskutiert?

Antwort

Eine offizielle Befassung des Europäischen Rats mit der Thematik „A1-Bescheinigungen“ fand nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 nicht statt.