Stand und Entwicklung von Leiharbeit in der Pflege

Drucksache 21/5270Antwortauf die Kleine Anfrage 21/459307.04.20269 Seiten7 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Arbeit und SozialesArbeit und BeschäftigungGesundheit1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Leiharbeit im Pflegebereich boomt. Die ansonsten oft mit prekären Arbeitsbedingungen verbundene Zeitarbeitsbranche erweist sich im Pflegebereich als individueller Rettungsanker für Beschäftigte. Eine aktuelle Studie bestätigt den Trend, dass offenbar immer mehr Beschäftigte bessere Arbeitsbedingungen und mehr Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben finden, wenn sie als Pflegekräfte in der Leiharbeit tätig sind. Das trifft vor allem Frauen, denen es Zeitarbeit ermögliche, „weiterhin im Pflegebereich tätig zu bleiben, ohne die eigene physische und psychische Gesundheit zu gefährden oder private Care-Aufgaben zu vernachlässigen“ (www.bibliomed-pflege.de/news/zeitarbeit-stu die-sieht-indirekte-kritik-am-system).

Für die Einrichtungen ist die Zeitarbeit allerdings oft mit erheblichen Mehrkosten verbunden, weshalb einige Einrichtungen bereits angekündigt haben, zukünftig auf Leiharbeit verzichten zu wollen (www.kma-online.de/aktuelles/pflege/detail/charite-pflegen-fast-ohne-leasingkraefte-und-zeitarbeit-54880). Darüber hinaus haben Leiharbeitsbeschäftigte in Pflegeeinrichtungen einen Sonderstatus und sind nicht im gleichen Maße in die Stammbelegschaft eingebunden, auch weil ihre Arbeit der Natur der Sache nach nicht auf Langfristigkeit und Stabilität angelegt ist (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/t uebingen/wie-sinnvoll-ist-zeitarbeit-in-der-pflege-100.html).

Mit der Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellerinnen und Fragesteller ein Bild machen vom Stand und den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Leiharbeit im Pflegesektor.

Text vor der ersten Frage

Die Anzahl der in der Pflege eingesetzten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer entwickelt sich rückläufig. Deren Einsatz findet in der Pflege zudem überwiegend im Fachkräftebereich statt. Ein Vergleich im Fachkräftebereich zeigt, dass die Arbeitsentgelte von in Vollzeit beschäftigten Stammpflegekräften im Durchschnitt über den Entgelten von Leihpflegekräften liegen.

Zu den Entwicklungen in der Leiharbeit, auch im Bereich Pflege, informiert die Bundesagentur für Arbeit regelmäßig im Rahmen ihres Arbeitsmarktberichtes „Entwicklungen in der Zeitarbeit“ (https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statisc her-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Zeitarbeit/generische-Publikation/A rbeitsmarkt-Deutschland-Zeitarbeit-Aktuelle-Entwicklung.pdf?__blob=publicat ionFile&v=20).

Zur statistischen Abgrenzung der Pflegeberufe wurde nachfolgend das Berufsaggregat „Pflegeberufe“ herangezogen. Das Aggregat umfasst die folgenden Systematikpositionen der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010):

8130 „Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung)“,

8131 „Berufe in der Fachkrankenpflege“,

8132 „Berufe in der Fachkinderkrankenpflege“,

8138 „Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe)“,

8139 „Aufsichts- und Führungskräfte – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ und

821 „Altenpflege“.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in Pflegeberufen (bitte die aktuellen verfügbaren Daten ausweisen und jährlich seit 2020 sowohl in absoluten Zahlen als auch relativ zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Pflege ausweisen und nach Teilzeit bzw. Vollzeit, Alter, Geschlecht sowie Einsatzniveau Helfer bzw. Fachkraft differenzieren und für Ost bzw. West sowie Bundesländer ausweisen)?

Antwort

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im August 2025 rund 1,77 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Pflegeberufen tätig, darunter rund 31 500 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Deren Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Pflegeberufen betrug 1,8 Prozent. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 1 im Anhang* entnommen werden.

Frage 2 Seite 2

Wie viele der Leiharbeitsbeschäftigten in den in Frage 1 erfragten Pflegeberufen waren nach Kenntnis der Bundesregierung vor Beginn ihrer Tätigkeit in der Leiharbeit bereits in Pflegeberufen tätig (bitte für die Jahre seit 2020 sowie aktuelle verfügbare Daten sowohl absolut als auch anteilig ausweisen und nach Geschlecht sowie Alter und Einsatzniveau differenzieren)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.

Frage 3 + 6 Seite 3

3Wie hoch ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften in Pflegeberufen insgesamt, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in der Pflege (bitte die aktuellen verfügbaren Daten ausweisen und jährlich seit 2020 darstellen und nach Alter, Geschlecht sowie Einsatzniveau Helfer bzw. Fachkraft differenzieren)?

6Wie viele Leiharbeitskräfte in Pflegeberufen beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung einen Niedriglohn, und wie viele Beschäftigte in Pflegeberufen sind es insgesamt (bitte zum Vergleich die entsprechenden Daten für die Leiharbeitsbeschäftigten insgesamt sowie alle abhängig Beschäftigten absolut als auch anteilig ausweisen und für die Jahre seit 2020 angeben sowie nach Alter, Geschlecht, Nationalität und Einsatzniveau differenzieren)?

Antwort

Die Fragen 3 und 6 werden gemeinsam beantwortet.

Als Grundlage für die Beantwortung der Frage zum Bruttoverdienst und zum Niedriglohn wurde das Merkmal „Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit herangezogen. Zum methodischen Hintergrund der Entgelte sowie zum unteren Entgeltbereich verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/21734. Auswertungen zum Entgelt liegen bis zum Jahr 2024 vor.

Demnach betrug im Jahr 2024 das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Pflegeberufen über alle Qualifikationsniveaus hinweg 4 124 Euro, während das Medianentgelt von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern in Pflegeberufen bei 4 172 Euro lag. Insgesamt bezogen rund 51 000 (7,1 Prozent) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Pflegeberufen ein Entgelt im unteren Entgeltbereich. Im Jahr 2020 waren es noch rund 98 000 (14,7 Prozent) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Pflegeberufen. Bei Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern in Pflegeberufen waren es zum Stichtag 31. Dezember 2024 rund 1 900 Beschäftigte (9,8 Prozent). Hier betrug der Wert zum Stichtag 31. Dezember 2020 rund 2 600 Beschäftigte (16,1 Prozent). Weitere Ergebnisse können den Tabellen 2 und 3 im Anhang* entnommen werden.

Frage 4 Seite 3

Wie viele Betriebe im Bereich der Pflege unterliegen der Tarifbindung, und wie viele Beschäftigte in Pflegeberufen sind von der Tarifbindung umfasst (bitte zum Vergleich die Daten für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt ausweisen, die Jahre seit 2020 und aktuelle Daten ausweisen sowie nach Einsatzniveau differenzieren)? 5. Wie viele Leiharbeitsbeschäftigte in Pflegeberufen unterliegen der Tarifbindung (bitte zum Vergleich die Daten für alle Beschäftigten in der Leiharbeit insgesamt ausweisen, die Jahre seit 2020 und aktuelle Daten ausweisen sowie nach Einsatzniveau differenzieren)?

Antwort

Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.

Frage 7 + 8 + 9 Seite 4

7Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Einsatz von Leiharbeitskräften im Pflegebereich, differenziert nach privater, freigemeinnütziger und öffentlicher Trägerschaft der jeweiligen Pflegeeinrichtungen, in denen Leiharbeit zum Tragen kommt?

8Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die regionale Verteilung des Einsatzes von Leiharbeit in Pflegeeinrichtungen bezüglich des Verhältnisses von Stand und Land, Bundesländern und weiteren regionalen Besonderheiten?

9Welchen Einfluss hatte nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung der Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0 auf die Entwicklung der Leiharbeitsquote in der Pflege (bitte begründen)?

Antwort

Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.

Frage 10 + 11 Seite 4

10Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Motive von Pflegekräften zu einem Wechsel in die Leiharbeit bzw. über übereinstimmende sozioökonomische oder qualifikatorische Profile, die einen Wechsel begünstigen?

11Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitszufriedenheit von Leiharbeitsbeschäftigten in der Pflege im Vergleich zu Stammbelegschaften?

Antwort

Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat im Jahr 2023 eine anonyme Online‑Befragung bei rund 4 000 Beschäftigten in der Leiharbeit, die in der Pflege eingesetzt sind, durchgeführt. Motive für einen Wechsel in die Leiharbeit seien nach den Befragungsergebnissen eine leistungsgerechte Vergütung, Einfluss auf die Dienstpläne und eine größere Wertschätzung. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/13759.

Frage 12 Seite 4

Liegen der Bundesregierung empirische Daten zu den Auswirkungen von Leiharbeit auf die Stammbelegschaften in Pflegeeinrichtungen vor, oder beabsichtigt die Bundesregierung, diese Daten zu erheben?

Antwort

Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine empirischen Daten vor. Eine gesonderte Erhebung solcher Daten ist derzeit nicht geplant.

Anlage
AnlageAnlage: Tabellen 1 ff. – Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Pflegeberufen u. a.

PDF-Seiten 5–8 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen