Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit dem von der Deutschen Bahn AG (DB AG) vorgestellten Neubauprojekt zwischen Hannover und Bielefeld soll im Rahmen des sogenannten Deutschlandtakts die Fahrzeit auf 31 Minuten verkürzt werden. Die Planung von ursprünglich zwölf Trassen-Korridor-Varianten ist auf eine Anzahl von zwei eingegrenzt worden. (www.hannover-bielefeld.de/). Eine Planungsvariante weist in der Darstellung eine Überschneidung mit der sich im Bau befindenden L712n auf (www.strassen.nrw.de/de/l712n-lueckenschluss-der-ostwestfalenstr asse-projektueberblick.html). Eindrücklich ist der Webseite der DB InfraGO AG zu entnehmen, dass die Trassenvariante „V3“ eine Überschneidung mit der sich im Bau befindenden L712n aufweist. Auf der Schaukarte ist die Trassenvariante „V3“ als geplanter Bahndamm auf dem Abschnitt angezeigt, in dem diese sich mit der sich im Bau befindenden L712n überschneidet (www.h annover-bielefeld.de/trassen-korridor/v03). Ebenfalls wird durch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass diese Kenntnis über mögliche Überschneidungen zwischen der L712n und einer der durch die DB InfraGO veröffentlichten Planungsvarianten verfügt (www.landtag.nrw.de/por tal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-13772.pdf). Die Bundesregierung jedoch verfügt über keine Kenntnis von möglichen Überschneidungen der sich im Bau befindenden L712n und einer der Planungsvarianten der DB, in Bezug auf die Neubaustrecke zwischen Bielefeld und Hannover (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/751).
Aus welchem Grund bestehen Widersprüche zwischen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/751 insbesondere hinsichtlich der Antworten zu den Fragen 1 bis 3 und der Antwort der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (www.l andtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-137 72.pdf) auf die entsprechende Kleine Anfrage, insbesondere zu Frage 1?
Aus Sicht der Bundesregierung besteht kein Widerspruch. Die L712n kann unabhängig von der im frühen Planungsstadium befindlichen Aus- bzw. Neubaustrecke (ABS/NBS) Hannover–Bielefeld realisiert werden.
Beeinflusst die Planungsvariante „V3“ der seitens der DB AG ausgewählten Trassen-Korridor-Variante nach Kenntnis der Bundesregierung die Realisierung der sich im Bau befindenden Straße L712n zwischen Bielefeld und Herford?
Nein.
Welche konkreten baulichen Maßnahmen sind bei einer Umsetzung der Trassen-Korridor-Variante „V3“ vorgesehen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich gemäß der veröffentlichten Kartendarstellung in dem Planungskorridor „Anbindung Schildesche“ zwei Überschneidungen mit der geplanten Trasse der L712n ergeben, die jeweils in den Bauformen „Damm“ beziehungsweise „Einschnitt“ dargestellt sind?
Die Variante „V3“ beschreibt den Verlauf des Trassenkorridors im Vorhaben ABS/NBS Hannover–Bielefeld. Die Festlegung der konkreten baulichen Ausführung erfolgt in der noch durchzuführenden technischen Vorplanung.
4Hat die DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesregierung Nordrhein-Westfalens über eine Überschneidung der Planungsvariante „V3“ mit der L712n informiert?
4aWenn ja, zu welchem Zeitpunkt wurde die Landesregierung informiert?
4bWenn ja, welche konkreten Ergebnisse gingen aus dem Austausch hervor?
4cWenn nein, weshalb kam es zu keinem Austausch?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der DB InfraGO AG steht diese seit Beginn der Planungen im regelmäßigen Austausch mit dem Land Nordrhein-Westfalen. Konkrete Festlegungen im Sinne der Fragestellung seien weder möglich noch erforderlich gewesen, da die Realisierung der L712n durch das Trassenauswahlverfahren der ABS/NBS Hannover–Bielefeld nicht beeinträchtigt wird.
Welche Planungskosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Variantenuntersuchungen bis zur nun erfolgten Reduzierung auf zwei Trassenvarianten entstanden?
Nach Angaben der DB InfraGO AG wurden bis zum 31. Dezember 2025 ca. 33 Mio. Euro Planungskosten im Vorhaben ABS/NBS Hannover–Bielefeld verausgabt.
6Sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Variantenuntersuchungen des Projekts „Hannover–Bielefeld“ Rechtsberatungskosten angefallen?
6aWenn ja, welche externen Rechtsdienstleister wurden für welche jeweilige Leistung beauftragt?
6bWenn ja, welche Kosten sind jeweils pro Rechtsberatungsdienstleister entstanden?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
7Sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Verlauf der bisherigen Planungen mit der Eingrenzung auf eine Anzahl von zwei Trassen-Korridor-Varianten externe Gutachter beauftragt worden?
7aWenn ja, welche Gutachterbüros, Institute oder Sachverständigen wurden beauftragt?
7bWenn ja, welche Leistungen wurden jeweils erbracht?
7cWenn ja, welche Kosten sind für die jeweiligen Gutachter angefallen?
Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Bei Informationen nach den Kosten für die beauftragten Gutachter handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB AG und der betroffenen privaten Unternehmen. Die Offenlegung der Informationen kann wirtschaftliche und finanzielle Nachteile sowohl der DB AG als auch der genannten Unternehmen zur Folge haben. Im Hinblick auf die DB AG kann dies das fiskalische Interesse des Bundes beeinträchtigen. Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowohl der DB AG als auch der betroffenen privaten Unternehmen werden die erbetenen Informationen als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt.*
Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der damit zusammenhängenden Öffentlichkeitsarbeit angefallen?
Bei den Informationen nach den Kosten für die beauftragten Gutachter handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB AG. Die Offenlegung der Informationen kann wirtschaftliche und finanzielle Nachteile sowohl der DB AG als auch der genannten Unternehmen zur Folge haben. Im Hinblick auf die DB AG kann dies das fiskalische Interesse des Bundes beeinträchtigen. Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowohl der DB AG als auch der betroffenen privaten Unternehmen werden die erbetenen Informationen als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt.*
9Verfügt die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viel Fläche beim Bau einer der jeweiligen Trassen-Korridor-Varianten versiegelt werden würde?
9aWenn ja, wie hoch wäre der Flächenverbrauch bei der Realisierung von Variante V3?
9bWenn ja, wie hoch wäre der Flächenverbrauch bei der Realisierung von Variante V4?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Bisherige Annahmen für die Bilanzierung von Flächen können den detaillierten Bewertungen der einzelnen Varianten auf der Website der DB InfraGO AG entnommen werden: www.hannover-bielefeld.de/system/files/unterlagen/2025-12-05_G12_Var_Neu.xlsx
Der endgültige Umfang des Flächenverbrauchs kann erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens benannt werden.
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten bei der Realisierung der Trassen-Korridor-Varianten V3 und V4 (bitte die jeweilige Annahme der Kosten einzeln aufschlüsseln)?
Aufgrund des frühen Planungsstadiums können die Kosten für die Realisierung der Varianten nicht belastbar beziffert werden. Eine Gesamtkostenschätzung wird mit Abschluss der Vorplanung vorliegen.