Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung zu Gast bei Fraktionen

Drucksache 21/510Antwortauf die Kleine Anfrage 21/45716.06.20252 Seiten1 FrageFraktion der AfDBundesministerium des InnernBundestag
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag umfasst 151 Abgeordnete, jene der SPD 120. Die Vertreter der Alternative für Deutschland argumentieren, dass sie als zweitgrößte Fraktion im Deutschen Bundestag Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Deutschen Bundestag haben sollten. Die Vertreter der Fraktion der SPD argumentieren, dass die deutlich kleinere Fraktion einen besonders großen Sitzungssaal benötige, weil sie als eine der die Bundesregierung tragenden Fraktionen mehr Platz benötige, um auch Regierungsmitgliedern und Mitarbeitern der Ressorts die Teilnahme an Fraktionssitzungen zu ermöglichen. Außerdem macht die Fraktion der SPD geltend, dass die Sitzungssäle der regierungstragenden Fraktionen nebeneinander gelegen sein müssten, weil offenbar die Wege anderenfalls unzumutbar seien (u. a. www.spiegel.de/politik/deutschland/streit-mit-spd-fraktion-entscheidung-umgroesse-des-kuenftigen-afd-sitzungssaals-steht-bevor-a-c48e741d-f8d3-45ef-b 4f8-5e04f00fc1aa). Fraglich ist in den Augen der Fragesteller, welche Regierungsmitglieder und Mitarbeiter wann an Sitzungen welcher Fraktionen teilnehmen.

Frage 1 + 2 Seite 1

1Welche Mitglieder der Bundesregierung haben seit Beginn der Legislaturperiode an jeweils welchen Veranstaltungen der Fraktionen des Deutschen Bundestages teilgenommen (bitte nach Datum, Name, Fraktion, Art der Veranstaltung, Ort der Veranstaltung und Grund der Teilnahme bzw. Thema auflisten)?

2Wie viele Mitarbeiter der Bundesregierung haben seit Beginn der Legislaturperiode an jeweils welchen Veranstaltungen der Fraktionen des Deutschen Bundestages teilgenommen (bitte nach Datum, Fraktion, Art der Veranstaltung, Ort der Veranstaltung und Grund der Teilnahme bzw. Thema sowie Ressort der Bundesregierung und Eingruppierung der jeweiligen Mitarbeiter auflisten)?

Antwort

Das parlamentarische Fragewesen soll eine Kontrolle der Bundesregierung durch die Abgeordneten gewährleisten. Es ermöglicht keine Überprüfung anderer Fraktionen und Mitglieder des Deutschen Bundestages, da Fraktionen Teil des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag sind.

Die beiden Fragen nach Treffen der Mitglieder und Mitarbeiter der Bundesregierung mit Fraktionen betreffen unmittelbar die Arbeit von Fraktionen und können daher von der Bundesregierung nicht beantwortet werden.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Fraktionen nach Kenntnis der Bundesregierung Anwesenheitslisten über ihre Sitzungen führen.