Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Ausbau der Bahnverbindung von Berlin über Eberswalde, Angermünde, Prenzlau, Pasewalk, Anklam und Greifswald nach Stralsund – die sogenannte Vorpommern-Magistrale – wurde als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs mit der Projektnummer 2-055-V01 in den Bundesverkehrswegeplan 2030 sowie mit der laufenden Nummer 37 in das Bundesschienenwegeausbaugesetz aufgenommen (bvwp-projekte.de/schiene_2018/2-055-V01/2-055-V01.html).
Im Zuge der Diskussion um die umstrittene LNG-Infrastruktur auf Rügen hat die Bundesregierung im Sommer 2023 gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern eine prioritäre Umsetzung des Ausbaus der Vorpommern-Magistrale zugesagt (rbb24.de/panorama/beitrag/2023/10/berlin-brandenburg-bah nstrecke-ruegen-stralsund-ausbau-ostbeauftragter-schneider.html). Diese Priorität wurde durch das damalige Bundesministerium für Digitales und Verkehr am 27. Dezember 2024 in einer Stellungnahme zu einer Petition erneut betont (E23/519.4/127).
Obwohl die Planungen für das Ausbauprojekt durch die Deutsche Bahn im Jahr 2024 schon begonnen wurden, erfolgte aufgrund fehlender finanzieller Mittel seitens der Deutschen Bahn ein Stopp der Planungen.
1Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Zusage an das Land Mecklenburg-Vorpommern im Sommer 2023 konkret unternommen, um den Ausbau der Vorpommern-Magistrale zu priorisieren?
2Haben die Vertreterinnen und Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG (Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Verkehr) von ihrer Weisungsbefugnis Gebrauch gemacht, um den Ausbau der Vorpommern-Magistrale zu priorisieren?
2aWenn ja, wann?
2bWenn nein, warum nicht?
3Wurde in anderen Gesprächen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung mit der Deutschen Bahn AG die Erwartungshaltung zu einem prioritären Ausbau der Maßnahme kommuniziert?
4Welche Maßnahmen sind von der ausgeschiedenen Bundesregierung noch unternommen bzw. vorbereitet und an die kommende Bundesregierung übergeben worden, um den Ausbau der Vorpommern-Magistrale zu priorisieren?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Für die Planungsaufnahme für die Ausbaustrecke Berlin – Angermünde – Pasewalk – Stralsund – Sassnitz müssen zunächst die haushalterischen Voraussetzungen geschaffen werden. Im nächsten Schritt wird mit der Deutschen Bahn AG eine entsprechende vertragliche Vereinbarung geschlossen werden. Das Bundesministerium für Verkehr hat die notwendigen Finanzmittel nunmehr im Aufstellungsverfahren zum 2. Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 angemeldet. Die Entscheidung obliegt sodann dem Haushaltsgesetzgeber.