Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen, Visagisten, Frisöre, Masseure und repräsentative Kleidung in der 21. Legislaturperiode - Stand: 28. Februar 2026

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit der Kleinen Anfrage „Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen, Visagisten, Frisöre, Masseure und repräsentative Kleidung in der 20. Legislaturperiode“ auf Bundestagsdrucksache 21/895 wurde unter anderem erfragt, in welcher Höhe Kosten für die Inanspruchnahme von Dienstleistern aus den Bereichen der Frisöre, Kosmetiker, Visagisten und sonstigen körpernahen Dienstleistungen in der 20. Legislaturperiode entstanden sind. Mit dieser Kleinen Anfrage soll nun geklärt werden, wie hoch die Kosten in der 21. Legislaturperiode in den einzelnen Bereichen bis zum 28. Februar 2026 gewesen sind.

Frage 1 + 2 Seite 1

1Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten, die seit dem Anbeginn der 21. Legislaturperiode aufgrund der Inanspruchnahme von Fotografen durch die Mitglieder der Bundesregierung, durch Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre bis zum 28. Februar 2026 entstanden sind (bitte nach Bundesministerium und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

2Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten, die seit dem Anbeginn der 21. Legislaturperiode aufgrund der Inanspruchnahme von Visagisten durch die Mitglieder der Bundesregierung, durch Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre bis zum 28. Februar 2026 entstanden sind (bitte nach Bundesministerium und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Folgende Ausgaben sind im Abfragezeitraum vom 26. März 2025 bis 28. Februar 2026 jeweils aufgeschlüsselt nach Jahresscheiben (Ausgaben 2025 vom 26. März 2025 bis 31. Dezember 2025, Ausgaben 2026 vom 1. Januar 2026 bis 28. Februar 2026) in den Bundesministerien entstanden:

Bundesministerium der Finanzen

2025: 10 307,87 Euro (einschließlich voraussichtlich einmaliger Porträtaufnahmen nach Amtsübernahme der Staatssekretärin und der Staatssekretäre, der Parlamentarischen Staatssekretäre sowie des Ministers), 2026: 1 785,00 Euro.

(Hinweis BMF: Die Beträge umfassten Kosten für Termine des Ministers, der Staatssekretärin und Staatssekretäre sowie der Parlamentarischen Staatssekretäre).

Bundesministerium des Innern

2025: 595,00 Euro

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

2025: 40 276,15 Euro 2026: 5 819,03 Euro

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

2025: 357,00 Euro (Hinweis: Der Betrag entstand für Maske (Make-up+Friseur), diese Dienstleistung kann nicht getrennt aufgeführt werden.), 2026: 952,00 Euro

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

2025: 321,00 Euro

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

2025: 1 808,00 Euro

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

2025: 4 682,10 Euro

Bundesministerium Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

2025: 3 453,85 Euro (Hinweis BMUKN: Die genannte Summe umfasst die Ausgaben früherer Regierungsmitglieder aus dem vorherigen Zuschnitt des Ressorts.)

Bundesministerium für Gesundheit

2025: 9 395,62 Euro, 2026: 500,00 Euro

Bundesministerium Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

2025: 250,00 Euro

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

2025: 7 436,07 Euro

Die Beträge beinhalten in der Regel auch den Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern bezahlte Zuschläge für Reisetätigkeit oder Material. Mögliche Reisekosten, die im Rahmen der Mitreise als Teil einer offiziellen Delegation entstanden sind, werden nicht gesondert erfasst und sind hier nicht enthalten. Die Antwort umfasst nur solche Angaben, die im zur Verfügung stehenden Zeitraum ermittelt werden konnten.

Frage 3 Seite 3

Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten, die seit dem Anbeginn der 21. Legislaturperiode aufgrund der Inanspruchnahme von Frisören durch die Mitglieder der Bundesregierung, durch Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre bis zum 28. Februar 2026 entstanden sind (bitte nach Bundesministerium und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Bundesministerium für Gesundheit

2025: 1 352,58 Euro.

Die Beträge beinhalten in der Regel auch den Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern bezahlte Zuschläge für Reisetätigkeit oder Material. Mögliche Reisekosten, die im Rahmen der Mitreise als Teil einer offiziellen Delegation entstanden sind, werden nicht gesondert erfasst und sind hier nicht enthalten. Die Antwort umfasst nur solche Angaben, die im zur Verfügung stehenden Zeitraum ermittelt werden konnten.

Frage 4 Seite 3

Auf welche Gesamtsumme beliefen sich die Kosten, die seit dem Anbeginn der 21. Legislaturperiode aufgrund der Inanspruchnahme von Masseuren durch die Mitglieder der Bundesregierung, durch Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre bis zum 28. Februar 2026 entstanden sind (bitte nach Bundesministerium und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9077 verwiesen.

Frage 5 Seite 3

Auf welche Gesamtsumme beliefen sich die Kosten, die seit dem Anbeginn der 21. Legislaturperiode aufgrund der Zurverfügungstellung von repräsentativer Kleidung für die Mitglieder der Bundesregierung, für Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre bis zum 28. Februar 2026 entstanden sind (bitte nach Bundesministerium und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/895 verwiesen.