Brücken in Zuständigkeit des Bundes in Berlin - Zustände und Sanierungspläne

Drucksache 21/4781Antwortauf die Kleine Anfrage 21/393316.03.202628 Seiten7 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für VerkehrVerkehr3 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Zustand vieler Brücken im Land Berlin ist desolat. Laut Medieninformationen sind 175 Brückenbauwerke in Zuständigkeit des Landes marode und müssen bis 2040 abgerissen und ersetzt werden (www.tagesspiegel.de/berlin/j ede-sechste-brucke-in-berlin-ist-marode-diese-175-berliner-bauten-mussen-ab gerissen-werden-15138364.html). Bundesweite Aufmerksamkeit erzeugte die kurzfristig notwendige Sperrung der Ringbahnbrücke der Autobahn 100, hier war eine Brücke in Zuständigkeit des Bundes betroffen. Mit dieser Kleinen Anfrage will die fragestellende Fraktion mehr über den Zustand der in Zuständigkeit des Bundes liegenden Berliner Brücken in Erfahrung bringen.

Frage 1 + 2 + 2a + 2b + 2c Seite 1

1Welche Brücken in Berlin befinden sich in der Zuständigkeit des Bundes bzw. der Deutschen Bahn AG (DB AG) bzw. der DB InfraGO, der Autobahn GmbH und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (bitte inklusive Baujahr auflisten)?

2Für die Brücken gemäß Frage 1 in Zuständigkeit der Autobahn GmbH,

2awelche Zustandsnoten und Traglastindexklassen wurden jeweils für diese Brücken gemäß Frage 1 zuletzt und in den Jahren seit 2015 ermittelt,

2bwie hoch sind die Anzahl und der Anteil dieser Brücken, die derzeit mit Zustandsnoten von 3,0 und schlechter bewertet werden,

2cwie hoch sind die Anzahl und der Anteil dieser Brücken, die derzeit einen Traglastindex von IV oder V aufweisen?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Anlagen 1 bis 3 verwiesen*.

AnlageAnlage 1

PDF-Seiten 5–7 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 3

PDF-Seiten 9–28 (20 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 3 + 3a + 3b Seite 2

3Für die Brücken gemäß Frage 1 in Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG bzw. der DB InfraGO,

3awelche Zustandsnoten gemäß Infrastrukturzustands- und Infrastrukturentwicklungsbericht wurden jeweils für diese Brücken gemäß Frage 1 zuletzt und in den Jahren seit 2015 jeweils ermittelt,

3bwie hoch sind die Anzahl und der Anteil dieser Brücken, die derzeit mit Zustandsnoten von 4,0 und schlechter bewertet werden?

Antwort

Die Zustandskategorien (ZK) werden jährlich beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) veröffentlicht.

Die letzten ZK-Daten stammen aus dem Jahr 2024, entsprechend haben Brücken mit dem Baujahr 2025 und teilweise 2024 noch keine veröffentlichten ZK. In der Regel ist hier aber eine ZK 1 zutreffend oder wird nach letzten Restarbeiten erreicht. Nach der genannten Übersicht befinden sich 1.136 Brücken im Eigentum der DB InfraGO AG im Land Berlin, wovon 86 Brücken derzeit mit einer Zustandskategorie 4 bewertet sind.

Frage 4 + 4a + 4b + 4c Seite 2

4Für die Brücken in Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes,

4awelche Zustandsnoten und welcher Tragfähigkeitsindex wurden jeweils für die Brücken gemäß Frage 1 zuletzt und in den Jahren seit 2015 jeweils ermittelt,

4bwie hoch sind die Anzahl und der Anteil dieser Brücken, die derzeit mit Zustandsnoten von 4,0 und schlechter bewertet werden,

4cwie hoch sind die Anzahl und der Anteil dieser Brücken, die sich laut Tragfähigkeitsindex in einem deutlichen Defizit oder in einem kritischen Zustand befinden?

Antwort

Es wird auf die Anlage 2 verwiesen*.

AnlageAnlage 2

PDF-Seite 8 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 5 Seite 2

Für welche der Brücken in Frage 1 bestehen derzeit welche Planungen und Zeitpläne für die Sanierung bzw. den (Ersatz-)Neubau?

Antwort

Mehrere Brückenbauwerke befinden sich derzeit in unterschiedlichen Stadien der planerischen Vorbereitung durch die Autobahn GmbH des Bundes und die DEGES. Die Autobahn GmbH hat unter anderem die Planungen zur Instandsetzung des Stützbauwerks am Nikolassee und der angrenzenden Brücke auf der A115 abgeschlossen. Darüber hinaus wurden Planungen für den Ersatzneubau der Schönerlinder Brücke über die A114 sowie für Sanierungs- und Ersatzneubaumaßnahmen im Zuge der Grundsanierung der A100 und für Brücken auf der A117 aufgenommen. Die DEGES plant Brückenbauwerke auf der A111 zwischen der Landesgrenze Berlin/Brandenburg und der Westendbrücke, Maßnahmen im Rahmen des Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm sowie die Ersatzneubauten der Ringbahnbrücke, der Westendbrücke und der Rudolf-Wissell-Brücke. Die Dauer der Planungsverfahren hängt von planungsrechtlichen Vorgaben – insbesondere der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Art des erforderlichen Zulassungsverfahrens (z. B. Planfeststellungsverfahren) – ab. Diese Faktoren beeinflussen die zeitliche Abfolge der Planungsschritte in erheblichem Umfang. Aus diesen Gründen können keine belastbaren Zeitpläne genannt werden.

Derzeit sind sieben Brücken in der Planungsphase (Knesebeckbrücke, Bäkebrücke, Teubertbrücke, Techowbrücke, Colditzbrücke, Altglienicker Brücke, Straßenbrücke Britzer Brücke) bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Weitere drei Brücken sollen in der aktuellen Legislaturperiode in Planung gehen.

Die Angaben zu den in Planung befindlichen Sanierungs- bzw. Ersatzneubauvorhaben der Deutschen Bahn/DB InfraGO AG sind der Anlage 3 zu entnehmen*.

Frage 6 Seite 3

Welche Gesamtkosten sind dabei für jede dieser Brückensanierungen bzw. Neubauten angesetzt, und in welcher Höhe ist jeweils die Finanzierung aus welchem Finanzierungsinstrument (Sondervermögen, regulärer Haushalt, weitere Finanzierungsquellen) gesichert?

Antwort

Zu den Kosten wird auf den aktuellen „Finanzierungs- und Realisierungsplan für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung“ (FRP) der Autobahn GmbH des Bundes verwiesen. Die Maßnahmen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes werden aus dem Bundeshaushalt finanziert. Einzelne Maßnahmen werden in der Anlage zum Bundeshaushalt Teil C aufgeführt. Die Maßnahmen der Deutschen Bahn/DB InfraGO AG werden aus dem Bundeshaushalt bzw. dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert.

Frage 7 Seite 3

Welche Abstimmungen wurden und werden dabei für jede dieser anstehenden Brückensanierungs- und Neubauvorhaben zwischen dem Bund, Land Berlin und den Berliner Bezirksämtern unternommen?

Antwort

Entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen werden Ersatzneubaumaßnahmen der Autobahn GmbH unter Beteiligung der Senatsverwaltung des Landes Berlin durchgeführt. In den Planungsprozessen unter Anwendung des Kreuzungsrechtes kann das Land Berlin Änderung, Ergänzungen zur Planung der Bauwerke einreichen. Im Rahmen der Vorplanung durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wird Kontakt zum Land Berlin und den Bezirksämtern aufgenommen. Im Rahmen der Entwurfsplanung wird das Benehmen nach § 34 WaStrG und das Einvernehmen nach § 4 WaStrG hergestellt. Bis zur Ausschreibung wird, falls durch beidseitiges Änderungsverlangen erforderlich, eine Kreuzungsvereinbarung nach § 41 WaStrG abgeschlossen.

Frage 8 + 9 + 10 Seite 3

8Welche bauzeitlichen Umleitungskonzepte für die Verkehre wurden dabei für diese Sanierungs- und Neubauvorhaben für Brücken des Bundes bereits abgestimmt und festgelegt?

9Für welche dieser Sanierungs- und Neubauvorhaben müssen noch bauzeitliche Umleitungskonzepte abgestimmt werden?

10Wie laufen Abstimmungen für Umleitungskonzepte während der Bauarbeiten an Brücken in Trägerschaft des Bundes im Land Berlin typischerweise ab, mit wie viel Vorlauf werden welche Stellen eingebunden?

Antwort

Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Planungs- und Bauschwerpunkt der Autobahn GmbH des Bundes ist die Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit der Strecken, so dass keine Umleitungen über das nachgeordnete Verkehrsnetz erforderlich sind. Bei allen Maßnahmen werden Verkehrsbehörde, Polizei und weitere Stellen im eingebunden. Für Maßnahmen werden je nach Planungsstand Umleitungskonzepte mit dem Land Berlin abgestimmt.