Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen und Verwendung der Bundesmittel

Drucksache 21/4728Antwortauf die Kleine Anfrage 21/435512.03.20264 Seiten3 FragenFraktion der AfDBundesministerium für VerkehrVerkehrWirtschaft
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) beziffert den aktuellen Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen auf rund 15 Mrd. Euro (https://zds-seehaefen.de/2025/11/19/neues-zds-praesidium/). Zudem fordert er einen jährlichen Bundesbeitrag von mindestens 500 Mio. Euro, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen zu sichern. Eine transparente Aufschlüsselung über Bedarfe, Prioritäten und konkrete Maßnahmen liegt jedoch bislang nicht vor. Der Bund stellt jährlich mehrere Millionen Euro für Seehafeninfrastruktur bereit (www.ndr.de/nachrichten/hamburg/seehaefen-for dern-vom-bund-milliarden-aus-sondervermoegen,hafen-186.html).

Die Bundesregierung hat im Jahr 2024 mit der Nationalen Hafenstrategie die Stärkung der deutschen Seehäfen forciert und dabei ausdrücklich die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für die Hafeninfrastruktur betont (www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/nationale-h afenstrategie-2309422).

Der seinerzeitige Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing erklärte dazu 2024: „Der Bund steht weiterhin zur gemeinsamen Verantwortung für die Häfen. Dazu zählt auch die Frage der angemessenen Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder.“ (www.hafen-hamburg.de/de/pr esse1/news/nationale-hafenstrategie-im-kabinett-beschlossen/).

Die Nationale Hafenstrategie wird auch von der jetzigen Bundesregierung weitergeführt. Die den Ländern aus dem Sondervermögen zur Verfügung gestellten 100 Mrd. Euro für Investitionen in die Infrastruktur sowie die für von 2026 bis 2029 vorgesehenen zusätzlichen 400 Mio. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds scheinen den Fragestellern jedoch nicht ausreichend, um den bezifferten Investitionsbedarf zu decken, weil sie davon ausgehen, dass der den Ländern mit Seehäfen gemäß Königsteiner Schlüssel zufallende Anteil von rund 18 Mrd. Euro nur zu einem kleineren Teil für die Seehäfen verwendet werden wird.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 + 7 + 8 + 10 Seite 1

1Wie schätzt die Bundesregierung den gegenwärtigen baulichen Zustand und die derzeitige technische Ausstattung der deutschen Seehäfen ein?

2Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über infrastrukturelle Defizite (Neubaubedarf, Ersatzneubaubedarf und vorhandene Schäden) in den einzelnen deutschen Seehäfen vor, insbesondere mit Blick auf Kaianlagen, Schleusen, Hinterlandanbindung, Brücken, IT-Infrastruktur und Digitalisierung?

3Kennt die Bundesregierung die diesbezügliche Einschätzung des ZDS (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), der den Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen mit rund 15 Mrd. Euro beziffert, und wie schätzt die Bundesregierung ihrerseits den Investitionsbedarf in die deutschen Seehäfen ein?

4Hat die Bundesregierung seitens des ZDS bzw. von Hafenbetreibern oder anderen Wirtschaftsverbänden Rückmeldungen oder Stellungnahmen zu deren Investitionsbedarfseinschätzungen oder andere ergänzende Daten erhalten?

5Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des ZDS, dass sich der Investitionsbedarf in den deutschen Seehäfen derzeit auf rund 15 Mrd. Euro beläuft, und wenn nein, worin bestehen die Unterschiede zwischen der Einschätzung der Bundesregierung und der des ZDS (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

6Plant die Bundesregierung ihrerseits konkrete Maßnahmen, um den Sanierungs- und Modernisierungsrückstand in den deutschen Seehäfen abzubauen, und wenn ja, welche?

7Welche Maßnahmen der Sanierung und Modernisierung deutscher Seehäfen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung aus Mitteln des Sondervermögens finanziert werden?

8Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des ZDS (https://zds-seehaefen.de/2025/11/19/neues-zds-praesid ium/), dass zur Vermeidung eines erneuten Sanierungs- und Modernisierungsstaus bei den deutschen Seehäfen ein jährlicher Zuschuss aus dem Bundeshaushalt von mindestens 500 Mio. Euro notwendig sein wird, und wie müssten diese Mittel ggf. nach Auffassung der Bundesregierung bis zum Ende der 21. Wahlperiode verwendet werden, um dieses Ziel zu erreichen?

10Welche Infrastrukturprojekte in deutschen Seehäfen wurden nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund fehlender Mittel in den letzten fünf Jahren verschoben, im Umfang reduziert oder gänzlich gestrichen?

Antwort

Die Fragen 1 bis 8 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den baulichen Zuständen oder den technischen Ausstattungen der See- und Binnenhäfen vor, da die Länder für die See- und Binnenhäfen zuständig sind. Zu Einschätzungen einzelner Interessenvertreter äußert sich die Bundesregierung nicht.

Frage 9 + 9a + 9b Seite 2

9Plant die Bundesregierung, die jährlichen Bundesmittel für Seehafeninvestitionen zu erhöhen?

9aWenn ja, in welcher Höhe, und ab welchem Haushaltsjahr?

9bWenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 9 bis 9b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Erhöhung des sog. Hafenlastenausgleichs ist aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, da die ursprüngliche Rechtsgrundlage im Grundgesetz (Artikel 104a Absatz 4 a. F.) für das „Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes an die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein für Seehäfen“ 2006 wegfiel.

Den Ländern werden zudem für Investitionen in deren Infrastruktur 100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung gestellt. Die Belange der Häfen sollten angemessen in diesem für die Länder vorgesehenen Anteil berücksichtigt werden.

Frage 11 Seite 3

In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren im Bereich der Zuständigkeit des Bundes (Bundeswasserstraßen, seewärtige Zufahrten etc.) Aufträge zu Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen in den deutschen Seehäfen an deutsche Firmen und in welchem Umfang an ausländische Firmen vergeben?

Antwort

Die Bundesregierung ist zuständig für die Bundeswasserstraßen und die seewärtigen Zufahrten. Die Länder sind für die Häfen zuständig. Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen in deutschen Seehäfen fallen nicht in die Zuständigkeit der Bundesregierung. Das heißt, das im Bereich der Zuständigkeit des Bundes keine Aufträge zu Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen in den deutschen Seehäfen vergeben werden.