Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Förderung von Verbund- und Einzelprojekten zur sozial-ökologischen Transformation und zum Klimaschutz“ auf Bundestagsdrucksache 21/3535 schreibt die Bundesregierung wörtlich: „Bei den Kosten der zur Erreichung der gesetzlichen Klimaziele notwendigen Transformation gilt es stets, die Kosten eines ungebremsten Klimawandels gegenüberzustellen.“
Was diese Kosten des Klimawandels betrifft, verweist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in seinem Netzauftritt ausführlich auf die Studie „The economic commitment of climate change“ des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) aus dem Jahr 2024 (www.bundeswirtschafts ministerium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2024/07/0 4-kosten-des-klimawandels.html). Hierbei handelt es sich um die Studie, die mittlerweile wegen ihr vorgehaltener schwerer methodischer Mängel zurückgezogen werden musste (www.sueddeutsche.de/wissen/klimawandel-studie-zu rueckgezogen-pik-potsdam-li.3349118). Ein Presseartikel bezeichnet die Studie aufgrund wissenschaftlich nicht haltbarer Übertreibungen als „skandalös“. Er weist zudem auf Interessenkonflikte des PIK und der beteiligten Wissenschaftler hin. Diese Interessenkonflikte werden als mögliche Gründe für die stark übertriebenen Zahlen für die prognostizierten Schäden des Klimawandels (präzise eigentlich klimatische Änderungen) genannt (www.welt.de/wisse nschaft/plus69330e05bdb9c3d5970e55b1/skandaloese-klimastudie-dubiose-ve rstrickungen-hinter-widerrufener-katastrophenprognose.html). Zudem bleibt nach Ansicht der Fragesteller völlig offen, welchen Anteil an den besagten Kosten und damit auf die Wirkung bei klimatischen Änderungen allein die CO -Emissionen haben, denn nur diese Kosten wären nach ihrem Verständnis als Vergleich für die Kosten der CO -Vermeidung z. B. durch die CO -Bepreisung heranzuziehen.
Die Fragesteller sind daran interessiert, zu erfahren, wie die Bundesregierung die „Kosten eines ungebremsten Klimawandels“ ermittelt, die es laut ihrer eigenen Aussage stets den Kosten zur Erreichung der „Klimaziele“ gegenüberzustellen gilt, und mit welcher Methode sie diese Kosten einzelnen Maßnahmen konkret zuordnet und gegenüberstellt, um eine Abwägung zu ermöglichen.
1Wie hoch sind nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung die deutschlandweiten und weltweiten Kosten eines „ungebremsten Klimawandels“, die es laut Aussage der Bundesregierung stets den Kosten der zur Erreichung der gesetzlichen „Klimaziele“ notwendigen Transformation gegenüberzustellen gilt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
1aWie setzen sich diese Schäden nach Sektoren, Bereichen und Kategorien zusammen?
1bAuf welcher wissenschaftlichen Basis erfolgt die Annahme dieser Schäden?
2Hat sich die Bundesregierung mit der Frage auseinandergesetzt, wie plausibel die in der zurückgezogenen Studie „The economic commitment of climate change“ prognostizierten Einkommensverluste von 38 Bill. US-Dollar im Jahr 2049 sind (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
3Hat sich in der Einschätzung der Bundesregierung zu der Höhe der Kosten eines „ungebremsten Klimawandels“, die es laut Aussage der Bundesregierung stets den Kosten der zur Erreichung der gesetzlichen „Klimaziele“ notwendigen Transformation gegenüberzustellen gilt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), dadurch etwas es geändert, dass die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte und vom BMWE herangezogene Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung zurückgezogen werden musste (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3aWenn ja, was hat sich geändert, und warum wird die Studie weiterhin auf der Seite des BMWE verlinkt, wobei der verlinkte Beitrag zur entsprechenden Quelle (nature.com) nicht mehr existiert (www.bundeswi rtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftsp olitik/2024/07/04-kosten-des-klimawandels.html)?
3bWenn nein, warum nicht?
4Mit welcher Methode stellt die Bundesregierung die Kosten des „ungebremsten Klimawandels“ den Kosten der zur Erreichung der gesetzlichen „Klimaziele“ notwendigen Transformation gegenüber, und mit welcher Methode wägt die Bundesregierung diese beiden Kosten gegeneinander ab?
5Berücksichtigt die Bundesregierung bei dieser Gegenüberstellung (vgl. Frage 4), dass Deutschland aufgrund seines „überschaubaren Anteils an den weltweiten THG-Emissionen [THG = Treibhausgas] einen relativ geringen direkten Einfluss auf die weitere Entwicklung des Klimawandels“ hat, was die Bundesregierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2022 auf Bundestagsdrucksache 20/520 (S. 16) selbst erwähnt, und wenn ja, wie?
6Ermittelt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass sie es für nötig hält, die „Kosten eines ungebremsten Klimawandels“ stets zu berücksichtigen (Bundestagsdrucksache 21/3535), bei ihren einzelnen Maßnahmen jeweils den Anteil der Kosten des „Klimawandels“, der durch die betreffende Maßnahme (insbesondere die Absenkung von CO -Emissionen)
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6 (Forts.)vermieden werden kann – oder der ohne Durchführung dieser Maßnahme entstehen würde?
6aWenn ja, mit welcher Methode (bitte auch quantitativ unterlegen) erfolgt die Zuordnung der Kosten des „ungebremsten Klimawandels“ (insbesondere für die Absenkung von CO -Emissionen)?
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Wenn nein, wie wägt die Bundesregierung im konkreten Einzelfall die Kosten und Einnahmen aus einzelnen Maßnahmen (insbesondere die Absenkung von CO -Emissionen) für die öffentlichen Haushalte, Un-
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6b (Forts.)ternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher einerseits und die Kosten eines „ungebremsten Klimawandels“ andererseits gegeneinander ab?
7Von welchem weltweiten Ausstoß an sog. Treibhausgasen (CO -Äquva-
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7 (Forts.)lent) geht die Bundesregierung im Fall eines ungebremsten „Klimawandels“ aus?
7aWie hoch wäre nach dieser Schätzung des weltweiten Schadens durch einen ungebremsten Klimawandel der Schaden je Tonne CO -Äquva-
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7a (Forts.)lent an solchen Emissionen?
7bBis zu welchen Kosten je gesparter Tonne CO -Äquvalent an solchen
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7b (Forts.)Emissionen hält die Bundesregierung „Klimaschutzmaßnahmen“ für kosteneffizient bzw. sinnvoll?
7cWie hoch ist der deutsche Anteil am weltweiten finanziellen Schaden durch einen ungebremsten „Klimawandel“, und in welchem Verhältnis steht dieser zum deutschen Beitrag an den weltweiten Emissionen an „Treibhausgasen“?
8Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die komplette sog. Dekarbonisierung Deutschlands?
Die Fragen 1 bis 8 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erstellt keine Prognosen zu den Kosten des Klimawandels oder den volkswirtschaftlichen Investitionsbedarfen für die Klimazielerreichung in Deutschland und Europa. Sie wertet regelmäßig Studien zu diesem Themenkomplex aus.
Aktuelle Studien zeigen deutlich, dass die volkswirtschaftlichen Kosten des sich verschärfenden Klimawandels die zur Erreichung der globalen Klimaziele notwendigen Investitionsvolumina massiv übersteigen. Die High Level Expert Group der UN-Klimarahmenkonvention etwa schätzt die mit ambitionierter Klimaschutzpolitik global vermiedenen Klimawandelkosten und Vorteile, die mit Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels einhergehen (Ko-Benefits) bereits bis zum Jahr 2030 fast dreimal höher als die ermittelten Investitionskosten in Klimaschutz (www.lse.ac.uk/granthaminstitute/wp-content/uploa ds/2024/11/Raising-ambition-and-accelerating-delivery-of-climate-finance_Thi rd-IHLEG-report.pdf). Die vermiedenen fossilen Kosten sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Die jährlichen Klimawandelkosten steigen ohne ambitionierte Klimaschutzpolitik insbesondere nach dem Jahr 2030 zudem immer weiter. Auch eine weitere wissenschaftliche, unabhängig geprüfte Studie schätzt den Rückgang des globalen BIP infolge eines 1-Grad-Celsius-Temperaturanstiegs auf langfristig mehr als 20 Prozent (https://academic.oup.com/qje/advanc e-article-abstract/doi/10.1093/qje/qjag011/8490467?redirectedFrom=fulltext). Sachgerechte und effektive Klimaschutzmaßnahmen für eine Erreichung der Klimaziele sind somit notwendig und zahlen sich volkswirtschaftlich aus.