Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland 2025

Drucksache 21/4440Antwortauf die Kleine Anfrage 21/412627.02.202615 Seiten4 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium der FinanzenArbeit und BeschäftigungWirtschaftÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Zum 1. Januar 2026 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Damit wird der Referenzwert der europäischen Mindestlohnrichtlinie für den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 60 Prozent des mittleren Bruttolohns (vgl. Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2022/2024) jedoch weiterhin nicht erreicht. Nach Ansicht der Fragestellenden ermöglicht eine entsprechend vergütete Vollzeitbeschäftigung kein Leben oberhalb der Armutsgrenze, weshalb eine Anhebung des Mindestlohns auf mindestens 15 Euro pro Stunde im Jahr 2026 unabdingbar ist.

Darüber hinaus muss die konsequente Durchsetzung des Mindestlohnanspruchs gewährleistet werden. Daten des Sozio-oekonomischen Panels deuten jedoch darauf hin, dass im Jahr 2023 rund 2,5 Millionen Beschäftigte um den ihnen zustehenden Mindestlohn betrogen wurden (vgl. www.mindestlohn-ko mmission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/fuenfter-bericht.pdf?__blob=p ublicationFile&v=5, S. 87). Dies hat nicht nur für die betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen gravierende Folgen. Kriminelle Arbeitgebende verursachen Schäden in Milliardenhöhe und schaffen zugleich unfaire Wettbewerbsbedingungen.

Die Fragestellenden möchten sich daher mit dieser Kleinen Anfrage ein Bild von der Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie von der Entwicklung des Mindestlohnbetrugs verschaffen.

Frage 1 Seite 2

Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit im Jahr 2025 die Kontrollkompetenz (bitte nach Wirtschaftszweigen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt nennen)?

Antwort

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung hat grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer Kontrollkompetenz.

Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe und Beschäftigten differenziert nach Wirtschaftszweigen wird auf die beigefügte Datenzusammenstellung aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verwiesen (Anlage 1).*

AnlageAnlage: Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 (mit Erläuterungen und Tabellen)

PDF-Seiten 4–14 (11 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 + 3 + 4 + 5 + 6 Seite 2

2Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 bundesweit durchgeführt (bitte nach Wirtschaftszweigen differenzieren und auch die Zahl insgesamt nennen)?

3Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 bundesweit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingeleitet (bitte nach Wirtschaftszweigen differenzieren und auch die Zahl insgesamt nennen)?

4Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 bundesweit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erledigt (bitte nach Wirtschaftszweigen und Strafen differenzieren sowie die Zahl insgesamt nennen)?

5Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Deutschland?

6Wie viele Verdachte auf Mindestlohnverstoß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 bundesweit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit festgestellt (bitte nach Wirtschaftszweigen differenzieren und die Zahl insgesamt nennen)?

Antwort

Die Fragen 2 bis 6 werden zusammen beantwortet.

Die Daten des Jahres 2025 können der von der Generalzolldirektion unter www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-ille galen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_nod e.html veröffentlichten Arbeitsstatistik der FKS entnommen werden.

Frage 7 Seite 2

Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung und aktuellen verfügbaren Daten derzeit bundesweit weniger als 14 Euro, 15 Euro sowie 16 Euro je Stunde (bitte nach Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung, Wirtschaftszweigen und Geschlecht differenzieren)?

Antwort

Aktuelle Daten hierzu liegen aus der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes für den Monat April 2025 vor. Die entsprechenden Werte können der Anlage 2 entnommen werden.*

Frage 8 Seite 3

Welche Auswirkungen auf die Praxis des Mindestlohnbetrugs bzw. die Anzahl betroffener Beschäftigter erwartet die Bundesregierung durch die Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2026, und welche Maßnahmen plant sie zur Eindämmung des Problems?

Antwort

Die Entwicklung von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz im Zusammenhang der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 lässt sich nicht belastbar prognostizieren. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung fortlaufend. Die FKS überprüft die Einhaltung des Mindestlohngesetzes risikoorientiert und passt ihre Kontrolltätigkeit kontinuierlich an aktuelle Erkenntnisse und festgestellte Risikobereiche an.