Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Mai 2025 einigte sich der Bund mit der Familie der Hohenzollern in der Auseinandersetzung über Vermögenswerte (www.bundesregierung.de/breg-d e/aktuelles/einigung-mit-dem-haus-hohenzollern-sichert-historisches-erbe-fue r-die-oeffentlichkeit-kulturstaatsminister-weimer-gewaltiger-erfolg-fuer-den-k ulturstandort-deutschland--2346868). Im – zumindest zeitlichen – Zusammenhang mit dieser Einigung verzichtete der Bund auf das rechtliche Eigentum an sieben wertvollen Schnupftabakdosen bzw. Tabatieren des Hohenzollern-Königs Friedrichs II., deren Wert auf ungefähr 20 Mio. Euro geschätzt wird, nachdem dazu ein Rechtsgutachten erstellt worden war. Außerdem wurden fünf dieser Schnupftabakdosen vom dafür zuständigen Land Berlin aus dem Berliner Verzeichnis national wertvollen Kulturguts gestrichen, nachdem dazu zwei kultur- bzw. kunsthistorische Gutachten erstellt worden waren (siehe www.spiegel.de/panorama/hohenzollern-deal-hat-die-oeffentliche-hand-20-mi llionen-euro-verschenkt-a-58488479-94b3-47aa-8882-462596db25f4 und www.parlament-berlin.de/ados/19/KultEnDe/protokoll/k19-054-wp.pdf). Diese Kleine Anfrage will die Hintergründe und die Legitimität des Umgangs mit den Schnupftabakdosen erfragen.
Welche Institution bzw. Person brachte nach Kenntnis der Bundesregierung erstmals den Vorschlag auf, das Eigentum an den sieben Schnupftabakdosen des Hohenzollern-Königs Friedrichs II. zu prüfen, und wann und auf welchem Weg geschah dies?
Über den Hergang der Verhandlungen wurde Vertraulichkeit vereinbart.
2Wer erteilte nach Kenntnis der Bundesregierung den Auftrag für das neue Rechtsgutachten von 2025, um das Eigentum an den sieben Schnupftabakdosen zu prüfen, und an wen ging dieser Auftrag (bitte Kanzlei und alle beteiligten Anwälte bzw. Anwältinnen nennen)?
3Erfolgte der Auftrag zu dem genannten neuen Rechtsgutachten nach einer Ausschreibung, wenn ja, was waren die Gründe für die Auswahl des gewählten Auftragnehmers, und wurde geprüft, ob bei diesem Interessenkonflikte vorlagen (z. B. durch vergangene oder laufende Mandate für die Hohenzollern)?
4Wo ist nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die Ausschreibung für das genannte neue Rechtsgutachten zu finden?
5Wie genau lautete nach Kenntnis der Bundesregierung der Auftrag für das genannte neue Rechtsgutachten, also welche Fragestellung sollte genau untersucht werden?
6Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Aussagen des genannten neuen Rechtsgutachtens?
7An welchem Tag erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf das genannte neue Rechtsgutachten
7ader Auftrag bzw.
7bdie Fertigstellung?
8Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass – wie ein Medienbericht behauptet – im genannten neuen Rechtsgutachten die im älteren Gutachten der Kunstrechtsexpertin Dr. Mara Wantuch-Thole von 2012 genannten Dokumente „ignoriert“ wurden (www.spiegel.de/panorama/ho henzollern-deal-hat-die-oeffentliche-hand-20-millionen-euro-verschenkta-58488479-94b3-47aa-8882-462596db25f4)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 8 zusammen beantwortet.
Das Gutachten wurde nach Entscheidung von Bund, Berlin und Brandenburg durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg bei der Kanzlei dtb rechtsanwälte Decker + Schmidt-Thomé Partnerschaftsgesellschaft mbB in Auftrag gegeben. Zum Ablauf der Beauftragung hat die Bundesregierung daher keine Kenntnisse.
Das Gutachten selbst wurde vom BKM veröffentlicht und ist unter https://kultu rstaatsminister.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Kunst-_und_Kulturf%C3 ProzentB6rderung/Gutachten-zu-Tabatieren.pdf abrufbar.
9Wie genau erklärt die Bundesregierung, dass der Bund seine Rechtsauffassung geändert hat, was das Eigentum an den sieben Schnupftabakdosen angeht (bitte genau darstellen, was die wesentlichen Punkte der früheren Rechtsauffassung für ein Eigentum des Bundes an den Schnupftabakdosen waren, z. B. im Vertragsentwurf vom 17. Dezember 2018, www.spiegel.de/panorama/hohenzollern-deal-hat-die-oeffentliche-hand-20-millionen-euro-verschenkt-a-58488479-94b3-47aa-8882-462596db 25f4 oder an anderer Stelle, und wie das neue Rechtsgutachten diese Punkte widerlegen konnte)?
10War nach Kenntnis der Bundesregierung die Klärung der Eigentumsverhältnisse bezüglich der sieben Schnupftabakdosen bzw. ggf. die Übereignung derselben an die Hohenzollern und bzw. oder die Löschung aus dem Berliner Verzeichnis wertvollen Kulturgutes formeller Bestandteil der Gesamteinigung mit den Hohenzollern im Mai 2025 über Vermögenswerte?
11Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zur Klärung der Eigentumsverhältnisse bezüglich der sieben Schnupftabakdosen bzw. ggf. die Übereignung derselben an die Hohenzollern und bzw. oder zur Löschung aus dem Berliner Verzeichnis wertvollen Kulturgutes eine Nebenabrede im Kontext der Gesamteinigung mit den Hohenzollern im Mai 2025 über Vermögenswerte?
14An welchem Tag und durch wen erfolgte die Entscheidung des Bundes, seine Rechtsauffassung zum Eigentum an den sieben Schnupftabakdosen zu ändern?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 bis 11 sowie 14 zusammen beantwortet.
In den Verhandlungen 2018 wurden rechtliche Fragen, u. a. auch die, die das Eigentum an den Tabatieren betrafen, wegen der damit verbunden Unwägbarkeiten nicht abschließend geklärt. Es sollte eine Gesamtlösung nach Interessenabwägung gefunden werden. Im Rahmen der neuen Verhandlungen wurde die Frage am Eigentum der Tabatieren aufgegriffen und rechtlich bewertet. Um eine objektive Bewertung zu gewährleisten, wurde ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, welches im Ergebnis das Eigentum der Hohenzollern feststellte.
12Kann die Bundesregierung die Aussage des am neuen Rechtsgutachten beteiligten Anwalts Dr. Pascal Decker erklären, dass es eine „Voraussetzung für den Abschluss dieses Rahmenvertrages gewesen [sei], dass die Frage der Tabatieren geklärt wird“ (www.parlament-berlin.de/ados/19/K ultEnDe/protokoll/k19-054-wp.pdf, S. 30)?
12aWas genau ist nach dem Verständnis der Bundesregierung hier mit „Voraussetzung“ gemeint?
12bWenn etwas zur Voraussetzung gemacht wurde, von wem, was genau, und wann?
12cWurde explizit eine Einigung zu den Tabatieren zur Voraussetzung gemacht oder war die Voraussetzung eine Einigung zu irgendwelchen Vermögenswerten mit einem bestimmten Wert, und wenn ja, zu welchem Wert?
12dWenn die Einigung zu den Tabatieren Voraussetzung oder Bestandteil des Rahmenvertrages war, drohte der Abbruch der Verhandlungen des Rahmenvertrages, wenn es keine Einigung zu den Tabatieren (oder vergleichbaren Vermögenswerten) gegeben hätte, wenn ja, gab es hierzu Aussagen der Beteiligten, und wenn ja, welche? 13. Sofern die Aussage mit der Voraussetzung (siehe Frage 12) zutrifft, warum war nach Kenntnis der Bundesregierung dieser Umstand dann nach Kenntnis der Bundesregierung nicht formaler Teil der gesamten Einigung zu den Vermögenswerten?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 12 bis 13 zusammen beantwortet.
Aussagen von Dritten kommentiert die Bundesregierung nicht.
15Wer erteilte nach Kenntnis der Bundesregierung den Auftrag für die beiden kunst- bzw. kulturhistorischen Gutachten, um das Eigentum an den sieben Schnupftabakdosen zu prüfen, und an wen gingen diese Aufträge?
16Erfolgten die Aufträge zu den genannten beiden kunst- bzw. kulturhistorischen Gutachten nach Kenntnis der Bundesregierung nach einer Ausschreibung, wenn ja, was waren die Gründe für die Auswahl der gewählten Auftragnehmer, und wurde geprüft, ob bei diesen Interessenkonflikte vorlagen (z. B. durch vergangene oder laufende Aufträge für die bzw. Verträge mit den Hohenzollern oder durch ein eigenes geschäftliches Interesse im Rahmen von Auktionen)?
17An welchem Tag erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf die genannten beiden kunst- bzw. kulturhistorischen Gutachten
17ader Auftrag bzw.
17bdie Fertigstellung?
18Wie genau lautete nach Kenntnis der Bundesregierung der jeweilige Auftrag für die genannten beiden kunst- bzw. kulturhistorischen Gutachten, also welche Fragestellung sollte genau untersucht werden?
19Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Aussagen der genannten beiden kunst- bzw. kulturhistorischen Gutachten zum Kulturgutschutz im Zusammenhang mit den Schnupftabakdosen?
20War bei der Entscheidung des Landes Berlin, fünf Schnupftabakdosen aus dem Berliner Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes zu löschen, der Bund vor der Entscheidung beteiligt, also war der Bund
20ainformiert (ggf. ab welchem Tag genau),
20bmitberatend (ggf. ab welchem Tag genau) und bzw. oder
20cmitentscheidend (ggf. an welchem Tag genau)?
21Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die damals zuständige Berliner Staatssekretärin für Kultur Sarah Wedl-Wilson die zuvor genannte Löschung bereits am 4. April 2025 – wie ein Medienbericht behauptet – „vorantrieb“, als das finale neue Rechtgutachten noch gar nicht vorlag (www.spiegel.de/panorama/hohenzollern-deal-hat-die-oeffentlich e-hand-20-millionen-euro-verschenkt-a-58488479-94b3-47aa-8882-4625 96db25f4), und was waren ggf. die Gründe dafür?
22An welchem Tag erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung die zuvor genannte Löschung?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 15 bis 22 zusammen beantwortet.
Das Verfahren zur Löschung der Tabatieren aus dem Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes wurde vom Land Berlin in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Der Bund wurde im Rahmen der Verhandlungen der öffentlichen Hand mit dem Haus Hohenzollern vom Land Berlin über die Löschung aus dem Berliner Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes unterrichtet.