Vorschlag 83106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

Drucksache 21/4042Antwortauf die Kleine Anfrage 21/378805.02.20262 Seiten2 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Digitales und StaatsmodernisierungStaat und VerwaltungWirtschaft
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokum entation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich t.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) beteiligte, wurde der Vorschlag 83106 – Vergaberecht, aktuell: Konsultation zur Transformation des Vergaberechts (»Vergabetransformationspaket«) – aufgenommen, der die Erarbeitung und den Beschluss des Vergaberechtstransformationsgesetzes (VergRTransfG) vorsieht. Nach Auffassung des VKU soll auf diese Weise „[…] den Bietern die Teilnahme an Vergabeverfahren“ erleichtert werden (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blo b=publicationFile&v=5, S. 559). Mit der Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG), Bundestagsdrucksache 20/14344, in den Deutschen Bundestag beabsichtigte die Bundesregierung der 20. Wahlperiode, das Vergaberecht anzupassen. Das Gesetz wurde jedoch nicht mehr beschlossen (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-transformation-des-vergaberechts-vergab erechtstransformationsgesetz-vergrtransfg/318125).

Die Bundesregierung nahm den Vorschlag 83106 auf und erklärte, dass weitergehende Prüfungen notwendig wären, bevor eine Umsetzung des Vorschlages erfolgen könnte (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publik ationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.p df?__blob=publicationFile, S. 409).

Frage 1 Seite 2

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 83106 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

Antwort

Der Vorschlag 83106 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im Statistischen Bundesamt der Kategorie 1 (Potenziell geeignet für zeitnah umsetzbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren Bürokratieentlastungsgesetz) zugeordnet worden. Für den Vorschlag waren weitere Prüfungen erforderlich. Hinsichtlich der damals zugrunde liegenden Erwägungen verweist die Bundesregierung auf die entsprechenden Ausführungen im Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Do wnloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=p ublicationFile; S. 409). Die Vorschläge wurden insbesondere im Zuge des Vergabetransformationspakets geprüft, das der Diskontinuität anheimgefallen ist.

Frage 2 + 3 Seite 2

2Inwieweit wird die Umsetzung der Vorschläge der Vergabeabfrage von der Bundesregierung fortgeführt, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen, wann kann mit einer dementsprechenden Fortführung bzw. Umsetzung gerechnet werden, und wenn nein, warum nicht?

3Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Vergaberecht angepasst und der Vorschlag 83106 hierbei entsprechend berücksichtigt?

Antwort

Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.

Die aktuelle Bundesregierung hat in Umsetzung des Koalitionsvertrags mit Kabinettbeschluss vom 6. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Dieses sieht die von den Fragestellern angefragte Anpassung des Vergaberechts vor. Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren und liegt den Bundestagsfraktionen vor (Bundestagsdrucksache 21/1934). Der Vorschlag 83106 wurde bei der Konzipierung des Gesetzes berücksichtigt, so dass etwa keine verpflichtenden Regelungen zur nachhaltigen Beschaffung vorgesehen sind.