Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Bundeshaushalt sieht jährlich erhebliche Mittel für politische Stiftungen vor, die im Ausland tätig sind. Die Friedrich-Ebert-Stiftung (die parteinahe Stiftung der SPD) engagiert sich in El Salvador in Bereichen wie Demokratie- und Menschenrechtsförderung. Solche Aktivitäten können als Einmischung in innere Angelegenheiten wahrgenommen werden und werfen bei den Fragestellern Fragen zur Transparenz und Zweckmäßigkeit der Finanzierung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie das Auswärtige Amt (AA) auf. Angesichts der hohen Summen ist auch die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel – insbesondere hinsichtlich möglicher Veruntreuung von Steuergeldern – von öffentlichem Interesse.
dungen Rechenschaft über die fristgemäße Vorlage von Nachweisen sowie über Wirkungskontrollen ab.
1Hat die Bundesregierung Projekte finanziert oder mitfinanziert die die Friedrich-Ebert-Stiftung in El Salvador seit 1980 durchgeführt hat, wenn ja, welche, und welche Informationen liegen der Bundesregierung hierzu ggf. vor, einschließlich thematischer Schwerpunkte, Partnerorganisationen und erreichter Ziele (bitte nach Jahr, Projektname, Partnerorganisationen, Zielvorgabe und erreichten Zielen auflisten)?
2Welche Summen an Fördermitteln haben das BMZ, das Bundeskanzleramt und das AA sowie die Deutsche Botschaft vor Ort seit 1980 ggf. an die Friedrich-Ebert-Stiftung für Aktivitäten in El Salvador bewilligt und ausgezahlt (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf Anlage 1* verwiesen. Die Projekte sind im Regelfall nicht auf eine jährliche, sondern auf eine mehrjährige Laufzeit ausgerichtet. Die angegebenen auf El Salvador entfallenden Ausgaben der Projekte beziehen sich jeweils auf den gesamten Projektzeitraum.
Die Bundesregierung konzentriert sich dabei auf die nach Aktenlage verfügbaren und aufbereiteten Daten im Zeitraum von 2010 bis 2025. Die erbetenen Daten liegen für den verbleibenden Zeitraum bis zum Jahr 1980 nicht vor. Aufgrund der laut Registraturrichtlinie maßgebenden Aufbewahrungspflicht sind Akten bereits an die Archive abgegeben und ein wesentlicher Teil bereits vernichtet worden. Die noch nicht vernichteten Akten ermöglichen keine Zuordnung der erbetenen Daten zu El Salvador. Die Aussicht auf eine erfolgreiche Rekonstruktion dieser Daten ist zweifelhaft und mit unzumutbar hohem Zeitaufwand verbunden (händische Recherche mit Dienstreise zu den Archiven, ggfs. Auswertung umfangreicher Akten soweit noch verfügbar). Dies würde die Aufgabenerfüllung im zuständigen Referat mehrere Wochen zum Erliegen bringen. Zeithistorische Aufarbeitungen sind nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (vgl. u. a. BVerfGE 124, 161, 197).
PDF-Seiten 4–7 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Hat die Bundesregierung über die Friedrich-Ebert-Stiftung die Partei FMLN (Frente Farabundo Martí para la Liberación Nacional) direkt oder indirekt finanziert oder unterstützt, wenn ja, in welchem Umfang, und zu welchem Zweck?
Die Frente Farabundo Martí para la Liberación Nacional (FMLN) ist eine Partnerorganisation der Friedrich-Ebert-Stiftung. Finanzielle Mittel werden grundsätzlich nur maßnahmenspezifisch im Rahmen von Veranstaltungen oder anderen Aktivitäten (etwa Publikationen) verwendet, die die Friedrich-Ebert-Stiftung in Eigenregie oder in Partnerschaft mit anderen Organisationen durchführt. Direkte Zahlungen an Parteien oder Politiker wurden und werden nicht vorgenommen. Ebenso erfolgt keine Förderung institutioneller Strukturen. Die Partnerschaft ist nach Angabe der Friedrich-Ebert-Stiftung in dem Sinne zu verstehen, dass sich Beratungs- und Fortbildungsangebote auch an Mitglieder der FMLN richten.
Liegen dem BMZ oder dem Auswärtigen Amt Erkenntnisse über mögliche Veruntreuung oder zweckentfremdete Verwendung von Fördermitteln durch die Friedrich-Ebert-Stiftung in El Salvador vor, und welche Konsequenzen wurden daraus ggf. gezogen?
Nein.
Hat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, welche konkreten Auswirkungen Projekte der Friedrich-Ebert-Stiftung seit 1980 auf die innere Sicherheit El Salvadors, insbesondere im Hinblick auf Bandenkriminalität und Korruption, hatten, und wenn ja, wie lautet diese?
Die Projekte der Friedrich-Ebert-Stiftung in El Salvador sind nicht direkt auf die Bekämpfung von Bandenkriminalität und Korruption ausgerichtet. Die Friedrich-Ebert-Stiftung unterstützte im Zeitraum von 2013 bis 2018 Analyse und Debatten zu ausgewählten Problembereichen der regionalen Sicherheit, beispielsweise zur organisierten Kriminalität, zum Drogenhandel sowie zur Gewalt durch Jugendbanden bzw. Maras. Zudem arbeitete sie mit ihren Partnern zur Reform der Justiz, zur öffentlichen Sicherheit, zur Kriminalitätsvorbeugung und zu Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Politik.
Vor allem die Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure, die Förderung von Dialog und Kooperation sowie die Unterstützung von politischen Reformen durch die Friedrich-Ebert-Stiftung sollen jedoch langfristig auch Beiträge zur Verbesserung der inneren Sicherheit in El Salvador erbringen.
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Personen durch die Friedrich-Ebert-Stiftung, die in San Salvador arbeiteten, aus Bundesmitteln bezahlt, die ebenfalls einer lokalen politischen Partei angehörten und somit in einer Doppelfunktion tätig waren (wenn ja, bitte nach Jahr, lokalen Gruppen und Personenanzahl aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung erhebt keine Daten zur Parteizugehörigkeit von Mitarbeitenden der Friedrich-Ebert-Stiftung in El Salvador.