Bundesförderung von Wohnprojekten für bestimmte Gruppen in Berlin

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung fördert „Neue Wohngemeinschaften für LSBTI*-Jugendliche“ in Berlin. Diese werden von der „Schwulenberatung Berlin“ betrieben, die auch eine Unterkunft für „LSBTI-Geflüchtete“ unterhält, das bislang erste in Deutschland (https://schwulenberatungberlin.de/angebote/kinderjugendhilfe/; www.berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/gefluechtete/lsbti-gefluec htete/unterbringung/; www.berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/gefluechtete/lsbtigefluechtete/unterbringung/).

Beide Projekte erwecken bei den Fragestellern zum einen den Verdacht, sehr kostenaufwendig zu sein, zum anderen machen sie den Eindruck hochgradig ideologischer Produkte, was beides ihres Erachtens fragwürdig ist.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 + 5 Seite 1

1Werden bei dem von der „Schwulenberatung Berlin“ betriebenen „Neuen Wohngemeinschaften für LSBTI*-Jugendliche“ nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls „(e)rweiterte Qualitäts- und Unterbringungsstandards“ umgesetzt oder angestrebt, wie bei der Unterkunft, die die Schwulenberatung Berlin für „LSBTI-Geflüchtete“ unterhält, wenn ja, was bedeutet dies konkret, und wenn nein, warum nicht (www.berlin.de/sen/lad s/schwerpunkte/gefluechtete/lsbti-gefluechtete/)?

2Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der Quadratmeterpreis des neu erstellten Gebäudes für junge „LSBTI*“ ist, wenn ja, wie hoch ist dieser, und wenn nein, hielt sie die Kenntnis dieser Angabe in Anbetracht der Erfordernisse sorgfältiger Haushaltsführung nicht für erforderlich (https://schwulenberatungberlin.de/angebote/kinder-jugendhilfe/)?

3Ist der Bundesregierung der Betreuungsschlüssel der beiden genannten Einrichtungen bekannt, und wenn ja, wie lautet er (bitte aufgliedern)?

4Ist der Bundesregierung ggf. der Betreuungsschlüssel ähnlicher von ihr geförderter Einrichtungen in Deutschland bekannt, und wenn ja, wie lautet er (bitte aufgliedern)?

5Plant die Bundesregierung eine dauerhafte Förderung der „Neuen Wohngemeinschaften für LSBTI*-Jugendliche“, wenn ja bitte erläutern, begründen und den voraussichtlichen Finanzrahmen nennen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das genannte Projekt der Schwulenberatung Berlin gGmbH „Neue Wohngemeinschaften für LSBTI*-Jugendliche“ wird nicht aus Bundesmitteln gefördert. Es liegen der Bundesregierung zu den Fragen keine Kenntnisse vor.

Frage 6 + 7 + 8 Seite 2

6Besitzt die Bundesregierung ggf. Kenntnis, wie hoch der Anteil der „LSBTI*“-Jugendlichen an der Gesamtzahl der Jugendlichen ist, die in vom Bund geförderten Wohnprojekten leben, und wie sich ihr Anteil seit 2015 verändert hat?

7Welche anderen Wohnprojekte für Jugendliche ab zwölf Jahren und junge Erwachsene werden aus Bundesmitteln in Berlin und deutschlandweit ggf. gefördert (bitte nach Jahr seit 2015, Projekt, Projekthöhe, Anzahl der Jugendlichen und Ministerium angeben)?

8Ist der Bundesregierung der durchschnittliche Quadratmeterpreis der durch Bundesmittel geförderten neu erstellten Gebäude in Deutschland für Jugendliche ab zwölf Jahren bzw. junge Erwachsenen bekannt, wenn ja, wie lautet diese Angabe, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung fördert keine solchen Wohnprojekte.

Frage 9 Seite 2

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung ggf. über „Neue Wohngemeinschaften für LSBTI*-Jugendliche“ in anderen Bundesländern oder im Ausland?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor.

Frage 10 Seite 2

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Förderung ähnlicher Projekte in Deutschland durch Mittel eines Bundeslandes oder der Europäischen Union, und wenn ja, welche?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor.

Frage 11 + 11a + 11b + 11c + 12 + 13 Seite 2

11Hat die Bundesregierung die Unterkunft für „LSBTI-Geflüchtete“ unterstützt, und wenn ja,

11ain welcher Höhe (bitte in Jahresscheiben angeben),

11bin welcher Höhe bewegten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten je Untergebrachtem, und

11cinwiefern haben sich die „erweiterten Qualitäts- und Unterbringungsstandards“ in erhöhten Kosten niedergeschlagen, und inwiefern unterscheiden sie sich nach Kenntnis der Bundesregierung von den Kosten der Einrichtungen, in denen es keine „erweiterten Qualitäts- und Unterbringungsstandards“ gibt?

12Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung ein Projekt mit „erweiterten Qualitäts- und Unterbringungsstandards“ für eine bestimmte Personengruppe unterstützt, und beabsichtigt sie ggf., diese Standards auch für Jugendliche und junge Erwachsene in anderen Einrichtungen zu realisieren (bitte begründen)?

13Wenn sich die Förderung je untergebrachtem Kind bzw. Jugendlichen bzw. Asylbewerber erheblich von der üblichen Förderhöhe unterscheiden, hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu der Ansicht der Fragesteller gebildet, dass sie durch ihre Förderung bestimmte Gruppen bevorzugt bzw. Menschen, die keiner der ausgewählten Minderheiten angehören, benachteiligt, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 11 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das genannte Projekt einer Unterkunft für LSBTI-Geflüchtete der Schwulenberatung Berlin gGmbH wird nicht aus Bundesmitteln gefördert. Es liegen der Bundesregierung zu den Fragen keine Kenntnisse vor.

Frage 14 Seite 3

Besitzt die Bundesregierung ggf. Kenntnis, wie hoch der Anteil der „LSBTI*“-Asylanten an der Gesamtzahl derjenigen ist, die Asyl begehrt haben, und wie sich ihr Anteil seit 2015 verändert hat?

Antwort

Statistische Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 15 Seite 3

Für welche Projekte der „Schwulenberatung Berlin“ wurden von welchen Bundesministerien Bundesmittel zur Verfügung gestellt (https://sch wulenberatungberlin.de/ueber-uns/finanzierung/; bitte nach Jahr seit 2015, Projekt, Projekthöhe und Bundesministerium angeben)?

Antwort

Das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat für die Erstellung des Flyers „Ihr intergeschlechtliches Kind“ im Jahr 2015 der Schwulenberatung Berlin gGmbH eine Zuwendung in Höhe von 4 000 Euro gewährt.

Für die Aktualisierung des Flyers „Ihr intergeschlechtliches Kind“ im Jahr 2018 hat das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Schwulenberatung Berlin gGmbH eine Zuwendung in Höhe von 1 650 Euro gewährt.

Das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Haushaltsjahr 2019 das Projekt „Zuhause im Alter – Gemeinschaftlich leben und wohnen mit besonderem Schwerpunkt auf ältere queere Menschen“ der Schwulenberatung Berlin gGmbH in Höhe von 200 000 Euro gefördert.

Das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 das Projekt „Lebensort Vielfalt als Qualitätssiegel“ der Schwulenberatung Berlin gGmbH in Höhe von 353 000 Euro gefördert.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern förderte die Schwulenberatung Berlin gGmbH mit dem Projekt „Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende“ wie folgt:

Tabelle auf Seite 4 · 3 Zeilen × 2 Spalten
FördersummeFörderjahr
61 018,90 Euro2023
128 873,21 Euro2024
117 723,84 Euro2025

Aus dem Einzelplan 17, Kapitel 1715 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes folgende Projekte der Schwulenberatung Berlin gGmbH gefördert:

2023: QAD*16 // Queere Antidiskriminierungsberatung für die 16 Bundesländer; Projekthöhe: 90 887,13 Euro

2024: QAD*16 – Queere Antidiskriminierungsberatung in den Bundesländern, Projekthöhe: 110 000 Euro

2025: QAD*16 – Queere Antidiskriminierungsberatung in den Bundesländern, Projekthöhe: 97 000 Euro.