Aktivitäten der Heinrich Böll Stiftung in El Salvador seit 1980

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Bundeshaushalt sieht jährlich erhebliche Mittel für politische Stiftungen vor, die im Ausland tätig sind (vgl. www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/handwoert erbuch-politisches-system/202095/politische-stiftungen/#:~:text=Die%20Haus halte%20der%20politischen%20Stiftungen,90 Prozent20 Prozent25 Prozent20 die%20herausragende%20Rolle%20spielen). Die Heinrich Böll Stiftung (die parteinahe Stiftung der Grünen) engagierte sich bis vor kurzem in El Salvador in Bereichen wie Demokratie- und Menschenrechtsförderung (vgl. www.boel l.de/de/2019/03/18/buero-zentralamerika). Solche Aktivitäten können als Einmischung in innere Angelegenheiten wahrgenommen werden und werfen bei den Fragestellern Fragen zur Transparenz und Zweckmäßigkeit der Finanzierung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie das Auswärtige Amt (AA) auf. Angesichts der hohen Summen ist die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel – insbesondere hinsichtlich möglicher Veruntreuung von Steuergeldern – von öffentlichem Interesse.

Text vor der ersten Frage

verantwortliche Durchführung vollzieht sich im Rahmen ihres jeweiligen Status im Gastland und den dort geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Prüfung der außenpolitischen Unbedenklichkeit der Anträge auf Zuwendungen erfolgt durch das AA. Die Stiftungen legen über die Verwendung der Zuwendungen Rechenschaft über die fristgemäße Vorlage von Nachweisen sowie über Wirkungskontrollen ab.

Frage 1 + 2 Seite 2

1Hat die Bundesregierung Projekte finanziert oder mitfinanziert, die die Heinrich Böll Stiftung in El Salvador seit 1980 durchgeführt hat, wenn ja, welche, und welche Informationen liegen der Bundesregierung hierzu ggf. vor, einschließlich thematischer Schwerpunkte, Partnerorganisationen und erreichter Ziele (bitte nach Jahr, Projektname Partnerorganisationen, Zielvorgabe und erreichten Zielen auflisten)?

2Welche Summen an Fördermitteln haben das BMZ, das Bundeskanzleramt und das AA sowie die Deutsche Botschaft vor Ort seit 1980 ggf. an die Heinrich Böll Stiftung für Aktivitäten in El Salvador bewilligt und ausgezahlt (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.

Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.* Die Projekte sind im Regelfall nicht auf eine jährliche, sondern auf eine mehrjährige Laufzeit ausgerichtet. Die angegebenen auf El Salvador entfallenden Ausgaben der einzelnen Projekte beziehen sich jeweils auf den gesamten Projektzeitraum.

Die Bundesregierung konzentriert sich dabei auf die nach Aktenlage verfügbaren und aufbereiteten Daten im Zeitraum von 2011 bis 2025. Die erbetenen Daten liegen für den verbleibenden, angefragten Zeitraum bis 1980 nicht vor. Aufgrund der laut Registraturrichtlinie maßgebenden Aufbewahrungspflicht sind Akten aus diesen Zeiträumen bereits an die Archive abgegeben worden. Die verfügbaren Akten ermöglichen keine Zuordnung der erbetenen Daten zu El Salvador. Die Aussicht auf eine erfolgreiche Rekonstruktion dieser Daten ist zweifelhaft und mit unzumutbar hohem Zeitaufwand verbunden (händische Recherche mit Dienstreise zu den Archiven, ggfs. Auswertung umfangreicher Akten). Dies würde die Aufgabenerfüllung im zuständigen Referat mehrere Wochen zum Erliegen bringen. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (vgl. u. a. BVerfGE 124, 161, 197). Zudem nahm die Heinrich-Böll-Stiftung in der jetzigen Form ihre Arbeit erst ab dem Jahr 1997 auf.

AnlageAnlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fr

PDF-Seiten 4–7 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 3 Seite 2

Hat die Bundesregierung über die Heinrich Böll Stiftung die politische Partei Frente Farabundo Martí para la Liberación Nacional (FMLN) direkt oder indirekt finanziert oder unterstützt, wenn ja, in welchem Umfang, und zu welchem Zweck?

Antwort

Die Bundesregierung hat über die Heinrich-Böll-Stiftung weder direkt noch indirekt die Finanzierung politischer Parteien in El Salvador unterstützt.

Frage 4 Seite 3

Liegen dem BMZ oder dem Auswärtigen Amt Erkenntnisse über mögliche Veruntreuung oder zweckentfremdete Verwendung von Fördermitteln durch die Heinrich Böll Stiftung in El Salvador vor, und welche Konsequenzen wurden ggf. gezogen?

Antwort

Nein.

Frage 5 Seite 3

Hat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, welche konkreten Auswirkungen Projekte der Heinrich Böll Stiftung seit 1980 auf die innere Sicherheit El Salvadors, insbesondere im Hinblick auf Bandenkriminalität und Korruption, hatten, und wenn ja, wie lautet diese?

Antwort

Die von der Bundesregierung geförderten Projekte der Heinrich-Böll-Stiftung in El Salvador leisten einen Beitrag zur Stärkung der Menschenrechte und demokratischen Prozesse vor Ort. Die Bekämpfung von Kriminalität und Korruption ist nicht Ziel dieser Projekte. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass die Projekte indirekt zur Prävention vor Kriminalität und Korruption beitragen.

Frage 6 Seite 3

Wurden Personen durch die Heinrich Böll Stiftung aus Bundesmitteln bezahlt, die in San Salvador arbeiteten und ebenfalls einer lokalen politischen Partei angehörten, somit also in einer Doppelfunktion tätig waren (wenn ja, bitte nach Jahr, lokalen Gruppen und Personenanzahl aufschlüsseln)?

Antwort

Die Bundesregierung erhebt keine Daten zur Parteizugehörigkeit von Mitarbeitenden der Heinrich-Böll-Stiftung in El Salvador.