Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit Februar 2022 sind infolge der Entwicklungen in der Ukraine mehr als 1 Million Menschen nach Deutschland zugezogen. Unter ihnen befinden sich nicht nur Kinder, Jugendliche und Erwerbstätige, sondern auch ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen (www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/sozialberich t-2024/553291/lebenssituation-ukrainischer-gefluechteter-in-deutschland-einle itung/).
Gleichzeitig ist festzustellen, dass die amtlichen Statistiken zur sozialen Pflegeversicherung nach § 109 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) nach Kenntnis der Fragesteller bislang keine Informationen zur Staatsangehörigkeit, zum Migrationsstatus oder zum Zuzugsjahr der Pflegebedürftigen enthalten (www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegeversic herung-zahlen-und-fakten.html).
Damit ist derzeit unklar, wie viele ukrainische Staatsangehörige, insbesondere solche, die seit 2022 zugezogen sind, tatsächlich Leistungen der sozialen Pflegeversicherung beziehen. Auch zur Altersstruktur dieser Gruppe sowie zu ihrer Verteilung auf die einzelnen Pflegegrade liegen keine Auswertungen vor (https://dav-sozialrecht.de/de/aktuelles/details/aufenthaltserlaubnis; www.bun desgesundheitsministerium.de/faq-medizinische-hilfe-ukraine.html).
Zugleich zeigt sich, dass pflegebedürftige und finanziell bedürftige ukrainische Staatsangehörige grundsätzlich Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen können. Diese Statistik enthält im Gegensatz zur Pflegestatistik teilweise Angaben zur Staatsangehörigkeit, ermöglicht jedoch keinen Gesamtüberblick über die Inanspruchnahme pflegerischer Leistungen durch Geflüchtete aus der Ukraine (www.bma s.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html).
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen, der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen insgesamt sowie der weiterhin anhaltenden Zuwanderung aus der Ukraine ist eine verlässliche Datengrundlage zur Nutzung von Leistungen der Pflegeversicherung durch neu zugewanderte Menschen von erheblicher Bedeutung (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/3906 1/umfrage/mitglieder-der-sozialen-pflegeversicherung-seit-1995/).
1Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele ukrainische Staatsangehörige, die seit dem Jahr 2022 nach Deutschland zugezogen sind, zum jeweiligen Stichtag Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) beziehen?
2Liegen der Bundesregierung Daten darüber vor, wie viele dieser Personen in den Jahren 2022, 2023, 2024 und aktuell 2025 Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten haben, und wenn ja, inwieweit?
3Wenn solche Daten vorliegen (vgl. Frage 2), wie verteilen sich die Leistungsempfänger gemäß Frage 1 nach den Pflegegraden 1 bis 5 sowie nach Altersgruppen (z. B. 0 bis 17, 18 bis 39, 40 bis 64, 65 bis 79, 80+ Jahre) in den jeweiligen Jahren seit 2022?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele ukrainische Staatsangehörige, die seit dem Jahr 2022 nach Deutschland zugezogen sind, Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SPV) beziehen, da die Staatsangehörigkeit von Pflegebedürftigen grundsätzlich nicht erfasst wird und zudem auch nicht Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen in der SPV ist. Die Anzahl dürfte aufgrund der erforderlichen Vorversicherungszeit von mindestens zwei Jahren, die in der SPV für den Anspruch auf Leistungen zu erfüllen ist (vgl. § 33 Absatz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XI) jedoch gering ausfallen, da lediglich Personen aus der ersten Hälfte des Zeitraums seit Kriegsbeginn im Februar 2022 davon betroffen sein können.
Wenn solche Daten nicht vorliegen (vgl. Fragen 1 bis 3), aus welchen Gründen werden in der Pflegestatistik nach § 109 SGB XI keine Informationen zur Staatsangehörigkeit, zum Zuzugsjahr oder zu anderen migrationsbezogenen Merkmalen der Leistungsempfänger erhoben?
Weder in der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts nach § 109 SGB XI noch in den Geschäftsstatistiken der Pflegekassen, die ebenfalls Daten zur Zahl der Pflegebedürftigen bereitstellen, sind Informationen zur Staatsangehörigkeit, zum Zuzugsjahr oder zu anderen migrationsbezogenen Merkmalen der Leistungsempfänger enthalten, um den bürokratischen und finanziellen Aufwand der Erhebung gering zu halten.
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zum 31. Dezember der Jahre 2022, 2023 und 2024 die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung nach Pflegegraden und Altersgruppen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit?
Da die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts nur zweijährig veröffentlicht wird, werden zur Beantwortung die Zahlen der jährlich erscheinenden Geschäftsstatistiken der Pflegekassen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 mit der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen nach Pflegegraden und Altersgruppen in den anliegenden Tabellen der beigefügten Anlage 1* ausgewiesen.
PDF-Seiten 4–6 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
6Wie viele ukrainische Staatsangehörige, die seit 2022 nach Deutschland zugezogen sind, beziehen Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII (bitte nach Jahren seit 2022 und möglichst nach Zuzugsjahr differenzieren)?
7Wie verteilen sich die in Frage 6 genannten Leistungsempfänger nach
7aAltersgruppen (0 bis 17, 18 bis 39, 40 bis 64, 65 bis 79, 80+ Jahre),
7bArt der Leistung (ambulante Hilfe zur Pflege, teilstationäre Pflege, vollstationäre Pflege, sonstige)?
8Welche Gesamtzahl an Empfängern der „Hilfe zur Pflege“ entfällt in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils auf
8aalle Altersgruppen insgesamt,
8bdie oben genannten Altersgruppen einzeln?
Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Soweit Informationen vorliegen, können sie den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Nach Alter oder Einreisejahr differenzierte Angaben zu ukrainischen Leistungsbeziehenden liegen nicht vor.
Ukrainische Leistungsbeziehende von Hilfe zur Pflege nach Ort der Leistungserbringung am Stichtag 31. Dezember*
| Berichtsjahr | Außerhalb von Einrichtungen | In Einrichtungen | Außerhalb von und in Einrichtungen |
|---|---|---|---|
| 2022 | 5.370 | 835 | 6.160 |
| 2023 | 8.840 | 1.160 | 9.920 |
| 2024 | 9.130 | 1.315 | 10.370 |
* Empfängerinnen und Empfänger mehrerer verschiedener Leistungen werden bei jeder Leistungsart (bzw. jedem Ort der Leistungsgewährung) gezählt. Quelle: Statistisches Bundesamt
* Empfängerinnen und Empfänger mehrerer verschiedener Leistungen werden bei jeder Leistungsart (bzw. jedem Ort der Leistungsgewährung) gezählt. Quelle: Statistisches Bundesamt
Leistungsbeziehende von Hilfe zur Pflege zum Stichtag 31. Dezember
| Berichtsjahr | Insgesamt | Davon im Alter von ... bis unter ... Jahren | |||
|---|---|---|---|---|---|
| unter 18 | 18 bis 40 | 40 bis 65 | 65 und älter | ||
| 2022 | 238.320 | 60 | 2.015 | 37.140 | 199.100 |
| 2023 | 257.915 | 60 | 1.995 | 36.900 | 218.955 |
| 2024 | 270.640 | 65 | 2.035 | 36.580 | 231.960 |
Quelle: Statistisches Bundesamt