Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Verbesserung der Erreichbarkeit und die raumwirksame Vernetzung der Lausitz mit benachbarten Metropol- und Wirtschaftsregionen genießt im „Lausitzprogramm 2038“ oberste Priorität. Dafür sind jedoch erhebliche Engpässe in der Schieneninfrastruktur zu beseitigen, um das erwartete Wachstum des Personen- und Güterverkehrs aufnehmen zu können. In diesem Zusammenhang gibt es Schienenverkehrsprojekte in der Lausitz, welche in Anlage 4, Abschnitt 2 zu § 21 des Strukturstärkungsgesetzes enthalten sind. Zuständig für den Abschluss der Finanzierungsvereinbarungen zur Planung und Umsetzung der Maßnahmen des Strukturstärkungsgesetzes sind der Bund und die Deutsche Bahn (DB) Netz AG.
1Welche konkreten Maßnahmen beinhalten jeweils die in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten Schienenverkehrsprojekte, die in der Lausitz im Zusammenhang mit dem Strukturwandel realisiert werden sollen (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?
2Welchen gegenwärtigen Planungsstand haben diese Schienenverkehrsprojekte (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?
3Welchen Finanzierungsstand haben diese Schienenverkehrsprojekte gegenwärtig (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?
4Für welche Vorhaben wurden bereits Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen, und welche Planungsschritte sind dadurch ggf. abgedeckt (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?
5Welcher Zeitplan wird für die in Rede stehenden Schienenverkehrsprojekte jeweils verfolgt (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?
6Bis wann sollen die Planungen dieser Schienenverkehrsprojekte abgeschlossen sein (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?
7Bis wann ist mit einer Fertigstellung der baulichen Realisierung zu rechnen (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?
15Bei welchen Projekten bestehen Vereinbarungen mit den jeweiligen Ländern Brandenburg oder Sachsen bzw. (freiwillige) Verpflichtungen der Länder zur Übernahme von Planungskosten, und in welchem Umfang?
Die Fragen 1 bis 7 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) beinhaltet 21 Schieneninfrastrukturvorhaben, die dem Lausitzer Revier zugeordnet sind und die sich teils noch in einem frühen Planungsphase befinden. Angaben zur Inbetriebnahme sind bei Schieneninfrastrukturvorhaben frühestens nach Abschluss der Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) möglich.
Im Übrigen wird auf die Anlage* verwiesen.
PDF-Seite 5 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie werden die Vorhaben untereinander priorisiert (bitte die Priorisierung aller Vorhaben untereinander darstellen)?
Die Länder müssen die Projekte priorisieren, die abschließend durch das Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) beschlossen werden. Dazu wurden die Mittel den Braunkohleländern mit fester Quote zugeteilt. Eine darüberhinausgehende Priorisierung durch das BLKG findet nicht statt.
Verfolgt die Bundesregierung – über die im Zusammenhang mit dem Strukturstärkungsgesetz geplanten Projekte hinaus – weitere Vorhaben zur Anpassung bzw. zum Ausbau des Schienenverkehrs in der Lausitz, und welche sind das?
Neben dem Bedarfsplan finanziert der Bund mit einer Vielzahl an Förderprogrammen, wie z. B. dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und der Gleisanschlussförderung, weitere Schieneninfrastrukturprojekte, die zur Stärkung der Lausitzer Region beitragen. Der Freistaat Sachsen hat die Grunderneuerung der Straßenbahninfrastruktur in Görlitz für das GVFG-Bundesprogramm 2026–2030 angemeldet. Die vom Land Brandenburg angemeldete Grunderneuerung der Straßenbahninfrastruktur in Cottbus ist bereits anteilig in das GVFG-Bundesprogramm aufgenommen worden. Die Bundesregierung ist bereit zu prüfen, ob eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung weiterer Vorhaben in der Lausitz im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms möglich ist. Ein Förderantrag eines Unternehmens aus der Region auf Förderung im Rahmen der Gleisanschlussförderung wird derzeit von der Bewilligungsbehörde geprüft.
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um angesichts des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „spätestens“ angestrebten Kohleausstiegs 2038 die im Strukturstärkungsgesetz geplanten Projekte zu beschleunigen?
Das Kabinett hat am 17. Dezember 2025 den Entwurf für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Ziel der darin vorgesehenen Maßnahmen ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für alle Infrastrukturen spürbar zu vereinfachen, zu digitalisieren und erheblich zu beschleunigen. Während die Schieneninfrastrukturvorhaben des InvKG bereits seit dem Jahr 2023 im überragenden öffentlichen Interesse liegen, soll nun zusätzlich zuerkannt werden, dass sie der öffentlichen Sicherheit dienen und somit priorisiert werden. Hierdurch wird erreicht, dass ihnen in Abwägungsentscheidungen ein höheres Gewicht beigemessen wird und sie schneller genehmigt werden können.
Sind innerhalb der in der Vorbemerkung der Fragestellenden angeführten Schienenverkehrsprojekte Kostensteigerungen entstanden, wenn ja, aus welchem Grund, und in welcher Höhe (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?
Die Höhe des Aufstockungsbetrages bezieht sich auf die erstmalige Billigung des BLKG zur Finanzierung der Maßnahme aus InvKG-Mitteln.
| Maßnahme | Grund | Summe der Aufstockung (inkl. BLKG-Risikovorsorge i. H. v. 35 Prozent) in Euro |
|---|---|---|
| Strecke Berlin–Cottbus–Weißwasser– Görlitz (–Breslau) | Erweiterung Maßnahmenumgriff | 203 710 000 |
| Strecke Lübbenau–Cottbus | Erweiterung Maßnahmenumgriff | 84 240 000 |
| Strecke Cottbus–Forst | Erweiterung Maßnahmenumgriff | 64 802 000 |
| Strecke Leipzig–Falkenberg – Cottbus | Erweiterung Maßnahmenumgriff | 508 420 000 |
| Knoten Falkenberg | Erweiterung Maßnahmenumgriff | 50.000.000 |
| Maßnahme | Grund | Summe der Aufstockung (inkl. BLKG-Risikovorsorge i. H. v. 35 Prozent) in Euro |
|---|---|---|
| Strecke Lübbenau–Cottbus | Kostenerhöhung im Projektverlauf | 243 811 150 |
| Bahnhof Königs Wusterhausen | Kostenerhöhung im Projektverlauf | 75 051 554 |
| Knoten Ruhland | Kostenerhöhung im Projektverlauf | 42 798 000 |
12In welcher Höhe sind Mittel, die zuvor für das ICE-Instandhaltungswerk der DB in Cottbus eingeplant waren, freigeworden (siehe Bundestagsdrucksache 21/1512)?
13Wird die Bundesregierung die in Frage 11 erfragten Kostensteigerungen über die freigewordenen Mittel aus dem ICE-Instandhaltungswerk kompensieren?
14Wird mit diesen freigewordenen Mitteln aus dem ICE-Instandhaltungswerk der DB in Cottbus für andere Schienenverkehrsprojekte in der Lausitz geplant, wenn ja, für welche Vorhaben, in welcher Höhe (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln), und wenn nein, wofür sollen die Mittel eingesetzt werden?
Die Fragen 12 bis 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Finanzierung des Fahrzeuginstandhaltungswerks der Deutschen Bahn AG (DB AG) in Cottbus erfolgt aus Eigenmitteln der DB AG. Die gemäß ersten Überlegungen hierfür seinerzeit angedachten Mittel des InvKG i. H. v. 1 Mrd. Euro wurden gemäß Beschluss des BLKG für die Ausfinanzierung bereits beschlossener brandenburgischer InvKG-Schieneninfrastrukturvorhaben sowie für vier weitere neu umsetzbare Schieneninfrastrukturvorhaben im Lausitzer Revier Brandenburg gebilligt. Zu den neuen Maßnahmen zählen der Ausbau des Bahnhofs Eisenhüttenstadt, der Ausbau des Bahnhofs Bischdorf, der Ausbau des Bahnhofs Cottbus und die Elektrifizierung der Strecke Cottbus– Guben–Grünberg bis zur deutsch-polnischen Grenze. Aufgestockte Vorhaben: Strecke Lübbenau–Cottbus, Knoten Ruhland, Strecke Cottbus–Forst, Strecke Leipzig–Falkenberg–Cottbus sowie Bahnhof Königs Wusterhausen und der Knoten Falkenberg.