Asylverfahren von Geflüchteten aus der Russischen Föderation

Drucksache 21/3594Antwortauf die Kleine Anfrage 21/316813.01.202640 Seiten41 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

In den vergangenen Jahren sind Hunderttausende Menschen aus Russland geflüchtet. Nicht nur, um sich dem Kriegsdienst in der Ukraine zu entziehen, sondern auch, weil die Handlungsmöglichkeiten von zivilgesellschaftlichen Akteuren, Aktivistinnen und Aktivisten und Oppositionellen in Russland zunehmend eingeschränkt werden. So wurde 2021 die Menschen- und Bürgerrechtsorganisation „Memorial“ wegen angeblicher Verstöße gegen das „Agentengesetz“ zwangsweise aufgelöst. 2023 stufte der Oberste Gerichtshof in Russland die LGBTIQ+-Bewegung als „extremistisch“ ein. Noch vor Inkrafttreten des Gesetzes fanden in Moskau Razzien in LGBTIQ-freundlichen Clubs statt, Hinweise auf alles nicht Heterosexuelle werden seither aus der Öffentlichkeit verbannt. Schon in den Jahren zuvor sahen sich queere Menschen in Russland einer zunehmenden Verfolgung ausgesetzt. 2025 wurden in Russland die Gesetze gegen „Extremismus“ verschärft, mit der Folge, dass die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit weiter eingeschränkt und die kritische Zivilgesellschaft unter Druck gesetzt wird. Von willkürlicher Strafverfolgung und unfairen Gerichtsverfahren sind unter anderem Regierungskritiker, Gegnerinnen des Krieges in der Ukraine, Menschenrechtsverteidiger und Journalistinnen betroffen. In Gewahrsam sind nach Informationen von Amnesty International Folter und andere Formen der Misshandlung weit verbreitet (www.a mnesty.de/allgemein/pressemitteilung/russland-verbot-von-memorial-ist-za esur, www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-verbot-lgbtq-bewegung-ext remismus-100.html, www.dw.com/de/lgbtq-in-russland-das-ende-des-regenbo gens/a-67700195, www.amnesty.de/aktuell/russland-verschaerft-gesetze-gege n-extremismus-einschraenkung-meinungsfreiheit-vereinigungsfreiheit, www.a mnesty.de/informieren/amnesty-report/russland-2024).

Besonders kritisch ist die Menschenrechtslage in der russischen Teilrepublik Tschetschenien. Von dort werden regelmäßig Fälle von Entführungen und Verschwindenlassen gemeldet (www.ecoi.net/de/dokument/2089408.html). Zugleich deuten Berichte darauf hin, dass Angehörige ethnischer Minderheiten, die meist in den ärmeren Regionen Russlands leben, überdurchschnittlich häufig zum Kriegsdienst eingezogen werden. Dabei könnte auch die überproportionale Inhaftierung dieser Gruppen eine Rolle spielen, weil aus Gefängnissen besonders viele Soldaten rekrutiert werden (www.fr.de/politik/aufgrund-von-r ueckschlaegen-im-ukraine-konflikt-putin-laesst-ausrottung-ganzer-nationen-z u-zr-93597665.html). In der Praxis ist es kaum möglich, sich der Einberufung zum Militär zu entziehen. Es gibt in der Russischen Föderation zwar formal ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Ein Antrag kann aber nur bis zur Einberufung gestellt werden, für Reservisten und Soldaten existiert diese Möglichkeit nicht. Personen, die sich der Einberufung dennoch entziehen, drohen mehrjährige Haftstrafen. Zudem werden Anträge auf Zivildienst teilweise missachtet und die Antragstellenden zur Armee eingezogen, bevor ein Gericht sich damit befassen konnte (https://de.connection-ev.org/article-3879, www.kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/761/tipps-per-telegram-1053 0.html).

Trotz zahlreicher, aus Sicht der Fragestellenden besorgniserregender Menschenrechtsverstöße in der Russischen Föderation bekommen nur wenige Asylsuchende aus dem Land in Deutschland einen Schutzstatus (vgl. ebd.). Gleichzeitig arbeiten Bund und Länder daran, die Zahl der Abschiebungen nach Russland zu erhöhen (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/abschieb ungen-russland-krieg-100.html).

Frage 1 Seite 2

Wie viele Asylanträge von Asylsuchenden aus der Russischen Föderation wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2021 registriert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 2 · 5 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge von Asylsuchenden der Russischen Föderation
ZeitraumAnträge gesamtErstanträgeFolgeanträge
20212.3141.438876
20223.8622.8511.011
20239.0287.6631.365
20245.6254.698927
Jan. bis Nov. 20253.6402.874766
Frage 1a Seite 2

Wie stellen sich diese Zahlen dar, wenn nach der sogenannten Volkszugehörigkeit der Antragstellenden differenziert wird?

Antwort

Hinweis: Alle Angaben zu Asylanträgen nach Volkszugehörigkeiten in dieser und in den nachfolgenden Fragen beruhen auf freiwilligen Eigenangaben der Antragstellenden im Rahmen des Asylverfahrens.

Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 2 · 13 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge von Asylsuchenden der Russischen Föderation
im Jahr 2021
VolkszugehörigkeitAnträge GesamtErstanträgeFolgeanträge
Gesamt2.3141.438876
Tschetschenen1.406758648
Russen24219844
Inguschen1197643
Armenier443014
Kumyken412219
Awaren37316
Tschechen311318
Tadschiken2121-
Kurden18612
Lesginen1165
Tataren1055
Unbekannt/Sonstige33427262
Tabelle auf Seite 3 · 24 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge von Asylsuchenden der Russischen Föderation
im Jahr 2022
VolkszugehörigkeitAnträge GesamtErstanträgeFolgeanträge
Gesamt3.8622.8511.011
Tschetschenen1.9541.173781
Russen1.04297468
Inguschen845529
Armenier674918
Ukrainer60582
Awaren594613
Kumyken422715
Kurden392811
Tadschiken36342
Tataren34331
Aserbaidschaner17152
Darginer1798
Deutsche1717-
Georgier1798
Kabardiner1798
Osseten16133
Tschechen16142
Juden*15132
Lesginen14104
Tscherkessen1111-
Araber1082
Kasachen1010-
Unbekannt/Sonstige26823632

* Ausgewiesen werden hier Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens als freiwillige Angabe eine jüdische Volkszugehörigkeit angegeben hatten. Hier nicht erfasst sind (ebenfalls mögliche) Angaben der Betroffenen zur jüdischen Religionszugehörigkeit.

* Ausgewiesen werden hier Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens als freiwillige Angabe eine jüdische Volkszugehörigkeit angegeben hatten. Hier nicht erfasst sind (ebenfalls mögliche) Angaben der Betroffenen zur jüdischen Religionszugehörigkeit.

Tabelle auf Seite 3, 4 · 22 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge von Asylsuchenden der Russischen Föderation
im Jahr 2023
VolkszugehörigkeitAnträge GesamtErstanträgeFolgeanträge
Gesamt9.0287.6631.365
Tschetschenen6.4735.3731.100
Russen1.1321.08151
Inguschen24620541
Kumyken1108327
Awaren947024
Armenier907614
Tschechen84768
Ukrainer66651
Kurden634617
Tataren55532
Tadschiken46451
Aserbaidschaner41374
Deutsche32266
Darginer29236
Georgier23212
Kabardiner23149
Roma16115
Osseten13103
Tscherkessen1313-
Juden*1212-
Unbekannt/Sonstige36732344

* Ausgewiesen werden hier Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens als freiwillige Angabe eine jüdische Volkszugehörigkeit angegeben hatten. Hier nicht erfasst sind (ebenfalls mögliche) Angaben der Betroffenen zur jüdischen Religionszugehörigkeit.

* Ausgewiesen werden hier Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens als freiwillige Angabe eine jüdische Volkszugehörigkeit angegeben hatten. Hier nicht erfasst sind (ebenfalls mögliche) Angaben der Betroffenen zur jüdischen Religionszugehörigkeit.

Tabelle auf Seite 4 · 19 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge von Asylsuchenden der Russischen Föderation
im Jahr 2024
VolkszugehörigkeitAnträge GesamtErstanträgeFolgeanträge
Gesamt5.6254.698927
Tschetschenen4.1093.386723
Russen44040733
Inguschen20916544
Awaren907020
Tadschiken87843
Armenier736013
Kumyken694425
Ukrainer54531
Tataren40346
Kurden35305
Tschechen26188
Lesginen23194
Aserbaidschaner19181
Araber16142
Deutsche12102
Tscherkessen1111-
Usbeken1111-
Unbekannt/Sonstige30126437
Tabelle auf Seite 4, 5 · 19 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge von Asylsuchenden der Russischen Föderation
im Zeitraum 01.01. bis 30.11.2025
VolkszugehörigkeitAnträge GesamtErstanträgeFolgeanträge
Gesamt3.6402.874766
Tschetschenen2.5401.930610
Russen35731839
Inguschen13912118
Armenier614615
Awaren534112
Tadschiken48453
Aserbaidschaner36333
Kumyken35269
Tataren27207
Tschechen2222-
Ukrainer20173
Usbeken15132
Kurden1284
Darginer1192
Lesginen1192
Pashtunen11101
Tscherkessen1046
Unbekannt/Sonstige23220230
Frage 1b Seite 5

Wie viele Asylanträge von männlichen Asylsuchenden aus der Russischen Föderation im wehrfähigen Alter wurden beim BAMF seit 2021 registriert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Daten zu Asylanträgen von männlichen Personen mit russischer Staatsangehörigkeit im wehrfähigen Alter seit dem Jahr 2021 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei mangels allgemeingültiger Definition des Begriffs „wehrfähiges Alter“ entsprechend u. a. der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 28 der Abgeordneten Clara Bünger, Plenarprotokoll 20/121 (auch in nachfolgenden Fragen) die Altersgruppe zwischen 18 und 45 Jahre ausgewertet wurde.

Tabelle auf Seite 5 · 5 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge von männlichen Asylsuchenden der Russischen Föderation (18 bis 45 Jahre)
ZeitraumAnträge GesamtErstanträgeFolgeanträge
2021467266201
20221.223922301
20233.0712.606465
20241.6041.276328
01.01. bis 30.11.20251.065768297
Frage 1c Seite 5

Wie viele der Antragstellenden waren Frauen?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5 · 5 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge von weiblichen Asylsuchenden der Russischen Föderation
ZeitraumAnträge GesamtErstanträgeFolgeanträge
20211.075679396
20221.5981.177421
20233.6413.106535
20242.4132.054359
01.01. bis 30.11.20251.5451.262283
Frage 1d Seite 5

Wie viele der Antragstellenden waren minderjährig (bitte nach 0 bis 13 Jahre, 14 bis 16 Jahre, 17 Jahre aufschlüsseln)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5 · 5 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge von minderjährigen Asylsuchenden der Russischen Föderation
Zeitraum0 bis 13 Jahre14 bis 16 Jahre17 Jahre
20211.1887320
20221.31713034
20232.869365119
20242.03325485
01.01. bis 30.11.20251.32816365
Frage 2 Seite 6

Wie hat das BAMF seit 2021 über die Asylanträge von Asylsuchenden aus der Russischen Föderation entschieden (bitte nach Jahren aufschlüsseln und nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Entscheidung im Dublin-Verfahren, sonstigen Verfahrenserledigungen differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6 · 5 Zeilen × 10 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Personen aus der Russischen Föderation
ZeitraumEntscheidungen gesamtAsylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen (unbegr. abgel.)Ablehnungen (offens. unbegr. abgel)Entscheidungen im Dublin-VerfahrenSonstige Verfahrenserledigungen
20213.0282314647281.099234462989
20222.594721386721706236705649
20235.24610925910489931852.830758
20248.0036525273252.7688842.3761.560
Jan. bis Nov. 202510.65767268127385.4231.4281.6651.641
Frage 2a Seite 6

Wie lauten diese Zahlen differenziert nach der sogenannten Volkszugehörigkeit der Antragstellenden?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6 · 15 Zeilen × 10 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Personen aus der Russischen Föderation im Jahr 2021
nach Volkszugehörigkeit
VolkszugehörigkeitEntscheidungen gesamtAsylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen (unbegr. abgel.)Ablehnungen (offens. unbegr. abgel)Entscheidungen im Dublin-VerfahrenSonstige Verfahrenserledigungen
Gesamt3.0282314647281.099234462989
Tschetschenen2.040-1013621682134351715
Russen2231816-386231958
Inguschen163-1--7393545
Armenier64-1132021-18
Kumyken42-2--1111117
Kurden36--1-136115
Tadschiken31-3--19-18
Awaren24--1-10247
Tschechen18-3--4-110
Tataren15-2--5-44
Darginer11----1118
Kabardiner10-2--4211
Lesginen101---3--6
Unbekannt/ Sonstige34141581168353377
Tabelle auf Seite 7 · 16 Zeilen × 10 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Personen aus der Russischen Föderation im Jahr 2022
nach Volkszugehörigkeit
VolkszugehörigkeitEntscheidungen gesamtAsylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen (unbegr. abgel.)Ablehnungen (offens. unbegr. abgel)Entscheidungen im Dublin-VerfahrenSonstige Verfahrenserledigungen
Gesamt2.594721386721706236705649
Tschetschenen1.528169489421111398471
Russen439514331702817865
Inguschen94-12-38-2330
Armenier5545-21117610
Kumyken35-1--91069
Tadschiken29--1168103
Awaren28-22-10-95
Kurden27--129456
Ukrainer2221--8-74
Kabardiner21---18-93
Tataren14-11-4-71
Araber12-4--51-2
Juden*121---2-63
Lesginen11----4-52
Unbekannt/ Sonstige267131195101573635

* Ausgewiesen werden hier Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens als freiwillige Angabe eine jüdische Volkszugehörigkeit angegeben hatten. Hier nicht erfasst sind (ebenfalls mögliche) Angaben der Betroffenen zur jüdischen Religionszugehörigkeit.

* Ausgewiesen werden hier Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens als freiwillige Angabe eine jüdische Volkszugehörigkeit angegeben hatten. Hier nicht erfasst sind (ebenfalls mögliche) Angaben der Betroffenen zur jüdischen Religionszugehörigkeit.

Tabelle auf Seite 7, 8 · 20 Zeilen × 10 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Personen aus der Russischen Föderation im Jahr 2023
nach Volkszugehörigkeit
VolkszugehörigkeitEntscheidungen gesamtAsylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen (unbegr. abgel.)Ablehnungen (offens. unbegr. abgel)Entscheidungen im Dublin-VerfahrenSonstige Verfahrenserledigungen
Gesamt5.24610925910489931852.830758
Tschetschenen3.556594714559932.255475
Russen80581875-19227272141
Inguschen166-1710-258988
Kumyken8222--2433714
Awaren71421-2022220
Ukrainer45531111-1410
Armenier4016-112947
Kurden3512--12596
Tadschiken31-7-119121
Tschechen31-31-3-24-
Tataren29331-62113
Aserbaidschaner25-4--7-86
Kabardiner18-6--3-54
Pashtunen18----14-22
Deutsche16-1--1176
Georgier12----8--4
Kasachen1241--1-6-
Darginer10-1--3132
Unbekannt/ Sonstige24432014173335149
Tabelle auf Seite 8 · 25 Zeilen × 10 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Personen aus der Russischen Föderation im Jahr 2024
nach Volkszugehörigkeit
VolkszugehörigkeitEntscheidungen gesamtAsylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen (unbegr. abgel.)Ablehnungen (offens. unbegr. abgel)Entscheidungen im Dublin-VerfahrenSonstige Verfahrenserledigungen
Gesamt8.0036525273252.7688842.3761.560
Tschetschenen5.783211056141.8676091.9411.184
Russen88551914141845121154
Inguschen235-96-61249243
Kumyken105-1--5521721
Armenier8921--29241617
Tadschiken83-3-1222514
Awaren81-2--22241815
Kurden76171-2126812
Ukrainer63221136786
Tataren5412--301137
Tschechen40----145156
Aserbaidschaner28-2-113156
Darginer28----41176
Araber22-1--20--1
Deutsche22-2--10334
Kabardiner22-1-58-62
Lesginen21-4--4337
Tscherkessen20----11-81
Roma14----101-3
Georgier12----62-4
Kasachen12----6-42
Osseten12-1--4115
Usbeken101---1-8-
Unbekannt/ Sonstige2865135296744150
Tabelle auf Seite 9 · 24 Zeilen × 10 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Personen aus der Russischen Föderation
im Zeitraum 01.01. bis 30.11.2025 nach Volkszugehörigkeit
VolkszugehörigkeitEntscheidungen gesamtAsylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen (unbegr. abgel.)Ablehnungen (offens. unbegr. abgel)Entscheidungen im Dublin-VerfahrenSonstige Verfahrenserledigungen
Gesamt10.65767268127385.4231.4281.6651.641
Tschetschenen7.874-9195224.0291.1171.2671.253
Russen1.053551008553474149128
Inguschen366-991190385366
Awaren153-24-87142026
Tadschiken134-3-18617207
Armenier105173544181413
Kumyken92-13-35141128
Ukrainer73261-46774
Tataren6714--3110129
Tschechen54-5--283117
Aserbaidschaner4712--156176
Kurden42-3--168213
Darginer29-1--13744
Usbeken27-1--13283
Deutsche24-2-110227
Lesginen21----13251
Tscherkessen20----9-65
Juden*1911--11213
Pashtunen18----1953
Kasachen1411--453-
Araber12----8112
Kabardiner11----5114
Unbekannt/ Sonstige40252943195714649

* Ausgewiesen werden hier Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens als freiwillige Angabe eine jüdische Volkszugehörigkeit angegeben hatten. Hier nicht erfasst sind (ebenfalls mögliche) Angaben der Betroffenen zur jüdischen Religionszugehörigkeit.

* Ausgewiesen werden hier Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens als freiwillige Angabe eine jüdische Volkszugehörigkeit angegeben hatten. Hier nicht erfasst sind (ebenfalls mögliche) Angaben der Betroffenen zur jüdischen Religionszugehörigkeit.

Frage 2b Seite 9

Wie lauten diese Zahlen für männliche Antragstellende im wehrfähigen Alter?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 9 · 5 Zeilen × 10 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von männlichen Personen aus der Russischen Föderation
im „wehrfähigen Alter“ (18 bis 45 Jahre)
ZeitraumEntscheidungen gesamtAsylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen (unbegr. abgel.)Ablehnungen (offens. unbegr. abgel)Entscheidungen im Dublin-VerfahrenSonstige Verfahrenserledigungen
20215855142217942124217
202255915183412434196165
20231.774418021-275221.055280
20242.52920807-959232706525
Jan. bis Nov. 20253.33925861331.786377547502
Frage 3 Seite 10

Wie hat sich die um formelle Entscheidungen bereinigte Schutzquote beim BAMF für Asylsuchende aus der russischen Föderation seit 2021 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Angaben zu der erfragten Quote unter Außerachtlassung formeller Entscheidungen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 10 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Schutzquote unter Außerachtlassung formeller Entscheidungen für Asylsuchende aus der Russischen Föderation
202115,5 %
202224,0 %
202329,0 %
202410,2 %
Jan. bis Nov. 20256,8 %
Frage 3a Seite 10

Wie lauten diese Zahlen, wenn nach der sogenannten Volkszugehörigkeit der Antragstellenden differenziert wird?

Antwort

Die Angaben zu der erfragten Quote unter Außerachtlassung formeller Entscheidungen kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 10 · 15 Zeilen × 2 Spalten
Schutzquote unter Außerachtlassung formeller Entscheidungen für Asylsuchende aus der Russischen Föderation nach Volkszugehörigkeit im Jahr 2021
Gesamt15,5 %
Tschetschenen16,2 %
Russen25,3 %
Inguschen1,2 %
Armenier10,9 %
Kumyken14,3 %
Kurden5,0 %
Tadschiken13,6 %
Awaren7,7 %
Tschechen42,9 %
Tataren28,6 %
Darginer0,0 %
Kabardiner25,0 %
Lesginen25,0 %
Unbekannt/Sonstige12,1 %
Tabelle auf Seite 10, 11 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Schutzquote unter Außerachtlassung formeller Entscheidungen für Asylsuchende aus der Russischen Föderation nach Volkszugehörigkeit im Jahr 2022
Gesamt24,0 %
Tschetschenen19,3 %
Russen50,0 %
Inguschen7,3 %
Armenier28,2 %
Kumyken5,0 %
Tadschiken12,5 %
Awaren28,6 %
Kurden18,8 %
Ukrainer27,3 %
Kabardiner11,1 %
Tataren33,3 %
Araber40,0 %
Juden*33,3 %
Lesginen0,0 %
Unbekannt/Sonstige19,4 %

*Ausgewiesen werden hier Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens als freiwillige Angabe eine jüdische Volkszugehörigkeit angegeben hatten. Hier nicht erfasst sind (ebenfalls mögliche) Angaben der Betroffenen zur jüdischen Religionszugehörigkeit.

*Ausgewiesen werden hier Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens als freiwillige Angabe eine jüdische Volkszugehörigkeit angegeben hatten. Hier nicht erfasst sind (ebenfalls mögliche) Angaben der Betroffenen zur jüdischen Religionszugehörigkeit.

Tabelle auf Seite 11 · 20 Zeilen × 2 Spalten
Schutzquote unter Außerachtlassung formeller Entscheidungen für Asylsuchende aus der Russischen Föderation nach Volkszugehörigkeit im Jahr 2023
Gesamt29,0 %
Tschetschenen21,1 %
Russen44,1 %
Inguschen45,0 %
Kumyken12,9 %
Awaren24,1 %
Ukrainer47,6 %
Armenier27,6 %
Kurden15,0 %
Tadschiken28,6 %
Tschechen57,1 %
Tataren46,7 %
Aserbaidschaner36,4 %
Kabardiner66,7 %
Pashtunen0,0 %
Deutsche33,3 %
Georgier0,0 %
Kasachen83,3 %
Darginer20,0 %
Unbekannt/Sonstige26,4 %
Tabelle auf Seite 11, 12 · 25 Zeilen × 2 Spalten
Schutzquote unter Außerachtlassung formeller Entscheidungen für Asylsuchende aus der Russischen Föderation nach Volkszugehörigkeit im Jahr 2024
Gesamt10,2 %
Tschetschenen6,8 %
Russen24,1 %
Inguschen15,0 %
Kumyken1,3 %
Armenier5,4 %
Tadschiken14,3 %
Awaren4,2 %
Kurden16,1 %
Ukrainer12,2 %
Tataren8,8 %
Tschechen0,0 %
Aserbaidschaner17,6 %
Darginer0,0 %
Araber4,8 %
Deutsche13,3 %
Kabardiner42,9 %
Lesginen36,4 %
Tscherkessen0,0 %
Roma0,0 %
Georgier0,0 %
Kasachen0,0 %
Osseten16,7 %
Usbeken50,0 %
Unbekannt/Sonstige12,8 %
Tabelle auf Seite 12 · 24 Zeilen × 2 Spalten
Schutzquote unter Außerachtlassung formeller Entscheidungen für Asylsuchende aus der Russischen Föderation nach Volkszugehörigkeit im Zeitraum 01.01. bis 30.11.2025
Gesamt6,8 %
Tschetschenen3,9 %
Russen21,6 %
Inguschen7,7 %
Awaren5,6 %
Tadschiken3,7 %
Armenier20,5 %
Kumyken7,5 %
Ukrainer14,5 %
Tataren10,9 %
Tschechen13,9 %
Aserbaidschaner12,5 %
Kurden11,1 %
Darginer4,8 %
Usbeken6,3 %
Deutsche20,0 %
Lesginen0,0 %
Tscherkessen0,0 %
Juden*13,3 %
Pashtunen0,0 %
Kasachen18,2 %
Araber0,0 %
Kabardiner0,0 %
Unbekannt/Sonstige13,4 %

*Ausgewiesen werden hier Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens als freiwillige Angabe eine jüdische Volkszugehörigkeit angegeben hatten. Hier nicht erfasst sind (ebenfalls mögliche) Angaben der Betroffenen zur jüdischen Religionszugehörigkeit.

*Ausgewiesen werden hier Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens als freiwillige Angabe eine jüdische Volkszugehörigkeit angegeben hatten. Hier nicht erfasst sind (ebenfalls mögliche) Angaben der Betroffenen zur jüdischen Religionszugehörigkeit.

Frage 3b Seite 13

Wie hat sich diese Schutzquote in Bezug auf männliche Antragstellende im wehrfähigen Alter entwickelt?

Antwort

Die Angaben zu der erfragten Quote unter Außerachtlassung formeller Entscheidungen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 13 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Schutzquote unter Außerachtlassung formeller Entscheidungen von männlichen Personen aus der Russischen Föderation im wehrfähigen Alter (18 bis 45 Jahre)
20219,4 %
202220,2 %
202332,3 %
20248,2 %
01.01. bis 30.11.20255,5 %
Frage 4 Seite 13

Wie haben die Verwaltungsgerichte seit 2021 über die Klagen von Asylsuchenden aus der Russischen Föderation gegen Entscheidungen des BAMF entschieden (bitte wie zu Frage 2 aufschlüsseln)?

Antwort

Die Angaben können – soweit vorliegend – der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 13 · 5 Zeilen × 10 Spalten
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte über Klagen gegen BAMF-Entscheidungen von Personen aus der Russischen Föderation
ZeitraumEntscheidungen gesamtAsylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen (unbegr. abgel.)Ablehnungen (offens. unbegr. abgel)Entscheidungen im Dublin-VerfahrenSonstige Verfahrenserledigungen
20215.1177394751232.000671222.563
20224.22460100911511.57356602.133
20234.53817611001231.392411432.661
20243.6193638862846431202.394
Jan. bis Sep. 20252.8485358428867391041.686
Frage 4a Seite 13

Wie lauten diese Zahlen differenziert nach der sogenannten Volkszugehörigkeit der Antragstellenden?

Antwort

Die Angaben können – soweit vorliegend – den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 13, 14 · 21 Zeilen × 10 Spalten
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte über Klagen gegen BAMF-Entscheidungen von Personen aus der Russischen Föderation nach Volkszugehörigkeit im Jahr 2021
Entscheidungen gesamtAsylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen (unbegr. abgel.)Ablehnungen (offens. unbegr. abgel)Entscheidungen im Dublin-VerfahrenSonstige Verfahrenserledigungen
Gesamt5.1177394751232.000671222.563
Tschetschenen3.681-4363911.44848751.913
Russen3126137-971115118
Inguschen206--526528124
Armenier158531483--62
Kumyken105-1-3375356
Kurden79---346--30
Awaren60---123--36
Turkmenen53----201-32
Kabardiner52----292912
Tschechen26-12-15--8
Tadschiken25---212-29
Aserbaidschaner2314-112--5
Osseten201---12--7
Darginer16---11--14
Tataren16----4156
Roma15-----4-11
Tscherkessen13----8-14
Deutsche10----4--6
Ukrainer104--11--4
Unbekannt/ Sonstige237154510934106
Tabelle auf Seite 14 · 15 Zeilen × 10 Spalten
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte über Klagen gegen BAMF-Entscheidungen von Personen aus der Russischen Föderation nach Volkszugehörigkeit im Jahr 2022
Entscheidungen gesamtAsylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen (unbegr. abgel.)Ablehnungen (offens. unbegr. abgel)Entscheidungen im Dublin-VerfahrenSonstige Verfahrenserledigungen
Gesamt4.22460100911511.57356602.133
Tschetschenen2.869368771131.23939481.282
Russen5914714-25745462
Inguschen163--28632385
Armenier8936-1271-51
Kurden561--518--32
Kumyken53-117231-20
Awaren47--4-27--16
Darginer23--3-9--11
Kabardiner20---54--11
Ukrainer17-2--5--10
Turkmenen16-13-9--3
Tataren12-------12
Aserbaidschaner113---1-34
Unbekannt/ Sonstige257381109191134
Tabelle auf Seite 15 · 19 Zeilen × 10 Spalten
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte über Klagen gegen BAMF-Entscheidungen von Personen aus der Russischen Föderation nach Volkszugehörigkeit im Jahr 2023
Entscheidungen gesamtAsylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen (unbegr. abgel.)Ablehnungen (offens. unbegr. abgel)Entscheidungen im Dublin-VerfahrenSonstige Verfahrenserledigungen
Gesamt4.53817611001231.392411432.661
Tschetschenen3.300128691041.06527941.912
Russen41916106353427300
Inguschen191-53389-784
Awaren66--2-15--49
Kumyken66-13423--35
Kurden48-1--208-19
Armenier40-1317-127
Tataren24-3--1-218
Kabardiner20-3--10-52
Tschechen20--517-16
Aserbaidschaner19---111--7
Darginer17----4--13
Tadschiken15--1-5--9
Ukrainer14-1-----13
Deutsche12----3-27
Osseten12----1--11
Roma10----1--9
Unbekannt/ Sonstige245-8867724140
Tabelle auf Seite 15, 16 · 19 Zeilen × 10 Spalten
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte über Klagen gegen BAMF-Entscheidungen von Personen aus der Russischen Föderation nach Volkszugehörigkeit im Jahr 2024
Entscheidungen gesamtAsylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen (unbegr. abgel.)Ablehnungen (offens. unbegr. abgel)Entscheidungen im Dublin-VerfahrenSonstige Verfahrenserledigungen
Gesamt3.6193638862846431202.394
Tschetschenen2.560-31553553812931.796
Russen318113587664205
Inguschen135-156444966
Awaren70--1-30--39
Kumyken65--11121644
Armenier64-121275-28
Kurden40--126--31
Tadschiken29-1-1121-14
Turkmenen23--4-511-3
Kabardiner21-6516--3
Aserbaidschaner19----5-212
Tataren192-1-9--7
Tschechen18----3-114
Ukrainer15-2-23-17
Darginer12----1--11
Lesginen12-12-1--8
Pashtunen10---13-15
Unbekannt/ Sonstige189-7646533101
Tabelle auf Seite 16 · 15 Zeilen × 10 Spalten
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte über Klagen gegen BAMF-Entscheidungen von Personen aus der Russischen Föderation nach Volkszugehörigkeit im Zeitraum 01.01. bis 30.09.2025
Entscheidungen gesamtAsylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen (unbegr. abgel.)Ablehnungen (offens. unbegr. abgel)Entscheidungen im Dublin-VerfahrenSonstige Verfahrenserledigungen
Gesamt2.8485358428867391041.686
Tschetschenen2.014-11522163225831.190
Russen2915138182412166
Inguschen125-931241-87
Tadschiken46--2-156221
Armenier45-13313--25
Kumyken31--3-9-316
Kurden25----9--16
Ukrainer22----71-14
Awaren20----5--15
Tataren17----10--7
Darginer16----4129
Pashtunen16--1-8-16
Aserbaidschaner11--1221-5
Unbekannt/ Sonstige169-111-47-1109
Frage 4b Seite 16

Wie lauten diese Zahlen für männliche Antragstellende im wehrfähigen Alter?

Antwort

Die Angaben können – soweit vorliegend – der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 16 · 5 Zeilen × 10 Spalten
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte über Klagen gegen BAMF-Entscheidungen von männlichen Personen aus der Russischen Föderation im „wehrfähigen Alter“ (18 bis 45 Jahre)
ZeitraumEntscheidungen gesamtAsylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen (unbegr. abgel.)Ablehnungen (offens. unbegr. abgel)Entscheidungen im Dublin-VerfahrenSonstige Verfahrenserledigungen
20212.0423845224876022481.059
20221.707385021606161927876
20231.958729494156613631.190
20241.683230621638115581.119
Jan. bis Sep. 202575138529216729427
Frage 5 Seite 17

Wie hat sich die um formelle Entscheidungen bereinigte gerichtliche Aufhebungsquote bei Klagen gegen Entscheidungen des BAMF für Asylsuchende aus der Russischen Föderation seit 2021 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Angaben zu den gerichtlichen Aufhebungsquoten ohne Berücksichtigung formeller Entscheidungen können – soweit vorliegend – den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 17 · 5 Zeilen × 2 Spalten
gerichtliche Aufhebungsquoten ohne Berücksichtigung formeller Entscheidungen für Asylsuchende aus der Russischen Föderation
202115,0 %
202219,8 %
202317,4 %
202419,5 %
Jan. bis Sep. 202514,4 %
Frage 5a Seite 17

Wie lauten diese Zahlen, wenn nach der sogenannten Volkszugehörigkeit der Antragstellenden differenziert wird?

Antwort

Die Angaben zu den gerichtlichen Aufhebungsquoten ohne Berücksichtigung formeller Entscheidungen können – soweit vorliegend – den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 17 · 21 Zeilen × 2 Spalten
gerichtliche Aufhebungsquoten ohne Berücksichtigung formeller Entscheidungen für Asylsuchende aus der Russischen Föderation nach Volkszugehörigkeit im Jahr 2021
Gesamt15,0 %
Tschetschenen11,6 %
Russen59,8 %
Inguschen9,5 %
Armenier13,5 %
Kumyken8,7 %
Kurden6,1 %
Awaren4,2 %
Turkmenen0,0 %
Kabardiner0,0 %
Tschechen16,7 %
Tadschiken14,3 %
Aserbaidschaner33,3 %
Osseten7,7 %
Darginer50,0 %
Tataren0,0 %
Roma0,0 %
Tscherkessen0,0 %
Deutsche0,0 %
Ukrainer83,3 %
Unbekannt/Sonstige11,8 %
Tabelle auf Seite 17, 18 · 15 Zeilen × 2 Spalten
gerichtliche Aufhebungsquoten ohne Berücksichtigung formeller Entscheidungen für Asylsuchende aus der Russischen Föderation nach Volkszugehörigkeit im Jahr 2022
Gesamt19,8 %
Tschetschenen17,0 %
Russen50,8 %
Inguschen13,3 %
Armenier26,3 %
Kurden25,0 %
Kumyken27,3 %
Awaren12,9 %
Darginer25,0 %
Kabardiner55,6 %
Ukrainer28,6 %
Turkmenen30,8 %
Tataren0,0 %
Aserbaidschaner75,0 %
Unbekannt/Sonstige18,0 %
Tabelle auf Seite 18 · 19 Zeilen × 2 Spalten
gerichtliche Aufhebungsquoten ohne Berücksichtigung formeller Entscheidungen für Asylsuchende aus der Russischen Föderation nach Volkszugehörigkeit im Jahr 2023
Gesamt17,4 %
Tschetschenen15,6 %
Russen38,0 %
Inguschen11,0 %
Awaren11,8 %
Kumyken25,8 %
Kurden3,4 %
Armenier41,7 %
Tataren75,0 %
Kabardiner23,1 %
Tschechen46,2 %
Aserbaidschaner8,3 %
Darginer0,0 %
Tadschiken16,7 %
Ukrainer100,0 %
Deutsche0,0 %
Osseten0,0 %
Roma0,0 %
Unbekannt/Sonstige21,8 %
Tabelle auf Seite 18, 19 · 19 Zeilen × 2 Spalten
gerichtliche Aufhebungsquoten ohne Berücksichtigung formeller Entscheidungen für Asylsuchende aus der Russischen Föderation nach Volkszugehörigkeit im Jahr 2024
Gesamt19,5 %
Tschetschenen18,0 %
Russen24,8 %
Inguschen20,0 %
Awaren3,2 %
Kumyken13,3 %
Armenier11,1 %
Kurden33,3 %
Tadschiken13,3 %
Turkmenen20,0 %
Kabardiner66,7 %
Aserbaidschaner0,0 %
Tataren25,0 %
Tschechen0,0 %
Ukrainer57,1 %
Darginer0,0 %
Lesginen75,0 %
Pashtunen25,0 %
Unbekannt/Sonstige20,0 %
Tabelle auf Seite 19 · 15 Zeilen × 2 Spalten
gerichtliche Aufhebungsquoten ohne Berücksichtigung formeller Entscheidungen für Asylsuchende aus der Russischen Föderation nach Volkszugehörigkeit im Zeitraum 01.01. bis 30.09.2025
Gesamt14,4 %
Tschetschenen11,3 %
Russen23,9 %
Inguschen34,2 %
Tadschiken8,7 %
Armenier35,0 %
Kumyken25,0 %
Kurden0,0 %
Ukrainer0,0 %
Awaren0,0 %
Tataren0,0 %
Darginer0,0 %
Pashtunen11,1 %
Aserbaidschaner50,0 %
Unbekannt/Sonstige20,3 %
Frage 5b Seite 19

Wie hat sich diese bereinigte Aufhebungsquote in Bezug auf männliche Antragstellende im wehrfähigen Alter entwickelt?

Antwort

Die Angaben zu den gerichtlichen Aufhebungsquoten ohne Berücksichtigung formeller Entscheidungen können – soweit vorliegend – der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 19 · 5 Zeilen × 2 Spalten
gerichtliche Aufhebungsquoten ohne Berücksichtigung formeller Entscheidungen für männliche Asylsuchende im „wehrfähigen Alter“ (18 bis 45 Jahre) aus der Russischen Föderation
202116,4 %
202221,0 %
202317,9 %
202421,7 %
Jan. bis Sep. 202524,4 %
Frage 6 Seite 19

Wie lange dauerten die Asylverfahren von Asylsuchenden aus der Russischen Föderation seit 2021 im Schnitt bis zu einer behördlichen Entscheidung (bitte nach Jahren aufschlüsseln und auch nach der sogenannten Volkszugehörigkeit der Antragstellenden differenziert darstellen)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 20 · 5 Zeilen × 2 Spalten
ZeitraumDurchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten
202112,1
20228,8
20236,9
20249,9
01.01. bis 30.11.202512,4
Tabelle auf Seite 20 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten
Jahr 2021
Volkszugehörigkeiten gesamt12,1
darunter:
Tschetschenen13,5
Russen8,9
Inguschen11,3
Armenier11,3
Kumyken5,9
Kurden15,4
Tadschiken11,9
Awaren10,5
Tschechen2,6
Tataren6,3
Darginer8,5
Kabardiner6,3
Lesginen4,5
Unbekannt/Sonstige9,9
Tabelle auf Seite 20 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten
Jahr 2022
Volkszugehörigkeiten gesamt8,8
darunter:
Tschetschenen11,1
Russen3,9
Inguschen8,8
Armenier6
Kumyken22,1
Tadschiken4,5
Awaren5,1
Kurden3,5
Ukrainer7,3
Kabardiner9,6
Tataren2,5
Araber8,1
Juden*5,3
Lesginen3,2
Unbekannt/Sonstige5,3

*Ausgewiesen werden hier Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens als freiwillige Angabe eine jüdische Volkszugehörigkeit angegeben hatten. Hier nicht erfasst sind (ebenfalls mögliche) Angaben der Betroffenen zur jüdischen Religionszugehörigkeit.

*Ausgewiesen werden hier Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens als freiwillige Angabe eine jüdische Volkszugehörigkeit angegeben hatten. Hier nicht erfasst sind (ebenfalls mögliche) Angaben der Betroffenen zur jüdischen Religionszugehörigkeit.

Tabelle auf Seite 21 · 21 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten
Jahr 2023
Volkszugehörigkeiten gesamt6,9
darunter:
Tschetschenen6,7
Russen7
Inguschen9,7
Kumyken6,6
Awaren10,5
Ukrainer6,6
Armenier7,5
Kurden8,6
Tadschiken8,6
Tschechen5,1
Tataren5,5
Aserbaidschaner5,8
Kabardiner10,1
Pashtunen7,6
Deutsche4,9
Georgier6,2
Kasachen7,3
Darginer8,4
Unbekannt/Sonstige7
Tabelle auf Seite 21 · 26 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten
Jahr 2024
Volkszugehörigkeiten gesamt9,9
darunter:
Tschetschenen9,4
Russen12,8
Inguschen7,8
Kumyken10,3
Armenier11,6
Tadschiken5,9
Awaren8,9
Kurden14,9
Ukrainer13,8
Tataren9,5
Tschechen7,1
Aserbaidschaner8,4
Darginer20
Araber8,9
Deutsche9
Kabardiner5,9
Lesginen7,7
Tscherkessen8,6
Roma13,4
Georgier14,2
Kasachen7,8
Osseten15,2
Usbeken2,5
Unbekannt/Sonstige9,5
Tabelle auf Seite 22 · 25 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten
Jahr 2025 (01.01. bis 30.11.2025)
Volkszugehörigkeiten gesamt12,4
darunter:
Tschetschenen12
Russen16,1
Inguschen14,3
Awaren10,8
Tadschiken5,8
Armenier10,2
Kumyken14,3
Ukrainer14,2
Tataren10,8
Tschechen13,3
Aserbaidschaner13,2
Kurden17,1
Darginer16,4
Usbeken5,6
Deutsche15,4
Lesginen9,6
Tscherkessen14,2
Juden*25
Pashtunen12,3
Kasachen8,1
Araber24,2
Kabardiner17,3
Unbekannt/Sonstige10,6

*Ausgewiesen werden hier Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens als freiwillige Angabe eine jüdische Volkszugehörigkeit angegeben hatten. Hier nicht erfasst sind (ebenfalls mögliche) Angaben der Betroffenen zur jüdischen Religionszugehörigkeit.

*Ausgewiesen werden hier Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens als freiwillige Angabe eine jüdische Volkszugehörigkeit angegeben hatten. Hier nicht erfasst sind (ebenfalls mögliche) Angaben der Betroffenen zur jüdischen Religionszugehörigkeit.

Frage 7 Seite 22

Wie lange dauerten die gerichtlichen Verfahren bei Klagen gegen Entscheidungen des BAMF von Asylsuchenden aus der Russischen Föderation seit 2021 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln und zusätzlich nach der sogenannten Volkszugehörigkeit der Antragstellenden differenziert darstellen)?

Antwort

Die Angaben können – soweit vorliegend – den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 22 · 5 Zeilen × 2 Spalten
ZeitraumDurchschnittliche Verfahrensdauer bei Gericht in Monaten
(Erst-/Folgeanträge, Klagen)
202130,8
202237,5
202334,7
202427,4
01.01. bis 30.09.202517,9
Tabelle auf Seite 22, 23 · 22 Zeilen × 2 Spalten
2021Durchschnittliche Verfahrensdauer bei Gericht in Monaten
(Erst-/Folgeanträge, Klagen)
Volkszugehörigkeiten gesamt30,8
darunter:
Tschetschenen31,3
Russen27,1
Inguschen25,2
Armenier29,8
Kumyken38,5
Kurden32,9
Awaren30,4
Turkmenen41,3
Kabardiner29,5
Tschechen42,0
Tadschiken16,1
Aserbaidschaner22,1
Osseten30,0
Tataren21,5
Darginer28,9
Roma16,3
Tscherkessen37,9
Ukrainer35,9
Deutsche36,2
Unbekannt/Sonstige26,9
Tabelle auf Seite 23 · 18 Zeilen × 2 Spalten
2021Durchschnittliche Verfahrensdauer bei Gericht in Monaten
(Erst-/Folgeanträge, Klagen)
Bundesländer gesamt30,8
darunter:
Baden-Württemberg28,9
Bayern32,2
Berlin38,3
Brandenburg37,6
Bremen38,9
Hamburg17,1
Hessen29,0
Mecklenburg-Vorpommern16,5
Niedersachsen30,2
Nordrhein-Westfalen29,7
Rheinland-Pfalz5,0
Saarland17,0
Sachsen21,4
Sachsen-Anhalt19,7
Schleswig-Holstein36,3
Thüringen37,5
Tabelle auf Seite 23, 24 · 16 Zeilen × 2 Spalten
2022Durchschnittliche Verfahrensdauer bei Gericht in Monaten
(Erst-/Folgeanträge, Klagen)
Volkszugehörigkeiten gesamt37,5
darunter:
Tschetschenen38,9
Russen36,3
Inguschen31,5
Armenier32,0
Kurden30,0
Kumyken46,3
Awaren37,3
Darginer53,6
Kabardiner36,4
Ukrainer40,3
Turkmenen49,7
Tataren34,8
Aserbaidschaner31,8
Unbekannt/Sonstige29,7
Tabelle auf Seite 24 · 17 Zeilen × 2 Spalten
2022Durchschnittliche Verfahrensdauer bei Gericht in Monaten
(Erst-/Folgeanträge, Klagen)
Bundesländer gesamt37,5
darunter:
Baden-Württemberg23,9
Bayern33,7
Berlin39,2
Brandenburg50,4
Bremen37,5
Hamburg26,0
Hessen24,8
Mecklenburg-Vorpommern21,9
Niedersachsen44,2
Nordrhein-Westfalen27,6
Rheinland-Pfalz6,2
Sachsen28,3
Sachsen-Anhalt18,9
Schleswig-Holstein41,4
Thüringen27,0
Tabelle auf Seite 24, 25 · 20 Zeilen × 2 Spalten
2023Durchschnittliche Verfahrensdauer bei Gericht in Monaten
(Erst-/Folgeanträge, Klagen)
Volkszugehörigkeiten gesamt34,7
darunter:
Tschetschenen37,0
Russen20,0
Inguschen32,5
Awaren31,6
Kumyken39,6
Kurden46,8
Armenier27,1
Tataren15,7
Tschechen47,2
Kabardiner8,7
Aserbaidschaner68,6
Darginer24,7
Tadschiken45,1
Ukrainer8,7
Deutsche26,0
Osseten8,7
Roma24,1
Unbekannt/Sonstige31,2
Tabelle auf Seite 25 · 19 Zeilen × 2 Spalten
2023Durchschnittliche Verfahrensdauer bei Gericht in Monaten
(Erst-/Folgeanträge, Klagen)
Bundesländer gesamt34,7
darunter:
Baden-Württemberg12,2
Bayern16,0
Berlin32,8
Brandenburg54,7
Bremen27,6
Hamburg20,9
Hessen29,7
Mecklenburg-Vorpommern17,8
Niedersachsen40,4
Nordrhein-Westfalen27,4
Rheinland-Pfalz4,3
Saarland29,3
Sachsen32,7
Sachsen-Anhalt12,4
Schleswig-Holstein36,2
Thüringen16,8
unbekannt2,5
Tabelle auf Seite 25, 26 · 39 Zeilen × 2 Spalten
2024Durchschnittliche Verfahrensdauer bei Gericht in Monaten
(Erst-/Folgeanträge, Klagen)
Volkszugehörigkeiten gesamt27,4
darunter:
Tschetschenen26,0
Russen20,2
Inguschen34,4
Awaren33,3
Kumyken24,7
Armenier30,4
Kurden43,8
Tadschiken29,4
Turkmenen48,7
Kabardiner12,6
Aserbaidschaner81,0
Tataren31,1
Tschechen17,0
Ukrainer12,6
Darginer42,4
Lesginen41,7
Pashtunen32,6
Unbekannt/Sonstige33,8
Bundesländer gesamt27,4
darunter:
Baden-Württemberg11,0
Bayern15,2
Berlin37,5
Brandenburg47,8
Bremen16,5
Hamburg27,8
Hessen34,7
Mecklenburg-Vorpommern7,7
Niedersachsen26,7
Nordrhein-Westfalen20,1
Rheinland-Pfalz4,4
Saarland5,6
Sachsen30,5
Sachsen-Anhalt16,6
Schleswig-Holstein15,7
Thüringen12,3
unbekannt13,9
Tabelle auf Seite 26 · 16 Zeilen × 2 Spalten
2025 (01.01. bis 30.09.2025)Durchschnittliche Verfahrensdauer bei Gericht in Monaten
(Erst-/Folgeanträge, Klagen)
Volkszugehörigkeiten gesamt17,9
darunter:
Tschetschenen17,8
Russen15,6
Inguschen16,0
Tadschiken24,0
Armenier26,9
Kumyken27,5
Kurden22,5
Ukrainer9,7
Awaren9,3
Tataren17,0
Darginer15,6
Pashtunen10,8
Aserbaidschaner7,7
Unbekannt/Sonstige21,3
Tabelle auf Seite 26, 27 · 19 Zeilen × 2 Spalten
2025 (01.01. bis 30.09.2025)Durchschnittliche Verfahrensdauer bei Gericht in Monaten
(Erst-/Folgeanträge, Klagen)
Bundesländer gesamt17,9
darunter:
Baden-Württemberg7,8
Bayern10,3
Berlin22,8
Brandenburg31,5
Bremen12,9
Hamburg22,4
Hessen20,2
Mecklenburg-Vorpommern7,9
Niedersachsen23,5
Nordrhein-Westfalen15,0
Rheinland-Pfalz5,4
Saarland5,6
Sachsen16,5
Sachsen-Anhalt9,8
Schleswig-Holstein11,1
Thüringen33,7
unbekannt2,4
Frage 8 Seite 27

Wie viele russische Staatsangehörige leben derzeit in Deutschland?

Antwort

Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) hielten sich zum Stichtag 30. November 2025 285 884 russische Staatsangehörige in Deutschland auf.

Frage 8a Seite 27

In welchen Bundesländern halten sie sich auf?

Antwort

Die Differenzierung nach Ländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 27 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Baden-Württemberg33.411
Bayern43.682
Berlin35.334
Brandenburg11.535
Bremen4.294
Hamburg10.666
Hessen20.972
Mecklenburg-Vorpommern4.210
Niedersachsen21.832
Nordrhein-Westfalen54.455
Rheinland-Pfalz10.431
Saarland2.427
Sachsen14.037
Sachsen-Anhalt4.743
Schleswig-Holstein8.707
Thüringen5.148
Frage 8b Seite 28

Welchen Aufenthaltsstatus haben sie (bitte auch angeben, wie viele der russischen Staatsangehörigen ausreisepflichtig mit oder ohne Duldung sind)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 28 · 6 Zeilen × 2 Spalten
befristetes Aufenthaltsrecht91.612
unbefristetes Aufenthaltsrecht131.693
Aufenthaltsgestattung9.569
ausreisepflichtig mit Duldung10.704
ausreisepflichtig ohne Duldung807
Sonstiges41.499
Frage 9 Seite 28

Wie viele Personen wurden seit 2021 aus Deutschland in die Russische Föderation abgeschoben (bitte nach Jahren aufschlüsseln, bitte auch angeben, wie viele der Abschiebungen über welchen Transitstaat erfolgten)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 28 · 8 Zeilen × 6 Spalten
Transitland20212022202320242025 (Jan. bis Okt.)
Gesamt28346766111
Ohne Transitland27746
Österreich5
Katar1
Georgien33544
Serbien43058
Aserbaidschan1
Marokko9
Frage 9a Seite 28

Wie viele Frauen und Minderjährige waren unter den Abgeschobenen?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 28 · 2 Zeilen × 6 Spalten
20212022202320242025 (Jan. bis Okt.)
Frauen (alle Personen weiblichen Geschlechts)971421334
Minderjährige (sowohl männlich als auch weiblich)83130819
Frage 9b Seite 29

Wie viele waren männlich und im wehrfähigen Alter?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 29 · 2 Zeilen × 6 Spalten
20212022202320242025 (Jan. bis Okt.)
männlich1863255377
davon 18 bis 45 Jahre alt1092243651
Frage 9c Seite 29

Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie viele Angehörige ethnischer Minderheiten unter den Abgeschobenen waren, und wenn ja, welche?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor.

Frage 10 Seite 29

Gab es seit 2021 Sammelabschiebungen aus Deutschland in die Russische Föderation, und wenn ja, welche (bitte mit Datum und Zahl der abgeschobenen Personen auflisten)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 29 · 9 Zeilen × 2 Spalten
DatumPersonen
29.06.20213
15.07.20213
31.08.202134
28.09.202139
26.10.202146
23.11.202140
21.12.202160
26.01.202215
17.02.202225
Frage 11 Seite 29

Wie viele russische Asylsuchende wurden seit 2021 in einen anderen EU-Staat überstellt (bitte nach Jahren und den zehn wichtigsten EU-Staaten aufschlüsseln, bitte zusätzlich nach der sogenannten Volkszugehörigkeit der Überstellten differenzieren)?

Antwort

Die Angaben beziehen sich auf Überstellungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens und können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 29, 30 · 12 Zeilen × 2 Spalten
Überstellungen an MitgliedstaatenJahr 2021
Staatsangehörigkeit „Russische Föderation“
gesamt160
darunter:
Polen77
Frankreich28
Litauen14
Schweden11
Belgien9
Österreich6
Dänemark4
Niederlande4
Lettland3
Tschechien2
Tabelle auf Seite 30 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Überstellungen an MitgliedstaatenJahr 2021
Staatsangehörigkeit „Russische Föderation“
nach Volkszugehörigkeit
gesamt160
davon:
Tschetschenen121
Unbekannt/Sonstige16
Russen10
Inguschen8
Kabardiner5
Tabelle auf Seite 30 · 12 Zeilen × 2 Spalten
Überstellungen an MitgliedstaatenJahr 2022
Staatsangehörigkeit „Russische Föderation“
gesamt159
darunter:
Frankreich61
Polen42
Finnland16
Spanien10
Österreich8
Belgien6
Niederlande5
Italien4
Estland3
Litauen3
Tabelle auf Seite 30 · 6 Zeilen × 2 Spalten
Überstellungen an MitgliedstaatenJahr 2022
Staatsangehörigkeit „Russische Föderation“
nach Volkszugehörigkeit
gesamt159
davon:
Tschetschenen112
Unbekannt/Sonstige23
Russen19
Inguschen5
Tabelle auf Seite 30, 31 · 11 Zeilen × 2 Spalten
Überstellungen an MitgliedstaatenJahr 2023
Staatsangehörigkeit „Russische Föderation“
gesamt398
darunter:
Polen151
Kroatien76
Frankreich50
Spanien42
Finnland36
Österreich15
Schweden7
Belgien6
Bulgarien4
Tabelle auf Seite 31 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Überstellungen an MitgliedstaatenJahr 2023
Staatsangehörigkeit „Russische Föderation“
nach Volkszugehörigkeit
gesamt398
davon:
Tschetschenen235
Russen101
Unbekannt/Sonstige52
Kabardiner5
Kurden5
Tabelle auf Seite 31 · 12 Zeilen × 2 Spalten
Überstellungen an MitgliedstaatenJahr 2024
Staatsangehörigkeit „Russische Föderation“
gesamt359
darunter:
Polen112
Kroatien104
Frankreich70
Schweden17
Spanien15
Belgien13
Finnland9
Bulgarien4
Niederlande4
Österreich4
Tabelle auf Seite 31 · 6 Zeilen × 2 Spalten
Überstellungen an MitgliedstaatenJahr 2024
Staatsangehörigkeit „Russische Föderation“
nach Volkszugehörigkeit
gesamt359
davon:
Tschetschenen256
Unbekannt/Sonstige42
Russen39
Inguschen22
Tabelle auf Seite 31, 32 · 12 Zeilen × 2 Spalten
Überstellungen an MitgliedstaatenJan. bis Nov. 2025
Staatsangehörigkeit „Russische Föderation“
gesamt310
darunter:
Kroatien146
Frankreich72
Polen33
Spanien12
Österreich11
Schweiz10
Belgien5
Finnland5
Norwegen4
Schweden4
Tabelle auf Seite 32 · 8 Zeilen × 2 Spalten
Überstellungen an MitgliedstaatenJan. bis Nov. 2025
Staatsangehörigkeit „Russische Föderation“
nach Volkszugehörigkeit
gesamt310
davon:
Tschetschenen225
Unbekannt/Sonstige34
Russen32
Inguschen8
Tadschiken6
Armenier5
Frage 12 Seite 32

Wie viele Abschiebungen in die Russische Föderation scheiterten seit 2021 vor bzw. nach der Übergabe an die Bundespolizei, und was waren jeweils die Gründe dafür (bitte nach Jahren differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 32, 33 · 13 Zeilen × 7 Spalten
ZeitpunktGrund des Scheiterns der Abschiebung20212022202320242025 (Jan. bis Okt.)
Gesamt523307852150
Vor Übergabe an Bundespolizei (BPOl)nicht erfolgte Zuführung (einschl. Absage am Tag der Maßnahme)1631241655
Stornierung des Ersuchens (bis spätestens am Vortag der Maßnahme)33828833172
Nach Übergabe an BPOlaus medizinischen Gründen46
aktiver Widerstand1
Beförderungsverweigerung LVG/Luftfahrzeugführer/Reederei/Schiffskapitän28
den Flug/die Schiffspassage betreffende Gründe11
passiver Widerstand71117
Rechtsmittel112
Scheitern während Transitaufenthalt1
Selbstverletzung bzw. Versuch, Suizid bzw. Suizidversuch1
sonstige Gründe812
Übernahmeverweigerung BPOL (Ausnahme)1
Frage 13 Seite 33

Über welche Transitstaaten sind Abschiebungen in die Russische Föderation derzeit möglich, und mit welchen Fluggesellschaften arbeitet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zusammen?

Antwort

Derzeit sind Rückführungen in die Russische Föderation über Georgien und Serbien durchführbar.

Hinsichtlich der Frage nach den Fluggesellschaften verweist die Bundesregierung darauf, dass das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Parlaments auf Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt ist. Wenn das Informationsinteresse des Parlaments aber auf Auskünfte zielt, die zur Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nicht öffentlich kundgegeben werden können, sind, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die beiden Interessen Rechnung tragen (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 124, 161 [193]). Im vorliegenden Fall ist die Einstufung der Benennung der Fluggesellschaften als Verschlusssache (VS) sowohl zur Wahrung von Staatswohlinteressen als auch zur Wahrung berechtigter, grundrechtlich geschützter Interessen der betroffenen Fluggesellschaften notwendig. Eine Veröffentlichung der Fluggesellschaften berührt auch durch Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dieser Fluggesellschaften und kann sich gegebenenfalls negativ auf die Wahrnehmung dieser Fluggesellschaften in der Öffentlichkeit auswirken.

Eine öffentliche Benennung der Fluggesellschaften, die Rückführungsflüge anbieten, birgt die Gefahr, dass diese Unternehmen öffentlicher Kritik ausgesetzt werden und in der Folge für die Beförderung von ausreisepflichtigen Personen in die Heimatländer nicht mehr zur Verfügung stehen. Damit würden Rückführungen weiter erschwert oder sogar unmöglich gemacht, so dass staatliche Interessen an der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes negativ beeinträchtigt werden.

Um gleichwohl dem parlamentarischen Informationsanspruch nachzukommen, ist dieser Teil der Antwort mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen eingestuft worden. Er wird gesondert als Anlage übermittelt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.*

Frage 13a Seite 34

Sind Medienberichte zutreffend, wonach die Abschiebungen nach dem Umstieg in einem Transitstaat von Sicherheitspersonal der jeweiligen Fluggesellschaften begleitet werden, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage beruht diese Kooperation (www.tagessch au.de/investigativ/ndr-wdr/abschiebungen-russland-krieg-100.html)?

Antwort

Begleitete Rückführungen können auch von Sicherheitspersonal der Fluggesellschaften vollzogen werden. Die entsprechenden Regelungen werden vertraglich mit den Fluggesellschaften vereinbart.

Durchbeförderungen im Transit werden zudem immer den Behörden des betreffenden Staates angekündigt und bedürfen deren Genehmigung.

Frage 13b Seite 34

Welche (ungefähren) Kosten entstehen für den Bund bei dieser Art der Kooperation pro Abschiebung im Schnitt?

Antwort

Dem Bund entstehen hierbei keine Kosten. Die Kosten werden vom ersuchenden Land getragen.

Frage 14 Seite 34

Wie viele Personen sind seit 2021 mit einer finanziellen Förderung des Bundes oder der Länder in die Russische Föderation ausgereist (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Für die Beantwortung der Frage liegen der Bundesregierung valide Daten im Rahmen des Bund-Länder-Programms REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) zur Förderung der freiwilligen Ausreise vor. Im Rahmen des Programms sind 3 773 Personen bei einer freiwilligen Rückkehr in das Zielland Russische Föderation in den Jahren 2021 bis 2025 gefördert worden (Stand: 30. November 2025, vorläufige Zahlen; Quelle: Internationale Organisation – IOM für Migration/Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF).

Tabelle auf Seite 34 · 6 Zeilen × 2 Spalten
JahrFreiwillige Ausreisen über REAG/GARP in das Zielland Russische Föderation
2021733
2022317
2023649
2024806
Jan. bis Nov 2025 (vorläufig)1.268
Gesamt3.773
Frage 15 + 15a + 15b Seite 34

15Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Menschenrechtslage in der Russischen Föderation und insbesondere in Tschetschenien?

15aWie hat diese sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine verändert?

15bWie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Austritt Russlands aus der Europäischen Menschenrechtskonvention im September 2022 auf die Menschenrechtslage in Russland ausgewirkt?

Antwort

Die Fragen 15 bis 15b wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Die Lage der Menschenrechte hat sich in Russland in der gesamten Breite drastisch verschlechtert. In Verbindung mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine baut die Regierung die Repression gegenüber (kriegs-)kritischen Stimmen mit immer schärferer Gesetzgebung, zunehmenden willkürlichen Verhaftungen und langjährigen Haftstrafen systematisch aus. Es gibt zahlreiche Berichte über den Einsatz von Folter und Verschwindenlassen von ukrainischen Kriegs- und Zivilgefangenen in Russland sowie die Verschleppung von ukrainischen Kindern nach Russland. In Tschetschenien besteht darüber hinaus weitgehend Straflosigkeit bei Verbrechen im Auftrag des Kadyrow-Regimes. Auch die Berichte der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Menschenrechtslage in Russland deuten auf massive und systematische Repressionen in Russland und den von Russland besetzten Gebieten hin.

Infolge des Ausschlusses Russlands aus dem Europarat ist Russland seit dem 16. September 2022 nicht mehr Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Verbindliche Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die sich auf Menschenrechtsverletzungen vor diesem Zeitpunkt beziehen, werden von Russland entgegen seiner Verpflichtungen aus der EMRK nicht umgesetzt. Am 30. Oktober 2025 hat Russland die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gekündigt. Die Kündigung wird zum 1. November 2026 wirksam. Auf den Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik wird im Übrigen verwiesen.

Frage 16 Seite 35

Wann wurde der Lagebericht des Auswärtigen Amts für die Russische Föderation zuletzt aktualisiert, und welche Änderungen wurden vorgenommen?

Antwort

Der letzte Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation gibt den Stand von Juli 2024 wieder. Er ist als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und liegt dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages vor. Für Mitglieder des Deutschen Bundestages besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme.

Frage 17 Seite 35

Wann wurden die internen Leitlinien des BAMF bezüglich der Russischen Föderation zuletzt aktualisiert, und welche Änderungen wurden vorgenommen?

Antwort

Die letzte Aktualisierung des Leitsatzes erfolgte im Mai 2025. Im Rahmen der Aktualisierung wurden entsprechend der vorliegenden Informationen in all jenen Themenkomplexen Änderungen vorgenommen, in denen sich asylrechtlich relevante Veränderungen ergeben haben. Dies betraf insbesondere die Themenkomplexe „Politische Überzeugung“, „Militärdienst“, „Exilpolitische Aktivitäten“ sowie „Asylantragstellung“. Um eine sachgerechte Entscheidungspraxis zu gewährleisten, werden den Entscheiderinnen und Entscheidern des BAMF zusätzlich zum Leitsatz wöchentlich Informationen (Briefing Notes) zu den aktuellen Entwicklungen sowie der Verfolgungssituation in der Russischen Föderation zur Verfügung gestellt.

Frage 18 Seite 36

Haben deutsche Behörden nach wie vor die Sorge, dass aus Deutschland abgeschobene Personen als Soldaten in den Ukrainekrieg geschickt werden könnten, wie die ARD 2024 berichtete (www.tagesschau.de/investig ativ/ndr-wdr/abschiebungen-russland-krieg-100.html), und wenn ja, inwieweit können Abschiebungen in die Russische Föderation vor diesem Hintergrund gerechtfertigt sein?

Antwort

Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit die Durchführung von Rückführungen fällt in die Zuständigkeit der Länder.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, ob russische Staatsangehörige nach ihrer Rückführung aus Deutschland als Soldaten am Krieg gegen die Ukraine teilgenommen haben.

Frage 19 + 19a + 19b + 19c Seite 36

19Unter welchen Umständen ist es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Russischen Föderation möglich, den Wehrdienst bzw. die Einberufung zum Militär zu verweigern?

19aWie hat sich diese Möglichkeit seit Beginn des Ukrainekriegs im Februar 2022 verändert?

19bWie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeiten der Wehrdienstverweigerung für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen?

19cWie viele Verfahren vor russischen Militärgerichten im Zusammenhang mit Wehrdienstverweigerung gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022, und zu wie vielen Verurteilungen haben diese geführt (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 19 bis 19c werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

In Russland ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bzw. Ersetzung des Militärdienstes durch einen zivilen Ersatzdienst in Artikel 59 der russischen Verfassung verankert. Nach Absatz 3 dieser Vorschrift hat jeder Bürger das Recht, anstelle des Militärdienstes einen zivilen Ersatzdienst zu leisten, sofern die Ableistung des Militärdienstes seinen Überzeugungen oder seinem Glaubensbekenntnis widerspricht. Konkretisiert wird diese Möglichkeit durch das Gesetz über den zivilen Ersatzdienst. Grundsätzlich steht das in der Verfassung verbriefte Recht auf Kriegsdienstverweigerung jedermann zu. Anträge auf Kriegsdienstverweigerung werden in Russland beim zuständigen Militärkommissariat gestellt. In der Praxis wird das Recht eingeschränkt durch das Verbot für Anwälte, stellvertretend für Mandanten die Verweigerung beim Militärkommissariat zu melden. Entscheidungen über die Anträge trifft die Musterungskommission. Medienberichten zufolge sollen sich russische Behörden in der Einberufungspraxis wiederholt über gesetzlich definierte Ausnahmetatbestände hinweggesetzt haben. Die Bundesregierung erfasst keine statistischen Daten zur Kriegsdienstverweigerung in anderen Staaten. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine eigenen, über Medienberichte hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 1b sowie zu den Fragen 1c und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6631 wird insoweit Bezug genommen.

Frage 20 Seite 37

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Ausspähung oder Verfolgung russischer und insbesondere tschetschenischer Oppositioneller durch Spitzel oder Vertreter des russischen oder tschetschenischen Sicherheitsapparats in Deutschland, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Bundesregierung und – im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten – die Bundessicherheitsbehörden befassen sich intensiv mit dem Phänomen Transnationale Repression. Für weitere Informationen verweist die Bundesregierung auf ihre Ausführungen im aktuellen Verfassungsschutzbericht, in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundesdrucksache 20/1508 und die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 20/14938 sowie auf die „Toolbox Russland“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Frage 21 Seite 37

Wie viele russische Staatsangehörige werden von den deutschen Sicherheitsbehörden als islamistische „Gefährder“ eingestuft, wie viele von ihnen sind anerkannte Flüchtlinge, abgelehnte Asylsuchende oder befinden sich aktuell im Asylverfahren, und wie viele tschetschenische Volkszugehörige sind darunter?

Antwort

Mit Stand vom 10. Dezember 2025 sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität (PMK) – religiöse Ideologie“ zehn Personen mit russischer Staatsangehörigkeit als Gefährder eingestuft. Davon ist eine Person als Flüchtling anerkannt, neun Personen besitzen keinen Asylstatus. Acht der zehn Personen sind tschetschenischer Volkszugehörigkeit.

Frage 22 Seite 37

Hat die Russische Föderation seit 2021 Auslieferungsersuchen an deutsche Behörden gestellt, wenn ja, welche, wie viele von ihnen wurden bewilligt, wie viele vollzogen, und welche Delikte wurden den Betroffenen zur Last gelegt (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Für die Jahre 2021 bis 2023 wurden beim Bundesamt für Justiz folgende Auslieferungsersuchen der Russischen Föderation erfasst.

Tabelle auf Seite 37 · 3 Zeilen × 5 Spalten
JahrNeueingängeErledigungenBewilligungenAblehnungen
20212621910
2022828421
20233404

Diese Zahlen stammen aus den unter www.bundesjustizamt.de/DE/Service/Just izstatistiken/Justizstatistiken_node.html#AnkerDokument226572 veröffentlichten Auslieferungsstatistiken. Die Deliktsgruppen der erledigten Ersuchen um Auslieferung aus der Bundesrepublik Deutschland sind den veröffentlichten Auslieferungsstatistiken zu entnehmen.

Für das Jahr 2024 ist die Auslieferungsstatistik noch nicht abgeschlossen, sodass entsprechende Angaben zum Jahr 2024 (wie auch zum bisherigen Jahr 2025) noch nicht vorliegen.