Nicht namentlich deklarierte Projekte in der Ukraine

Drucksache 21/3588Antwortauf die Kleine Anfrage 21/320113.01.20262 Seiten1 FrageFraktion der AfDBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungEntwicklungspolitik
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Fragesteller interessieren sich für die Projekte mit den IATI (International Aid Transparency Initiative)-Maßnahmen-IDs.

– DE-1-201365899 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201365899, abgerufen am 28. November 2025),

– DE-1-202018729 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202018729, abgerufen am 28. November 2025),

– DE-1-202032639 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202032639, abgerufen am 28. November 2025),

– DE-1-202033421 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202033421, abgerufen am 28. November 2025),

– DE-1-202175149 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202175149, abgerufen am 28. November 2025),

– DE-1-202232031 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202232031, abgerufen am 28. November 2025),

– DE-1-202232049 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202232049, abgerufen am 28. November 2025) und

– DE-1-202349231 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202349231, abgerufen am 28. November 2025).

Sämtliche dieser genannten Projekte werden mit der Kennzeichnung „Diese Information ist für diese Maßnahme nicht verfügbar“ betitelt (ebd.). Als Maßnahmenbeschreibung führt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei sämtlichen aufgeführten Projekten ebenfalls die Kennzeichnung „Diese Information ist für diese Maßnahme nicht verfügbar“ auf (ebd.). Das gesamte Finanzierungsvolumen der aufgelisteten laufenden Projekte beziffert sich auf insgesamt 30 258 720 Euro nach dem Stand vom 28. November 2025 (ebd.).

Frage 1 + 2 + 3 Seite 2

1Wie lauten die jeweiligen Titel der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten acht Projekte (bitte nach IATI-Maßnahmen-ID aufschlüsseln)?

2Wie lauten die jeweiligen Maßnahmenbeschreibungen für die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten acht Projekte (bitte nach IATI-Maßnahmen-ID und dem zugehörigen Titel gemäß Frage 1 auflisten)?

3Wieso hält es die Bundesregierung für nötig, sowohl die Titel als auch die Maßnahmenbeschreibungen von Maßnahmenpaketen für die Ukraine zurückzuhalten, obwohl das finanzielle Gesamtvolumen 30 258 720 Euro entspricht und damit einen signifikanten Teil in den Haushaltsplanungen der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit einnahm, in der Gegenwart einnimmt und in der Zukunft einnehmen wird?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 werden zusammengefasst beantwortet.

Grundsätzlich hat sich die Bundesregierung im IATI-Prozess zur Transparenz über seine entwicklungspolitischen Leistungen verpflichtet. Diese Verpflichtung wird jedoch u. a. eingeschränkt durch die Regeln des Geheimschutzes, der Datenschutz-Grundverordnung oder die Einschränkungen aus dem Informationsfreiheitsgesetz. So ist in den angefragten Fällen die Nennung der erbetenen Informationen aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

Die Vorhaben werden in der Ukraine in einem hochvolatilen Kontext umgesetzt und die Veröffentlichung von Informationen über die Vorhaben sind mit signifikanten Risiken für Projektpersonal, Projektinfrastruktur und Projektinvestitionen verbunden. Durch die öffentliche Nennung der Zuwendungsempfänger und Projektstandorte ist es möglich, die finanzierte Infrastruktur zu identifizieren, zu lokalisieren und zu zerstören. Dies bedeutet ein erhebliches Risiko für die körperliche Unversehrtheit und das Leben der vor Ort tätigen Personen der Partnerorganisation sowie auch für deutsche Partner, wenn sie sich vor Ort bewegen. Darüber hinaus besteht ein Risiko für die Projektinfrastruktur und des Verlusts der durch Projektmittel erfolgten Investitionen.

Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen.