Ortsumfahrung Ahrensfelde/Bundesstraße 158 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/68)

Drucksache 21/357Antwortauf die Kleine Anfrage 21/17328.05.20252 Seiten1 FrageFraktion der AfDBundesministerium für VerkehrVerkehr
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/68 zum Anlass für Nachfragen, da die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller insbesondere auf die Frage nach einer Bewertung der langen Planungszeit des Bauvorhabens nicht konkret eingeht (siehe Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/68).

Frage 1 + 2 + 3 + 4 Seite 1

1Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das Planfeststellungsverfahren für eine vordringliche Maßnahme aus dem Bundesverkehrswegeplan seit über einem Jahrzehnt nicht abgeschlossen wurde?

2Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium für Verkehr (früher: Bundesministerium für Digitales und Verkehr) seit 2011 ggf. ergriffen, um auf eine zügige Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158 hinzuwirken?

3Wie bewertet die Bundesregierung im Lichte ihrer nach Auffassung der Fragesteller eigenen Planungsverantwortung gemäß § 5 und § 6 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) sowie Artikel 85 des Grundgesetzes (GG) ihre Mitverantwortung an der bisherigen Verfahrensdauer des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158?

4Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, über koordinierende oder steuernde Maßnahmen auf eine zügige Verfahrensdurchführung durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg hinzuwirken, und wenn ja, inwiefern?

Antwort

Wie in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/68 bereits mitgeteilt, begrüßt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) sämtliche Maßnahmen der als Auftragsverwaltung für die Planungen zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, die zu einem zügigen Abschluss des Planfeststellungsverfahren beitragen.

Das BMV weist schriftlich und in regelmäßig stattfindenden Planungsgesprächen mit der Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg auf die gebotenen weiteren Planungs- und Verfahrensschritte für die B 158, Ortsumfahrung Ahrensfelde hin.