Entwicklung der Rückforderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Dritten Buch Sozialgesetzbuch seit dem Jahr 2021

Drucksache 21/3177Antwortauf die Kleine Anfrage 21/202208.12.202516 Seiten25 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Arbeit und SozialesSoziale Sicherung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Bestand an zahlungsgestörten Forderungen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist von 1,43 Mrd. Euro im Jahr 2015 auf 2,58 Mrd. Euro im Jahr 2019 gestiegen. Die Zahl der offenen Forderungen mit einer Tilgungsdauer von mehr als fünf Jahren erhöhte sich von 9 700 im Jahr 2015 auf bemerkenswerte 4,77 Mio. im Jahr 2019. Auch im Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) erhöhte sich der Bestand an zahlungsgestörten Forderungen von 396 Mio. Euro im Jahr 2015 auf 525 Mio. Euro im Jahr 2019. Die Zahl der Rückforderungen mit einer Tilgungsdauer von mehr als fünf Jahren vergrößerte sich ebenfalls von 523 im Jahr 2015 auf 415 162 im Jahr 2019 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/18329).

Derweil sind immer mehr Leistungsberechtigte von Aufrechnungen betroffen: Während im Jahr 2015 noch 950 715 (15,8 Prozent) der Leistungsberechtigen im SGB II von einer Aufrechnung betroffen waren, stieg ihre Zahl bis 2020 auf 1 198 169 Personen bzw. 21,2 Prozent aller Leistungsberechtigter im SGB II (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/27674).

Frage 1 Seite 2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem SGB II entwickelt (bitte insgesamt sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, für jedes Jahr getrennt ausweisen und die absolute sowie relative Veränderung von 2021 auf 2025 angeben)?

Antwort

Im Jahresdurchschnitt 2024 bezogen rund 5,56 Millionen Leistungsberechtigte Leistungen nach dem SGB II, darunter 2,91 Millionen mit deutscher Staatsangehörigkeit und 2,65 Millionen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Zwischen 2021 und 2024 ist die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten um 246.000 bzw. 4,6 Prozent gestiegen. Für das Jahr 2025 liegen noch keine Jahreswerte vor. Im Einzelnen können die Zahlen der folgenden Tabelle entnommen werden.

Frage 2 + 3 Seite 2

2Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem SGB III entwickelt (bitte insgesamt sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, für jedes Jahr getrennt ausweisen und die absolute sowie relative Veränderung von 2021 auf 2025 angeben)?

3Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 die Zahl der Mitarbeiter beim Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit entwickelt (bitte für jedes Jahr getrennt in Vollzeitäquivalenten angeben sowie die absolute sowie relative Veränderung von 2021 auf 2025 ausweisen)?

Antwort

Die Anzahl der Vollzeitäquivalente im Bereich Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit hat sich in den Jahren 2021 bis 2025 wie folgt entwickelt:

2021: 861

2022: 953 2023: 1.018

2024: 1.028

2025: 1.040.

Die Veränderung von 2021 bis 2025 beträgt 179 Vollzeitäquivalente bzw. 21 Prozent.

Frage 4 Seite 3

Wie viele Bescheide im Rechtskreis des SGB II wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 insgesamt erstellt (bitte die absolute sowie relative Veränderung von 2021 auf 2025 angeben)?

Antwort

In den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 (bis September 2025) wurden insgesamt 101.736.715 Bescheide in den gemeinsamen Einrichtungen erstellt. Auf die erfragten Jahre entfallen folgende Daten:

2021: 21.278.469

2022: 23.421.276

2023: 21.739.928

2024: 19.782.216

2025 (bis September): 15.514.826.

Ausgewertet wurde die Anzahl der Bescheide, die im Bereich der Leistungsgewährung SGB II in den gemeinsamen Einrichtungen von Januar 2021 bis September 2025 erstellt worden sind. Eine Auswertung der absoluten sowie der relativen Veränderung von 2021 auf 2025 ist nicht möglich, da lediglich die Daten bis einschließlich September 2025 vorliegen.

Frage 5 Seite 3

Wie viele Bescheide im Rechtskreis des SGB III wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 insgesamt erstellt (bitte die absolute sowie relative Veränderung von 2021 auf 2025 angeben)?

Antwort

In den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 wurden insgesamt 33.674.080 Bescheide im Bereich Arbeitslosengeld (Bewilligungs- und Änderungsbescheide sowie Aufhebungs- und Erstattungsbescheide) erstellt. Auf die erfragten Jahre entfallen folgende Daten:

2021: 6.553.014

2022: 5.690.662

2023: 8.198.898

2024: 6.718.237

2025 (bis Oktober): 6.513.269.

Eine Auswertung der absoluten sowie relativen Veränderung von 2021 auf 2025 ist nicht möglich, da lediglich die Daten bis Oktober 2025 vorliegen.

Frage 6 Seite 4

Wie viele Erstattungsbescheide im Rechtskreis des SGB II wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 insgesamt erstellt (bitte die absolute sowie relative Veränderung von 2021 auf 2025 angeben)?

Antwort

In den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 (bis September 2025) wurden insgesamt 13.012.440 Erstattungsbescheide in den gemeinsamen Einrichtungen erstellt. Auf die erfragten Jahre entfallen folgende Daten:

2021: 2.589.231

2022: 2.759.489

2023: 2.859.436

2024: 2.746.484

2025 (bis September): 2.057.800.

Ausgewertet wurde die Anzahl der Erstattungsbescheide, die im Bereich der Leistungsgewährung SGB II in den gemeinsamen Einrichtungen von Januar 2021 bis September 2025 erstellt worden sind. Eine Auswertung der absoluten sowie relativen Veränderung von 2021 auf 2025 ist nicht möglich, da lediglich die Daten bis einschließlich September 2025 vorliegen.

Frage 7 Seite 4

Wie viele Erstattungsbescheide im Rechtskreis des SGB III wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 insgesamt erstellt (bitte die absolute sowie relative Veränderung von 2021 auf 2025 angeben)?

Antwort

In den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 (bis Oktober 2025) wurden insgesamt 1.499.777 Erstattungsbescheide im Bereich Arbeitslosengeld erstellt. Auf die erfragten Jahre entfallen folgende Daten:

2021: 214.785

2022: 300.010

2023: 310.177

2024: 357.903

2025 (bis Oktober): 316.902.

Eine Auswertung der absoluten sowie relativen Veränderung von 2021 auf 2025 ist nicht möglich, da lediglich die Daten bis Oktober 2025 vorliegen.

Frage 8 Seite 4

Gegen wie viele Erstattungsbescheide im Rechtskreis des SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 Widerspruch eingelegt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen ausweisen), und wie hoch waren Anzahl und Anteil der Widersprüche, denen in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 ganz oder teilweise stattgegeben wurde?

Antwort

Von Januar bis September 2025 gab es insgesamt rund 363.000 Zugänge und 345.000 Abgänge an Widersprüchen, darunter rund 49.900 Zugänge bzw. 48.800 Abgänge aufgrund von Aufhebung und Erstattung. Der Anteil von Zugängen aufgrund von Aufhebung und Erstattung an allen Zugängen lag bei 13,7 Prozent und von Abgängen bei 14,1 Prozent. Von diesen wiederum wurden rund 11.000 stattgegeben und 3.600 teilweise stattgegeben, d. h. 29,7 Prozent der Widersprüche gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide im SGB II wurden im Jahr 2025 (teilweise oder ganz) stattgegeben.

Die weiteren Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Zugängen und Abgängen an Widersprüchen im Rechtskreis SGB II können den folgenden Übersichten entnommen werden.

Zugang an Widersprüchen insgesamt und nach Sachgebiet „Aufhebung und Erstattung“

Tabelle auf Seite 5 · 5 Zeilen × 5 Spalten
Zugang an Widersprüchen im Rechtskreis SGB II insgesamtZugang an Widersprüchen Sachgebiet „Aufhebung und Erstattung“Anteil Widersprüche im Sachgebiet „Aufhebung und Erstattung“ an insgesamt
2021413.58965.62815,9
2022403.85661.47115,2
2023425.35960.76114,3
2024423.35759.08214,0
2025 (Januar bis September)363.47849.86213,7

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Frage 9 Seite 5

Gegen wie viele Erstattungsbescheide im Rechtskreis des SGB III wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 Widerspruch eingelegt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen ausweisen), und wie hoch waren Anzahl und Anteil der Widersprüche, denen in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 ganz oder teilweise stattgegeben wurde?

Antwort

Die Anzahl der Widersprüche gegen Erstattungsbescheide im Rechtskreis SGB III sowie die Anzahl und der Anteil der Widersprüche, denen ganz oder teilweise stattgegeben wurde, können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5 · 5 Zeilen × 3 Spalten
Anzahl und Anteil Widersprüche gegen Erstattungsbescheide im SGB IIIAnzahl und Anteil Widersprüche „ganz oder teilweise stattgegeben“
202117.880 (8,3 Prozent)6.977 (39,9 Prozent)
202215.930 (5,3 Prozent)6.333 (39,8 Prozent)
202317.458 (5,6 Prozent)7.598 (43,5 Prozent)
202417.111 (4,8 Prozent)7.530 (44,0 Prozent)
bis September 202514.686 (4,6 Prozent)5.445 (37,1 Prozent)

Es handelt sich um Quelldaten aus dem IT-Fachverfahren FALKE der Bundesagentur für Arbeit, welche nicht den Kriterien statistischer Daten entsprechen.

Frage 10 + 11 Seite 6

10Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023 sowie 2024, und wie hoch sind aktuell der Bestand und die Höhe der offenen Forderungen im Rechtskreis des SGB II?

11Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023 sowie 2024 und wie hoch sind aktuell der Bestand und die Höhe der offenen Forderungen im Rechtskreis des SGB III?

Antwort

Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.

Frage 12 + 12a + 12b + 12c + 12d + 12e + 12f + 12g + 13 + 13a + 13b + 13c + 13d + 13e + 13f + 13g Seite 6

12Wie hoch waren in den Jahren 2021, 2022, 2023 sowie 2024 und wie hoch sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Forderungen im Rechtskreis des SGB II, die

12abis zu einem Monat,

12bbis zu sechs Monaten,

12cbis zu einem Jahr,

12dbis zu drei Jahren,

12ebis zu fünf Jahren,

12fbis zu zehn Jahren und

12glänger als zehn Jahre offen sind?

13Wie hoch war in den Jahren 2021, 2022, 2023 sowie 2024 und wie hoch ist aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamthöhe der Forderungen im Rechtskreis des SGB II, die

13abis zu einem Monat,

13bbis zu sechs Monaten,

13cbis zu einem Jahr,

13dbis zu drei Jahren,

13ebis zu fünf Jahren,

13fbis zu zehn Jahren und

13glänger als zehn Jahre offen sind?

Antwort

Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.

Eine Differenzierung nach dem Alter der Forderungen über fünf Jahre ist systemseitig nicht möglich.

Frage 14 + 14a + 14b + 14c + 14d + 14e + 14f + 14g + 15 + 15a + 15b + 15c + 15d + 15e + 15f + 15g Seite 8

14Wie hoch waren in den Jahren 2021, 2022, 2023 sowie 2024 und wie hoch sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Forderungen im Rechtskreis des SGB III, die

14abis zu einem Monat,

14bbis zu sechs Monaten,

14cbis zu einem Jahr,

14dbis zu drei Jahren,

14ebis zu fünf Jahren,

14fbis zu zehn Jahren und

14glänger als zehn Jahre offen sind?

15Wie hoch war in den Jahren 2021, 2022, 2023 sowie 2024 und wie hoch ist aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamthöhe der Forderungen im Rechtskreis des SGB III, die

15abis zu einem Monat,

15bbis zu sechs Monaten,

15cbis zu einem Jahr,

15dbis zu drei Jahren,

15ebis zu fünf Jahren,

15fbis zu zehn Jahren und

15glänger als zehn Jahre offen sind?

Antwort

Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.

Eine Differenzierung nach dem Alter der Forderungen über fünf Jahre ist systembedingt nicht möglich.

Frage 16 + 17 Seite 10

16Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie die Höhe der Forderungen im Rechtskreis des SGB II, bei denen in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 ein Mahnverfahren eingeleitet wurde?

17Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie die Höhe der Forderungen im Rechtskreis des SGB III, bei denen in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 ein Mahnverfahren eingeleitet wurde?

Antwort

Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.

Die Anzahl und die Höhe der Forderungen aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III, für die ein Mahnverfahren eingeleitet wurde, können der folgenden Übersicht der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden.

Frage 18 + 19 Seite 10

18Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021 bis einschließlich 2025 der Gesamtbetrag der SGB-II-Bescheide, der sich jahresdurchschnittlich im Mahnverfahren befand – Bestand zahlungsgestörter Forderungen?

19Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021 bis einschließlich 2025 der Gesamtbetrag der SGB-III-Bescheide, der sich jahresdurchschnittlich im Mahnverfahren befand – Bestand zahlungsgestörter Forderungen?

Antwort

Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.

Frage 20 + 20a + 20b + 20c + 20d + 20e + 20f + 20g Seite 11

20Wie viele Mahnverfahren im Rechtskreis des SGB II wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021 bis einschließlich 2025

20aunter einem Monat abgeschlossen,

20bunter sechs Monaten abgeschlossen,

20cunter einem Jahr abgeschlossen,

20dunter zwei Jahren abgeschlossen,

20eunter drei Jahren abgeschlossen,

20funter fünf Jahren abgeschlossen bzw.

20gsind seit fünf oder mehr Jahren noch nicht abgeschlossen?

Antwort

Die Anzahl der Tilgungen zahlungsgestörter Forderungen aus dem Rechtskreis SGB II nach entsprechender Tilgungsdauer kann der folgenden Übersicht der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden.

Frage 21 + 21a + 21b + 21c + 21d + 21e + 21f + 21g + 22 Seite 11

21Wie viele Mahnverfahren im Rechtskreis des SGB III wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021 bis einschließlich 2025

21aunter einem Monat abgeschlossen,

21bunter sechs Monaten abgeschlossen,

21cunter einem Jahr abgeschlossen,

21dunter zwei Jahren abgeschlossen,

21eunter drei Jahren abgeschlossen,

21funter fünf Jahren abgeschlossen bzw.

21gsind seit fünf oder mehr Jahren noch nicht abgeschlossen?

22In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialleistungsträger in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 im Rechtskreis des SGB II die Möglichkeit genutzt, ihre Forderungen durch Aufrechnung durchzusetzen?

Antwort

In den gemeinsamen Einrichtungen wurden in den in der Fragestellung aufgeführten Kalenderjahren Aufrechnungen zur Forderungstilgung in folgender Anzahl von Fällen vorgenommen:

2021: 1.288.077

2022: 1.313.320

2023: 1.362.505

2024: 1.626.290

2025 (bis November): 1.624.019.

Frage 23 Seite 12

In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialleistungsträger in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 im Rechtskreis des SGB III die Möglichkeit genutzt, ihre Forderungen durch Aufrechnung durchzusetzen?

Antwort

In den Jahren 2021 bis 2025 hat die Bundesagentur für Arbeit in insgesamt 607.351 Fällen Forderungen anderer Sozialleistungsträger im Sinne des Ersten Buches Sozialgesetzbuch mit Ansprüchen der Leistungsberechtigten auf Arbeitslosengeld verrechnet. Auf die einzelnen Jahre entfallen folgende Daten:

2021: 130.623

2022: 110.887

2023: 117.474

2024: 130.858

2025 (bis Oktober): 117.509.

Frage 24 Seite 12

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023 sowie 2024 und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der Anteil der Leistungsberechtigten nach dem SGB II, die von einer Aufrechnung betroffen sind?

Antwort

Die Anzahl sowie der Anteil der Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II, die von Aufrechnung betroffen sind bzw. waren, beträgt:

2021: 1.153.008 (22,8 Prozent)

2022: 1.182.131 (22,2 Prozent)

2023: 1.228.702 (23,3 Prozent)

2024: 1.440.607 (27,7 Prozent)

2025 (bis November): 1.414.444 (30,2 Prozent).

Frage 25 Seite 13

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023 sowie 2024 und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der Anteil der Leistungsberechtigten nach dem SGB III, die von einer Aufrechnung betroffen sind?

Antwort

In den Jahren 2021 bis 2025 hat die Bundesagentur für Arbeit bei insgesamt 501.708 Personen eigene Forderungen gegen Ansprüche auf Arbeitslosengeld aufgerechnet. Die Anzahl sowie der Anteil der von Aufrechnung betroffenen Personen setzt sich wie folgt zusammen:

2021: 106.057 (11,34 Prozent von 935.513)

2022: 90.473 (11,54 Prozent von 783.775)

2023: 97.531 (11,40 Prozent von 855.641)

2024: 108.795 (11,35 Prozent von 958.239)

2025 (bis Oktober): 98.852 (9,29 Prozent von 1.064.552).

Frage 26 Seite 13

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023 sowie 2024 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche (absolute) Betrag, der bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II im Zuge der Aufrechnung in Abzug gebracht wird?

Antwort

Der durchschnittliche monatliche Aufrechnungsbetrag beträgt:

2021: 43,79 Euro

2022: 44,41 Euro

2023: 42,33 Euro

2024: 41,20 Euro

2025 (bis November): 42,61 Euro.

Frage 27 Seite 13

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023 sowie 2024 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche (absolute) Betrag, der bei Leistungsberechtigten nach dem SGB III im Zuge der Aufrechnung in Abzug gebracht wird?

Antwort

In den Jahren 2021 bis 2025 wurden eigene Forderungen gegen Ansprüche der Leistungsberechtigten auf Arbeitslosengeld absolut aufgerechnet in Höhe von:

2021: 22.503.666,05 Euro

2022: 18.088.386,26 Euro

2023: 19.603.115,70 Euro

2024: 24.271.186,01 Euro

2025 (bis Oktober): 22.371.017,09 Euro.

In den Jahren 2021 bis 2025 wurden eigene Forderungen gegen Ansprüche der Leistungsberechtigten auf Arbeitslosengeld durchschnittlich täglich aufgerechnet in Höhe von:

2021: 10,40 Euro

2022: 10,86 Euro

2023: 10,42 Euro

2024: 11,33 Euro

2025 (bis Oktober): 11,58 Euro.

Frage 28 Seite 14

In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 Forderungen aus dem Rechtskreis des SGB II niedergeschlagen?

Antwort

Die Anzahl und die Höhe der niedergeschlagenen Forderungen können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 14 · 4 Zeilen × 3 Spalten
JahrAnzahl Niederschlagungen SGB IIVolumen niedergeschlagener Forderungen SGB II
20213.421.405180.332.355 Euro
20221.273.765-150.474.467 Euro*
20231.208.90296.736.061 Euro
20241.028.89379.886.756 Euro

Die Daten werden jeweils nach Abschluss eines Haushaltsjahres erhoben. Sie liegen für 2025 daher derzeit noch nicht vor.

* Im Jahr 2022 wurden mehr befristete Niederschlagungen storniert als vorgenommen. Hieraus ergibt sich der negative Betrag. Grund für die Stornierung ist die sog. „Verjährungssachbearbeitung“, die aufgrund der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 4. März 2021, Az. B 11 AL 5/20 R durchgeführt wurde. Dabei werden niedergeschlagene Forderungen in die Bearbeitung genommen (=Stornierung der Niederschlagung), auf Verjährung geprüft und entweder als verjährt gekennzeichnet oder es werden verjährungshemmende oder den Neubeginn der Verjährung auslösende Maßnahmen eingeleitet (z. B. Abgabe an Hauptzollämter). Die betroffenen Forderungen wurden nicht erneut niedergeschlagen.

Frage 29 + 30 Seite 14

29In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 Forderungen aus dem Rechtskreis des SGB III niedergeschlagen?

30In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 Forderungen aus dem Rechtskreis des SGB III niedergeschlagen?

Antwort

Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet.

Die Daten werden jeweils nach Abschluss eines Haushaltsjahres erhoben. Sie liegen für 2025 daher derzeit noch nicht vor.

Frage 31 + 32 Seite 15

31In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 eine Vollstreckung bzw. Beitreibung im Rechtskreis des SGB II beauftragt bzw. durchgeführt?

32In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 eine Vollstreckung bzw. Beitreibung im Rechtskreis des SGB III beauftragt bzw. durchgeführt?

Antwort

Die Fragen 31 und 32 werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 33 Seite 15

In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 Forderungen aus dem Rechtskreis des SGB II erlassen?

Antwort

Die Anzahl und das Volumen erlassener Forderungen aus dem Rechtskreis SGB II können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 15 · 4 Zeilen × 3 Spalten
Anzahl Erlass SGB IIVolumen erlassener Forderungen SGB II
202113177.843 Euro
202215382.292 Euro
202313849.898 Euro
20248650.262 Euro

Die Daten werden jeweils nach Abschluss eines Haushaltsjahres erhoben. Sie liegen für 2025 daher derzeit noch nicht vor.

Frage 34 + 35 Seite 15

34In wie vielen Fällen und in welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 sowie 2025 Forderungen aus dem Rechtskreis des SGB III erlassen?

35Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmeausfälle im Rechtskreis des SGB II sowie SGB III in den Jahren 2021 bis einschließlich 2025 jeweils entwickelt (bitte nach Rechtskreisen sowie Niederschlagung, Erlass, Vergleich und Verzicht getrennt ausweisen)?

Antwort

* Die Daten zu den Einnahmeverlusten aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III werden jeweils nach Abschluss eines Haushaltsjahres erhoben. Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Daten zu 2025 liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

** Im Jahr2022 wurden mehr befristete Niederschlagungen storniert, als befristete Niederschlagungen vorgenommen. Hieraus ergeben sich die negativen Beträge in beiden Rechtskreisen. Grund für die hohe Anzahl an Stornierungen ist die sog. „Verjährungssachbearbeitung“, die aufgrund der BSG-Entscheidung vom 4. März 2021, Az. B 11 AL 5/20 R durchgeführt wurde. Dabei werden niedergeschlagene Forderungen in die Bearbeitung genommen (=Stornierung der Niederschlagung), auf Verjährung geprüft und entweder als verjährt gekennzeichnet oder es werden verjährungshemmende oder den Neubeginn der Verjährung auslösende Maßnahmen eingeleitet (z. B. Abgabe an Hauptzollämter). Die betroffenen Forderungen wurden nicht erneut niedergeschlagen.

*** Seit 2023 wird nur noch die erste befristete Niederschlagung einer Forderung im Rahmen des Jahresabschlusses berichtet. Die Daten zu befristeten Niederschlagungen ab 2023 sind daher nicht mit denen der Jahre bis einschließlich 2022 vergleichbar.

**** Die hohe Differenz zwischen den befristeten Niederschlagungen im Rechtskreis SGB III im Vergleich zum Rechtskreis SGB II rührt aus der Niederschlagungspraxis bei Forderungen aus Insolvenzgeld bei laufenden Insolvenzverfahren her. Da die Ausschüttungsquote bei Forderungen aus Insolvenzgeld derzeit ca. 8 Prozent beträgt, wird ein Anteil von 92 Prozent der Forderungen für die Dauer des Insolvenzverfahrens befristet niedergeschlagen.