Tourismusförderung in Thüringen durch den Bund - Stand: 31. Oktober 2025

Drucksache 21/3174Antwortauf die Kleine Anfrage 21/292408.12.20254 Seiten3 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Wirtschaft und EnergieSport, Freizeit und TourismusWirtschaft
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit der Kleinen Anfrage „Tourismusförderung in Thüringen durch den Bund – Stand: 30. September 2022“ auf Bundestagsdrucksache 20/4406 wurde unter anderem erfragt, welche Projekte zur Stärkung des Tourismus in Thüringen in welcher Höhe seit dem Jahr 2010 finanziell durch den Bund gefördert wurden. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die aktuellen Daten ergänzt werden.

Frage 1 + 1a + 1b Seite 1

1Welche Förderprogramme im Bereich Tourismus, die an die speziellen Bedürfnisse der mitteldeutschen Bundesländer (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) angepasst sind, wurden seit dem 1. Oktober 2022 durch Bundesmittel gefördert?

1aWie hoch war dabei die jährlich zur Verfügung gestellte Gesamtfördersumme (bitte nach Jahresscheiben und Bundesländern aufschlüsseln)?

1bIn welcher Höhe wurden die zur Verfügung gestellten Gelder abgerufen (bitte nach Jahresscheiben und Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.

Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können in strukturschwachen Regionen im Bereich Tourismus einzelbetriebliche Investitionen und Investitionen zum Ausbau der touristischen Infrastruktur mit dem Ziel der Entwicklung einer modernen und leistungsfähigen Tourismuswirtschaft gefördert werden. An der Finanzierung der GRW sind Bund und Länder je zur Hälfte beteiligt. Von dem insgesamt für die GRW verfügbaren Mittelvolumen entfällt dabei in den einzelnen Ländern – insbesondere in Abhängigkeit von der spezifischen inhaltlichen den abgeschlossenen und gemeldeten Verwendungsnachweisprüfungen ausgewiesen. Verwendungsnachweisprüfungen erfolgen nach Abschluss der Investitionsvorhaben, für die kürzer zurückliegenden Jahre ergeben sich deshalb größere Differenzen zwischen den beiden Datengrundlagen.

Bewilligte GRW-Mittel in Euro im Bereich Tourismus¹)

1. Bewilligungsdaten

Tabelle auf Seite 2 · 9 Zeilen × 6 Spalten
Bundesland/Bereich20222023202420252)gesamt
Sachsen12.994.72615.629.06322.745.7093.353.67054.723.168
GW3.550.1819.930.2435.900.9122.406.89221.788.228
IN9.444.5455.698.82016.844.797946.77832.934.940
Sachsen-Anhalt5.190.27017.773.7658.596.7051.019.72132.580.461
GW657.2252.248.4846.163.064759.3189.828.091
IN4.533.04515.525.2812.433.641260.40322.752.370
Thüringen4.797.96819.430.10012.043.9712.802.52039.074.559
GW956.366324.9901.282.4481.965.6514.529.455
IN3.841.60219.105.11010.761.523836.86934.545.104

2. Verwendungsnachweisdaten

Tabelle auf Seite 2 · 8 Zeilen × 5 Spalten
Bundesland/Bereich202220232024gesamt
Sachsen469.3513.166.293602.9064.238.550
GW363.0172.928.323602.9063.894.246
IN106.334237.970344.304
Sachsen-Anhalt657.225657.225
GW657.225
Thüringen378.30271.897–450.199
GW37.47737.477
IN340.82571.897–412.722

Anmerkung ¹) bewilligte GRW-Mittel (ausschließlich Bundesanteil) ²) Angaben für 2025 noch unvollständig Abgrenzung Tourismus a)Bereich GW gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) WZ 2008: 55 – Beherbergungen, 56 – Gastronomie b)Bereich IN z. B. gem. Koordinierungsrahmen ab 1. Januar 2024, Ziffer 3.2.2.3 – Tourismus Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Gewerbliche Wirtschaft (GW) und wirtschaftsnahe Infrastruktur (IN): Bewilligungsbescheide seit 1. Oktober 2022

Zur Förderung des Bereichs Tourismus im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/4406 verwiesen.

Frage 2 Seite 2

In welcher Höhe wurden seit dem 1. Oktober 2022 Bundesmittel für die gesamtdeutsche Tourismusförderung zur Verfügung gestellt, und welcher Anteil entfiel dabei auf Thüringen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Bundesweit wurden seit dem 1. Oktober 2022 für die GRW-Tourismusförderung (in den Bereichen gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Infrastruktur) folgende Bundesmittel bewilligt, mit folgenden Anteilen für den Freistaat Thüringen:

Bewilligte GRW-Mittel in Euro im Bereich Tourismus¹)

Tabelle auf Seite 3 · 4 Zeilen × 3 Spalten
JahrGRW-Tourismusförderung in EuroAnteile des Freistaates Thüringen in Prozent
202265.813.8147,3
2023136.233.12014,3
202479.998.60615,1
20252)26.871.17210,4

Anmerkung ¹) bewilligte GRW-Mittel (ausschließlich Bundesanteil) ²) Angaben für 2025 noch unvollständig Abgrenzung Tourismus a)Bereich GW gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) WZ 2008: 55 – Beherbergungen, 56 – Gastronomie b)Bereich IN z. B. gem. Koordinierungsrahmen ab 1. Januar 2024, Ziffer 3.2.2.3 – Tourismus

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Gewerbliche Wirtschaft (GW) und wirtschaftsnahe Infrastruktur (IN): Bewilligungsbescheide seit 1. Oktober 2022

Für die Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe wurden seit dem Haushaltsjahr 2022 folgende Bundesmittel zur Verfügung gestellt.

Tabelle auf Seite 3 · 4 Zeilen × 3 Spalten
JahrHaushaltstitelBetrag in Euro
20220902 686 06 UT32.995.000
20230902 686 06 UT32.995.000
20240902 686 06 UT33.000.000
20250902 686 06 UT3 + UT 42.902.000

Im erfragten Zeitraum erfolgten aus dem Titel keine Förderungen für bestimmte Bundesländer. Die aus diesem Titel zuletzt umgesetzten Fördermaßnahmen LIFT Klima (2022/2023) und LIFT Transformation (2024/2025) hatten keine regionale Ausrichtung. Vielmehr wurden innovative Modellprojekte mit Multiplikationsfunktion zu den Themenschwerpunkten Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung im Tourismus (LIFT Klima) bzw. Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Entwicklung im Tourismus (LIFT Transformation) gefördert.

Frage 3 Seite 3

Welche Pläne für die Weiterentwicklung der Tourismusförderung hat die Bundesregierung für den Zeitraum bis 2028 im Allgemeinen angedacht?

Antwort

Zentrales Ziel der Bundesregierung ist die kontinuierliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Tourismus und die Tourismuswirtschaft. Die Tourismusförderung des Bundes konzentriert sich vor allem auf die Werbung für das Reiseland Deutschland im Ausland durch die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. (DZT). Daneben ist auch künftig vorgesehen, Projektförderungen aus dem Titel 0902 68606 UT3 im Rahmen von Förderbekanntmachungen umzusetzen. Durch vorgeschaltete Ideenwettbewerbe können die vielversprechendsten und innovativsten Modellprojekte für eine Förderung ausgewählt werden.

Spezielle Fördermaßnahmen für einzelne Bundesländer sind nicht geplant.