Förderungen von CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung fördert seit Jahren Organisationen in den Feldern sogenannter Demokratieförderung, Integration und Antidiskriminierung. Dazu zählen u. a. die CLAIM gGmbH („Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“), das Netzwerk Neue Deutsche Organisationen (ndo) sowie regionale Partner wie Teilseiend e. V. bzw. die Muslimische Akademie Heidelberg (MAH). Zuwendungen des Bundes an private Projektträger dürfen nur unter der Voraussetzung eines erheblichen bundesstaatlichen Interesses gewährt werden (§ 23 der Bundeshaushaltsordnung), was einen besonders umfassenden parlamentarischen Aufklärungsbedarf begründet.

Frage 1 + 1a + 1b + 1c + 1d + 1e + 1f + 1g + 1h + 1i + 1j + 1k + 1l Seite 1

1Welche Bundeszuwendungen haben seit 2015 CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorganisationen unmittelbar oder mittelbar empfangen (bitte nach Jahr, Bundesministerium oder nachgeordneter Behörde, Name des Förderprojektes o. Ä., Zuwendungshöhe und ggf. Erst-, Mittel- und Letztmittelempfänger aufschlüsseln)?

1aWelchem erheblichen Bundesinteresse nach § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) entsprechen diese Förderungen jeweils?

1bUnter welchem Bundeshaushaltstitel erfolgten diese Zuwendungen jeweils?

1cIn welcher Form erfolgten diese Zuwendungen jeweils (als institutionelle oder projektbezogene Zuwendung, durch Auftrag, mittels Rahmenvertrag, über Kaskadenfinanzierung usw.)?

1dWurden bei den projektbezogenen Förderungen Personalausgaben nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Nummer 1.3 übernommen, und wenn ja, bei welchen, und in welcher Höhe?

1eWurden alle bewilligten Mittel ausgezahlt, und wenn nein, welche wurden zurückgehalten, und warum?

1fWurden ausgezahlte Mittel zurückgefordert, und wenn ja, welche, und warum?

1gWie viele dieser etwaig zurückgeforderten Mittel wurden von den Zuwendungsempfängern erstattet (bitte nach Jahr und Projektname aufschlüsseln, falls es sich um keine institutionelle Förderung handelt)?

1hWie hoch waren die Eigenmittel der Zuwendungsempfänger jeweils?

1iWurden alle Eigenmittelanteile von den Zuwendungsempfängern eingefordert, und wenn nein, welche, und warum?

1jWurden die Verwendungsnachweise innerhalb der sechsmonatigen Frist von den Zuwendungsempfängern vorgelegt, und enthielten sie jeweils einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis, der den geltenden Bestimmungen Genüge getan hat (vgl. ANBest-P Nummer 6 bzw. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) Nummer 7), und wenn nein, bei welchen Förderungen war dies nicht der Fall?

1kWurden aus den Zuwendungen auch die Personalausgaben bestritten, und wenn ja, wie hoch waren diese jeweils (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?

1lWelche Förderrichtlinien, Fördergrundsätze oder Förderkriterien galten jeweils?

Antwort

Die erbetenen Angaben zu den Fragen 1 bis 1l können der Tabelle in der Anlage 1* entnommen werden.

Ergänzend wird darauf verwiesen, dass Zuwendungen gemäß § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) nur für Zwecke bewilligt werden dürfen, an deren Erfüllung die öffentliche Hand ein erhebliches Interesse hat (Förderzweck). Zudem verbleiben etwaige Eigenmittel beim Zuwendungsempfänger.

AnlageAnlage 1 zu Frage 1 der Kleine Anfrage BT-Drucksache 21/2872 vom 20. November 2025

PDF-Seiten 7–8 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 1m Seite 2

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Organisationen, die sowohl Mitglied bei CLAIM als auch NDO sind, und wenn ja, welche?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt die CLAIM gGmbH über keine Mitgliedsorganisationen.

Frage 2 + 2a + 2b + 2c + 2d + 2e + 2f Seite 2

2Haben CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorganisationen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 EU-Fördermittel erhalten (bitte nach Jahr, EU-Programm oder EU-Fonds, Namen des Förderprojekts o. Ä., Zuwendungshöhe aufschlüsseln)?

2aHat die Bundesregierung Zuwendungen der EU an diese Organisationen weitergeleitet, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, EU-Programm oder EU-Fonds, Namen des Förderprojekts o. Ä., Zuwendungshöhe aufschlüsseln)?

2bHaben diese Organisationen EU-Fördermittel auf dem Wege der nationalen Kofinanzierung erhalten, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, EU-Programm oder EU-Fonds, Namen des Förderprojekts o. Ä., Höhe des EU- und des kofinanzierten Anteils)?

2cWurden alle bewilligten Mittel – ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – ausgezahlt, und wenn nein, welche wurden zurückgehalten, und warum?

2dWurden ausgezahlte Mittel – ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – zurückgefordert, und wenn ja, welche, und warum?

2eWie hoch waren die Eigenmittel der Zuwendungsempfänger – ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – jeweils?

2fWurden alle Eigenmittelanteile von den Zuwendungsempfängern – ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – eingefordert, und wenn nein, welche nicht, und warum nicht?

Antwort

Die Fragen 2 bis 2f werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung hat weder Zuwendungen der Europäischen Union (EU) an diese Organisationen weitergeleitet noch Projekte aus EU-Mitteln kofinanziert. Die Antwort zu den Fragen 2c bis 2f entfällt entsprechend.

Frage 3 Seite 3

Haben CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorganisationen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Fördermittel der Länder oder ihrer Kommunen unmittelbar oder mittelbar erhalten, und wenn ja, welche (bitte nach Land bzw. Kommune, Jahr, Name des Förderprojekts o. Ä., Förderhöhe aufschlüsseln)?

Antwort

Fragen zu Fördermitteln der Länder und Kommunen liegen nicht in der Zuständigkeit der Bundesregierung.

Frage 4 Seite 3

Haben CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorganisationen – ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – seit 2015 Fördermittel von Bundesstiftungen, Länderstiftungen oder privaten Stiftungen erhalten, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, Stiftung, Name des Förderprojekts o. Ä., Förderhöhe aufschlüsseln)?

Antwort

Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage 5 Seite 3

Wurden bei den in den Fragen 1, 2 und 4 erfragten Förderungen Zuwendungsbescheide nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO), dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), ANBest-P, ANBest-I oder weiteren einschlägigen Vorschriften oder Bestimmungen mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, widerrufen oder sonst wie unwirksam, und wenn ja, welche?

Antwort

Nein.

Frage 6 Seite 3

Gab es unter den in den Fragen 1 bis 4 erfragten Förderungen solche, die vom Bundesrechnungshof (vgl. §§ 91, 100 BHO) oder nach Kenntnis der Bundesregierung von Landesrechnungshöfen auf ihre Verwendung überprüft wurden, und wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis?

Antwort

Der Bundesrechnungshof ist gemäß Artikel 114 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) und § 1 des Gesetzes über den Bundesrechnungshof ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle. Soweit Detailinformationen ausschließlich in der Zuständigkeit des Bundesrechnungshofs liegen, verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse.

Zu Prüfungen der Landesrechnungshöfe liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage 7 Seite 4

Hat die Bundesregierung vor oder während ihrer Förderungen CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorganisationen auf deren Verfassungstreue, Akzeptanz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) und parteipolitische Neutralität überprüft, wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Träger aller geförderten Maßnahmen müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und haben eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten. Andernfalls ist eine Förderung ausgeschlossen. Näheres regeln die Förderrichtlinien und der jeweilige Zuwendungsbescheid.

Die genannten Träger wurden im Rahmen des sogenanntes Haber-Verfahrens unter Einbeziehung des Bundesamtes für Verfassungsschutz überprüft.

Frage 8 Seite 4

Welche Projekte in den sogenannten Themenfeldern Islamfeindlichkeit, Antidiskriminierung, Demokratieförderung und politische Jugendbildung wurden seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung zugleich aus Bundesmitteln und von privaten Stiftungen gefördert (bitte nach Projektbeginn, Projektdauer, privater und Bundesförderhöhe aufschlüsseln)?

Antwort

Die erbetenen Informationen werden von der Bundesregierung nicht zentral erhoben.

Frage 9 Seite 4

Wurden Bundesmittel seit 2015 für die Einrichtung oder den Betrieb von Meldestellen zu sogenanntem antimuslimischem Rassismus aufgewendet, und wenn ja, für welche (bitte nach Jahr, Namen, Träger, Summe aufschlüsseln)?

Antwort

„Zentrale Dokumentations- und Informationsstelle antimuslimischer Rassismus", umgesetzt durch die CLAIM gGmbH, vormals Teilseiend e. V. Laufzeit: 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2025, Fördersumme: 433 000 Euro.

Zudem wurden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem zivilgesellschaftlichen Monitoring von antimuslimischem Rassismus (u. a. Lagebild antimuslimischer Rassismus) als Teilmaßnahmen in den Projekten „Kompetenznetzwerk Islam- und Muslimfeindlichkeit“ des Zuwendungsempfängers Teilseiend e. V. (2021-2024) sowie „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur im Praxisfeld Rassismus“ des Zuwendungsempfängers Claim gGmbH gefördert (vgl. Tabelle in der Anlage 1*).

Frage 10 Seite 4

Besitzt die Bundesregierung Kenntnis über abgestimmte Kommunikationsstrategien zwischen staatlich geförderten sogenannten Nichtregierungsorganisationen und öffentlich-rechtlichen Medienanstalten, und wenn ja, welche?

Antwort

Nein.

Frage 11 Seite 5

Hat die Bundesregierung Maßnahmen durchgeführt, um sicherzustellen, dass Bundesförderungen nicht in die Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) eingreifen und keine staatlich geförderte einseitige Beeinflussung medialer Diskurse bewirken, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Bundesregierung ist nicht befugt, Zuwendungsempfängern in Hinblick auf die freie Meinungs- und Presseäußerung Vorgaben zu machen. Verlautbarungen jenseits der konkreten staatlich geförderten Projektumsetzung sind Ausdruck einer Grundrechtsausübung, die die vollziehende Gewalt zu gewährleisten, nicht zu beschneiden hat (Artikel 1 Absatz 3 GG).

Zuwendungen erfolgen zweckgebunden (§ 23 BHO in Verbindung mit § 44 Absatz 1 BHO). Erhaltene Bundesmittel dürfen ausschließlich zur Erreichung des Verwendungszwecks genutzt werden.

Frage 12 + 12a + 12b + 12c Seite 5

12Hat die Bundesregierung weitere Modellprojekte nach dem Vorbild etablierter Institutionen (z. B. „christliche Akademien politischer Bildung“) im islamischen oder postmigrantischen Kontext seit 2015 gefördert, und wenn ja, welche (bitte nach Namen des Förderprojekts, Förderzeitraum, Bundesministerium oder nachgeordneter Behörde, Zuwendungshöhe aufschlüsseln)?

12aSind geförderte Organisationen im Lobbyregister des Bundes oder der EU erfasst, und wenn ja, welche?

12bHaben geförderte Organisationen politische Beratungsleistungen für Bundesministerien oder nachgeordnete Behörden vor, während oder nach dem Förderzeitraum erbracht, und wenn ja, welche Leistungen (bitte erläutern)?

12cHaben nach Kenntnis der Bundesregierung ehemalige Regierungsbeamte oder Regierungsangestellte in den letzten fünf Jahren Funktionen in diesen Organisationen übernommen, und wenn ja, wie viele in welchen?

Antwort

Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet.

Zuwendungen im Sinne der Fragestellung erfolgten nicht.

Frage 13 Seite 5

Überprüft die Bundesregierung die Internetauftritte geförderter Organisationen auf deren Einhaltung der Impressumspflicht und einschlägiger Datenschutzbestimmungen, und wenn nein, warum findet keine Überprüfung statt?

Antwort

Die Bundesregierung ist für Überprüfungen im Sinne der Fragestellung nicht zuständig.

Frage 14 Seite 5

Überprüft die Bundesregierung die Projektträger bei Projekten mit Minderjährigen, ob Einwilligungs‑ oder Schutzkonzepte vorgelegt wurden, und wenn nein, warum findet keine Überprüfung statt?

Antwort

Ob Prüfungsmaßnahmen, die über die in der Verwaltungsvorschrift zu § 44 BHO allgemein geregelten hinausgehen, für erforderlich gehalten werden, wird von den Bewilligungsbehörden gegebenenfalls auf der Grundlage etwaiger Förderrichtlinien projektspezifisch und im Einzelfall entschieden. Da Informationen zu derartigen Entscheidungen nicht zentral erfasst werden, ist eine übergreifende Auswertung und daher auch eine generelle Beantwortung der Frage nicht möglich.

Bei Förderungen auf Basis der Kinder- und Jugendhilfe gilt, dass die Verpflichtung der öffentlichen Träger zur Implementierung von Schutzkonzepten in § 79a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) über die Finanzierungsregelungen in den §§ 74 und 78b SGB VIII sowie über die entsprechenden Zuwendungsregelungen auch an die öffentlich finanzierten freien Träger weitergegeben wird.

Frage 15 Seite 6

Plant die Bundesregierung, eine Gesamtliste aller Bundesförderungen seit 2015 inklusive relevanter Anlagen wie Bescheide, Verträge und Prüfberichte soweit rechtlich zulässig an zentraler Stelle zu veröffentlichen, und wenn nein, welche Schwierigkeiten hat die Bundesregierung mit dem Konzept hinreichender Transparenz angesichts des erheblichen Bundesinteresses, das diesen Projekten innewohnen sollte?

Antwort

Nach dem Ressortprinzip obliegt die Entscheidung über die Veröffentlichung von Förderentscheidungen den fördernden Bundesministerien. Informationen zu den im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Projekten werden beispielsweise auf der Programmwebsite zur Verfügung gestellt.