Zur Entwicklung linker Gewalt und linken Extremismus im Jahr 2024

Drucksache 21/282Antwortauf die Kleine Anfrage 21/13026.05.202514 Seiten17 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernInnere Sicherheit
Frage 1 Seite 1

Wie hat sich das politisch motivierte Gesamtstraftatenaufkommen des Phänomenbereichs Politisch motivierte Kriminalität-links (PMK-links) im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr 2023 entwickelt?

Antwort

Die Fallzahlen der politisch motivierten Straftaten im Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität links (PHB PMK -links-) sind im Vergleich zum Jahr 2023 im Jahr 2024 von 7 777 Delikten auf 9 971 Delikte gestiegen, dies entspricht einem Anstieg um 28,21 Prozent.

Frage 2 Seite 1

Wie haben sich die Propagandadelikte, Beleidigungen und Volksverhetzungen jeweils im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität-links im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr 2023 entwickelt?

Antwort

Propagandadelikte stiegen bei vergleichsweise geringen Fallzahlen von 117 auf 234 Delikte um 100 Prozent.

Beleidigungen nahmen von 683 Delikten im Jahr 2023 um 81,84 Prozent auf 1 242 Delikte im Jahr 2024 zu.

Volksverhetzungen nahmen von 42 Delikten im Jahr 2023 auf 57 Delikte im Jahr 2024 zu, was einer Zunahme von 35,71 Prozent entspricht.

Frage 3 Seite 2

Wie haben sich die politisch motivierten Gewalttaten des Phänomenbereichs PMK-links im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr 2023 entwickelt (bitte nach den entsprechenden Untergruppen der Gewaltkriminalität aufschlüsseln)?

Antwort

Politisch motivierte Gewalttaten PMK -links- nahmen 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 16,81 Prozent ab (2023: 916; 2024: 762).

Aufschlüsselung nach Delikten:

Tabelle auf Seite 2 · 14 Zeilen × 3 Spalten
20242023
Tötungsdelikte03
Tötungsdelikte vollendet00
Tötungsdelikte Versuch03
Körperverletzungen318374
Brandstiftungen89117
Sprengstoffdelikte62
Landfriedensbruch7576
Gef. Eingriff1679
Freiheitsberaubung00
Raub127
Erpressung20
Widerstandsdelikte244258
Sexualdelikte00
Summe Gewaltdelikte762916
Frage 4 Seite 2

Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 3 erfragten Fälle von Gewalttaten auf die einzelnen Bundesländer in den jeweils erfragten Jahren?

Antwort

2023

Tabelle auf Seite 2 · 13 Zeilen × 17 Spalten
BBBEBWBYHBHEHHMVNINWRPSHSLSNSTTH
Tötungsdelikte0000000000000300
Tötungsdelikte vollendet0000000000000000
Tötungsdelikte Versuch0000000000000300
Körperverletzungen531163237621614526174820
Brandstiftungen12342943802180202012
Sprengstoffdelikte0000000001000100
Landfriedensbruch0111110803140003601
Gef. Eingriff2120348037240121210
Freiheitsberaubung0000000000000000
Raub0002000020000210
Erpressung0000000000000000
Widerstandsdelikte3402215492925720305121
Sexualdelikte0000000000000000

2024

Tabelle auf Seite 3 · 13 Zeilen × 17 Spalten
BBBEBWBYHBHEHHMVNINWRPSHSLSNSTTH
Tötungsdelikte0000000000000000
Tötungsdelikte vollendet0000000000000000
Tötungsdelikte Versuch0000000000000000
Körperverletzungen18262020668951433114491628
Brandstiftungen3253106353361301170
Sprengstoffdelikte0101002000000200
Landfriedensbruch1122502032146101602
Gef. Eingriff1200010032020311
Freiheitsberaubung0000000000000000
Raub0011000112000501
Erpressung0000000000000101
Widerstandsdelikte185713929114492701102329
Sexualdelikte0000000000000000
Frage 5 Seite 3

Was waren die fünf häufigsten Angriffsziele im Rahmen der inr Frage 3 erfragten Gewalttaten und Jahre (bitte in absoluten Zahlen aufschlüsseln)?

Antwort

Die nachstehenden Angaben beziehen sich auf die im KPMD-PMK unter dem im entsprechenden Oberbegriff und Unterthema genannten Angriffsziele. Dabei sind Mehrfachnennungen bzw. -erfassungen möglich.

Die fünf am häufigsten von Gewaltdelikten der PMK -links- betroffenen Angriffsziele waren:

2023:

Person: 710

Polizeiangehörige: 514

Staat: 310

Handel/Wirtschaft: 106

Sonstige Fahrzeuge: 99

2024:

Person: 652

Polizeiangehörige: 353

AfD: 135

Staat: 125

Parteirepräsentant/-mitglied: 93

Frage 6 Seite 4

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Fälle Politisch motivierter Kriminalität-links im Jahr 2024 sowie im Vorjahr 2023 verletzt oder getötet?

Antwort

Im Jahr 2024 wurden 377 (2023: 327) Personen durch linksmotivierte Gewalt gesundheitlich geschädigt. In beiden Jahren wurden keine Personen durch linke Gewaltdelikte getötet.

Frage 7 Seite 4

Wie viele Straftaten im Bereich der politischen Konfrontation mit den Unterthemen „Polizei“ und „gegen rechts“ sind dem Phänomenbereich PMK-links für das Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr 2023 zurechenbar (bitte bei Gewalttaten nach den einzelnen Deliktsgruppen aufschlüsseln)?

Antwort

Für das Jahr 2023 sind insgesamt 1 582 Straftaten im Unterthema „Polizei“ dem PHB PMK -links- zuzuordnen. Davon sind 552 Gewaltdelikte, die sich wie folgt aufschlüsseln (einschließlich Versuch):

Tötungsdelikte 2

Körperverletzungen 213

Brandstiftungen 27

Sprengstoffdelikte 0

Landfriedensbruch 64

Gefährlicher Eingriff 11

Freiheitsberaubung 0

Raub/Erpressung 0

Widerstandsdelikte 235

Sexualdelikte 0.

Für das Jahr 2024 sind insgesamt 1 224 Straftaten im Unterthema „Polizei“ dem PHB PMK -links- zuzuordnen. Davon sind 359 Gewaltdelikte, die sich wie folgt aufschlüsseln:

Tötungsdelikte 0

Körperverletzungen 64

Brandstiftungen 7

Sprengstoffdelikte 4

Landfriedensbruch 53

Gefährlicher Eingriff 0

Freiheitsberaubung 0

Raub/Erpressung 0

Widerstandsdelikte 231

Sexualdelikte 0.

Für das Jahr 2023 sind insgesamt 2 964 Straftaten im Unterthema „gegen rechts“ dem PHB PMK -links- zuzuordnen. Davon sind 249 Gewaltdelikte, die sich wie folgt aufschlüsseln:

Tötungsdelikte 3

Körperverletzungen 153 Brandstiftungen 19

Sprengstoffdelikte 1

Landfriedensbruch 26

Gefährlicher Eingriff 4

Freiheitsberaubung 0

Raub/Erpressung 7

Widerstandsdelikte 36

Sexualdelikte 0.

Für das Jahr 2024 sind insgesamt 6 788 Straftaten im Unterthema „gegen rechts“ dem PHB PMK -links- zuzuordnen. Davon sind 416 Gewaltdelikte, die sich wie folgt aufschlüsseln:

Tötungsdelikte 0

Körperverletzungen 238

Brandstiftungen 34

Sprengstoffdelikte 1

Landfriedensbruch 34

Gefährlicher Eingriff 4

Freiheitsberaubung 0

Raub/Erpressung 14

Widerstandsdelikte 91

Sexualdelikte 0.

Frage 8 Seite 5

Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Fällen in Frage 3 ermittelt, gegen wie viele davon wurde ein Haftbefehl erlassen, und wie hoch war die Aufklärungsquote im Hinblick auf Frage 3?

Antwort

Über den KPMD-PMK erhält das Bundeskriminalamt (BKA) von den Landeskriminalämtern nur in wenigen Fällen Kenntnis über das Erlassen von Haftbefehlen gegen Tatverdächtige. Insoweit sind die Angaben nur von geringer Aussagekraft.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 2 950 Tatverdächtige von Gewaltstraftaten, die dem PHB PMK -links- zuzuordnen sind, gemeldet. Dabei wurden in vier Fällen Haftbefehle erlassen.

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 727 Tatverdächtige von Gewaltstraftaten, die dem PHB PMK -links- zuzuordnen sind, gemeldet. Dabei wurden keine Fälle gemeldet, in denen ein Haftbefehl erlassen wurde.

Die Aufklärungsquote lag bei den Gewaltdelikten PMK -links- im Jahr 2023 bei 44,43 Prozent. Im Jahr 2024 lag diese bei 50,26 Prozent. Gemäß den Regularien des KPMD-PMK handelt es sich um einen aufgeklärten Fall, wenn die Tat nach dem (kriminal-)polizeilichen Ermittlungsergebnis von mindestens einem namentlich bekannten oder auf frischer Tat angetroffenen Tatverdächtigen begangen wurde.

Frage 9 Seite 6

Wie haben sich antisemitische Straftaten im Jahr 2024 im Bereich PMKlinks im Vergleich zum Jahr 2023 entwickelt (bitte auch nach Deliktsgruppen aufschlüsseln), und was waren die fünf häufigsten Angriffsziele in absoluten Zahlen?

Antwort

Bei geringen Gesamtfallzahlen stiegen antisemitische Straftaten im PHB PMK -links- von 40 Delikten im Jahr 2023 auf 109 Delikte im Jahr 2024.

Nachstehend die Aufschlüsselung nach Deliktskategorien und Jahr.

2023:

Tötungsdelikte 0

Körperverletzungen 0

Brandstiftungen 0

Sprengstoffdelikte 0

Landfriedensbruch 0

Gefährlicher Eingriff 0

Freiheitsberaubung 0

Raub/Erpressung 0

Widerstandsdelikte 1

Sexualdelikte 0

Sachbeschädigungen 17

Nötigung/Bedrohung 0

Propagandadelikte 5

Störung der Totenruhe 0

Volksverhetzung 9

Verstoß gegen VersG 0

Verstoß gegen WaffG 0

Andere Straftaten 8

2024:

Tötungsdelikte 0

Körperverletzungen 1

Brandstiftungen 0

Sprengstoffdelikte 0

Landfriedensbruch 2

Gefährlicher Eingriff 0

Freiheitsberaubung 0

Raub/Erpressung 0

Widerstandsdelikte 3

Sexualdelikte 0

Sachbeschädigungen 42

Nötigung/Bedrohung 2

Propagandadelikte 19 Störung der Totenruhe 0

Volksverhetzung 19

Verstoß gegen VersG 1

Verstoß gegen WaffG 0

Andere Straftaten 20

Die fünf häufigsten Angriffsziele im Unterthema waren:

2023:

Person: 26

Religiöser Repräsentant: 25

Religionsgemeinschaft: 14

Staat: 5

Medien, Polizeiangehöriger: 2

2024:

Person: 88

Religiöser Repräsentant: 81

Religionsgemeinschaft: 26

Polizeiangehöriger: 13

Staat: 8

Frage 10 Seite 7

Auf welche Bundesländer verteilen sich diese antisemitischen Straftaten der jeweiligen Jahre (vgl. Frage 9)?

Antwort

2023:

Tabelle auf Seite 7 · 11 Zeilen × 17 Spalten
BBBEBWBYHBHEHHMVNINWRPSHSLSNSTTH
Tötungsdelikte0000000000000000
Tötungsdelikte vollendet0000000000000000
Tötungsdelikte Versuch0000000000000000
Körperverletzungen0000000000000000
Brandstiftungen0000000000000000
Sprengstoffdelikte0000000000000000
Landfriedensbruch0000000000000000
Gefährlicher Eingriff0000000000000000
Freiheitsberaubung0000000000000000
Raub0000000000000000
Erpressung0000000000000000
Tabelle auf Seite 8 · 10 Zeilen × 17 Spalten
BBBEBWBYHBHEHHMVNINWRPSHSLSNSTTH
Widerstandsdelikte0100000000000000
Sexualdelikte0000000000000000
Sachbeschädigungen1273100100000101
Nötigung/ Bedrohung0000000000000000
Propagandadelikte0211001000000000
Störung der Totenruhe0000000000000000
Volksverhetzung0302001001000101
Verstoß gegen VersG0000000000000000
Verstoß gegen WaffG0000000000000000
Andere Straftaten0111101000000300

2024

Tabelle auf Seite 8, 9 · 21 Zeilen × 17 Spalten
BBBEBWBYHBHEHHMVNINWRPSHSLSNSTTH
Tötungsdelikte0000000000000000
Tötungsdelikte vollendet0000000000000000
Tötungsdelikte Versuch0000000000000000
Körperverletzungen0100000000000000
Brandstiftungen0000000000000000
Sprengstoffdelikte0000000000000000
Landfriedensbruch0200000000000000
Gefährlicher Eingriff0000000000000000
Freiheitsberaubung0000000000000000
Raub0000000000000000
Erpressung0000000000000000
Widerstandsdelikte0300000000000000
Sexualdelikte0000000000000000
Sachbeschädigungen0874035206000700
Nötigung/ Bedrohung0010001000000000
Propagandadelikte11041011010000000
Störung der Totenruhe0000000000000000
Volksverhetzung2303101005110011
Verstoß gegen VersG0010000000000000
Verstoß gegen WaffG0000000000000000
Andere Straftaten0504001115000210
Frage 11 Seite 9

Wie viele Sachverhalte im Phänomenbereich PMK-links wurden im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr 2023 thematisiert (bitte nach Angriffsziel oder geplantem Angriffsziel, Anzahl der Täter sowie Organisation bzw. Gruppierung aufschlüsseln)?

Antwort

Insgesamt wurden im Jahr 2024 301 (2023: 515) Sachverhalte im GETZ-L thematisiert.

Mit Angriffsziel Personen wurden 22 Sachverhalte mit sechs Tatverdächtigen (2023: 28/6 TV) thematisiert.

Mit Angriffsziel Gebäude wurden 30 Sachverhalte mit fünf Tatverdächtigen (2023: 42, davon ein SV mit acht Tatverdächtigen) thematisiert.

Mit Angriffsziel Kfz wurden 63 Sachverhalte mit neun Tatverdächtigen (2023: 65/2 TV) thematisiert.

Mit Angriffsziel Infrastruktur wurden 15 Sachverhalte mit 0 Tatverdächtigen (2023: 27/2 TV).

Mit Angriffsziel Sachen wurden 16 Sachverhalte, davon ein SV mit vier Tatverdächtigen (2023: 17/0 TV) thematisiert.

Ein thematisierter Sachverhalt kann auch mehrere Angriffsziele beinhalten. Genauso kann der gleiche Sachverhalt mehrmals im GETZ-L angesprochen/ergänzt worden sein. Grundsätzlich wird der Sachverhalt in diesem Falle nur einmal gezählt. Nicht allen im GETZ-L angesprochenen Themen liegen Sachverhalte zu Grunde, die gemäß der vorliegenden Fragestellung eingeordnet werden können.

Nach sorgfältiger Abwägung des staatlichen Geheimhaltungsinteresses mit den parlamentarischen Auskunftsansprüchen ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass über diese Angaben hinaus die vom Fragesteller begehrte Aufschlüsselung nach Organisation bzw. Gruppierung aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann. Kenntnisstände, Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile der Sicherheitsbehörden sind im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig. Eine Veröffentlichung der erbetenen Daten ließe Rückschlüsse auf aktuelle Aufklärungsschwerpunkte und die Erkenntnislage zu.

Eine Verschlusssachen-(VS-)Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts ihrer kritischen Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der involvierten Sicherheitsbehörden ebenfalls nicht in Betracht. Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens konkreter Gruppierungen in Verbindung mit den in dieser Antwort erfolgten Angaben der Bundesregierung zur Anzahl der thematisierten Sachverhalte, der jeweiligen Angriffsziele sowie der Anzahl etwaiger Tatverdächtigen würden konkrete Rückschlüsse auf im GETZ-L besprochene Themen und Personen ermöglichen und sind nicht hinnehmbar. Damit wären weitergehende konkrete Rückschlüsse auf den jeweiligen Aufklärungsbedarf, den einzelnen Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise der Nachrichtendienste nicht auszuschließen. Dies könnte die Entwicklung entsprechender Abwehrstrategien erleichtern. Die erbetenen Informationen berühren derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht ausnahmsweise überwiegt.

Frage 12 Seite 10

Wie haben sich sogenannte Hasspostings im Phänomenbereich PMKlinks im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr 2023 entwickelt?

Antwort

Die Zahl sogenannter Hasspostings im PHB PMK -links- hat sich von 321 Delikten im Jahr 2023 auf 871 Delikte im Jahr 2024 erhöht.

Frage 13 Seite 10

Wie viele nichtvollstreckte Haftbefehle lagen zu den Stichtagen 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2024 in Bezug auf Linksextremisten vor beziehungsweise wie viele Personen waren davon insgesamt umfasst, und bei wie vielen lag dabei jeweils ein Terrorismusverdacht oder der Verdacht eines Gewaltdeliktes zugrunde?

Antwort

Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder setzen sich intensiv mit dem als besonders relevant einzustufenden Personenpotential im Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) auseinander. Das BKA führt seit 2012 halbjährlich jeweils zum Stichtag 30. März und 30. September eine Erhebung aller offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter durch. Die erhobenen Haftbefehle werden u. a. anhand des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts priorisiert.

Priorität 1: Terrorismusdelikte

Priorität 2: Gewaltdelikte (mit oder ohne PMK-Bezug)

Priorität 3: Sonstige Delikte (mit oder ohne PMK-Bezug)

Bei den Ergebnissen der Erhebung ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben. Haftbefehle ausländischer Behörden werden bei der personenbezogenen Auswertung u. a. bezüglich der Deliktsqualität nicht berücksichtigt, sodass sich die nachfolgend dargestellten Zahlen auf nationale Fahndungen deutscher Behörden beziehen.

Zum Stichtag 29. September 2023 waren im PHB PMK -links- 121 nationale Fahndungen deutscher Behörden mit dem Ziel der Festnahme von 94 Personen in den polizeilichen Informationssystemen verzeichnet. Acht Haftbefehlen lagen Terrorismusdelikte zugrunde. 40 Haftbefehlen lag ein Gewaltdelikt zugrunde.

Zum Stichtag 30. September 2024 waren im PHB PMK -links- 98 nationale Fahndungen deutscher Behörden mit dem Ziel der Festnahme von 81 Personen in den polizeilichen Informationssystemen verzeichnet. Vier Haftbefehlen lagen Terrorismusdelikte zugrunde. 28 Haftbefehlen lag ein Gewaltdelikt zugrunde.

Frage 14 Seite 11

Wie viele der gesuchten Personen hielten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zu den jeweiligen Stichtagen (vgl. Frage 13) mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele von ihnen haben eine deutsche Staatsangehörigkeit (bitte jeweiliges Aufenthaltsland angeben)?

Antwort

Zum Erhebungsstichtag 29. September 2023 bestand zu acht Personen, die sich gemäß Mitteilung der jeweiligen datenbesitzenden Dienststellen mutmaßlich im Ausland aufhalten, mindestens ein offener Haftbefehl. Von diesen Personen besaß eine die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Person kann mehrere Staatsangehörigkeiten haben. Gemäß Einschätzung der datenbesitzenden Stellen hielten sich diese Personen zum Erhebungsstichtag in folgenden Staaten auf:

Venezuela: zwei Personen

Österreich: eine Person

Türkei: eine Person

Frankreich: eine Person

Schweden: eine Person

Afghanistan: eine Person

Usbekistan: eine Person.

Zum Erhebungsstichtag 30. September 2024 bestand zu sechs Personen, die sich gemäß Mitteilung der jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten, ein offener Haftbefehl. Von diesen Personen besaß eine die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Person kann mehrere Staatsangehörigkeiten haben.

Dänemark: eine Person

Österreich: eine Person

Polen: eine Person

Rumänien: eine Person

Schweden: eine Person

Türkei: eine Person.

Frage 15 Seite 11

Wie viele Personen sind in der Gewalttäterdatei „links“ zu den Stichtagen in Frage 13 erfasst?

Antwort

Am 1. Januar 2024 waren insgesamt 825 Personen in der Gewalttäterdatei Links (Gefahrenabwehr) erfasst. Mit Stand 1. Januar 2025 waren es 571 Personen.

Frage 16 Seite 11

Wie viele Personen sind im Vergleich der Jahre 2024 und 2023 als Gefährder oder Relevante Personen eingestuft?

Antwort

Mit Stichtag 2. Januar 2024 waren für den PHB PMK -links- neun Personen als Gefährder und 75 Personen als Relevante Personen eingestuft.

Mit Stichtag 2. Januar 2025 waren für den PHB PMK -links- zwölf Personen als Gefährder und 64 Personen als Relevante Personen eingestuft.

Frage 17 Seite 12

Welche aktuellen Entwicklungstendenzen, insbesondere zur Bereitschaft der Gewaltanwendung und hinsichtlich der Verfestigung extremistischer Organisationsstrukturen (z. B. bezüglich der „Antifa-Süd“, www.tagessc hau.de/investigativ/ndr-wdr/linksextremisten-untergrund-100.html), stellt die Bundesregierung anhand der Lagebilder der Polizei- und Sicherheitsbehörden im Hinblick auf den Linksextremismus fest (bitte dabei auch auf folgende Entwicklungen eingehen: www.tagesschau.de/inland/prozes sbeginn-ex-raf-terroristin-klette-100.html; www.tagesschau.de/investigat iv/ndr-wdr/linksextremistin-justiz-thueringen-100.html)?

Antwort

Die vom Linksextremismus ausgehenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sind weiterhin hoch. Linksextremisten verüben in Deutschland nahezu täglich Straf- und Gewalttaten. Besonders im „antifaschistischen Kampf“, aber auch im Vorgehen gegen die Polizei weist linksextremistische Gewalt eine hohe Brutalität auf, verbunden mit einer äußerst gezielten und professionellen Umsetzung. Diverse Taten zeigen, dass Linksextremisten auch potenziell tödliche Verletzungen in Kauf nehmen. Trotz der zum Teil brutalen und hemmungslosen Gewaltausübung ist die Solidarität der Szene mit linksextremistischen Gewalttätern ungebrochen.

Die linksextremistische Szene zeigte sich bundesweit auch mit Daniela Klette solidarisch, die am 26. Februar 2024 in Berlin festgenommen wurde. Sie gehörte mutmaßlich zur Kommandoebene der dritten Generation der ehemaligen linksterroristischen „Rote Armee Fraktion“ (RAF) und wurde darüber hinaus auch wegen gewaltsamer Überfälle auf Geldtransporte und Supermärkte gesucht. Linksextremisten werfen den Sicherheitsbehörden unter anderem „Verfolgungswut“ vor und verklären Klette, Garweg und Staub als „politische Gefangene“ beziehungsweise „Verfolgte“.

Zwischen Dezember 2023 und November 2024 wurden drei Linksextremisten sowie eine Linksextremistin festgenommen, die mutmaßlich zum Umfeld des gewalttätigen Netz-werks „Antifa-Ost“ gehören. Den Personen wird die Beteiligung an linksextremistisch motivierten Gewalttaten gegen von ihnen als Rechtsextremisten ausgemachte Personen und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft hat die Linksextremistin zudem wegen versuchten Mordes angeklagt. Ein weiterer deutscher Linksextremist aus dem Netzwerk „Antifa-Ost“ wurde im Januar 2024 in Ungarn zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.

Am 20. Januar 2025 stellten sich vier Linksextremistinnen und drei Linksextremisten, die nach den Angriffen in Budapest untergetaucht waren und mit nationalem und internationalem Haftbefehl gesucht wurden. Eine weitere wegen des gleichen Tatvorwurfs gesuchte Linksextremistin stellte sich am 20. März 2025. Gegen alle wurde Untersuchungshaft angeordnet. Eine letzte in diesem Zusammenhang gesuchte Person bleibt weiterhin flüchtig.

Das Netzwerk dürfte durch die Festnahmen und Selbststellungen deutlich geschwächt sein. Dennoch sind den verbleibenden Akteuren wie auch Nachahmern aus der Szene solche Taten weiterhin zuzutrauen.

Eine weitere Entwicklung im gewaltorientierten Linksextremismus ist die „Antifaschistische Aktion Süd“ (Antifa Süd), die über feste Strukturen und Mitgliedsgruppen verfügt und als Fernziel die Etablierung einer bundesweiten „Antifa“ anstrebt. Damit grenzt sie sich deutlich von anderen „Antifa“-Strukturen ab, die bisher eher als Kleingruppen oder in Netzwerkstrukturen agieren. Der formale Zusammenschluss kann als eine neue Form der Bündelung „antifaschistisch“ motivierter Akteure betrachtet werden und birgt ein weiteres Eskalationspotenzial.

Darüber hinaus verursachen Linksextremisten durch Sabotagehandlungen, Sachbeschädigungen und Brandstiftungen jährlich Sachschäden in teils mehrstelliger Millionenhöhe und schaden dem Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland. Angriffe auf Infrastrukturen, Kritische oder sonstige, treffen nicht nur Unternehmen. Zunehmend ist auch die Bevölkerung von Ausfällen und Beeinträchtigungen der Energie- und Telekommunikationsinfrastruktur oder des öffentlichen Personenverkehrs betroffen, die durch linksextremistische Anschläge verursacht werden.