Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit der Verabschiedung der Leitlinien der Bundesregierung zum Indo-Pazifik im Jahr 2020 zeigt sich die deutsche Außenpolitik in dieser Region zunehmend durch verstärkte militärische Präsenz. Nach der siebenmonatigen Entsendung der Fregatte „Bayern“ im Jahr 2021/2022 wurde im Jahr 2024 die Fregatte „Baden-Württemberg“ für insgesamt sieben Monate in die Region entsandt. Im Rahmen des bislang größten und komplexesten „Indo-Pacific Deployments“ nahm sie an mehreren multinationalen Militärmanövern teil (vgl. www.bmvg.de/de/aktuelles/indo-pacific-deployment-dieses-jahr-abgeschlosse n-5866622).
Angesichts der begrenzten Ressourcen der Deutschen Marine stellt sich den Fragestellern die Frage, ob diese Entsendung tatsächlich einen sicherheitspolitischen Mehrwert bietet. Die Bundesregierung hat die Unterstützung der Fregatte „Bayern“ bei der Überwachung der UN-Sanktionen gegen Nordkorea wiederholt als Beitrag zur regelbasierten Ordnung dargestellt (www.auswaerti ges-amt.de/resource/blob/2677458/949b428b80c94b46e906a115ab90b519/24 0925-llip-fortschrittsbericht-pdf-data.pdf, S. 8). Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine direkte Beteiligung an der UN-Mission, sondern lediglich um eine „Unterstützungsleistung durch Weitergabe bestimmter Lagebildinformationen“ (vgl. www.swp-berlin.org/10.18449/2022A22/). Laut der SWP(Stiftung Wissenschaft und Politik)-Analyse hat die Fregatte „Bayern“ während ihrer Mission „kaum Daten für die VN-Mission“ gesammelt. Der Beitrag Deutschlands wird darin vielmehr als „eine öffentlichkeitswirksame Geste mit geringem operativem Mehrwert“ dargestellt (www.swp-berlin.org/publications/pro ducts/aktuell/2022A22_Fregatte_Bayern_Web.pdf, S. 4).
Trotz bestehender struktureller Defizite bei Personal und Ausrüstung betont die Bundesregierung weiterhin, dass sie Partnerstaaten in der Region im Bereich der maritimen Sicherheit „unterstützen und ertüchtigen“ werde (vgl. Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Leitlinien der Bundesregierung zum Indo-Pazifik für das Jahr 2024, S. 4, abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/re source/blob/2677458/949b428b80c94b46e906a115ab90b519/240925-llip-fort schrittsbericht-pdf-data.pdf). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, welche konkreten Auswirkungen diese auch nach ihrer Ansicht symbolpolitisch motivierten Einsätze auf die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr haben.
1Welche außen- und sicherheitspolitischen Schwerpunkte verfolgt die Bundesregierung seit Amtsantritt im Rahmen ihrer Indo-Pazifik-Strategie?
1aInwiefern unterscheiden sich diese Schwerpunkte von denen der Vorgängerregierung?
1bWelche konkreten Veränderungen ergeben sich dabei insbesondere im Hinblick auf militärische Präsenz, wirtschaftliche Zusammenarbeit und diplomatische Aktivitäten?
1cWelche messbaren Indikatoren verwendet die Bundesregierung, um den Erfolg der Indo-Pazifik-Leitlinien im sicherheitspolitischen Bereich zu bewerten?
Die Fragen 1 bis 1c werden zusammen beantwortet.
Die Indopazifik-Leitlinien von 2020 bleiben strategische Richtschnur für das Wirken der Bundesregierung in der Region. Als Antwort auf das sich wandelnde geopolitische Umfeld entwickelt die Bundesregierung ihre Indopazifik-Politik gleichzeitig stetig fort. Der Bundesaußenminister, Dr. Johann Wadephul, hat die Eckpfeiler der Indopazifik-Politik der aktuellen Bundesregierung in einer Grundsatzrede während seines Besuches in Jakarta am 20. August 2025 dargelegt, abrufbar unter www.diplo.de/2730664, insbesondere zu Fragen der Verwobenheit von Sicherheit, Freiheit und Wohlstand in Europa und im Indopazifik.
Plant die Bundesregierung, in den Jahren 2025 bis 2027 weitere Fregatten in den Indo-Pazifik zu entsenden oder sich an bilateralen oder multilateralen militärischen Übungen in der Region zu beteiligen?
Die Bundesregierung hat im Jahr 2025 keine Fregatte in den Indopazifik entsendet. Für das Jahr 2026 ist keine Entsendung einer Fregatte in den Indopazifik geplant. Über die Entsendung einer Fregatte im Jahr 2027 ist noch keine Entscheidung getroffen. Die Bundeswehr führt ihre Beteiligungen an bilateralen und multilateralen militärischen Übungen im Indopazifik in 2026 und 2027 fort.
Findet die erste gemeinsame Übung von Bodentruppen mit Japan im Jahr 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung wie geplant statt, und wenn ja, welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dieser Übung, und in welchen Einzelplänen und Titeln des Bundeshaushalts 2025 sind diese Ausgaben ausgewiesen?
Im Jahr 2025 findet keine gemeinsame Übung von Bodentruppen mit Japan statt.
Welche materiellen und personellen Kapazitäten der Deutschen Marine (z. B. Fregatten, Versorgungsschiffe, Luftfahrzeuge, Ausrüstungen) wurden seit 2022 jährlich für bilaterale und multilaterale Übungen, Hafenbesuche und sonstige maritime Aktivitäten im Indo-Pazifik eingesetzt, und unter welchen Titeln des Bundeshaushalts wurden die damit verbundenen Ausgaben jeweils veranschlagt?
Nach dem ersten „Indo-Pacific Deployment“ mit einer Fregatte der Marine im Jahr 2021/2022 fand 2024 ein weiteres deutsches „Indo-Pacific Deployment“ mit zwei Schiffen (Fregatte und Einsatzgruppenversorger) statt. Übungen werden grundsätzlich aus dem Kapitel 1403, Titelgruppe 02 Truppenübungen abgerechnet.
Welche materiellen und personellen Kapazitäten der Deutschen Marine wurden seit 2022 jährlich für Ausbildungsmaßnahmen im Inland, einschließlich der Gebiete an der Ostsee und der Nordsee, eingesetzt, und in welchem Umfang kamen dabei Schiffe, Luftfahrzeuge oder sonstige Großgeräte der Marine zum Einsatz, und gab es Einschränkungen bei diesen Ausbildungsmaßnahmen aufgrund von Auslandseinsätzen, insbesondere im Indo-Pazifik?
Alle nicht in Einsätzen oder Missionen gebundenen materiellen und personellen Kapazitäten nehmen zum Fähigkeitserhalt oder zum Nachweis der Einsatzbereitschaft regelmäßig an nationalen und multinationalen Ausbildungs- und Übungsvorhaben im In- und Ausland teil. Die Teilnahme von Soldatinnen und Soldaten an Übungen im Indopazifik hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf andere Übungsteilnahmen oder Einsatzbindungen.
Wie bewertet die Bundesregierung den operativen Mehrwert der Einsätze im Indo-Pazifik im Verhältnis zu den damit verbundenen Kosten und Kapazitätsbindungen?
Die „Indo-Pacific Deployments“ verdeutlichen sicherheits- und wirtschaftspolitische Kerninteressen Deutschlands in der Region und stärken verteidigungspolitische Beziehungen zu wichtigen Partnern. Eingebettet in die Leitlinien zum Indopazifik von 2020 untermauert die Bundesregierung damit die Kontinuität ihres Engagements, insbesondere mit Blick auf die Stärkung der auf völkerrechtlichen Normen basierenden internationalen Ordnung und den Erhalt freier Handelswege. Aus operativer Sicht wurde durch gemeinsame Übungen im internationalen Umfeld und die dadurch verbesserte Interoperabilität ein weiterer verteidigungspolitischer Mehrwert generiert.
In welcher Form unterstützt die Bundesregierung das ASEAN (Associati on of Southeast Asian Nations)-Sekretariat, und hat das ASEAN-Sekretariat in den vergangenen drei Jahren finanzielle Zuwendungen von der Bundesregierung erhalten (wenn ja, bitte Zeitraum, Zuwendungszweck und Fördersumme angeben), und in welchen Einzelplänen und Titeln des Bundeshaushalts 2025 sind diese Ausgaben ausgewiesen, und welche deutschen Institutionen oder Behörden (z. B. Auswärtiges Amt (AA), Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)) sind an der Umsetzung der Maßnahmen beteiligt (vgl. www.auswaertigesamt.de/resource/blob/2677 458/949b428b80c94b46e906a115ab90b519/240925-llip-fortschrittsberic ht-pdf-data.pdf, S. 8)?
Die erbetenen Informationen können der Tabelle in der Anlage 1 entnommen werden.*
PDF-Seite 8 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele Projekte in Staaten der Indo-Pazifik-Region wurden in den vergangenen drei Jahren durch die Bundesregierung im Rahmen der internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) mit welcher Summe gefördert (bitte Empfängerländer, Projekte, Zeitraum, Zuwendungszweck und Fördersumme angeben, vgl. www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/26774 58/949b428b80c94b46e906a115ab90b519/240925-llip-fortschrittsberich t-pdf-data.pdf, S. 7)?
Die erbetenen Informationen können der Tabelle in der Anlage 2 entnommen werden.*
PDF-Seiten 9–13 (5 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele Projekte in Staaten der Indo-Pazifik-Region wurden in den vergangenen drei Jahren durch die Bundesregierung über den „Regionalen Pazifik NDC Hub“ sowie das Globalvorhaben „Menschliche Mobilität im Kontext des Klimawandels“ gefördert (bitte Empfängerländer, Projekte, Zeitraum, Zuwendungszweck und Fördersumme angeben, vgl. www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2677458/949b428b80c94b46e9 06a115ab90b519/240925-llip-fortschrittsbericht-pdf-data.pdf, S. 8)?
Der Regionale Pazifik NDC Hub ist ein einzelnes Projekt mit Maßnahmen in den Cookinseln, den Föderierten Staaten von Mikronesien, Fidschi, Kiribati, den Marshallinseln, Nauru, Niue, Palau, Papua-Neuguinea, Samoa, den Salomonen, Tonga, Tuvalu und Vanuatu. Der Hub unterstützt Partner bei der Umsetzung der national festgelegten Klimabeiträge („NDC“). Die Bundesregierung förderte das Projekt über die letzten drei Haushaltsjahre 2022 – 2024 mit 2 635 004,98 Euro. Des Weiteren gibt es das Globalvorhaben „Menschliche Mobilität im Kontext des Klimawandels II“, welches die Bundesregierung im Indopazifik (Fidschi und Philippinen) über die letzten drei Haushaltsjahre mit 1 798 421,00 Euro förderte. Ziel dieses Projektes ist es menschliche Mobilität im Kontext des Klimawandels auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu verbessern. Hierbei konzentriert sich die Arbeit auf Fidschi auf geplante Umsiedlungen und auf den Philippinen auf die Erhebung und Nutzung von Migrationsdaten.
Welche konkreten Sach- oder Finanzmittel hat die Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren zur Unterstützung der Küstenwachen der Philippinen und Malaysias bereitgestellt (bitte Mittelbezeichnung, Zeitraum, Fördersumme angeben, vgl. www.auswaertiges-amt.de/resource/bl ob/2677458/949b428b80c94b46e906a115ab90b519/240925-llip-fortschr ittsbericht-pdf-data.pdf, S. 9)?
In den den Projekten zugrundeliegenden Zuwendungsvereinbarungen wurde mit den Kooperationspartnern Vertraulichkeit vereinbart. Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) als „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat in Anlage 3 übermittelt.*
Für welche Pilotprojekte zur Entwicklung militärischer Fähigkeiten mit Malaysia, Indonesien und Vietnam hat die Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren personelle oder finanzielle Mittel bereitgestellt, insbesondere in den Bereichen Sanitätswesen, Pionierwesen und VN (Vereinte Nationen)-Friedenssicherheitsausbildung (bitte Projektbezeichnung, Zeitraum, Zuwendungszweck und Fördersumme angeben, vgl. www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2677458/949b428b80c94b46e9 06a115ab90b519/240925-llip-fortschrittsbericht-pdf-data.pdf, S. 9)?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Frage 11 aus Gründen des Staatswohls sowie zum Schutz der Sicherheitsinteressen der Partner der Ertüchtigungsinitiative nicht offen erfolgen kann. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten hinsichtlich Arbeitsmethoden, technischen Fähigkeiten und Vorgehensweisen der Ertüchtigung würde zu einer wesentlichen Schwächung der der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Projektgestaltung führen und für die Auftragserfüllung der Ertüchtigungsinitiative Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen auch für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) als „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat in Anlage 3 übermittelt.*
Welche Organisationen, Netzwerke, Plattformen oder ähnliche Formen der Kollektivität haben in den vergangenen drei Jahren Zuwendungen der Bundesregierung für Projekte zum Schutz der Rechte von LGBTIQ+-Personen und zur Stärkung der Geschlechtsidentität in Staaten der Indo-Pazifik-Region erhalten (bitte Empfänger, Zeitraum, Projektnamen, Zuwendungszweck und Fördersumme angeben, vgl. www.auswaertiges-am t.de/resource/blob/2677458/949b428b80c94b46e906a115ab90b519/2409 25-llip-fortschrittsbericht-pdf-data.pdf, S. 10)?
Die Förderung von Organisationen durch die Bundesregierung in den genannten Themenbereichen erfolgt regelmäßig unter fragilen Sicherheitsbedingungen. Dies betrifft insbesondere Vorhaben im Bereich der Krisenprävention, Stabilisierung, Friedensförderung und der Menschenrechte, aber auch der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, die häufig in volatilen und Konfliktkontexten durchgeführt werden, in denen zivilgesellschaftliche Träger aufgrund ihres Engagements besonders gefährdet sind. Aber auch in Ländern ohne solche Kontexte werden zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität einsetzen, oftmals verfolgt. Die öffentliche Nennung der erfragten Details würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen und für die in den Organisationen tätigen Personen beinhalten. Die Förderung der Bundesregierung basiert in diesen Fällen auf einem Vertrauensverhältnis, zu dem auch eine vertrauliche Behandlung sensibler Daten gehört. Dieses Vertrauensverhältnis ist grundlegende Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Anderenfalls wäre die Umsetzung entsprechender Vorhaben beeinträchtigt und damit die funktionsgerechte und adäquate Förderung der Menschenrechte als Regierungsaufgabe gefährdet. Die Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) als „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat in Anlage 3 übermittelt. Die Übermittlung der lokalen Projektträger als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen Gefahr für Leib und Leben aus. Auch eine nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen kann nicht hingenommen werden. Deshalb überwiegen nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht mit Blick auf die Übermittlung von lokalen Projektträgern ausnahmsweise Erstere.*
Welche Organisationen, Netzwerke, Plattformen oder ähnliche Formen der Kollektivität haben in den vergangenen drei Jahren Zuwendungen der Bundesregierung für humanitäre Projekte wie das ASEAN Coordinating Centre for Humanitarian Assistance on Disaster Management sowie andere Projekte in Myanmar, Bangladesch und Pakistan erhalten (bitte Empfänger, Zeitraum, Projektnamen, Zuwendungszweck und Fördersumme angeben, vgl. www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2677458/949b428b80c94b46e906a115ab90b519/240925-llip-fortschrittsbericht-p df-data.pdf, S. 6, S. 10)?
Die Bundesregierung leistet bedarfsorientiert humanitäre Hilfe und unterstützt damit Menschen in akuten Notlagen, um menschliches Leid zu lindern, Leben zu retten und die Würde der Betroffenen zu wahren. Des Weiteren wird auf die Tabelle in Anlage 4 verwiesen.**
PDF-Seiten 14–21 (8 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
14Ist der Bundesregierung bekannt, ob deutsche Unternehmen an Projekten beteiligt sind, die im Rahmen der EU-Initiative „Global Gateway“ in Staaten der Indo-Pazifik-Region gefördert wurden, insbesondere an folgenden Projekten:
14aAusbau erneuerbarer Energien in Bangladesch,
14bHochspannungsleitung Chilime–Trishuli in Nepal,
14cSmart-Grid-Technologie in Thailand,
14dHafenentwicklung in Malaysia und Papua-Neuguinea (wenn ja, bitte für jedes Projekt die beteiligten deutschen Unternehmen, den Projektnamen sowie den jeweiligen Beteiligungsanteil angeben, vgl. www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2677458/949b428b80c94b46e9 06a115ab90b519/240925-llip-fortschrittsbericht-pdf-data.pdf, S. 12)?
Da „Global Gateway“ als übergeordnetes strategisches Konzept nicht über eigene finanzielle Mittel verfügt, ist eine klare Abgrenzung der von der Fragestellung adressierten Projektbereiche nicht ohne weiteres möglich.
Die „EU Global Gateway Initiative“ zum Ausbau erneuerbarer Energien in Bangladesch wird durch verschiedene europäische Institutionen umgesetzt. Deshalb liegt der Bundesregierung kein Gesamtüberblick über beteiligte deutsche Unternehmen vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung übernimmt das deutsche Unternehmen GOPA Worldwide Consultants als Teil der technischen Unterstützung u. a. Beratungsleistungen in den Bereichen Planung, Umwelt- und Sozialmanagement, Finanzierung sowie Monitoring.
Im Rahmen des Projekts zum Bau der Hochspannungsleitung Chilime-Trishuli in Nepal unterstützte Siemens India Ltd. die Einrichtung einer Lastenverteilungszentrale, deren Bau von Tractebel Engineering GmbH, Deutschland (ehemals Lahmeyer International GmbH) begleitet wurde.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
Welche Projekte in Staaten der Indo-Pazifik-Region wurden in den Jahren 2022 bis 2024 durch die Bundesregierung im Rahmen der „C40 Cities Finance Facility (CFF)“ gefördert (bitte Empfängerland, Projektbezeichnung, Zeitraum, Zuwendungszweck und Fördersumme angeben, vgl. www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2677458/949b428b80c94b 46e906a115ab90b519/240925-llip-fortschrittsbericht-pdf-data.pdf, S. 12)?
Die erbetenen Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
| Empfänger land | Projektbezeich nung | Zeitraum | Zuwendungszweck | Fördersumme in Euro |
|---|---|---|---|---|
| Indonesien | C40 Cities Finance Facility (CCF) | 2021 – 2024 | Vorbereitung der Installation von Solaranlagen und Energieeffizienzmaßnahmen ca. 30 öffentlichen Krankenhäusern | 381.000,00 |
| Malaysia | C40 Cities Finance Facility | 2021 – 2024 | Einführung von District Cooling Systems in zentralen Verwaltungsgebäuden | 180.000,00 |
| Malaysia | C40 Cities Finance Facility | 2021 – 2024 | Vorbereitung von Photovoltaik- und Energieeffizienzmaßnahmen in 27 öffentlichen Gebäuden | 228.000,00 |
| Indien | C40 Cities Finance Facility | 2021 – 2024 | Vorbereitung der Installation von Solaranlagen auf Busdepots der städtischen Verkehrsbetriebe | 254.000,00 |