Ausmaß und Umsetzung der Zurückweisungen und Zurückschiebungen an den deutschen Grenzen

Drucksache 21/2445Antwortauf die Kleine Anfrage 21/215523.10.202521 Seiten8 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Kleine Anfrage bezieht sich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Ausmaß und rechtliche Grundlage der Zurückweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen ab dem 7. Mai 2025“ sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 35 des Abgeordneten Alexis L. Giersch auf Bundestagsdrucksache 21/848).

Frage 1 + 1a + 1b Seite 1

1Wie viele Personen sind vom 1. Januar 2025 bis 25. Mai 2025 an der deutschen Grenze zu Dänemark

1azurückgewiesen oder

1bzurückgeschoben worden, und wie viele Personen, die ein Asylgesuch äußerten, waren seit dem 7. Mai 2025 jeweils darunter (bitte für Januar bis April 2025 monatsweise, ab 1. Mai 2025 tageweise aufschlüsseln)?

Antwort

Die statistischen Daten sind den folgenden Tabellen zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 1, 2 · 33 Zeilen × 3 Spalten
MonatDatumAnzahl Personen
Vollzogene Zurückweisungen an der Landgrenze zu Dänemark
Januar26
Februar24
März30
April45
Mai01.05.20251
02.05.20250
03.05.20253
04.05.20250
05.05.20251
06.05.20250
07.05.20250
08.05.20253
09.05.20251
10.09.20250
11.05.20251
12.05.20253
13.05.20251
15.05.20250
16.05.20252
17.05.20252
18.05.20250
19.05.20251
20.05.20251
21.05.20253
23.05.20251
24.05.20251
25.05.20256
Vollzogene Zurückweisungen gemäß § 18 Absatz 2 AsylG an der Landgrenze zu Dänemark
Mai14.05.20251
Vollzogene Zurückschiebungen an der Landgrenze zu Dänemark
Februar1
April1

Die Erfassung von Zurückschiebungen nach Asylgesetz erfolgt erst seit dem 8. Mai 2025 im Rahmen eines Sondermeldedienstes.

Frage 2 + 2a + 2b Seite 3

2Wie viele Personen sind ab dem 26. Mai 2025 an den deutschen Grenzen

2azurückgewiesen oder

2bzurückgeschoben worden, und wie viele Personen, die ein Asylgesuch äußerten, waren jeweils darunter (bitte tageweise sowie nach Grenzabschnitt zu den Nachbarländern aufschlüsseln)?

Antwort

Die statistischen Daten sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.*

AnlageAnlage zur Kleinen Anfrage 21/2155

PDF-Seiten 5–20 (16 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 3 Seite 3

Bei wie vielen Personen wurde seit dem 7. Mai 2025 aufgrund einer Einstufung als vulnerabel von einer Zurückweisung an den oder einer Zurückschiebung über die deutschen Grenzen abgesehen (bitte tageweise aufschlüsseln)?

Antwort

Gesonderte qualitätsgesicherte statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.

Frage 4 Seite 3

Wie ist der große Unterschied zwischen der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 35 des Abgeordneten Alexis L. Giersch (auf Bundestagsdrucksache 21/848, 159 Zurückweisungen von Flüchtlingen von Januar bis Mai 2025 an der deutschen Grenze zu Dänemark) und der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/625 (zwei Zurückweisungen an der Grenze zu Dänemark im Zeitraum von 1. bis 25. Mai 2025) zu erklären?

Antwort

Die Fragen beziehen sich auf verschiedene Zeiträume mit verschiedenen Aussagen. Im Zeitraum Januar 2025 bis Mai 2025 erfolgten an der Grenze zu Dänemark 159 Zurückweisungen nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asyl- bzw. Freizügigkeitsgesetz (EU). Im Zeitraum vom 1. bis zum 25. Mai 2025 erfolgte eine Zurückweisung auf Grundlage des Asylgesetzes. Eine Erfassung des aufenthaltsrechtlichen Status einer Person, wie beispielsweise „Flüchtling“ erfolgt nicht.

Frage 5 Seite 3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verlagerungen von Migrationsbewegungen nach Deutschland seit dem 7. Mai 2025 vor?

Antwort

Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor.

Frage 6 Seite 3

Beabsichtigt die Bundesregierung, über die neue Politik der Zurückweisung in den Hauptherkunftsländern und in den Transitstaaten offensiv, so unter anderem in den sozialen Medien, zu informieren?

Antwort

Die Bundesregierung informiert in ihrer Auslandskommunikation in Hauptherkunftsländern und Transitstaaten faktenbasiert über die Rechtslage zur Einreise nach Deutschland, ihre Migrationspolitik und damit auch über das konsequente Vorgehen gegen irreguläre Migration. Dies erfolgt insbesondere über die Internet- und Social-Media-Auftritte der deutschen Auslandsvertretungen sowie der Regionalen Deutschlandzentren.

Frage 7 Seite 4

Warum hat die Bundesregierung nicht die Flughäfen in die Umsetzung der neuen Weisungslage einbezogen?

Antwort

Das Bundesministerium des Innern und die Bundespolizei bewerten die aktuelle Migrationslage fortlaufend und passen ihre grenzpolizeilichen Maßnahmen unter Beachtung europarechtlicher und nationaler Bestimmungen an die aktuelle Lageentwicklung an. Dies gilt insbesondere auch für Befragungen und etwaige Kontrollmaßnahmen – unterhalb der Schwelle der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen – im Intra-Schengen-Flugverkehr. Die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen richtet sich nach den Artikeln 25 ff. der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) und ist nur als ultima ratio zulässig. Das Bundesministerium des Innern ist zudem fortlaufend auf verschiedenen Ebenen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zum Thema der Sekundärmigration nach Deutschland im Austausch.

Frage 8 Seite 4

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Flughäfen in die Umsetzung der neuen Weisungslage einzubeziehen, und wenn ja, ab wann?

Antwort

Derzeit gibt es von Seiten des Bundesministeriums des Innern keine konkreten Überlegungen, über die an den deutschen Landgrenzen vorübergehend wiedereingeführten und zwischenzeitlich verlängerten Binnengrenzkontrollen hinauszugehen.