Tätigkeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Drucksache 21/233Antwortauf die Kleine Anfrage 21/12222.05.202587 Seiten13 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Arbeit und SozialesArbeit und BeschäftigungStaat und Verwaltung3 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle soll mit der vorliegenden Kleinen Anfrage die Tätigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in der 20. Wahlperiode überprüft werden. Die Kleine Anfrage soll Aufschluss über die politischen, organisatorischen und kommunikativen Tätigkeiten sowie den Ressourceneinsatz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in der vergangenen Legislaturperiode geben.

Frage 1 + 2 Seite 1

1Welche Gesetzentwürfe wurden in der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt und in den Deutschen Bundestag eingebracht, und wie lauten jeweils Titel, Datum der Einbringung sowie der Stand des Verfahrens (bitte einzeln auflisten)?

2Welche Verordnungen wurden in der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen, und wie lauten jeweils Titel, Datum des Inkrafttretens und die jeweilige Rechtsgrundlage (bitte einzeln auflisten)?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das parlamentarische Fragerecht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Regierung dient und es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Die erfragten Informationen können dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien entnommen werden (siehe: https://di p.bundestag.de/).

Frage 3 Seite 2

Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit Beginn der 20. Wahlperiode entwickelt (bitte jährlich für die Jahre 2021, 2022, 2023, aktuell 2024, aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen, auflisten)?

Antwort

Die Antwort ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Stichtag ist jeweils der 30. Juni.

Tabelle auf Seite 2 · 45 Zeilen × 5 Spalten
Besoldungsgruppe2021202220232024
B113333
B97888
B619182022
B367757373
A1632243546
A15215226226228
A1470828293
A13h77758690
A13mZ0131615
A13g142145140151
A1245344743
A1134292725
A1018172522
A9g71096
A9mz13131213
A9m26273032
A822252225
A78013
A61010109
Summe815834872907
Entgeltgruppe/AT-Vergütung2021202220232024
ATB91000
ATB62222
ATB34466
ATB2312
E1533384748
E1425364646
E13h26363526
E13g8988
E1244394445
E1134294552
E10810106
E9c2100
E9b3122
E9a70717273
E840434236
E746576265
E666534054
E52818235
E420232220
E315131515
Summe477486522511
Gesamt1 2921 3201 3941 418
Frage 4 Seite 3

Wie viele befristete Arbeitsverträge bestanden im Bundesministerium für Arbeit und Soziales jeweils zum Jahresende seit Beginn der 20. Wahlperiode (bitte jährlich aufschlüsseln)?

Antwort

Die Anzahl der mit einem befristeten Arbeitsvertrag beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Tabelle auf Seite 3 · 4 Zeilen × 2 Spalten
StichtagAnzahl
31. Dezember 202174
31. Dezember 202276
31. Dezember 202375
31. Dezember 202478

Alle befristet Beschäftigten im Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden mit einem Sachgrund gemäß § 14 Absatz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) beschäftigt.

Frage 5 Seite 3

Welche öffentlichen oder internen Veranstaltungen (zum Beispiel Konferenzen, Fachgespräche, Tagungen, Dialogformate) wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales organisiert oder mitausgerichtet, wie lauten jeweils Titel, Datum, Thema und Zielgruppe dieser Veranstaltungen, und welche Kosten entstanden jeweils pro Veranstaltung?

Antwort

Die Antwort kann der Anlage 1 im Anhang entnommen werden.*

AnlageAnlage 1 - Antwort zu Frage 5

PDF-Seiten 8–51 (44 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 6 Seite 3

Welche Publikationen wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht, wie lauten jeweils Titel, Erscheinungsdatum, Thema sowie der gewählte Verbreitungsweg (etwa Druck oder Onlinepublikation), und welche Kosten entstanden jeweils pro Publikation?

Antwort

Die Antwort kann der Anlage 2 im Anhang entnommen werden.*

AnlageAnlage 2 - Antwort zu Frage 6

PDF-Seiten 52–83 (32 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 7 + 8 + 20 Seite 3

7Welche Aufträge an externe Beratungsunternehmen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit Beginn der 20. Wahlperiode vergeben (bitte jeweils unter Angabe des Auftragnehmers, des Auftragsgegenstandes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftragswertes auflisten)?

8Welche Verträge über externe Rechtsberatung wurden seit Beginn der

20Wahlperiode durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgeschlossen (bitte unter Angabe des Auftragnehmers, des Auftragsgegenstandes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftragswertes auflisten)?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.

Die Fragesteller präzisieren nicht näher, was sie unter „Aufträge an externe Beratungsunternehmen“ und „Verträge über externe Rechtsberatung“ verstehen. Bei der Beantwortung der Fragen wird deshalb davon ausgegangen, dass es sich insofern um entgeltliche Leistungen handeln soll, die unter die Definition des Begriffs „externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ fallen würden, die ressortübergreifend gemäß Beschluss 19(8)8733 des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 9. Juni 2021 bei der jährlichen Erstellung des sogenannten Beraterberichts der Bundesregierung zugrunde gelegt wird. Die erfragten Angaben werden im Rahmen dieses umfänglichen jährlichen Berichts an den Haushaltsausschuss über die Ausgaben für externe Beratungsleistungen zusammengestellt. Für die Beantwortung wird deshalb auf die entsprechenden Beraterberichte zu den Haushaltsjahren 2021, 2022 und 2023 verwiesen.

Für das Haushaltsjahr 2024 liegen die Informationen zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der nachgefragten Form vor. Nach dem im Haushaltsausschuss festgelegten Berichtsturnus sind die Daten für das Haushaltsjahr 2024 erst zu den Berichterstattergesprächen zum Haushaltsentwurf 2026 (voraussichtlich im Herbst 2025) vorzulegen.

Frage 9 Seite 4

Welche Gutachten wurden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit Beginn der 20. Wahlperiode extern in Auftrag gegeben, und wie lauten jeweils der Auftragnehmer, der Inhalt bzw. Untersuchungsgegenstand, der Zeitpunkt der Beauftragung und die Höhe der Kosten?

Antwort

Die Antwort kann der Anlage 3 im Anhang entnommen werden.*

AnlageAnlage 3 - Antwort zu Frage 9

PDF-Seiten 84–86 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 10 Seite 4

Welche Social-Media-Kanäle werden derzeit durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betrieben, und wie viele sogenannte Follower verzeichnen diese Kanäle jeweils zum aktuellen Stichtag (bitte nach Plattform aufschlüsseln)?

Antwort

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betreibt Social-Media-Kanäle auf Instagram (@bmas_bund), Facebook (@BMAS.Bund), X (@bmas_bund) und LinkedIn (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Die aktuellen Followerzahlen sind öffentlich einsehbar.

Frage 11 Seite 4

Welche Ausgaben sind im Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit Beginn der 20. Wahlperiode für die Pflege und den Betrieb dieser Social-Media-Kanäle angefallen (vgl. Frage 10, bitte jährlich sowie, soweit möglich, getrennt nach internen Personalkosten und externen Dienstleistungen aufschlüsseln)?

Antwort

Die erfragten Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 4 · 5 Zeilen × 2 Spalten
JahrKosten in Euro
202140 179
2022186 818
2023592 681
2024589 173
202549 599

Die angegebenen Beträge beinhalten die Kosten für den externen Rahmenvertragspartner. Interne Personalkosten wurden nicht ermittelt, da das eingesetzte interne Personal neben der Betreuung der Social-Media-Kanäle weitere Aufgaben wahrnimmt.

Frage 12 Seite 5

Welche Ausgaben sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im Bundesministerium für Arbeit und Soziales für Öffentlichkeitsarbeit insgesamt angefallen (bitte jährlich aufgeschlüsselt sowie getrennt nach interner und externer Leistungserbringung angeben)?

Antwort

Die erfragten Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5 · 5 Zeilen × 2 Spalten
JahrKosten in Euro
20211 533 582
20225 905 057
20239 841 150
20249 656 032
2025698 378
Frage 13 Seite 5

Welche Ausgaben sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im Bundesministerium für Arbeit und Soziales für IT-Dienstleistungen, Softwarelizenzen, Hardwarebeschaffungen und Digitalisierungsprojekte angefallen (bitte jährlich aufschlüsseln)?

Antwort

In der nachfolgenden Tabelle sind die jährlichen Ausgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages für IT‑Dienstleistungen, Softwarelizenzen und Hardwarebeschaffungen aufgeführt.

Eine gesonderte Angabe für Digitalisierungsprojekte erfolgt nicht, da diese Ausgaben in den zuvor genannten Ausgabebestandteilen aufgehen.

Tabelle auf Seite 5 · 5 Zeilen × 4 Spalten
JahrKosten in Euro
IT-DienstleistungenSoftwarelizenzenHardware
2021*13 708,80327 148,17204 530,11
20223 704 120,09567 714,012 790 573,87
20234 272 645,231 203 249,712 165 344,88
20244 906 085,20247 189,739 121 357,71
20253 149 167,02171 249,432 975 122,96

* ab 26. Oktober 2021

* ab 26. Oktober 2021

Frage 14 Seite 5

Welche Ausgaben für Dienstreisen sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im Bundesministerium für Arbeit und Soziales angefallen (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Zielregion – Inland, EU-Ausland, Drittstaaten –, Reisezweck und Jahr angeben)?

Antwort

Die Auswertung der angefragten Daten durch das Bundesverwaltungsamt erfolgt auf Grundlage der abgerechneten Dienstreisen seit dem 8. Dezember 2021. Die Fristen zur Antragstellung betragen für Dienstreisen, die dem Bundesreisekostengesetz unterliegen, sechs Monate und für Reisen, die den Bundesregierungsentschädigungsbestimmungen unterliegen, gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches drei Jahre. Demzufolge kann derzeit keine abschließende Auskunft gegeben werden.

Die Auswertung erfolgt automatisiert. Eine Aufschlüsselung nach EU-Ausland und Drittstaaten ist nicht möglich, weshalb eine Unterscheidung nur nach In- und Ausland vorgenommen werden konnte. Der Reisezweck kann automatisiert nicht ausgewertet werden. Die entsprechenden Informationen liegen nicht zentral vor, sondern müssten mit einem unverhältnismäßigen Aufwand an manuellen Auswertungen für jede Reise einzeln zusammengetragen werden.

Tabelle auf Seite 6 · 5 Zeilen × 3 Spalten
Kosten Inland in EuroKosten Ausland in Euro
20214 022,320,00
2022811 245,42353 633,69
20231 283 482,59548 318,13
20241 331 417,65646 025,19
2025275 253,86106 494,35
Frage 15 + 16 Seite 6

15Welche Kontakte und Gespräche mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern (sogenannte Lobbyisten) haben im Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit Beginn der 20. Wahlperiode stattgefunden (bitte jeweils mit Datum, Thema, teilnehmenden Organisationen und Gesprächsanlass auflisten)?

16An welchen Anhörungen, Konsultationen oder öffentlichen Beteiligungsformaten zu Gesetzgebungsvorhaben hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit Beginn der 20. Wahlperiode teilgenommen oder diese ausgerichtet?

Antwort

Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.

Nach Ansicht der Bundesregierung können diese Fragen ausnahmsweise nicht beantwortet werden, da der Arbeitsaufwand zur Recherche der erfragten Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Recherche befassten Arbeitseinheiten die fristgerechte Erledigung der Fachaufgaben gefährdet wäre. Auch die Gewährung einer Fristverlängerung könnte zu keinem anderen Ergebnis führen, da auch bei verlängerter Frist eine Gefährdung der fristgerechten Erledigung der Fachaufgaben zu besorgen wäre.

Zur Beantwortung der Fragen wären Recherchearbeiten in allen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu dienstlichen Kontakten und Gesprächen erforderlich. Allein zu Frage 15 wären Recherchen zu 27 885 Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (Quelle: www.l obbyregister.bundestag.de/startseite, Stand: 6. Mai 2025) mit einem Zeitaufwand von jeweils rund 2 323 Stunden pro Organisationseinheit erforderlich. Denn für die Abfrage müsste eine Recherche in den Dienstkalendern der betroffenen Organisationseinheiten erfolgen. Diese sind in der Regel elektronisch gepflegt und können mit einer einfachen Suchfunktion geprüft werden. Die Ergebnisse der Suche müssen jedoch händisch in eine für die Zwecke der Kleinen Anfrage erstellten Liste übertragen werden. Der Abfragezeitraum umfasst dabei mehrere Jahre, sodass im Regelfall eine Vielzahl von Suchtreffern angezeigt werden dürfte. Diese Suchtreffer sind insbesondere daraufhin zu prüfen, ob tatsächlich ein relevanter dienstlicher Kontakt ermittelt wurde. Neben der Einarbeitung in die Fragestellung sind je nach Tiefe und Breite der Kalendereintragung ggf. zusätzliche Recherchen erforderlich, um etwa die Zuordnung zu einem im Lobbyregister eingetragenen Interessenvertreter zu validieren oder auch zur Klärung der Frage, ob im Rahmen einer Sitzungs- oder Veranstaltungsteilnahme am Rande Gespräche geführt wurden, die von der Fragestellung erfasst sind. Bei Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretären ist zudem regelmäßig eine vertieftere Prüfung erforderlich, ob der dienstliche Kontakt im Rahmen der Mandatstätigkeit erfolgt ist und infolgedessen nicht aufzuführen ist. Für diesen Arbeitsschritt der Datenerhebung werden im Prozess der Beantwortung einer Kleinen Anfrage regelmäßig drei Werktage vorgesehen. Selbst wenn daher pro abzufragendem Kontakt ein durchschnittlicher Aufwand von nur fünf Minuten zugrunde gelegt wird, ergibt dies pro abgefragter Organisationseinheit für sämtliche mit dieser Kleinen Abfrage erfragten Kontakte ein Arbeitsaufwand in Höhe von rund 2 323 Stunden (fünf Minuten mal 27 885 Personen). Selbst wenn die Recherche zu Frage 15 auf die im Lobbyregister registrierten 6 030 Organisationen beschränkt würde, ergäbe sich für die Bearbeitung allein dieser Frage ein Aufwand von rund 502 Stunden pro Organisationseinheit (fünf Minuten mal 6 030 Organisationen).

Grundsätzlich leitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sämtliche Gesetzentwürfe den Ländern, den beteiligten Fachkreisen und Verbänden zu und veröffentlicht sie auf seiner Internetseite. Hinsichtlich der Teilnahme an und Ausrichtung von Anhörungen, Konsultationen oder öffentlichen Beteiligungsformaten in der 20. Wahlperiode hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales keine Statistik geführt. An öffentlichen Sachverständigenanhörungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelmäßig teilgenommen.

Nach Ansicht der Bundesregierung ist die notwendige Datenerhebung mit einem unzumutbaren Arbeitsaufwand verbunden, weshalb eine diesbezügliche Antwort nicht erfolgen kann.