Rechtsberatungskosten und allgemeine Kostensteigerung beim Rückbau der Transrapid Versuchsanlage Emsland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1455)

Drucksache 21/2325Antwortauf die Kleine Anfrage 21/206520.10.20254 Seiten6 FragenFraktion der AfDBundesministerium für VerkehrVerkehr
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Transrapid-Versuchsanlage Emsland (TVE) wurde nach Einstellung des Testbetriebs im Jahr 2011 außer Betrieb genommen. Der Rückbau ist im Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techni-ken für den spurgeführten Verkehr (SpurVerkErprG) geregelt.

In der Kleinen Anfrage an die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 21/1301) wurde diese bereits zu Fragen des Rückbaufortschritts, des Kostenrah-mens und der vertraglichen Grundlagen befragt. Laut Antwort der Bundesregie-rung soll der vollständige Rückbau bis 2034 andauern, wobei der Kostenrahmen inzwischen auf rund 40 Mio. Euro geschätzt wird.

Unklar bleibt aus Sicht der Fragesteller bislang jedoch, wie genau sich die erheblichen Kostensteigerungen seit 2011 zusammensetzen, welche anwaltlichen und beratenden Dienstleistungen konkret in Anspruch genommen wurden, wel-che Verzögerungen und Umweltauflagen zu Mehrkosten führten und welche Kontroll- und Steuerungsmechanismen die Bundesregierung einsetzt. Ebenso ist offen, welche finanziellen Verpflichtungen aus bestehenden Verträgen resultie-ren und mit welchen weiteren Risiken bis 2034 zu rechnen ist.

Frage 1 + 2 Seite 1

1Auf welche Jahre verteilen sich die in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 bis 7c auf Bundestagsdrucksache 21/1455 genannten juristischen Beratungskosten in Höhe von 408 626,45 Euro an die Kanzleien MüllerWrede & Partner und Becker Büttner Held?

2Wie viele Stunden für juristische Beratung wurden für welche Stundensätze in Rechnung gestellt und bezahlt (vgl. Frage 1)?

Antwort

Anwaltliche Stundenhonorare zählen zu durch Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten Geschäftsgeheimnissen und können daher nicht offengelegt werden.

Frage 3 Seite 2

Gab es einen oder drohte der Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstreit mit der seinerzeitigen Eigentümerin und Betreiberin der TVE, der Versuchs- und Planungsgesellschaft für Magnetbahnsysteme mbH (MVP)?

Antwort

Nein.

Frage 4 Seite 2

Aus welchen Gründen ließ sich die Bundesregierung durch externe juristische Berater zum Rückbau der TVE beraten, wenn dieser bereits auf zivilrechtlicher Grundlage vertraglich in der Form geregelt war, dass die Kosten für den Rückbau der TVE durch den Bund getragen werden, wie die Bun-desregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 10 und 11 auf Bundestags-drucksache 21/1455 erklärt?

Antwort

Die Finanzierungszusage der Bundesregierung erfolgte auf zivilrechtlicher Basis. Die Finanzierung des Rückbaus der TVE selbst erfolgt im Wege einer Zuwendung des Bundesministeriums für Verkehr gemäß den §§ 23, 44 BHO. Externe juristische Beratung wurde bzw. wird zu rechtlichen Einzelfragen im Rahmen der Gestaltung des Zuwendungsbescheids in Anspruch genommen.

Frage 5 + 5a + 5b + 5c Seite 2

5Welche nichtjuristischen Beratungs- und Ingenieurleistungen wurden im Zusammenhang mit dem Rückbau seit 2011 beauftragt?

5aWelche Unternehmen sind beauftragt worden?

5bWelche konkreten Dienstleistungen sind beansprucht worden?

5cWelche Kosten sind durch entsprechende Aufträge entstanden (bitte nach jeweiliger Leistung und Jahr aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet.

Beauftragt wurde die EHS – beratende Ingenieure für Bauwesen Braunschweig GmbH. Erbracht wurde die Kostenfortschreibung des Technischen Berichts „Transrapid-Versuchsanlage Emsland (TVE) – Rückbaukonzept und Schätzung der Rückbaukosten“ vom 31. März 2009. Die entstanden Kosten belaufen sich auf 19.086,11 Euro (Stand: 2011).

Frage 6 + 7 Seite 2

6Wie haben sich die geschätzten Gesamtkosten des Rückbaus der TVE seit 2011 entwickelt?

7Gab es gegenüber der anfänglichen Kalkulation Kostensteigerung, wenn ja, wie hoch sind diese, und was sind die Ursachen hierfür?

Antwort

Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Unter Zugrundelegung der Entwicklung der Preisindizes für Bauleistungen im Ingenieurbau (Tiefbau) von 2011 bis 2024 des Statistischen Bundesamtes belaufen sich die ursprünglich im Jahr 2011 gutachterlich ermittelten Kosten für den Rückbau der TVE auf rund 68 Mio. Euro.

Frage 8 Seite 3

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bauelemente der TVE, die, sollte im In- oder Ausland die Errichtung einer Magnetbahn geplant werden, weiterverwendbar erscheinen?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.