Aufgaben und Funktion des Referats G11 Feministische Entwicklungspolitik der Abteilung Grundsätze des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1214)

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1214 enthält keine Angaben zu Kosten, Personalstruktur und spezifischen Maßnahmen im Kontext der feministischen Klimapolitik. Stattdessen werden allgemeine Verweise auf Vorschriften gegeben oder es wird behauptet, es existiere kein entsprechendes Strategiepapier. Dies widerspricht den öffentlich zugänglichen Dokumenten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), wie dem Factsheet „Feministische Klimapolitik“ (veröffentlicht im Oktober 2024, abrufbar unter www.bmz.de/resource/blob/195068/bmz-factsheet-feministische-klimapolitikde.pdf), das die Klimakrise als gesellschaftliche Herausforderung darstellt, die überproportionale Betroffenheit von Frauen und marginalisierten Gruppen betont und gendertransformative Ansätze zur Lösung vorschlägt. Dieses Dokument enthält zudem konkrete Initiativen wie den Globalen Schutzschirm, „Energising Development“, die „Global Alliance for Feminist Transport“ und die „Global Alliance for Care“ (ebd.).

Die Fragesteller erfragen daher erneut präzise Angaben zu den genannten Punkten, um die Wirksamkeit und Ressourcennutzung der feministischen Entwicklungspolitik zu bewerten, insbesondere vor dem Hintergrund der angekündigten Änderungen in der Außenpolitik.

Frage 1 Seite 2

Welche Gesamtkosten (einschließlich Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten, Beratungsleistungen) sind seit der Einrichtung des Referats G11 entstanden, und wie setzen sich diese Kosten im Detail nach Haushaltsjahren und Kategorien aufgeschlüsselt zusammen (vgl. Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1042)?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1214 wird verwiesen.

Frage 2 + 3 Seite 2

2Welche konkreten Posten (Referatsleitung, Sachbearbeitung, administrative Unterstützung) bestehen im Referat G11, und welche fachlichen Qualifikationen (z. B. akademische Abschlüsse, Berufserfahrung, spezifische Kenntnisse in Gender Studies oder Entwicklungspolitik) werden für diese Positionen vorausgesetzt (vgl. Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1042)?

3Wie viele Mitarbeiter sind im Referat G11 „Feministische Entwicklungspolitik“ tätig, wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) umfassen diese Stellen, und wie viele Mitarbeiter sind in Teilzeit oder als Minijobber (geringfügig Beschäftigte) tätig (bitte detailliert nach Beschäftigungsstatus, z. B. Beamte, Tarifbeschäftigte, befristete Verträge, Minijobs, und Hierarchieebenen, z. B. Referatsleitung, Sachbearbeitung, Unterstützungspersonal, aufschlüsseln; vgl. Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1042)?

Antwort

Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/1214 wird verwiesen.

Frage 4 Seite 2

Welche konkreten Maßnahmen hat das Referat G11 im BMZ seit der Veröffentlichung des Factsheets zur feministischen Klimapolitik im Oktober 2024 ergriffen, um die im Dokument genannten Ziele umzusetzen, und welche Projekte oder Programme wurden hierfür initiiert oder weiterentwickelt, und welche Fördervolumina wurden für diese Maßnahmen bereitgestellt, und wie verteilen sich diese auf die thematischen Schwerpunkte wie Klimaschutz, Wasserzugang, Care-Arbeit, Landrechte oder Mobilität (vgl. Frage 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1042)?

Antwort

Die Bundesregierung setzt sich in multilateralen Foren für die Gleichstellung der Geschlechter ein, auch im Kontext von Klimaschutz und Klimaanpassung. Das BMZ-Referat G11 wirkt hieran im Rahmen der Ressortabstimmungen mit. Da der Haushalt 2025 erst im September 2025 beschlossen wurde, wurden seit der Veröffentlichung des Factsheets im Oktober 2024 von Referat G11 keine neuen Projekte initiiert oder bestehende Projekte weiterentwickelt. Die laufenden Vorhaben können im Transparenzportal (www.bmz.de/de/ministerium/zahl en-fakten/bmz-transparenzportal) eingesehen werden.

Frage 5 Seite 2

Wie stellt das BMZ sicher, dass die im Factsheet zur feministischen Klimapolitik vom Oktober 2024 geforderten gendertransformativen Ansätze messbare Ergebnisse erzielen, und liegen hierzu bereits Evaluationsberichte oder Zwischenberichte vor, und wenn nein, ist eine Evaluierung geplant, und wenn ja, nach welchem Zeitplan (vgl. Frage 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1042)?

Antwort

Evaluierungen von BMZ-geförderten Projekten und Programmen werden generell auf der Grundlage der Leitlinien für die Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit des BMZ im Sinne eines arbeitsteiligen Systems durch die Evaluierungseinheiten der verschiedenen Durchführungsorganisationen implementiert. Diese überprüfen durch Evaluierungen die Zielerreichung entwicklungspolitischer Projekte jeweils zum Projektende oder nach Projektabschluss. Die Evaluierungsberichte der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der KfW können auf den jeweiligen Webseiten eingesehen werden.

Darüber hinaus ist eine strategische Evaluierung der feministischen Entwicklungspolitik durch das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) in Planung.

Frage 6 Seite 3

Wie koordiniert das Referat G11 die Umsetzung der im Factsheet zur feministischen Klimapolitik vom Oktober 2024 genannten Initiativen (z. B. Globaler Schutzschirm, „Energising Development“, „Global Alliance for Feminist Transport“, „Global Alliance for Care“) mit anderen Abteilungen des BMZ, dem Auswärtigen Amt und internationalen Partnern, und welche Mechanismen oder Formate wurden eingeführt (vgl. Frage 14 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1042)?

Antwort

Die Koordinierung entwicklungspolitischer Maßnahmen erfolgt kontinuierlich im Rahmen der üblichen Arbeitsprozesse. Austauschformate und Abstimmungen finden regelmäßig sowie anlassbezogen statt.