Hilfe externer Dienstleister bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Bundesregierung

Drucksache 21/1982Antwortauf die Kleine Anfrage 21/173506.10.20252 Seiten1 FrageFraktion der AfDBundesministerium des InnernBundestagStaat und Verwaltung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Beantwortung parlamentarischer Anfragen ist eine zentrale Aufgabe der Bundesministerien und dient der Transparenz sowie der Kontrolle der Regierung durch das Parlament. In der Vergangenheit wurde bekannt, dass die Bundesregierung externe Dienstleister in verschiedenen Bundesministerien mit Beratungs- und Unterstützungsleistungen betraut hat. So hat die Fraktion der AfD bereits in einer Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4507 nach der Beauftragung externer Berater im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefragt sowie in einer weiteren Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/17164 die Vergabe von Aufträgen an externe Dienstleister durch die Bundesregierung thematisiert.

Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag stellt aus Sicht der Fragesteller ein zentrales demokratisches Gebot dar, wozu insbesondere auch Transparenz bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen unter Mithilfe von externen Dienstleistern zählt.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 + 7 + 8 + 9 + 10 Seite 1

1Haben sich Bundesministerien bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen in der 19., 20. und bislang in der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Unterstützung von externen Dienstleistern in Form von vorgefertigten Texten oder Formaten bzw. sonstigen Beratungsleistungen eingeholt?

2Wenn ja, um welche Bundesministerien handelt es sich, und mit welchen externen Dienstleistern wurden Rahmenverträge abgeschlossen (bitte nach Bundesministerium, Unternehmen, Aufgaben, Laufzeit, finanzieller Dimension aufschlüsseln)?

3Wenn ja, nach welchen Kriterien werden externe Dienstleister für Beratungsleistungen und für Hilfe bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen ausgewählt?

4Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, aus welchen Fachtiteln des Bundeshaushalts erfolgte die Bezahlung externer Beraterleistungen in den jeweiligen Einzelplänen (bitte nach Jahr und Fachtitel aufschlüsseln)?

5Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, inwiefern sieht die Bundesregierung die Beauftragung externer Dienstleister für die Zuarbeit bei parlamentarischen Anfragen als vereinbar mit ministerieller Eigenverantwortung und parlamentarischer Kontrolle?

6Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wurden externe Dienstleister, die mit der Hilfe bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen betraut wurden, einer Sicherheitsüberprüfung gemäß § 8 SÜG unterzogen und wenn ja, inwiefern (bitte nach Jahr und Unternehmen auflisten)?

7Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, inwiefern hatten externe Dienstleister Zugang zu internen Datenbanken bzw. IT-Systemen der Bundesministerien, insbesondere zu nicht-öffentlichen Dokumenten?

8Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, welche spezifischen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen (z. B. Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)) bestehen mit den beauftragten Dienstleistern im Kontext parlamentarischer Anfragen?

9Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wurden ehemalige Mitarbeiter von Bundesministerien oder frühere Bundestagsmitglieder über externe Beratungsfirmen mit Aufgaben zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen betraut?

10Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wie bewertet die Bundesregierung Transparenz- und Informationspflichten dem Parlament gegenüber, wenn Dritte mit wirtschaftlichem Eigeninteresse an der Erstellung von Antworten beteiligt sind, ohne dass dies kenntlich gemacht wird?

Antwort

Die Fragen 1 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/17164 verwiesen. Die Beantwortung parlamentarischer Anfragen ist in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) geregelt. Antworten zu parlamentarischen Anfragen werden von dem federführenden Bundesministerium erarbeitet und namens der Bundesregierung beantwortet. Die Bundesministerien nehmen die Beantwortung parlamentarischer Fragen selbst vor. Dies schließt nicht aus, dass rechtliche Vorklärungen vorgenommen oder sachliche Informationen, Daten oder Abfragen von Sachständen z. B. zu Projekten, die von beauftragten Dritten durchgeführt werden, bei den betroffenen Stellen eingeholt werden.