Fragen zu in Deutschland begangenen Angriffen auf Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung

Drucksache 21/1956Antwortauf die Kleine Anfrage 21/170602.10.202532 Seiten4 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernGesellschaftspolitik, soziale GruppenInnere Sicherheit3 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Ende Juni 2025 verlautbarte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) u. a. für Homo- und Transsexuelle eine abstrakte Gefahr für Leib und Leben ausgehend von durch den Verfassungsschutz im Rechtsextremismus verorteten Jugendgruppen für gegeben hält (www.rnd.de/politik/rechtsextreme-jugendgruppen-beschaeftigen-diesicherheitsbehoerden-5EIXOFGC2NBJBNRTWRORMSD7J4.html; zuletzt abgerufen am 21. August 2025).

Im November 2024 hatte die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik u. a. Schwulen und Lesben geraten, in bestimmten Vierteln, „in denen mehrheitlich arabischstämmige Menschen wohnen“ (www.spiegel.de/panorama/justiz/berli n-polizeipraesidentin-raet-juden-und-homosexuellen-in-teilen-der-stadt-zu-me hr-vorsicht-a-e9234b2d-57b9-4773-9c3e-8b616577a286; zuletzt abgerufen am 11. August 2025), aufmerksamer zu sein.

Im Dezember 2024 meldete „DIE WELT“, dass bei den in der Bundeshauptstadt Berlin gegen homo- und transsexuelle Personen begangenen Straftaten ausländische Staatsangehörige als Tatverdächtige überrepräsentiert seien (www.welt.de/politik/deutschland/article254877328/Hass-und-Gewalt-In-Berl in-eskalieren-Gewalttaten-gegen-Schwule-und-Lesben.html; zuletzt abgerufen am 11. August 2025).

Im September 2023 hatte sich die Betreiberin eines Berliner Clubs für Schwule und Lesben in einem Interview dahin gehend geäußert, dass der ,,Großteil“ der gegen queere Menschen gerichteten tätlichen Übergriffe durch ,,Migranten, die queere Menschen nicht anerkennen“, begangen würden (www.welt.de/politik/deutschland/plus247322938/Gewalt-gegen-Homosexuelle-Grossteil-de r-Taeter-sind-Migranten-die-queere-Menschen-nicht-anerkennen.html, zuletzt abgerufen am 11. August 2025).

Die Bundesregierung hat zuletzt auf die Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 21/848 hin beispielhaft eine einstellige Zahl von Übergriffen angegeben, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextrem eingestufte Gruppen seit dem Sommer 2024 gegenüber Angehörigen der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. sexuelle Minderheiten begangen haben.

Demgegenüber gab die Bundesregierung in einer Antwort auf die Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 21/747 hin an, dass allein im Jahr 2024 in 57 Fällen Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland Körperverletzungen gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. sexuelle Minderheiten begangen haben, darunter allein sieben afghanische Staatsangehörige. Derselben Antwort zufolge sollen 113 deutsche Staatsangehörige im Jahr 2024 Körperverletzungen gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. sexuelle Minderheiten begangen haben, wobei die Bundesregierung hervorhebt, dass sie nicht angeben kann, wie viele dieser deutschen Staatsangehörigen daneben auch Angehörige eines weiteren Staates, also Besitzer einer doppelten Staatsangehörigkeit, sind.

Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern Nachfragen, die für die Einschätzung der tatsächlichen Gefahrenherde und Gefahrenorte für Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. sexuelle Minderheiten von Relevanz sind.

Frage 1 Seite 2

Welche Staatsangehörigkeit besitzen diejenigen tatverdächtigen Personen, die nach Angaben der Bundesregierung dem Rechtsextremismus zugeordnet werden und die seit dem Sommer 2024 Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland körperverletzt haben (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 42 f.; bitte je angegebenen Fall aufschlüsseln)?

Antwort

Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder „Themenfeldern“ (u. a. dem Unterthemenfeld (UTF) „Sexuelle Orientierung“ oder „Geschlechtsbezogene Diversität“ im Oberthemenfeld (OTF) „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“ (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet.

In der zentralen PMK-Fallzahlendatei des BKA ist daher eine Aufstellung von durch Rechtsextremisten begangenen Straftaten nicht möglich. Hilfsweise werden Straftaten ausgewiesen, welche dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden (mit/ohne extremistische Qualität). In den nachstehenden Aufstellungen werden Fälle der UTF „Sexuelle Orientierung“ und/oder „Geschlechtsbezogene Diversität“ zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2025 berücksichtigt (Abfragedatum 22. September 2025).

Tatzeit 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025, UTF „Sexuelle Orientierung“ und/oder „Geschlechtsbezogene Diversität“, Extremismus, Abfragedatum 22. September 2025.

Tabelle auf Seite 2, 3 · 25 Zeilen × 2 Spalten
PMK -rechts-
Tötungsdelikte (1.1)1
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1)0
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2)1
Körperverletzungen (1.2)56
Brandstiftungen (1.3)2
Sprengstoffdelikte (1.4)0
Landfriedensbruch (1.5)0
Gef. Eingriff (1.6)0
Freiheitsberaubung (1.7)0
Raub (1.8.1)3
Erpressung (1.8.2)1
Widerstandsdelikte (1.9)5
Sexualdelikte (1.10)0
Summe Gewaltdelikte (1.1–1.10)68
Sachbeschädigungen (1.11)64
Nötigung/Bedrohung (1.12)56
Propagandadelikte (1.13)163
Verbreiten von Propag. (1.13.1)0
Verwenden von Kennz. (1.13.2)163
Störung der Totenruhe (1.14)0
Volksverhetzung (1.15)199
Verst gg. VersG (1.16)6
Verst gg. WaffG (1.17)1
Andere Straftaten (1.18)214
Gesamtsumme771

Tatzeit 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025, UTF „Sexuelle Orientierung“ und/oder „Geschlechtsbezogene Diversität“, Abfragedatum 22. September 2025.

Tabelle auf Seite 3 · 25 Zeilen × 2 Spalten
Rechts
Tötungsdelikte (1.1)1
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1)0
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2)1
Körperverletzungen (1.2)64
Brandstiftungen (1.3)2
Sprengstoffdelikte (1.4)0
Landfriedensbruch (1.5)0
Gef. Eingriff (1.6)0
Freiheitsberaubung (1.7)0
Raub (1.8.1)3
Erpressung (1.8.2)2
Widerstandsdelikte (1.9)5
Sexualdelikte (1.10)0
Summe Gewaltdelikte (1.1–1.10)77
Sachbeschädigungen (1.11)75
Nötigung/Bedrohung (1.12)66
Propagandadelikte (1.13)178
Verbreiten von Propag. (1.13.1)0
Verwenden von Kennz. (1.13.2)178
Störung der Totenruhe (1.14)0
Volksverhetzung (1.15)221
Verst gg. VersG (1.16)18
Verst gg. WaffG (1.17)1
Andere Straftaten (1.18)287
Gesamtsumme923

In der Fallzahlenanwendung des BKA wird zu jeder Person nur eine Staatsangehörigkeit erfasst. Sofern eine Person mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, darunter die deutsche, wird diese abgebildet. Bei mehreren ausländischen Staatsangehörigkeiten wird die erstgenannte aus der Meldung des Landes übernommen. Eine automatisierte Auswertung nach Doppel- bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten ist somit nicht möglich.

Tatzeit 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025, PMK -rechts- UTF „Sexuelle Orientierung“ und/oder „Geschlechtsbezogene Diversität“, Extremismus, Abfragedatum 22. September 2025.

Tabelle auf Seite 4 · 15 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit TVAnzahl
Bosnien und Herzegowina2
Bulgarien2
Deutschland835
Griechenland1
Italien2
Kroatien2
Polen7
Portugal1
Rumänien2
Russland1
Syrien, Arabische Republik2
Türkei1
Ukraine1
Ungarn2
Gesamtsumme861

Tatzeit 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025, PMK -rechts- UTF „Sexuelle Orientierung“ und/oder „Geschlechtsbezogene Diversität“, Abfragedatum 22. September 2025.

Tabelle auf Seite 4 · 15 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit TVAnzahl
Bosnien und Herzegowina2
Bulgarien2
Deutschland927
Griechenland2
Italien2
Kroatien2
Polen7
Portugal1
Rumänien2
Russland1
Syrien, Arabische Republik2
Türkei1
Ukraine1
Ungarn2
Gesamtsumme954
Frage 2 + 3 + 4 + 5 + 6 Seite 5

2Wie lauten die Vornamen der 46 tatverdächtigen Deutschen, die nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2020 Körperverletzungen gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangen haben (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 45)?

3Wie lauten die Vornamen der 52 tatverdächtigen Deutschen, die nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2021 Körperverletzungen gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangen haben (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 46)?

4Wie lauten die Vornamen der 106 tatverdächtigen Deutschen, die nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2022 Körperverletzungen gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangen haben (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 46)?

5Wie lauten die Vornamen der 106 tatverdächtigen Deutschen, die nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2023 Körperverletzungen gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangen haben (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 47)?

6Wie lauten die Vornamen der 113 tatverdächtigen Deutschen, die nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2024 Körperverletzungen gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangen haben (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 48)?

Antwort

Die Fragen 2 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.

In der zentralen PMK-Fallzahlendatei des BKA erfolgt die Erfassung in anonymisierter Form. Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich.

Frage 7 + 8 + 9 + 10 + 11 Seite 5

7Wie viele der im Jahr 2020 in Deutschland begangenen 81 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 45) sind den verschiedenen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zuzuordnen (bitte nach jeweiligem Phänomenbereich aufschlüsseln)?

8Wie viele der im Jahr 2021 in Deutschland begangenen 92 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 46) sind den verschiedenen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität zuzuordnen (bitte nach jeweiligem Phänomenbereich aufschlüsseln)?

9Wie viele der im Jahr 2022 in Deutschland begangenen 153 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 46) sind den verschiedenen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität zuzuordnen (bitte nach jeweiligem Phänomenbereich aufschlüsseln)?

10Wie viele der im Jahr 2023 in Deutschland begangenen 169 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 47) sind den verschiedenen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität zuzuordnen (bitte nach jeweiligem Phänomenbereich aufschlüsseln)?

11Wie viele der im Jahr 2024 in Deutschland begangenen 173 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 48) sind den verschiedenen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität zuzuordnen (bitte nach jeweiligem Phänomenbereich aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 7 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich unter der Antwort zu Frage 55 des Abgeordneten Martin Reichardt zur Bundestagsdrucksache 21/848 um die Anzahl der Tatverdächtigen handelt (nicht der Fälle).

In den anliegenden Fallzahlenaufstellungen (Anlage 1*) wird die Anzahl der Körperverletzungsdelikte der Tatzeitjahre 2020 bis 2024 für die Unterthemenfelder „Sexuelle Orientierung“ und/oder „Geschlechtsbezogene Diversität“ (für 2020 bis 2021: UTF „Geschlecht/Sexuelle Identität“) dargestellt (Stichtag 31. Januar des jeweiligen Folgejahres).

Hinsichtlich der Frage nach „ausländischen Straftätern und Besitzern einer doppelten Staatsangehörigkeit“ in der Frage 55 des Abgeordneten Martin Reichardt ist unter Berücksichtigung der einschlägigen Hinweise unter Frage 1 eine Beauskunftung der Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit nicht möglich. Die Fallzahlen zu von Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit begangenen Straftaten sind den anliegenden Fallzahlenaufstellungen (Anlage 1*) zu entnehmen.

Rechercheparameter:

– Tatzeitjahre 2020 bis 2024

– Unterthemenfelder „Sexuelle Orientierung“ und/oder „Geschlechtsbezogene Diversität“ (für 2020 bis 2021: UTF „Geschlecht/Sexuelle Identität“)

– Stichtag 31. Januar des jeweiligen Folgejahres.

AnlageAnlage 1 zu der Antwort der Fragen 7-11 zur Kleinen Anfrage 21/1706 von der Fraktion der A

PDF-Seiten 9–10 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 12 + 13 + 14 + 15 + 16 Seite 7

12Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Tatörtlichkeiten (z. B. Diskotheken bzw. Clubs, Bahnhöfe, offene Straße etc.) und Tatorte (d. h. Städte, Stadtteile und Gemeinden) der im Jahr 2020 in Deutschland begangenen 81 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 45) vor, und wenn ja, welche sind dies (bitte jeweils nach einzelnem Körperverletzungsdelikt aufschlüsseln)?

13Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Tatörtlichkeiten (z. B. Diskotheken bzw. Clubs, Bahnhöfe, offene Straße etc.) und Tatorte (d. h. Städte, Stadtteile und Gemeinden) der im Jahr 2021 in Deutschland begangenen 92 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 46) vor, und wenn ja, welche sind dies (bitte jeweils nach einzelnem Körperverletzungsdelikt aufschlüsseln)?

14Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Tatörtlichkeiten (z. B. Diskotheken bzw. Clubs, Bahnhöfe, offene Straße etc.) und Tatorte (d. h. Städte, Stadtteile und Gemeinden) der im Jahr 2022 in Deutschland begangenen 153 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 46) vor, und wenn ja, welche sind dies (bitte jeweils nach einzelnem Körperverletzungsdelikt aufschlüsseln)?

15Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Tatörtlichkeiten (z. B. Diskotheken bzw. Clubs, Bahnhöfe, offene Straße etc.) und Tatorte (d. h. Städte, Stadtteile und Gemeinden) der im Jahr 2023 in Deutschland begangenen 169 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 47) vor, und wenn ja, welche sind dies (bitte jeweils nach einzelnem Körperverletzungsdelikt aufschlüsseln)?

16Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Tatörtlichkeiten (z. B. Diskotheken bzw. Clubs, Bahnhöfe, offene Straße etc.) und Tatorte (d. h. Städte, Stadtteile und Gemeinden) der im Jahr 2024 in Deutschland begangenen 173 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 48) vor, und wenn ja, welche sind dies (bitte jeweils nach einzelnem Körperverletzungsdelikt aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 12 bis 16 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich in der Antwort auf die Schriftliche Frage 55 des Abgeordneten Martin Reichardt auf Bundestagsdrucksache 21/848 um die Anzahl der Tatverdächtigen handelt (nicht: der Fälle).

In der vorliegenden Frage wird hingegen die Tatörtlichkeit bzw. der Tatort einzelner Fälle erfragt. Hierbei ist festzuhalten, dass in der zentralen PMK-Fallzahlendatei des BKA Angaben zur Tatörtlichkeit nicht systematisch erfasst sind. Angaben zu Tatorten im Sinne der Frage sind in den anliegenden Aufstellungen dargestellt (Fälle mit mindestens einem ermittelten Tatverdächtigen [jedweder Staatsangehörigkeit – siehe Anlage 2*] bzw. mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen – siehe Anlage 3*). Fälle mit mehr als einem Tatverdächtigen können aufgrund der Abfrageparameter in beiden Aufstellungen Berücksichtigung finden (Beispiel: ein deutscher Tatverdächtiger und ein nichtdeutscher Tatverdächtiger). Es wurden in beiden Fallaufstellungen jeweils individuelle laufende Nummern vergeben.

Rechercheparameter:

– Tatzeitjahre 2020 bis 2024

– Unterthemenfelder „Sexuelle Orientierung“ und/oder „Geschlechtsbezogene Diversität“ (für 2020 bis 2021: UTF „Geschlecht/Sexuelle Identität“)

– Stichtag 31. Januar des jeweiligen Folgejahres.

AnlageAnlage 2 zur Antwort auf die Fragen 12-16 der Kleinen Anfrage 21/1706 der Fraktion der AfD

PDF-Seiten 11–23 (13 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 3 zur Antwort auf die Fragen 12-16 der Kleinen Anfrage 21/1706 der Fraktion der AfD

PDF-Seiten 24–32 (9 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen