Statistik zur Anwendung von Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Staatstrojanern)

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Bundesamt für Justiz hat die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung für das Jahr 2023 veröffentlicht (www.bundes justizamt.de/DE/ServiceGSB/Presse/Pressemitteilungen/2025/2025080 5.html). Demnach hat der Generalbundesanwalt im Jahr 2023 vier Einsätze der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) im richterlichen Beschluss angeordnet bekommen und drei Eingriffe in IT-Systeme tatsächlich durchgeführt (https://media.frag-den-staat.de/files/foi/1033747/gb a.pdf). Zudem hat der Generalbundesanwalt im Jahr 2023 in 2 Verfahren Einsätze der Onlinedurchsuchung angeordnet, 6 Erstanordnungen und 13 Verlängerungsanordnungen erlassen und 2 Eingriffe in IT-Systeme tatsächlich durchgeführt (https://media.frag-den-staat.de/files/foi/1033742/gba.pdf).

Text vor der ersten Frage

Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück. Eine weitergehende Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt.

Frage 1 Seite 2

Welche Anlassstraftaten nach Maßgabe der Unterteilung in § 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) sind den Anordnungen und Eingriffen von Quellen-TKÜ jeweils zugeordnet?

Antwort

Den Anordnungen und Eingriffen im Sinne der Fragestellung waren in einem Fall Anlassstraftaten gemäß § 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a StPO und in den übrigen Fällen Anlassstraftaten gemäß § 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe d StPO zugeordnet.

Frage 2 Seite 2

In welchen Fällen wurde gemäß § 100a Absatz 2, Satz 3 StPO mittels Quellen-TKÜ auch auf gespeicherte Kommunikation zugegriffen?

Antwort

Die Anordnungen der Quellen-TKÜ gestatteten jeweils Maßnahmen nach § 100a Absatz 1 Satz 2 und 3 StPO. Eine Ausdifferenzierung danach, auf welche angefallenen Daten entweder nach der einen oder der anderen Rechtsgrundlage zugegriffen wurde, ist technisch nicht möglich.

Frage 3 Seite 2

In welchem Verfahrensstand (polizeiliche Ermittlungen laufen noch oder sind abgeschlossen, Anklage ist erhoben, erstinstanzliche gerichtliche Entscheidung oder andere Erledigung) befanden sich die Verfahren mit jeweils zum Zeitpunkt der Anordnung des Eingriffs und jetzt (bitte für jeden Fall von Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung beantworten)?

Antwort

Zum Zeitpunkt der Anordnung der Eingriffe handelte es sich jeweils um laufende Ermittlungsverfahren. In einem Verfahren wurde inzwischen Anklage erhoben, in einem weiteren Verfahren ist inzwischen ein erstinstanzliches Urteil ergangen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 4 Seite 2

In welchen Kalenderwochen wurden jeweils die Anordnungen einerseits erlassen und andererseits die Maßnahmen durchgeführt (bitte für jeden Fall von Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung beantworten)?

Antwort

Die erbetenen Informationen sind Ermittlungsdaten, die gegebenenfalls Rückschlüsse auf einzelne Maßnahmen zulassen, daher können hier keine Angaben gemacht werden.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 5 Seite 2

Welche Art von Geräten und welche Betriebssysteme waren jeweils Ziel der Maßnahmen, und welche Daten wurden erfasst (bitte für jeden Fall von Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung beantworten)?

Antwort

Hierzu können aus Gründen des polizeilichen Methodenschutzes keine Angaben gemacht werden. Eine Bekanntgabe von Einzelheiten zu Verfahren zur Erfassung von Daten würde weitgehende Rückschlüsse auf die technischen Fähigkeiten und damit mittelbar auch auf die technische Ausstattung und das Aufklärungspotential der Polizei zulassen. Dadurch könnte deren Fähigkeit, Erkenntnisse auf diesem Wege zu gewinnen, in erheblicher Weise negativ beeinflusst werden. Die Gewinnung von Informationen auch durch technische Maßnahmen ist für die polizeiliche Aufgabenerfüllung jedoch unerlässlich.

Frage 6 Seite 3

Wie viele Geräte von wie vielen betroffenen Personen wurden jeweils in den Anordnungen benannt, und wie viele waren von den durchgeführten Maßnahmen betroffen (bitte für jeden Fall von Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung beantworten)?

Antwort

In den Anordnungen wurden jeweils eine Person und ein Gerät benannt, die von den durchgeführten Maßnahmen betroffen waren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 7 Seite 3

Aus welchen Gründen wurde jeweils eine genehmigte Anordnung nicht umgesetzt, und waren dafür im Einzelnen technische, rechtliche, ermittlungstaktische oder andere Gründe ausschlaggebend (bitte für jeden Fall von Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung beantworten)?

Antwort

In einem Verfahren wurde eine Online-Durchsuchung auf Grund technischer und ermittlungstaktischer Gründe nicht umgesetzt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.