Versuchte Störung des ARD-Sommerinterviews mit Markus Söder

Drucksache 21/1776Antwortauf die Kleine Anfrage 21/162323.09.20252 Seiten2 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernPolitisches Leben, Parteien
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Am Sonntag, dem 24. August 2025, wurden am Rande des ARD-Sommerinterviews mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder aus einer Gruppe, die augenscheinlich dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden kann, Parolen skandiert und Banner präsentiert (www.spiegel.de/panoram a/markus-soeder-rechtsextreme-wollen-ard-sommerinterview-stoeren-komme n-aber-zu-spaet-a-9a55a8f5-1aed-445d-8531-0e58d3f7d175).

Frage 1 + 2 + 3 Seite 1

1Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, welcher Partei, Organisation bzw. Gruppierung die an der Aktion beteiligten Personen angehören (bitte einzeln nach Partei, Organisation bzw. Gruppierung und Anzahl aufschlüsseln)?

2Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob an der Aktion Personen beteiligt waren, die Parteien oder Organisationen bzw. Gruppierungen zugeordnet werden können, die im Verfassungsschutzbericht 2024 genannt werden (bitte einzeln nach Partei, Organisation bzw. Gruppierung und Anzahl aufschlüsseln)?

3Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob Personen, die an der Aktion beteiligt waren, zugleich Mitglied in mehreren im Verfassungsschutzbericht 2024 genannten Parteien, Organisationen bzw. Gruppierungen sind (bitte einzeln nach Partei, Organisation bzw. Gruppierung und Anzahl aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.

An der Aktion beteiligte Personen sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung der „Identitären Bewegung Deutschland (IBD)“ zuzuordnen. Darüber-„Telegram“. Auch das Szenemedium www.auf1.tv veröffentlichte einen Bericht zu dieser Störaktion.

Frage 4 Seite 2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob Personen an der Aktion beteiligt waren, die zu der Gruppe von acht Personen gehören, die im Mai 2025 im Rahmen einer Grenzkontrolle von der Bundespolizei am Flughafen München kontrolliert und nach § 10 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Passgesetzes (PassG) an der Ausreise gehindert wurden?

Antwort

Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, dass mehrere Personen an der Aktion beteiligt waren, die von der Ausreiseuntersagung im Mai 2025 betroffen waren.