Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ werden nach Aussage der Bundesregierung in ganz Deutschland Städte, Gemeinden und Landkreise dabei unterstützt, im Rahmen von lokalen Partnerschaften für Demokratie Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt und gegen Extremismus zu entwickeln und umzusetzen (www.demokratie-leben.de/dl/progra mm/programmbereiche/partnerschaften-fuer-demokratie). Eine führende Rolle kommt dabei dem jeweiligen „federführenden Amt“ und insbesondere den „Koordinierungs- und Fachstellen“ zu, die von den jeweiligen Ämtern eingerichtet werden (ebd.).
Das federführende Amt beantragt die Fördermittel und koordiniert deren Weiterleitung, ordnungsgemäße Verwendung und Abrechnung.
Über eine Koordinierungs- und Fachstelle erfolgt die inhaltlich-fachliche Beratung und Begleitung der Maßnahmen. Hier erfolgt auch die Öffentlichkeits- und lokale Vernetzungsarbeit. Das Bündnis als zentrales Gremium einer Partnerschaft für Demokratie übernimmt wiederum die strategische Planung und Organisation der Partnerschaft für Demokratie (ebd.).
Aus den allgemein zugänglichen Informationen lässt sich für die Fragesteller leider keine Aufschlüsselung aller Letztempfänger inklusive der jeweiligen Fördersumme, eine Liste der konkret geförderten Projekte sowie der am Ende messbare Erfolg dieser Projekte entnehmen.
1Wie hoch war die Gesamtfördersumme des Bundes im Rahmen des Programmbereichs „Partnerschaften für Demokratie“ im Haushaltsjahr 2024?
2Mit welchem Haushaltsansatz für den genannten Programmbereich plant die Bundesregierung derzeit für die Haushaltsjahre 2025 und 2026?
Im Haushaltsjahr 2025 werden für 332 Partnerschaften für Demokratie eine Gesamtsumme von 44 713 494,67 Euro bereitgestellt. Der Mittelansatz im Haushaltjahr 2026 ist Gegenstand aktueller Haushaltsberatungen.
Wird der Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ zusätzlich aus Mitteln der Länder bzw. der beteiligten Kommunen finanziell gefördert, und wenn ja, inwiefern (bitte differenziert nach Land bzw. Kommune für das Haushaltsjahr 2024 aufschlüsseln)?
Die Partnerschaften für Demokratie wurden im Jahr 2024 in der Regel durch kommunale Eigenmittel kofinanziert. In einzelnen Ländern, darunter Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, erfolgte zudem eine ergänzende Förderung aus Landesmitteln.
4Welche Kommunen waren im Haushaltsjahr 2024 am Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ beteiligt (bitte differenziert nach Bundesland, den beteiligten Kommunen und dem jeweiligen federführenden Amt aufschlüsseln)?
6Wie hoch war beim Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ im Haushaltsjahr 2024 die jeweilige Fördersumme in den beteiligten Kommunen (bitte differenziert nach den beteiligten Kommunen und der jeweiligen Fördersumme aufschlüsseln)?
10Welchen zivilgesellschaftlichen Organisationen wurde im Haushaltsjahr 2024 in den beteiligten Kommunen die Rolle der Koordinierungs- und Fachstelle zugewiesen (bitte für alle beteiligten Kommunen die jeweilige Organisation benennen)?
Die Fragen 4, 6 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die entsprechenden Informationen können der Anlage* entnommen werden.
PDF-Seiten 5–23 (19 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie setzt sich das „Bündnis“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) in den einzelnen Kommunen zusammen (bitte differenziert nach den beteiligten Kommunen aufschlüsseln)?
Das Bündnis der Partnerschaften für Demokratie setzt sich aus einem breiten Zusammenschluss aller relevanten demokratischen zivilgesellschaftlichen Akteure vor Ort zusammen. Zudem sind alle Ämter, die das Ämternetzwerk bilden, als auch mindestens zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Jugendforums Teil des Bündnisses.
7Welches waren im Haushaltsjahr 2024 in den beteiligten Kommunen die Letztempfänger der Fördermittel (bitte differenziert nach Kommune und den Letztempfängern aufschlüsseln)?
8Wie hoch waren die weitergegebenen Fördermittel an die Letztempfänger im Einzelnen (bitte differenziert nach Kommune und den Letztempfängern aufschlüsseln)?
9Welche Projekte wurden dabei im Detail gefördert (bitte differenziert nach Kommune und den Letztempfängern aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Zum aktuellen Zeitpunkt können dazu keine Aussagen getroffen werden, da dies erst im Rahmen der Verwendungsnachweislegung ermittelt wird.
11Wie viele Projekte gab es im Haushaltsjahr 2024, die sich dem Phänomenbereich Rechtsextremismus gewidmet haben?
12Wie viele Projekte gab es im Haushaltsjahr 2024, die sich dem Phänomenbereich Linksextremismus gewidmet haben?
13Wie viele Projekte gab es im Haushaltsjahr 2024, die sich dem Phänomenbereich Islamismus gewidmet haben?
Die Fragen 11 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
In der 2. Förderperiode waren die Partnerschaften für Demokratie dazu angehalten, phänomenbereichsübergreifend zu arbeiten.
Wie viele Projekte gab es im Haushaltsjahr 2024, die sich dem Phänomenbereich auslandsbezogener Extremismus gewidmet haben?
Der in der Fragestellung genannte Phänomenbereich ist kein Teil des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
Welche tatsächlich messbaren Erfolge wurden mit dem Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ bisher in den einzelnen Kommunen erzielt (bitte detailliert ausführen)?
Die wissenschaftlich belegten Wirkungen des Programmbereichs „Partnerschaften für Demokratie“ sind dem Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Handlungsbereichs Kommune in der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zu entnehmen (www.demokratie-lebe n.de/resource/blob/266052/ac8db376febb831da71198a45a5bab84/fp2-kommun e-abschlussbericht-data.pdf).
16Weisen im Haushaltsjahr 2024 geförderte Letztempfänger nach Kenntnis der Bundesregierung direkte oder indirekte Verbindungen ins linksradikale Spektrum auf, und wenn ja, welche Letztempfänger sind dies (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/the men/sicherheit/BMI25029-vsb2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2; S. 140–197) auf?
17Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung direkte oder indirekte Verbindungen bzw. personelle Überschneidungen zwischen den Vorständen oder Führungspersonen der Letztempfänger und dem linksradikalen Spektrum (ebd.)?
18Wird überprüft, ob es Überschneidungen zwischen dem linksradikalen Spektrum und Führungspersonen der Letztempfänger gibt, und wenn ja, inwiefern und in welchem Umfang, sollte es keine derartigen Überprüfungen geben, warum nicht?
Die Fragen 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 8 auf Bundestagsdrucksache 21/1417 verwiesen. Im Übrigen wird das Programm derzeit überprüft und weiterentwickelt.