Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Zu Beginn der Corona-Pandemie gab es zu wenig medizinische Schutzausrüstung in Deutschland. Auf dem Weltmarkt gab es einen extremen Nachfrageüberhang. In dieser Situation entschied sich das damalige Bundesministerium für Gesundheit, u. a. mit Open-House-Verträgen selbst in die Beschaffung zu gehen. Schon bald kam es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Lieferanten und der Bundesrepublik Deutschland, die teils noch bis heute andauern, teils auch etwa in Vergleichen endeten. Da bislang die Koalition von CDU, CSU und SPD einen Untersuchungsausschuss wohl ablehnt, sollen mit dieser Kleinen Anfrage wenigstens ein Teilaspekt der Folgen der damaligen politischen Entscheidungen des Bundesministeriums für Gesundheit behandelt und einige Fakten erfragt werden.
Bei wie vielen Vergleichen im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren wurde seitens der Bundesregierung bislang die Zustimmung erteilt, und bei wie vielen davon wurde die Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen nachträglich eingeholt oder erfolgte nicht?
Gemäß § 58 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) darf das zuständige Bundesministerium einen Vergleich nur abschließen, wenn dies für den Bund zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Die Verwaltungsvorschrift (VV) Nummer 2.2. zu § 58 BHO regelt, dass es einer Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) bei Abschluss eines Vergleichs nur bedarf, wenn dadurch der Bundeshaushalt um mehr als 500 000 Euro mehr belastet wird, als ursprünglich vorgesehen oder über- oder außerplanmäßige Ausgaben oder Verpflichtungsermächtigungen entstehen.
Dies ist vorliegend nicht der Fall gewesen, da die bisher getätigten Ausgaben
Wie hoch war die Gesamtsumme der Zahlungsverpflichtungen des Bundes durch alle Vergleiche, bei denen bislang die Zustimmung erfolgt ist, und wie hoch war dabei die ursprüngliche Forderungssumme der Klagenden?
Im Rahmen der rund 120 Vergleiche bzw. Klarstellungsvereinbarungen wurden rund 390 Mio. Euro gezahlt. Sofern gerichtliche Streitwerte festgesetzt waren, lagen diese bei rund 475 Mio. Euro.
Wie verteilen sich die Summen aus den Antworten zu den Fragen 1 und 2 auf die Zeiträume bis zum 8. Dezember 2021 und vom 8. Dezember 2021 bis zum 6. Mai 2025 sowie auf den Zeitraum seitdem?
Es wurden in dem Zeitraum bis zum 8. Dezember 2021 rund 50 Mio. Euro auf Grundlage von Vergleichs- bzw. Klarstellungsvereinbarungen gezahlt. In dem Zeitraum vom 8. Dezember 2021 bis zum 6. Mai 2025 wurden rund 340 Mio. Euro gezahlt.
Wie hat sich die Prozessstrategie durch welche Erkenntnisse aus dem Sudhof-Bericht geändert, und ist dies aus Sicht des Bundes erfolgreich?
Die Prozessstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit besteht weiterhin darin, die (fiskalischen) Interessen des Bundes bestmöglich zu vertreten.
5Auf welche Summe beliefen sich bislang die Rechtsanwaltskosten und sonstigen Verfahrenskosten seit 2020 bis heute?
5aWie hoch waren die gesamten Kosten bei Verfahren beim Landgericht (LG) Bonn?
5bWie hoch waren davon die gesamten Rechtsanwaltskosten beim LG Bonn?
5cWie hoch waren die gesamten Sachverständigenkosten beim LG Bonn?
5dWie hoch waren die gesamten Kosten bei Verfahren beim Oberlandesgericht (OLG) Köln?
5eWie hoch waren davon die gesamten Rechtsanwaltskosten beim OLG Köln?
5fWie hoch waren die gesamten Kosten bei Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH)?
5gWie hoch waren davon die Rechtsanwaltskosten beim BGH?
5hWie hoch waren die Kosten der Verfahren in Angelegenheiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Verwaltungsgericht (VG) Köln, und wie verteilen sich diese Kosten auf die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten?
5iWie hoch waren die Kosten der Verfahren in IFG-Angelegenheiten beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, und wie verteilen sich diese Kosten auf die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten?
5jWie hoch waren bei all diesen Verfahren die Rechtsanwaltskosten, aufgeschlüsselt nach Kanzleien?
Die Fragen 5 bis 5j werden gemeinsam beantwortet.
Eine Gesamtkostenübersicht mit einer Aufschlüsselung der Rechtsanwaltskosten je Instanz liegt im Bundesministerium für Gesundheit zurzeit noch nicht vor. Die Rechtsberatungskosten im Rahmen der Verfahren zur Beschaffung von Schutzausrüstung betragen aktuell rund 91 Mio. Euro. Der Bund ist nach § 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG) von Gerichtskosten befreit.
Zu welchen einzelnen Zahlungen in jeweils welcher Höhe wurde der Bund bisher durch Urteil verpflichtet?
Der Bund hat bisher in zwei rechtskräftig verlorenen Prozessen Schadensersatz in Höhe von 110 000 Euro geleistet.
Welche einzelnen Forderungen in jeweils welcher Höhe konnte der Bund bislang abwenden?
Der Bund hat bisher sechs Verfahren mit einem Streitwert von rund 4,7 Mio. Euro rechtskräftig gewonnen. Darüber hinaus konnten durch außergerichtliche Rücktritte des Bundes Forderungen in Höhe von ca. 2,9 Mrd. Euro abgewendet werden.
Wie hoch ist die Summe der strittigen Forderungen, die sich derzeit noch in Verfahren befinden?
Der Gesamtstreitwert im Open-House-Verfahren beläuft sich auf rund 2,3 Mrd. Euro.